• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Sport] BRD: Sonderverordnung für Public Viewing zur Fußball-WM 2014

Die Bundesregierung macht den Weg frei für nächtliche Public-Viewing-Veranstaltungen. Da beinahe die Hälfte der Spiele in Brasilien während der Nacht deutscher Zeit ausgetragen werden, beschloss das Kabinett Übertragungen auf Großleinwänden auch nach 22.00 Uhr und 0.00 Uhr zu genehmigen. "Das gemeinschaftliche Fußballgucken unter freiem Himmel gehört zu einer Fußball-Weltmeisterschaft einfach dazu. Bei einem solchen Anlass halte ich Ausnahmen vom Lärmschutz für gerechtfertigt", sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks. In dem Zeitraum von 12. Juni bis 13. Juli werden die Fanmeilen zu Sportanlagen erklärt.

Quelle: Tagesschau

Edit:
Jede Kommune verfügt nun über die Möglichkeit den Lärmschutz vorübergehend zu erweitern. Gleichzeitig darf dabei aber die Lärmbelastung für Anwohner nicht zu groß werden, besonders bei Spielen nach Mitternacht.

Edit2:
Liste der verfügbaren Orte nach Stadt

http://www.spiegel.de/panorama/public-viewing-wm-2014-in-den-staedten-a-975399.html
 
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TBow

The REAL Cheshire Cat

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Weil es keiner Sonderordnung bedarf um Dinge zu verbieten die eh schon verboten sind. :m
Wie du eventuell mitbekommen hast läuft das bei Destiny eher nicht im erlaubten Bereich, was willst du da mit Sonderverordnungen verbieten? Das verstoßen gegen Gesetze?
Du hast das vollkommen falsch verstanden.
Destiny könnte sich wehren, indem er die Behörden informiert. Diese müssen dann amtshandeln. Gegen lärmende Nachbarn könnte er sogar, wie hier erwähnt, sogar Zwangsmaßnahmen ergreifen lassen. Würde er in der Nähe von Public Viweing wohnen, dann wäre ihm das verwehrt.
 

War-10-ck

střelec
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Destiny ist eine sie. ;) Und ja in der Nähe von Public Viewing muss man die Lautstärke wohl ertragen. Da werden aber auch keine Böller o.Ä. erlaubt sein. Wenn ich neben einer Kneipe mit Sondergenemigung wohne muss ich das auch ertragen. Da kann ich auch nicht daherkommen und mich mit denen vergleichen die am Stadtrand ihre Ruhe haben.
 

Pleitgengeier

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In Deutschland ist - außer an Silvester - Feuerwerk ab Klasse 2 generell verboten, alles andere bedarf einer Sondergenehmigung, die normalerweise nur für Feuerwerke von professionellen Pyrotechnikern erteilt wird.

Zudem ist in Deutschland alles wirklich laute ("Polenböller" u.Ä.) generell verboten, selbst an Silvester.

Die Polizei würde hier also helfen wenn man sie nur rufen würde...
 

Ruby

Just add Sun

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Kneipen hab ich in der Umgebung genug und ja, die haben alle Sondergenehmigungen, weil wohl schon genug Beschwerden waren und das Ordnungsamt auch vor Ort war wegen Kontrolle. (Hab das Gespräch zweier älterer Damen mitbekommen, die sich darüber unterhalten haben.)

Die Sonderverordnung scheinen viele Fußballfans misszuverstehen, wenn sie auch außerhalb des Public Viewings Lärm machen und das stundenlang. Aber Einsicht bzw. auch nur ein wenig Rücksicht ist wohl auch nicht gerade "in" bei diesem Klientel. Ich glaube, niemand/kaum einer hätte was gegen eine halbe Stunde nach Abpfiff lauter feiern, aber stundenlang ist dann doch arg zu viel und nicht mehr hinnehmbar.

Wegen der Böllerei: Klar kann man die Polizei rufen, aber bis die hier sind, sind die Leute, die böllern, verschwunden. Außerdem ist nicht so klar ersichtlich, wer denn böllert. Man hört es hier nur laut knallen. Aber sehen tut man keinen. (Gibt genug dunkle Ecken.)
 

Trolling Stone

Troll Landa
Barkeeper

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Viel wirkungsvoller ist es doch, in einem Thread im ngb über diese Aktivitäten Bericht zu erstatten. :T
Das soll schließlich jeder wissen, wie sehr sie leidet.
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
@Destiny666:

Holy shit alte Damen die sich das Maul zerreißen? Diese Klatschweiber sind immer so objektiv und für den absoluten Wahrheitsgehalt ihrer
Aussagen bekannt.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Und ja in der Nähe von Public Viewing muss man die Lautstärke wohl ertragen.
Genau das ist das Problem. Wieso muss der eine den Lärm ertragen, eine andere Person muss das aber nicht hinnehmen.
Begründung: Sonderverordnung, die den Lärmschutz für ganz bestimmte Veranstaltungen ausser Kraft setzt.
Die entscheidende Frage ist jedoch, wie diese logisch nachvollziehbar begründet wird.

Wenn ich neben einer Kneipe mit Sondergenemigung wohne muss ich das auch ertragen.
Eine Kneipe mit einer Sondergenehmigung, so wie es diie Public Viewing Betreiber per Sonderverordnung, genehmigt bekommen haben, kann der Kneipenbesitzer gar nie bekommen, da für ihn die Lärschutzverordnung weiterhin gilt. Auh hier stellt sich die Frage, wieso er nicht in den Genuß dieser Sonderverordnung kommen kann. Wieso sind seine Anrainer "mehr Wert", als die Menschen in der Nähe von bestimmten Public Viewing Veranstaltungen?
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Lies diesen Thread, speziell die Antworten auf deine Beiträge. Da wurde dir diese Frage nämlich schon x-mal beantwortet.
Yep, Fussball ist guter Lärm, solange er bei bestimmten Public Viewing Veranstaltungen emittiert wird. Die beste Begründung, die ich je gelesen habe. :D

Endstille schrieb:
Fallen Dir wirklich selber keine Gründe ein?
Einige Public Viewing Veranstalter dürfen Kohle machen, die anderen nicht. Ist das ne gute Begründung?
 
Zuletzt bearbeitet:

Abul

(Threadleser)

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Deine letzten Posts (~15?) in diesem Thread sagen immer das gleiche aus, nur anders Formuliert.
Ich kann dich da schon verstehen das du da Unrecht siehst, klar. Aber die Welt läuft nunmal wie sie läuft und da werden einige bevorzugter behandelt als andere.
Ich reg mich auch nicht drüber auf das ich nicht auf dem Behindertenparkplatz parken darf oder nicht auf der Buss/Taxi Spur fahren darf.
Wenn ich von dem Lärm betroffen wäre, würde mich das sicherlich auch stören. Aber in 2 Wochen ist das vorbei und alles ist gut.
Zur Not hätte ich auch Ohropax hier liegen ;)
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Ich kann dich da schon verstehen das du da Unrecht siehst, klar. Aber die Welt läuft nunmal wie sie läuft und da werden einige bevorzugter behandelt als andere.
Hm, wie nennt man solche Länder nochmal?
Irgenwas mit einer gelben Südfrucht. Ich glaub, ich hab das sogar mehrmals erwähnt. ;)

Ich reg mich auch nicht drüber auf das ich nicht auf dem Behindertenparkplatz parken darf oder nicht auf der Buss/Taxi Spur fahren darf.
Kannst du auch nicht, weil es eine lögisch nachvollziehbare Begründung und es eine allgemein gültige gesetzliche Regelung dafür gibt. Das ganze ohne Sonderverordnung.

Wenn ich von dem Lärm betroffen wäre, würde mich das sicherlich auch stören. Aber in 2 Wochen ist das vorbei und alles ist gut.
Zur Not hätte ich auch Ohropax hier liegenn ;)
Und dennoch war ein Richter so verrückt und hat gegen einen "bestimmten Fussballfan" eine einstweilige Verfügung aufgrund bestehender Gesetze erlassen.
Glück für den von Lärm betroffenen, dass es sich um keinen Public Viewing Lärm handelte. Der wäre nämlich "legal" gewesen.
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
Vorschlag an alle denen es nicht passt:

weniger in Foren über die Sonderverordnung jammern, mehr vor Gericht dagegen klagen, mehr dagegen demonstrieren, mehr wirkliche Aktionen dagegen.
Oder ist diese Diskutiererei in ein einem Forum das Maximum an Widerstand von euch?
Falls ja, dann kann die Störung nicht so groß sein. Also warum beschwert man sich dann überhaupt?
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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weniger in Foren über .... jammern, mehr vor Gericht dagegen klagen, mehr dagegen demonstrieren, mehr wirkliche Aktionen dagegen.
Oder ist diese Diskutiererei in ein einem Forum das Maximum an Widerstand von euch?
Bekomm ich von dir die Erlaubnis, diesen Spruch, nun in jedem Diskussionethread, den Mitdiskutanten vor zu halten?
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
@TBow:
Irgendwie verhälst Du Dich in dem Thread nach dem Motto "5 Minuten dumm stellen, erspart 1 Minute Arbeit"

Wenn das ernsthaft alles sein soll was Dir an Gründen dazu einfällt... traurig.
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
@TBow:
Nein aber Dir sollte klar sein, dass es sinnvoller ist einige PV-Plätze einzurichten anstatt jedem Lokal dafür eine Sondergenehmigung zu erteilen, dadurch treffen sich die Leute an den ausgewählten Plätzen und gut ist,einige Anwohner werden dadurch natürlich gestört aber bei weitem nicht so viele wie wenn dies für alle gelten würde. Dabei muss man dann auch das öffentliche Interesse daran abwiegen, da vorhanden wurde gehandelt.

Klar ist es nicht das non plus Ultra aber noch besser als gar keine Lösung, wo es dann heißen würde wieso macht da der Staat nichts. Ich versteh Dich schon dass Dich dieses Schulterzucken so traurig macht Ösis waren damals halt die besseren Nazis und heute sind es die besseren Demokraten. :coffee:
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
Bekomm ich von dir die Erlaubnis, diesen Spruch, nun in jedem Diskussionethread, den Mitdiskutanten vor zu halten?

es gibt Themen die sind ausdiskutiert, dann muss man auch mal handeln.

Hier geht es auch nicht um Geschmäcker oder Meinungen die man ausdiskutieren muss, sondern darum dass jemand mit etwas nicht einverstanden ist dass er auf den genannten, demokratischen Wegen bekämpfen kann.

Immer nur Rumheulen und nichts dagegen machen ist sonst so typisch Deutsch, sicher, dass du ein Ösi bist?
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Immer nur Rumheulen und nichts dagegen machen ist sonst so typisch Deutsch, sicher, dass du ein Ösi bist?
Deutsche sind Heulsusen?
DAS hast du gesagt. :D

Endstille schrieb:
Nein aber Dir sollte klar sein, dass es sinnvoller ist einige PV-Plätze einzurichten anstatt jedem Lokal dafür eine Sondergenehmigung zu erteilen, dadurch treffen sich die Leute an den ausgewählten Plätzen und gut ist,einige Anwohner werden dadurch natürlich gestört aber bei weitem nicht so viele wie wenn dies für alle gelten würde. Dabei muss man dann auch das öffentliche Interesse daran abwiegen, da vorhanden wurde gehandelt.
Du hast die Sonderverordnung nicht richtig verstanden.
Mit der Sonderverordnung wurde ein bestimmter Teil des Immissionsschutzgesetzes ausser Kraft gesetzt, die bestimmte Veranstaltungen erst genehmigungsfähig gemacht hat. Die endgültige Genehmigung obliegt den Behörden vor Ort. Diese sind für die Interessenabwägung zuständig.
Das geht dann so:
Großveranstaltung im Public Viewing Bereich: Genehmigungsfähig, da es unter die Ausnahme fällt.
Eine Gruppe von Kneipenbesitzern wollen draussen einen grossen Fernseher aufstellen, dazu noch ein paar Boxen, damit ca xx Gäste pro Lokal dort die Spiele verfolgen können. Die Behörde muss dieses Ansuchen negativ bescheiden, da es von der Sonderverordnung nicht erfasst wird. Hier gilt weiterhin die Lärmschutzverordnung. Hier gibts keine Abwägung.
Kein "Naja, wir haben doch schon 3 Lokalen in der Strasse die Genehmigung erteilt, da bekommen sie die anderen auch".
Kommt ein Großveranstlter, dann ists plötzlich möglich, obwohl nicht weniger, oder mehr Menschen vom Lärm betroffen wären.
 
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