• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Sport] BRD: Sonderverordnung für Public Viewing zur Fußball-WM 2014

Die Bundesregierung macht den Weg frei für nächtliche Public-Viewing-Veranstaltungen. Da beinahe die Hälfte der Spiele in Brasilien während der Nacht deutscher Zeit ausgetragen werden, beschloss das Kabinett Übertragungen auf Großleinwänden auch nach 22.00 Uhr und 0.00 Uhr zu genehmigen. "Das gemeinschaftliche Fußballgucken unter freiem Himmel gehört zu einer Fußball-Weltmeisterschaft einfach dazu. Bei einem solchen Anlass halte ich Ausnahmen vom Lärmschutz für gerechtfertigt", sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks. In dem Zeitraum von 12. Juni bis 13. Juli werden die Fanmeilen zu Sportanlagen erklärt.

Quelle: Tagesschau

Edit:
Jede Kommune verfügt nun über die Möglichkeit den Lärmschutz vorübergehend zu erweitern. Gleichzeitig darf dabei aber die Lärmbelastung für Anwohner nicht zu groß werden, besonders bei Spielen nach Mitternacht.

Edit2:
Liste der verfügbaren Orte nach Stadt

http://www.spiegel.de/panorama/public-viewing-wm-2014-in-den-staedten-a-975399.html
 
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infofilter

Ruhe in Frieden

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bringen wir es doch einmal auf den punkt: es sind immer lebewesen, die andere lebewesen stören. das ist rücksichtslos!
die lebewesen gehört abgeschafft, damit endlich jeder zu seinem guten recht kommt!

boese.gif
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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@TBow:

Wusste gar nicht das Sommermonate nur alle 2 Jahre vorkommen und nur maximal 1 Monat dauern und prinzipiell nur an 7 Tagen gearbeitet wird...
Kein Argument ist auch ein Argument. Nicht wahr?

Den Betroffenen wirds ziemlich egal sein, ob ein Minister eine Fanmeile zulässt, weil sie/er Gesetze ausser Kraft setzt, oder ob auf Nachtbaustellen generell einen Monat lang bis nach Mitternacht gearbeitet werden darf. Einfach Nägel mit Köpfen machen und jeder darf auf den Lärmschutz pfeiffen dürfen. Mit welchem Recht dürfen "Fussballfans" Gesetze verletzen, andere aber nicht?
Geanu das ist das Kernproblem. Entweder gibts Gesetz, die für alle gelten, oder es wird wie in Bananenrepubliken praktiziert.
 
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gelöschter Benutzer

Guest

G
einige hier haben leider einfach keinen Plan.
Anders ist es nicht zu erklären, dass man das Verhalten irgendwelcher Ultrafans eines VEREINS mit dem Verhalten von Eventfans der deutschen Nationalmannschaft vergleicht.
Völlig unterschiedliche Sachen.
Bei Spielen der Nationalmannschaft und Public-viewing dieser Spiele sind doch gar keine großartigen Ausschreitungen zu erwarten.

Da ist doch jede Faschingsveranstaltung und jedes Dorffest DEUTLICH gefährlicher.
Und dafür gibt es doch auch immer Erlaubnisse...
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Da ist doch jede Faschingsveranstaltung und jedes Dorffest DEUTLICH gefährlicher.
Und dafür gibt es doch auch immer Erlaubnisse...
Es geht hier um Veranstaltungen unter freiem Himmel in Innenstädten nach 22 Uhr.
Hier bekommt man Genehmigungen nur unter Auflagen. Das wird nun umgangen, indem man Gesetze zu einem bestimmten Anlass für ungültig erklärt.
Und wieso setzt man Gesetze ausser Kraft? Weil diese Veranstaltungen ansonsten nicht genehmigungsfähig gewesen wären!
Wäre natürlich für Dorffestverstalter, Veranstalter von anderen Ereignissen etc etwas Feines, wenn sie sich in Zukunft nicht mehr an Lärmschutzgesetze halten müssten.
 
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Nero

gesperrt

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@godlike: Sie wohnt vielleicht in einer Gegend wie Berlin-Neukölln. :unknown:

Die Glückliche!

Dort wohnen nämlich auch viele Türken. Sicher gewähren die ihr für die schlimmsten Stunden Asyl.

Ein Bekannter von mir, er wohnt in Berlin (Kreuzberg), macht das so. Er ist Fußballfan, aber vollkommen unparteiisch.

Die Bundesligaspiele guckt er sich in einer türkischen Kneipe an. Dort hat er seine Ruhe.
 

Ruby

Just add Sun

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bringen wir es doch einmal auf den punkt: es sind immer lebewesen, die andere lebewesen stören. das ist rücksichtslos!
die lebewesen gehört abgeschafft, damit endlich jeder zu seinem guten recht kommt!

Wie wäre es einfach mit gegenseitiger Rücksichtnahme?

Die Nicht Fußballfans sollen doch auch Rücksicht nehmen, die Fußballfans müssen das aber nicht?
 

poesie noire

vivo forlasis

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@TBow:

Rein interessehalber, um welche Gesetzte handelt es sich den, die außer Kraft gesetzt werden? Beinhalten sie vielleicht schon von sich aus Punkte, die eine Ausnahmeregelung zulassen?

p n
 

infofilter

Ruhe in Frieden

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@Destiny666:
doch, doch. ich habe eingesehen, wie recht du hast.
jeder sollte auf jeden rücksicht nehmen, auch auf den allerletzten stinkstiefel. das läßt sich nur über ein allumfassendes verbot bewerkstelligen.
da man ja nicht auf jedermanns vernunft setzen und ausreißer nicht tolerieren kann, ist meine lösung die einzig praktikable. du stimmst mir freilich zu ...
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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@TBow:

Rein interessehalber, um welche Gesetzte handelt es sich den, die außer Kraft gesetzt werden?
Das Bundesimmissionsschutzgesetz wird per Sonderverordnung teilweise ausser Kraft gesetzt, damit Public Viewing auch in Wohngebieten stattfinden kann.
Das jedoch nur für den Zeitraum der Fussball WM.

Beinhalten sie vielleicht schon von sich aus Punkte, die eine Ausnahmeregelung zulassen?
Natürlich. Jedoch wären die Public Viewing in der Art um 22 Uhr bzw 24 Uhr nicht genehmigungsfähig. Darum auch die Sonderverordnung.
Die Gesetze werden passend gemacht!
Das Itüpfelchen ist, dass das Gelände des Public Viewings als Sportstätte ausgewiesen werden muss, um dies überhaupt, trotz Sonderverordnung, durchführen zu dürfen. Auf die Idee, dass man das Public Viewing im Stadium durchführen sollte, ist die Ministerin nicht gekommen.
 
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NecroniX

Kompetenzfetischist

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@TBow:
Kein Argument ist auch ein Argument. Nicht wahr?
Stimmt! Es war kein Argument, es sollte nur deinen sinnlosen Vergleich entkräften oder eher ins lächerliche ziehen(was dieser auch ist)...

Geanu das ist das Kernproblem. Entweder gibts Gesetz, die für alle gelten, oder es wird wie in Bananenrepubliken praktiziert.
Super! Mit dieser Ansicht kommt man nicht über die Steinzeit hinaus...
Kennst du den schönen Spruch:"Ausnahmen bestätigen die Regel"?
Es ist weiterhin völlig lächerlich wie sich hier über ein Ausnahmeregelung aufgeregt wird, die staatsweit gilt, zur Entbürokratisierung, dass es 7 Tage mal lauter werden kann als es der normale Lärmschutz regelt!
Es gilt immer noch der Tipp, dass Ohropax günstiger ist als ein gerichtliches Verfahren!
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Stimmt! Es war kein Argument, es sollte nur deinen sinnlosen Vergleich entkräften oder eher ins lächerliche ziehen(was dieser auch ist)...
Und noch immer gibts keine Argumente deinerseits.

Es gilt immer noch der Tipp, dass Ohropax günstiger ist als ein gerichtliches Verfahren!
"Kleiner Tipp: Macht doch Public Viewing in Gaststätten, in Hallen etc".
Ich denke, nun sind wir auf dem selben Niveau. :D
 

accC

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Super! Mit dieser Ansicht kommt man nicht über die Steinzeit hinaus...
Kannst du bitte erläutern, wie du darauf kommst? Mit Gesetzen, die nur für bestimmte Gruppen gelten, sind wir ganz schnell in hierarchischen Systemen, in denen es eine Führungsriege und das Niedere Fußvolk gibt oder den Arier und den Untermensch oder die Oberschicht, das einfache Volk und die Sklaven..
Es hat niemand gesagt, die Gesetze sollten in Stein gemeißelt sein, Gesetze können und müssen sich entwickeln. Es kann allerdings nicht sein, dass mal hier mal da ein Gesetz Gültigkeit hat oder eben nicht, nur weil irgendwer gerade seinen Liebingsverein mit schlagkräftigen Argumenten unterstützen muss.

Es ist weiterhin völlig lächerlich wie sich hier über ein Ausnahmeregelung aufgeregt wird, die staatsweit gilt, zur Entbürokratisierung, dass es 7 Tage mal lauter werden kann als es der normale Lärmschutz regelt!
Es ist mir vollkommen unverständlich, wie man glauben kann man hätte das Recht darauf andere Menschen einschränken, stören und gefährden zu dürfen. Bist du Erstgeborener oder hast du einen großen Stempel im Gesicht "Ich Meister, du nix"?

Es gilt immer noch der Tipp, dass Ohropax günstiger ist als ein gerichtliches Verfahren!
Es gibt immer noch den Tipp einfach still seinen Lieblingsverein zu feiern. Mit dem gleichen Argument könnte ich auch mit AK47 durch die Stadt laufen und auf Menschen schießen - du kannst ja daheim bleiben, wenn dir das nicht passt. So ein gepanzertes Haus ist immer noch billiger als .. tja k.A. ist mir ja egal, weil ich will ja nur die Waffenindustrie feiern. :rolleyes: Darauf habe ich ja mein gutes Recht und dafür kann man ja wohl ein paar Gesetze so ein bisschen beugen, denn ohne das wären wir ja noch in der Steinzeit, oder? - Ich hoffe du merkst wie dämlich deine Argumentation ist!
 

godlike

Warp drölf
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@accC: Keine Ahnung wo DU wohnst, hier ist Public-Viewing, welches ja eh nur sehr selten stattfindet (WM ist alle 4 Jahre) wohl kein Vergleich zum normalen Treiben. Das man hier so ein Drama daraus macht verstehe ich nicht. Die angesprochenen Dinge wie "mit Böllern werfen", "Leute anpöbeln" usw. sind doch keine Probleme welche durch diese super selten vorkommenden Fußball-Veranstaltungen kommen. Das passiert so doch viel häufiger an ganz normalen Wochenenden wenn Betrunkene auf dem Nachhauseweg Stress suchen. Und da ist dann keine Polizei in der Nähe wie beim Public-Viewing :rolleyes: So wie ihr euch anhört sollte man sowas aber auch alles abschaffen. Also Kneipen, Discos und alles andere was irgendwie Lärm produziert und unangenehm ist. Oder?

Noch mal gesagt: Ich bin auch kein Fußballfan. Überhaupt nicht! Ich MUSS auch keine Autocorsos haben (wohne direkt an einer Hauptstraße im Erdgeschoss wo es dann mal richtig abgeht). Aber ich werde es überleben. Ich gönne denen einfach ihren Spaß. Verstehe nicht wie man das so dermaßen eng sehen kann? Wenn man das hier im Thread so liest könnte man denken das wäre für euch Krieg :cool:

Vergleicht doch mal was innerhalb von 4 Jahren sonst alles so mit einer Ausnahmeregelung abgeht. Wie gesagt, hier haben Kneipen teilweise bis um 8 Uhr morgens auf, da laufen dann auch Leute besoffen heim. Oder die ganzen (Kultur)-Feste mit Bühnen, Bands und Ständen, oder sowas wie die alljährliche lange Nacht der Kulturen... Soll man das jetzt alles abschaffen nur weil es ein paar Leute nicht schaffen mal etwas toleranter zu sein?

Ihr tut fast so als wäre das alles dermaßen unerträglich. Wohnt ihr denn direkt an einer Fan- oder Partymeile? Ich wohne hier auch zentral, es ist laut, ja, das wusste ich aber vorher. Verstehe nicht wo das Problem ist? Die ganzen schlimmen Sachen die ihr aufzählt sind doch auch bei solchen Veranstaltungen verboten. Nur das eben sogar noch die Polente anwesend ist :unknown:
 

bevoller

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Es ist weiterhin völlig lächerlich wie sich hier über ein Ausnahmeregelung aufgeregt wird, die staatsweit gilt, zur Entbürokratisierung, dass es 7 Tage mal lauter werden kann als es der normale Lärmschutz regelt!
Es gilt immer noch der Tipp, dass Ohropax günstiger ist als ein gerichtliches Verfahren!
Lärm und Oropax sind u. U. beide gesundheitsschädlich. Zumindest für Lärm gilt deshalb, dass der im Regelfall nach 22 Uhr nicht zulässig ist.
In der Tat haben die Kritiker aber vollkommen Recht. Wieso sollte es für Fußball eine generelle Ausnahme zur WM geben und für andere Gelegenheit nicht?
Vorschriften gelten bzw. sollten für alle gelten.
 

cokeZ

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@godlike: Das mit "...wohnt ihr auf einer Party oder Fanmeile", hab ich auch gebracht, da wurd einem nur entgegengeworfen, dass man sich ja nicht nur beschweren kann wenn man da wohnt.

Ich denke viele hier missverstehen "uns". Ich finde es genauso dreist und unfassbar, dass zu so einem banalen Anlass (ist es für mich, da ich kein Fußball Fan bin), eine Sonderverordnung einfach so durchgewunken wird und bei anderen wichtigeren(!) Dingen Jahre zwischen Beantragung und Entscheidung vergehen.
Nur ist es doch so, dass hier manche mit Argumenten kommen, die IMMER, passieren können (Böller vor die Füße etc., z.B. bei Konzerten, Dorffesten etc). Wenn man so strikt dagegen ist und "angst" hat, dann meidet die Plätze ;)

Zum Thema das Ärzte etc. ja nicht ausgeschlafen wären und dadurch nicht verantwortungsbewußt arbeiten können, dann setzt euch bitte dafür ein, dass diese keine 20h Schichten mehr schieben müssen, dass fördert die Konzentration nämlich auch nicht.
 

NecroniX

Kompetenzfetischist

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@accC:
Mit Gesetzen, die nur für bestimmte Gruppen gelten, sind wir ganz schnell in hierarchischen Systemen, in denen es eine Führungsriege und das Niedere Fußvolk gibt oder den Arier und den Untermensch oder die Oberschicht, das einfache Volk und die Sklaven..
Was ist das denn für ein Vergleich?
Wir haben hier in Deutschland eine riesige Fangemeinde was Fußball und insbesondere die Nationalmannschaft angeht, dazu brauch man noch nicht mal ne umfangreiche Befragung starten, sondern einfach angucken wie viele Leute auf den Fanmeilen sich versammeln und die Flaggen an den Autos haben zur WM/EM Zeit. Diese Masse hat natürlich ein ganz anderes Gewicht als ein kleiner Dorfverein, dem btw. auch Ausnahmeregelungen ermöglicht werden können, dass diesem Interesse nun mit der Möglichkeit der Ausnahmeregelung Rechnung getragen wird ist einfaches Demokratieverständnis. Demokratie ist keine Einbahnstraße, manchmal müssen auch Interessen Anderer vor die Eigenen gestellt werden...

Es hat niemand gesagt, die Gesetze sollten in Stein gemeißelt sein, Gesetze können und müssen sich entwickeln. Es kann allerdings nicht sein, dass mal hier mal da ein Gesetz Gültigkeit hat oder eben nicht, nur weil irgendwer gerade seinen Liebingsverein mit schlagkräftigen Argumenten unterstützen muss.
Wovon redest du da eigentlich ? Das Gesetzt gilt immer noch und wird auch nicht aufgehoben und schon gar nicht für alle!

Legal Tribune sagt folgendes dazu:
Mit der genannten Verordnung, die nur für die Zeit der Fußball-WM 2014 gilt und nur Live-Übertragungen erfasst, werden Ausnahmen von diesem Lärmschutz zugelassen. Diese Ausnahmen gelten aber nur für Bereiche, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind und aufgrund ihrer Beschaffenheit zum Aufenthalt bei Fernsehdarbietungen im Freien (auch in Zelten) genutzt werden. Darunter fallen zum Beispiel Freilichtbühnen, Freiluftgaststätten, Fest-, Sport- oder Marktplätze. Nicht erfasst ist der Lärmschutz im privaten Bereich, also der private Betrieb von Fernsehgeräten auf Terrassen, Balkonen oder in Gärten. Hier bleibt es bei den allgemeinen Lärmschutzvorschriften.

Die Ausnahmeverordnung selbst enthält keine Lärmrichtwerte, sondern erklärt insofern die so genannte Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) für entsprechend anwendbar. Diese differenziert zum einen nach Baugebieten und trägt damit dem Umstand Rechnung, dass die Schutzbedürftigkeit von der konkreten Umgebung abhängt; so ist zum Beispiel in Gewerbegebieten ein höherer Schallpegel zulässig als in Wohngebieten. Zum Anderen sind die Werte differenziert nach Tages- und Nachtzeit festgelegt.

Die Ausnahme gilt allerdings nicht automatisch, sondern muss beantragt werden. Wer Public Viewing anbietet und damit rechnet, dass es laut werden kann, sollte sich also bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde (in Bayern etwa ist dies die Kreisverwaltungsbehörde) schlau machen und gegebenenfalls einen Antrag stellen. Die Behörde entscheidet hierüber unter Abwägung der Nachbarschaftsinteressen mit dem Interesse der Allgemeinheit an öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien.
Quelle
Informiere dich mal bevor du hier mit irgendwelchen Pseudofakten um die Ecke kommst!

Bist du Erstgeborener oder hast du einen großen Stempel im Gesicht "Ich Meister, du nix"?
Lass deine Beleidigungen und dummen Unterstellungen

Mit dem gleichen Argument könnte ich auch mit AK47 durch die Stadt laufen und auf Menschen schießen - du kannst ja daheim bleiben, wenn dir das nicht passt. So ein gepanzertes Haus ist immer noch billiger als .. tja k.A. ist mir ja egal, weil ich will ja nur die Waffenindustrie feiern. Darauf habe ich ja mein gutes Recht und dafür kann man ja wohl ein paar Gesetze so ein bisschen beugen, denn ohne das wären wir ja noch in der Steinzeit, oder?
Für diesen Vergleich solltest du mal in nem Bürgerkriegsland spielen gehen, damit du mal ein Dimensionsverständnis bekommst...


Zu guter Letzt kannst du immer noch vor ein Verwaltungsgericht ziehen, wenn du so von deinem Unrecht überzeugt bist.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Zu guter Letzt kannst du immer noch vor ein Verwaltungsgericht ziehen, wenn du so von deinem Unrecht überzeugt bist.
Du scheinst das noch immer nicht zu verstehen, um was es geht.

Es ist die Sonderverordnung mit dem ein Gesetz außer Kraft gesetzt wird, damit gewisse Veranstaltungen überhaupt genehmigungsfähig werden.
Das nicht für alle, sondern nur für Public Viewing. Nicht mal eine Privatparty, wo man Fussball guckt wird von der Sonderverordnung erfasst!
Das nicht für immer, sondern nur während der Fussball WM.

ALLE anderen Interessensgruppen werden von dieser Sonderverordnung nicht erfasst. Diesen Gruppen gesteht man nicht zu, den Lärmschutz zu missachten, weil, wie üblich, die Rechte der negativ Betroffenen höher gewertet werden als jene, die vom "Fussballlärm" betroffen sind. Es gibt also während der kommenden Fussball WM bösen und guten Lärm. Was böser Lärm ist wird per Sonderverordnung bestimmt und hat absolut nichts mit nachvollziehbaren wissenschaftlichen Begründungen zu tun. Man geht sogar soweit, zwischen genehmen Public Viewing Veranstaltungen und nicht genehmen Veranstaltungen zu unterscheiden. Für die einen gilt die Sonderverordnung, für die anderen nicht, obwohl gleich gefeiert wird.

Machen wir es an einem Beispiel fest:
Eine Baufirma will Ende Juni in einem Wohngebiet bis 1 Uhr nachts arbeiten vornehmen, die mehr als 40dB Lärm verursachen -> NICHT genehmigungsfähig, da dies dem Bundesimmissionsgesetz zu wider läuft.
Ein Veranstalter will Ende Juni in einem Wohngebiet bis 1 Uhr nachts Public Viewing steigen lassen, das mehr als 40dB Lärm verursacht -> genehmigungsfähig, obwohl es dem Bundesimmissionsgesetz zu wider läuft, aber per Sonderverordnung ausgehebelt wird.
Und das ist nur möglich, weil man öffentliche Plätze in einen Sportstätte "umwandelt". Sag dass mal der Baufirma, die ihre Baustelle als "temporäres Werksgelände" anmelden will.

Und als Itüpfelchen:
Eine Hausbesitzer will Ende Juni in einem Wohngebiet bis 1 Uhr nachts ein privates Public Viewing veranstalten, welches mehr als 40dB Lärm verursacht -> NICHT genehmigungsfähig, da dies dem Bundesimmissionsgesetz zu wider läuft.

Richtig, soetwas riecht nach Bananenrepublik.
 
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NecroniX

Kompetenzfetischist

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@TBow:
Selbst eine Verordnung ist anfechtbar! Ich frage mich grade nur warum du mir erklärst worum es bei dieser Sonderverordnung geht...

Vorkonstitutionelles oder untergesetzliches Recht (Rechtsverordnung, Satzung) kann dagegen bei Entscheidungserheblichkeit nicht nur von jedem Fachgericht inzident auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüft werden (Prüfungskompetenz), sondern wird von den Fachgerichten auch für den Einzelfall unangewendet gelassen, wenn sie von der Verfassungswidrigkeit überzeugt sind (Verwerfungskompetenz).
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Edit, ich lass es.
 
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