Nochmals: Es ist KEINE Straftat, arbeitslos zu werden.
Noch mal: Das behauptet auch
niemand. (Außer vielleicht du selbst, wenn du es uns unterstellst.)
Arbeitslosengeld II Regelsatz aka Hartz 4 = Existenzminimum. Sanktion bedeutet die Kürzung des Minimums.
Eigentlich: Das Arbeitslosengeld II richtet sich nach dem, was irgendwann mal als das Minimum (zum menschenwürdigen Leben) definiert wurde.
Wenn ich eine Luxusyacht als Minimum definiere, dann lebe ich auch unter dem Existenzminimum. Der Aspekt menschenwürdig macht die Definition ohnehin derart schwammig, dass du den Wetterbericht als präzise bezeichnen kannst. Frag mal in Ernest Mahoi, was er zu dem Harz IV Satz sagt.
Du wirst ja nicht gezwungen, Student zu sein.
Und du bist nicht gezwungen Arbeitslosengeld II in Anspruch zu nehmen.
Was ist denn das für eine sau dämliche Argumentation?
Abgesehen davon ist das Studium zeitlich begrenzt und du kannst nebenher jobben gehen (...)
Hast du nicht gesagt, dass nicht genügend Jobs da sind? Jetzt soll plötzlich jeder Student - in der Regel ohne
irgendeine Ausbildung oder besondere Fähigkeiten, zumindest bis zum Abschluss des Studiums - nebenher jobben gehen können? Wieso sollte dann nicht jeder Arbeitslose nebenher jobben gehen können? Für alle Studenten sind natürlich Jobs da, aber für Harz IV Empfänger nicht. Klar, in der Stellenausschreibung steht dann: "Bewerbungen von Harz IV Emfängern können nicht beachtet werden." oder "Diese Stelle ist nur für Studenten ausgeschrieben."
Achso und sich ganz auf's jobben konzentrieren zu können ist für den Studenten wohl noch weniger gegeben, als für den Arbeitslosen.
30CP Arbeitsleistung pro Semester im Schnitt. 1CP wird mit 30 Arbeitsstunden angesetzt, wenn du nicht gerade Blümchenmalen studierst, kannst du aber gut und gerne mit 40-50 Arbeitsstunden rechnen. Nehmen wir aber mal die offiziellen Zahlen, das sind dann natürlich reine Arbeitszeit 70 freie auf 112 Arbeitstage pro Semester.
Davon ausgenommen sind dann allerdings auch noch mal Prüfungen, die geschrieben werden. Pro Kurs (bei 3-10 Kurse [zwischen 3 und 9CP je Kurs]) stehen dann eine oder mehrere Klausuren an. Zum Teil sind das bis zu 4 Klausuren für einen Kurs.
Nehmen wir mal 5 Kurse mit je 2 Klausuren, das wären 10 Klausuren pro Semester. Zusätzlich müssen natürlich noch sonstige Leistungen erbracht werden. Das variiert zwischen *nichts und der wöchentlichen Bearbeitung von Aufgaben, Referaten und Vorträgen. - Vorbereitung dafür oder deren Bearbeitungszeit wird natürlich auch nicht in den 30CP erfasst.
Zusammenfassend kann man deiner Aussage, dass der durchschnittliche Student natürlich keinerlei Verpflichtungen hat und sich voll und ganz auf's Jobben konzentrieren kann, nicht im geringsten Zustimmen.
und jeden Tag mit der Angst leben musst, dass die Geldzahlung eingestellt oder du sanktioniert wirst.
Ja, dann bekommst du ein mal zu viel und darfst
* Steuern zahlen => du bekommst weniger raus, als du zu viel verdient hast.
* dich selbst versichern, weil du aus dem Versicherungsschutz fliegst.
* verlierst ggf. Förderungen insbesondere BaFöG
* etc.
Sanktionen sind rechtswidrig. Das Existenzminimum darf NICHT gekürzt werden.
Lies doch endlich mal das Urteil des BVerfG.
Sanktionen sind nicht prinzipiell verfassungswidrig. Der Staat hat Sanktionsrecht. Das habe ich aber weiter oben schon ausgeführt.
Hast du vielleicht den genauen Rechtsfall, insbesondere Aktenzeichen? Sicherlich haben bei dem von dir genannten Urteil gewisse Faktoren vorgelegen, die nicht in jedem anderen Fall auch vorliegen.
Und wegen der Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht: Es werden genug Klagen eingereicht, jeden Tag. ABER sie werden NICHT zugelassen und da ist der Knackpunkt. Da kann man jeden Tag Klagen einreichen und nichts passiert, wenn sie nicht zugelassen werden.
Außerdem ist es schon komisch, dass du das Urteil des BVerfG. besser zu kennen scheinst, als das BVerfG. selbst, da dieses ja scheinbar auch andere Klagen in diese Richtung deiner Aussage nach ablehnt, oder?
Bei einer Sanktion wird das Existenzminimum halt NICHT eingehalten, auch nicht, wenn man es schafft, Lebensmittelgutscheine (KANN-Leistung) zu bekommen.
Weil? Kannst du das ausführen?
Allerdings muss a) der Erwerbslose erst einmal wissen, dass er sich Lebensmittelgutscheine ausdrucken lassen kann (hier müsste die Aufklärung der Rechte greifen, aber diese erfolgt ja nicht)
Ehm ja, Rechtstexte sind öffentlich. Du kannst sie jederzeit einsehen, wenn du das möchtest. Wenn du nicht willst, dann muss dir niemand hinter her laufen und sie dir vorpredigen. Statt TrashTV auf RTL2 zu schauen, könnte man ja auch in die Bibliothek gehen und von seinen 10Euro Bildungsmaterial..
Lebensmittelgutscheine sind nicht überall einlösbar
Und es ist menschenunwürdig, dass das so ist? Also wenn ich nichts mehr zu fressen daheim hätte und kein Geld mehr hätte, dann wäre es mir scheiß egal, zu welchem Laden ich müsste, solange ich dort noch etwas zu essen bekomme. Wenn sich der Herr allerdings zu fein ist einen bestimmten Laden aufzusuchen, dann geht es ihm offensichtlich noch zu gut.
und sie ersetzen auch nicht die Gelder für Stromzahlungen, Versicherungszahlungen, Fahrkarten etc. Hierfür gibt es keine Extra Leistung.
Richtig, aber bei beispielsweise einer 30% Sanktion könntest du mit den Lebensmittelgutscheinen deine Lebensmittel kaufen und mit dem Rest könntest du immer noch Strom, Versicherung, Fahrkarten etc. bezahlen.