Da bleibe ich noch vorsichtig, bis das Papier tatsächlich veröffentlicht wird. Ministerium mit Vetorecht gegen Gesetze klingt ja erst mal im höchsten Grade verfassunsgfeindlichfremd.
Eine Kontrolle des Parlaments kann ja eigentlich nicht gemeint sein.
Ja, die Artikel dazu klingen erst mal befremdlich. Hat mich gewundert, dass dort nicht auf das offensichtliche Problem eingegangen wird. Aber Primärquelle hilft: Auf Twitter wurde der Plan zumindest in dieser Hinsicht konkreter, dort findet sich das entscheidende Detail:
https://twitter.com/Die_Gruenen/status/1422516933304406019 schrieb:
Außerdem braucht es für die ersten 100 Tage der neuen Regierung eine Klima-Task-Force, die wöchentlich tagt. Die Federführung hierfür wird im #Klimaschutzministerium liegen. Dieses Ministerium wird zusätzlich mit einem Veto-Recht gegenüber den anderen Ressorts ausgestattet.
Das heißt: das "Klimaschutzministerium" (bzw. der passende Minister) kann
gegenüber anderen (Bundes)Ministerien Vetos einlegen, sonst nix. Die dürften dann eine problematische Entscheidung nicht umsetzen oder eine kritisierte Gesetzesvorlage nicht einbringen.
Das Parlament kann weiterhin frei beschließen was es will, da Abgeordnete auch ohne Ministerium Gesetze einbringen können. Die Bundesregierung selbst ist davon auch nicht betroffen (und die Bundeskanzlerin hat eh Richtlinienkompetenz).
Ich vermute mal, dass der Vorschlag auf Ministerien eines eventuellen Koalitionspartners abzielt, die sich dann zumindest was das Klima angeht keine Schnitzer leisten können.
Die Verfassung sagt übrigens das dazu:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_65.html schrieb:
Art 65 Grundgesetz: Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.
Als juristischer Laie würde ich das Vetorecht als Implementierung des dritten Satzes sehen: "Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung". Die Veto-Regelung wäre dann eine freie Entscheidung der Bundesregierung, die vom Gesetz vorgesehen ist.