KaPiTN
Boomer ♪♪♫♪♫♫♪
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Re: Coronavirus
Das ist zwar bereits mehr Text, als ich bei anderen Verfügen der letzten Tage gesehen habe, beantwortet aber nicht die gestellten Fragen.
Des weiteren steht da, das wäre auf Grundlage des § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und "Die Ausgangsbeschränkungen enden damit am 03.04.2020, 24:00 Uhr."
Laut genanntem IfSG dauern die Beschränkungen, bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind.
Wo steht jetzt bitte, was das für Maßnahmen sein sollen und warum die genau bis zum dem Tag um 24°° durchgeführt worden sein werden?
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Das ist zwar bereits mehr Text, als ich bei anderen Verfügen der letzten Tage gesehen habe, beantwortet aber nicht die gestellten Fragen.
Des weiteren steht da, das wäre auf Grundlage des § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und "Die Ausgangsbeschränkungen enden damit am 03.04.2020, 24:00 Uhr."
Laut genanntem IfSG dauern die Beschränkungen, bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind.
Wo steht jetzt bitte, was das für Maßnahmen sein sollen und warum die genau bis zum dem Tag um 24°° durchgeführt worden sein werden?
