@MSX:
Du weißt aber, dass so etwas nicht legal ist? Zwischen der Arbeit muss eine gewisse Anzahl an Stunden sein zur Erholung. Spätschicht (kenn ich von Muttern) und nächsten Tag Frühschicht ist so nicht zulässig.
§ 5 Ruhezeit
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.
(3) Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden
Heißt, die Ruhezeit darf zwar auf 10 Stunden zwischen zwei Schichten verkürzt werden, aber nicht ständig. Unter 10 Stunden darf es nicht sein. Und bei dir ist es ja nur ein Praktikum bzw. ehrenamtlich und da isses schon mal gar nicht zulässig.
Bei dir sinds anscheinend nur 10 Stunden oder weniger Ruhezeit, wenn du jetzt erst nach Hause kommst.
Arbeitszeit bis 20 oder 21 Uhr? Dann Frühschicht ab 6 Uhr?
Du weißt aber, dass so etwas nicht legal ist? Zwischen der Arbeit muss eine gewisse Anzahl an Stunden sein zur Erholung. Spätschicht (kenn ich von Muttern) und nächsten Tag Frühschicht ist so nicht zulässig.
§ 5 Ruhezeit
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.
(3) Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden
Heißt, die Ruhezeit darf zwar auf 10 Stunden zwischen zwei Schichten verkürzt werden, aber nicht ständig. Unter 10 Stunden darf es nicht sein. Und bei dir ist es ja nur ein Praktikum bzw. ehrenamtlich und da isses schon mal gar nicht zulässig.
Bei dir sinds anscheinend nur 10 Stunden oder weniger Ruhezeit, wenn du jetzt erst nach Hause kommst.
Arbeitszeit bis 20 oder 21 Uhr? Dann Frühschicht ab 6 Uhr?