Betrachtest du bspw die GEZ und deren Zwangsabgabe, siehst du schnell, dass ein öffentlicher Dienst zur Verfügung gestellt wird, der vollkommen berechtigt als Zwangsabgabe finanziert werden muss. So wie etwa öffentliche Schulen und Krankenhäuser etc durch Steuermittel durch "jeden" finanziert werden, auch wenn er oder sie sie gar nicht nutzen.
oje, also die finanzierung von schulen und der GEZ zu vergleichen, ist einfach völliger unsinn.. die zwangsabgabe darf deshalb ja auch nicht "steuer" genannt werden.. der grund ist ganz einfach: die GEZ ist
wichtiger als schulen, krankenhäuser oder das raumfahrtprogramm und deswegen kann sie sich seit zig jahren (BVerfG sei dank) nicht dazu herablassen, gewöhnliche steuereinnahmen in den gulli zu werfen, sondern benötigt einen
garantierten festbetrag.. steuerfinanzierte öffentliche einrichtungen kriegen (grob gesagt) X% aller steuereinnahmen, der GEZ wird dagegen ein festbetrag von X milliarden € garantiert, egal ob es dem land gut oder schlecht geht.. ein zwangs-abo (sowas gab es in der sowjetunion) ist eben etwas anderes als eine einkommens- oder konsumabhängige steuerabgabe - aber das nur am rande..
Pauschalabgaben an die Gema sind nicht etwa mit einem kulturellen Auftrag verbunden oder damit, dass Musik zur Verfügung gestellt werden muss, nein, es sind einfach erhobene Zwangsabgaben damit sich Dritte daran bereichern können (häufig genug sind das nicht einmal die Künstler selbst!).
ein schelm könnte jetzt sagen, dass der arme künstler besonders schützenswert ist, weil er sein liedchen nicht mehr einfangen kann, sobald es seinen gaumen verlassen hat (was lässt er es dann auch raus, die blöde sau?).. des weiteren sind "klassische" GEMA-abgaben immer an eine art leistung gebunden, nämlich die erlaubnis einer öffentlichen auf-/vorführung geschützter werke und nicht (wie die GEZ-gebühr) schon aufgrund der tatsache fällig, dass man die luft in diesem land atmet.. zwangsabgaben auf kopiergeräte und medien sind eine andere geschichte, aber hier könnte ein hochkompetenter verfassungsrichter argumentieren, dass rechteinhaber ohne die abgabe den verkauf solcher vervielfältigungsgeräte untersagen können, weil man damit ja ihre gülle kopieren könnte
(GEZ-argument vor 2013)..
Der Punkt ist eben, die Gema verlangt Geld dafür, dass sie nichts tut.
ja, im grunde wie jeder andere urheber auch, der ausgerechnet
von dir geld für eine lizenz verlangt, ohne
extra dafür zu arbeiten
..
die ganze diskussion hier betrifft ja nur videos von "künstlern", die sich bewusst für diese verwertungsmaschine entschieden haben.. und anders als bei der GEZ kann man sich sehr wohl dagegen entscheiden, werke dieser "künstler" anzubieten..
dass etwa Künstler (respektive Musiker, Textwriter etc) durch Pauschalabgaben auf Festplatten o.ä. begünstigt werden, andere (digital-)Content-Autoren, wie etwa Softwareentwickler nicht, obwohl Software genauso auf einem USB Stick oder einer Festplatte kopiert werden könnte, wie etwa Musik.
es steht der softwareindustrie frei, eine derartige lobbyeinrichtung zu gründen und "mitglied" zu werden.. wenn musik-, film- und printmedien es geschafft haben, warum dann nicht auch die programmierer? aber erstere hatten auch 50 jahre oder so mehr zeit.. aber vermutlich würde sich das nicht lohnen, denn den allergrößten teil der einnahmen bekommt die GEMA durch öffentliche aufführungen (jede kneipe, der gesamte rundfunk usw.) und nicht durch die abgabe auf USB-festplatten (nicht jedoch auf SATA-festplatten
).. da bei software der urheber öffentliche aufführungen wohl nicht beschränken kann (davon gehe ich mal aus, weil niemand dafür verklagt wird - das ginge ja auch ohne mafia-verband), würde das nichts abwerfen und nur die festplatten-abgabe würde nicht mal die verwaltungskosten einer eigenen verwertungsgesellschaft decken..
Das mit den Youtube Clips ist sehr fragwürdig, denn eigentlich zahlt youtube doch bereits Abgaben, damit sie die Videos bereit stellen dürfen.
dann könnten alle anderen videoportale ihre videos einfach auf youtube hosten und einbinden, ohne extra was zu zahlen
.. (außer vielleicht inoffiziell traffic-kosten an youtube, die sie aber beim selbst-hosten auch hätten..)
Die Einbettung eines Youtube-Videos auf einer Webseite ist allerdings kein Content der Webseite sondern lediglich ein Verweis auf Youtube, was man technisch daran erkennen kann, dass die Mediendaten von youtube, nicht von der einbettenden Webseite stammen.
diese feinheit wurde allerdings noch nie juristisch geklärt.. technisch ist das natürlich richtig, aber ein verfassungsrichter lässt sich erfahrungsgemäß eher selten von fakten in seiner denkweise beeinträchtigen.. vom standpunkt des besuchers ist es unerheblich, ob ein video (oder ein simples bild!) von einem anderen server geladen wird oder ob eine kopie auf demselben server liegt wie die index.php.. man kann auch einen eigenen flash-player auf seiner seite haben, der lediglich den video-stream von youtube abspielt.. ebenso kann der webseiteninhalt von unterschiedlichen servern geladen werden, z.b. irgendwelche newsfeeds - gabs da nicht mal ein urteil fürs einbetten irgendwelcher news ohne hinreichende kennzeichnung des urhebers (kann mich nur dunkel erinnern)? natürlich ist es ebenso schwachsinn, dass gleichzeitig ein html-link zum video (der es z.b. maximiert in einem neuen fenster öffnet, also ohne die youtube-"homepage" als kontext) völlig legal ist - das zeigt nur, dass der ganze lizenzen-krempel im online-kontext völliger schwachsinn ist..
in letzter konsequenz könnte es dazu führen, dass niemand mehr eine "eigene" webseite anbietet, sondern ein riesiger lizenzierender content-aggregator wie youtube ebenfalls millionen "privater" seiten hostet, die dann nur videos von "derselben" seite einbinden - dann ist das ganze internet eine einizge große webseite (mit unzähligen "benutzer"-seiten, die alle irgendwie dazugehören) in der (werbe-)hand von google
..