Nach einer langen Gerichtsverhandlung wurde der ehemalige SS-Buchhalter Oskar Gröning zu vier Jahren Haft vom Landgericht Lüneburg verurteilt. Damit fiel das Strafmaß höher aus, als die Anklage es forderte. Der 94-Jährige wurde nun zur Beihilfe vom Mord in mehr als 300.000 Fällen für Schuldig befunden. Dabei sagte der Vorsitzende Richter Franz Kompisch bei der Urteils Verkündung, dass die Entscheidung für den Dienst in Auschwitz nicht unfrei war. Er ist der Meinung, dass auch nach über 70 Jahren Gerechtigkeit schaffen kann. Gröning gestand zu beginn des Prozesses, Gelder von Häftlingen eingesammelt zu haben und an die SS weitergeleitet zu haben. Durch diese Handlung wurde ihm vorgeworfen wirtschaftliche vorteile für das NS-Regime geschaffen zu haben.
Die Nebenkläger sowie der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster begrüßen dieses Urteil. So meinte Schuster:
Dennoch habe die Verurteilung eine hohe Bedeutung für alle Angehörigen. Ob Gröning aber mit seinem Alter nun Haftfähig ist, muss die Staatsanwaltschaft prüfen.
Quelle: http://www.zeit.de/gesellschaft/zei...ozess-groening-zu-vier-jahren-haft-verurteilt
Die Nebenkläger sowie der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster begrüßen dieses Urteil. So meinte Schuster:
Die Versäumnisse der deutschen Justiz, die solche Verfahren jahrzehntelang verschleppt oder verhindert hat, lassen sich damit zwar nicht mehr gutmachen.
Dennoch habe die Verurteilung eine hohe Bedeutung für alle Angehörigen. Ob Gröning aber mit seinem Alter nun Haftfähig ist, muss die Staatsanwaltschaft prüfen.
Quelle: http://www.zeit.de/gesellschaft/zei...ozess-groening-zu-vier-jahren-haft-verurteilt