• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Politik und Gesellschaft] Vier Jahre Haft für Oskar Gröning

Nach einer langen Gerichtsverhandlung wurde der ehemalige SS-Buchhalter Oskar Gröning zu vier Jahren Haft vom Landgericht Lüneburg verurteilt. Damit fiel das Strafmaß höher aus, als die Anklage es forderte. Der 94-Jährige wurde nun zur Beihilfe vom Mord in mehr als 300.000 Fällen für Schuldig befunden. Dabei sagte der Vorsitzende Richter Franz Kompisch bei der Urteils Verkündung, dass die Entscheidung für den Dienst in Auschwitz nicht unfrei war. Er ist der Meinung, dass auch nach über 70 Jahren Gerechtigkeit schaffen kann. Gröning gestand zu beginn des Prozesses, Gelder von Häftlingen eingesammelt zu haben und an die SS weitergeleitet zu haben. Durch diese Handlung wurde ihm vorgeworfen wirtschaftliche vorteile für das NS-Regime geschaffen zu haben.

Die Nebenkläger sowie der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster begrüßen dieses Urteil. So meinte Schuster:

Die Versäumnisse der deutschen Justiz, die solche Verfahren jahrzehntelang verschleppt oder verhindert hat, lassen sich damit zwar nicht mehr gutmachen.

Dennoch habe die Verurteilung eine hohe Bedeutung für alle Angehörigen. Ob Gröning aber mit seinem Alter nun Haftfähig ist, muss die Staatsanwaltschaft prüfen.

Quelle: http://www.zeit.de/gesellschaft/zei...ozess-groening-zu-vier-jahren-haft-verurteilt
 

Shade666

Guest

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Mein Gott, er war ein Junge, der im Geiste der "Herrenrasse" erzogen worden ist. Jeder sollte sich mal die Frage stellen, ob er bei vergleichbarem Lebenslauf und den entsprechenden Umständen sich nicht auch so entschieden hätte. Das soll keinesfalls die Tatsache relativieren, dass das Geschehene absolut falsch und schrecklich war, aber ich wäre sehr vorsichtig mit dem Finger zu zeigen. Es gibt genügend Beispiele aus jüngerer Zeit, dass sich die Menschheit im gegenseitigen Antun von Grausamkeiten seit 1945 0 weiterentwickelt hat.
 

Shade666

Guest

S
@Nerephes: Rein objektiv betrachtet sind 4 Jahre für die Anklagepunkte tatsächlich nicht viel. Aber mach 25 draus, was würde sich denn heute am Gesamtresultat ändern? Die Haftfähigkeit steht noch im Raum und ob der Kerl noch 4 Jahre lebt ist bei dem Alter durchaus in Zweifel zu ziehen. Das hätte man wirklich viel, viel eher machen müssen.
 

Nerephes

Badass No. 1
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@Shade666:

Natürlich hätte man das eher machen müssen, aber nur weil man es bisher verdsäumt hat, soll man es jetzt halt sein lassen?

Ändert sich denn etwas an seiner Schuld?
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Natürlich hätte man das eher machen müssen, aber nur weil man es bisher verdsäumt hat, soll man es jetzt halt sein lassen?

Ändert sich denn etwas an seiner Schuld?
Rechtlich gesehen ist das vorgehen sicherlich korrekt, da erst die neuere Rechtssprechung ohne konkrete Taten auskommt. Früher mussten einem die Taten genau nachgewiesen werden, jetzt reicht schon ein Rädchen gewesen zu sein, ohne, dass Taten nachgewiesen werden müssen. Der eigentliche Skandal ist eben die mehr als 60 jährige Untätigkeit!
 

KaPiTN

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Jetzt fechten Nebenkläger das Urteil an, weil nach ihrer Rechtsauffassung eine Verurteilung wegen Mordes hätte stattfinde müssen.

"Rechtsauffassung" meint wahrscheinlich Gerechtigkeitsgefühl, anders ist das nicht erklärbar.
 

Shade666

Guest

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@Nerephes: Das nicht, einen größeren Nutzen sehe ich jetzt aber auch nicht mehr.

@KaPiTN: Doch, nennt sich Rache, aber wird ungern ausgesprochen. ;) Wobei ich dieses Motiv bei dem begangenen Unrecht irgendwo nachvollziehen kann, sofern es denn zutrifft.
 

KaPiTN

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Es liegt aber dt. Recht bei dt. Gerichten zu Grunde. Dem dt. Recht ist der Rachegedanken fremd.
 

Shade666

Guest

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Sicherlich, dennoch kann die Grundmotivation einen Prozess (weiter)zuführen durchaus darin bestehen. Und wie lautet der alte Spruch, "Auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand" und das ist sehr wahr, trotz 100000enden von Gesetzbüchern, die eigentlich alles regeln sollten.
 

Tsherno

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Ich bin beeindruckt.....das wäre ich jetzt wenn man dem damaligen Lagerkommandanten den Prozess gemacht hätte und nicht einem 94-jährigen der "die Kasse" gemacht hat.

Also manchmal muss man diese Idioten mal nehmen, schütteln und fragen was in deren Köpfen so vor sich geht. Diese Hexenjagd lief eher so nach dem Motto : "HAUPTSACHE WIR KÖNNEN IRGENDEINEN VERURTEILEN!"
 

Flip

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Einem 115 jährigen den Prozeß machen würde Dich also beeindrucken? Der hatte seinen Prozeß allerdings bereits '47 und konnte bereits dadurch nicht so alt werden.
 

War-10-ck

střelec
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Ich finde es auch generell eine interessante Frage ob man jemanden dafür verurteilen kann für etwas was er damals nach geltendem Recht legal gemacht hat. Ist ja mit den Mauerschützen nicht anders.
 

KaPiTN

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Mord war auch nach damaligen Recht eine Straftat.
 

KaPiTN

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Und das Kriegsrechts besagt "Im Krieg und in der Liebe ist alles erlaubt" ?

Insbesondere massenhaft Zivilisten aus besetzten Gebieten fabrikmäßig umzubringen?
 

War-10-ck

střelec
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Ist halt die Frage ob man von jemandem erwarten kann dass er dann in so einer Situation einschreitet. Er war ja mehr oder minder nur Beobachter. Hätte er irgendwas gemacht hätte er sich gleich zu den Gefangenen im KZ gesellen können. Ich will das auch gar nicht verteidigen. Nur finde ich es schwer da im Nachhinein drüber zu urteilen. Ist ja bei angeordneten Kriegsverbrechen auch nicht anders. Kann ich von jemanden erwarten, dass er sein eigenes Leben opfert nur um keine Straftat zu begehen?
 

Shade666

Guest

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Nunja, also im Regelfall waren Exekutionen von Zivilisten freiwillig, d.h. man ist selbst bei den Nazis nicht dazu gezwungen worden. Hat man es also getan, so verstößt man automatisch gegen internationales Kriegsrecht, ist aber gleichzeitig quasi ein "Held" im eigenen Land. Hätte Deutschland den Krieg gewonnen, würde das heute niemand interessieren, was, wo, wie passiert ist. Da dem aber gottseidank so nicht war, muss man sich später automatisch dem internationalen Recht stellen. Das wäre jedenfalls meine Rechtsaufassung.

Was die KZ's angeht. Tja, schwierig, aber auch hier konnte man meines Wissens nach als SS Mitglied sagen, nein da will ich nicht hin. Dann ging es halt in die Waffen SS. Die Frage ist nun wie weit man als reiner "Kassenwart" beihilft, sofern diese Aussage stimmt. Aktives Eingreifen würde tatsächlich das eigene Leben massiv bedrohen, da ist man ziemlich in der Zwickmühle.
 

KaPiTN

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Er hätte sich versetzen lassen können. Der Behauptung er habe dies versucht, hat das Gericht nicht geglaubt, weil die Personalakte keine Hinweise darauf enthält.
 
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