[Politik und Gesellschaft] Vier Jahre Haft für Oskar Gröning

Nach einer langen Gerichtsverhandlung wurde der ehemalige SS-Buchhalter Oskar Gröning zu vier Jahren Haft vom Landgericht Lüneburg verurteilt. Damit fiel das Strafmaß höher aus, als die Anklage es forderte. Der 94-Jährige wurde nun zur Beihilfe vom Mord in mehr als 300.000 Fällen für Schuldig befunden. Dabei sagte der Vorsitzende Richter Franz Kompisch bei der Urteils Verkündung, dass die Entscheidung für den Dienst in Auschwitz nicht unfrei war. Er ist der Meinung, dass auch nach über 70 Jahren Gerechtigkeit schaffen kann. Gröning gestand zu beginn des Prozesses, Gelder von Häftlingen eingesammelt zu haben und an die SS weitergeleitet zu haben. Durch diese Handlung wurde ihm vorgeworfen wirtschaftliche vorteile für das NS-Regime geschaffen zu haben.

Die Nebenkläger sowie der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster begrüßen dieses Urteil. So meinte Schuster:

Die Versäumnisse der deutschen Justiz, die solche Verfahren jahrzehntelang verschleppt oder verhindert hat, lassen sich damit zwar nicht mehr gutmachen.

Dennoch habe die Verurteilung eine hohe Bedeutung für alle Angehörigen. Ob Gröning aber mit seinem Alter nun Haftfähig ist, muss die Staatsanwaltschaft prüfen.

Quelle:
 
Die Deutsche Justiz hat ja schon einen Kriegsgfangenen verurteilt, der Hilfswilliger der SS im KZ war. Auch ihm wurden keinen konkreten Taten zur Last gelegt, sondern er wurde als "Rädchen im Getriebe" verurteilt.
Siehe den Fall Demjanjuk
 
Zuletzt bearbeitet:
Folgender Artikel ist hinsichtlich einer Revision und eines eventuell möglichen Freispruchs von Herrn Gröning recht interessant.

 
Ich finde es auch generell eine interessante Frage ob man jemanden dafür verurteilen kann für etwas was er damals nach geltendem Recht legal gemacht hat. Ist ja mit den Mauerschützen nicht anders.

Also der Mordparagraph ist bereits damals in Kraft gewesen, genauer gesagt wurde er sogar von den Nazis ins StGB geschrieben. Es geht hier aber sowieso eher darum, inwiefern man Menschen für Taten bestrafen kann die sie zu einem Zeitpunkt begangen haben zu dem diese theoretisch legal waren, und es mittlerweile nicht sind. Eigentlich ist das in unserem Rechtsstaatprinzip nicht möglich, Ausnahmen werden aber (mMn zurecht) gemacht wenn es um Verbrechen geht die ein solches Ausmaß erreichen dass eine Nichtbestrafung unerträglich wäre. Vertiefend dazu:
Kann ich nichts zu sagen, glaube ich dir einfach mal. Aber galt nicht imho auch eh das Kriegsrecht?

Welches meinst du, das innerstaatliche oder das interstaatliche?
 
Innerstaatliche. Aber wie KaPiTN bereits geschrieben hat spielt das hier auch eigentlich keine wirkliche Rolle, da hat er schon recht.
 
Ich sehe das auch alles etwas kritisch. Da kommt ein Opa jetzt 4 Jahren (vielleicht) in Haft (was in dem Alter ja Lebenslang ist) und nebenher werden Asylkantenheime angezündet, Steine auf Flüchtlingshelfer geworfen, die Mittelschicht geht auf PEGIDA-Demos, fangen an die alten Parolen auszupacken und die Justiz freut sich jetzt wegen dem albernen Prozess? Naja ich weiß nicht.... Da gibts imho wichtigere Baustellen aus einen solchen Schauprozess.
 
Da wir Gewaltenteilung haben, hat das eine mit dem anderen ja nichts zu tun. Flüchtlinge und Pegida sind Sache der Politik.

Problematisch ist vielmehr, wie in hinter Mathmos Link formuliert wurde, daß sich durch Generationenwechsel die de facto die Strafrechtsordnung zu verändern scheint, ohne formale Änderungen. Der Spruch, "was Recht war, muß Recht bleiben", ist bei einer Änderung des Systems, insbesondere, wenn das alte als Unrechtssystem gilt, leicht angreifbar.
Warum aber heute, ohne andere Gesetze Dinge anders bewertet werden, als in den 80'ern, ist durch die verschiedene Sozialisierung der agierenden Juristen vielleicht erklärbar, aber formaljuristisch wahrscheinlich schwer zu begründen.
 
Da der Typ nach dem Krieg nicht veruteilt wurde obwohl es wohl öffentlich bekannt war hatten die Allieerten wohl kein Interesse daran ...

Sonst haben sie doch auch jeden in Knast gesteckt ... bei den Russen wäre er in ein Gullag gelandet ... da frägt man sich sowieso warum er nicht an die Russen übergeben wurde ... die waren doch da immer ganz scharf drauf ...

Naja wie dem auch sei die Deutsche Opfer Schuld muss hochgehalten werden ... nicht das der Deutsche noch auf die Idee kommt das er nix mit dem 3 Reichz zu tun hat ...

Da muss auch mal nen Opa jedes Jahr herhalten .... auch wen es sonst nicht gejuckt hat ...
 
Warum aber heute, ohne andere Gesetze Dinge anders bewertet werden, als in den 80'ern, ist durch die verschiedene Sozialisierung der agierenden Juristen vielleicht erklärbar, aber formaljuristisch wahrscheinlich schwer zu begründen.

Prinzipiell passiert das bei jedem Grundsatzurteil durch die jeweils höchste Instanz.

Somit wird eine bis dahin unterschiedlich oder anderweitig ausgelegte Rechtslage eindeutig für die Zukunft geklärt.

Nur ob in diesem Fall mal durch den BGH geklärt wurde, ob Einzeltaten nachgewiesen werden müssen oder ob die allgemeine Annahme reicht, dass weiß ich nicht 100%.
Allerdings kam das mWn. im Demjanjuk-Prozess auf. Ich glaube vorher galt in den einzelnen Verfahren eher, dass einzelne Taten nachgewiesen werden mussten.
 
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