Tricks um aus dem Mietvertrag rauszukommen

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Ja. Man geht zum Vermieter hin und erklärt ihm ganz offen die Situation. Am Ende stelllt man den Vermieter vor die Wahl: Entweder erhält er eine gewisse Kompensation und entlässt dich sofort aus dem Mietvertrag. Oder du zahlst gar nicht und meldest fristgerecht Insolvenz an. In diesem Fall darf der Vermieter seine Ansprüche selbstverständlich beim Insolvenzverwalter anmelden, allein es wird nicht viel zu holen sein. Viele Vermieter nehmen in solch auswegslosen Situationen den Spatz in der Hand. Die Erfolgschancen sind um so besser, je glaubwürdiger und negativer die Auswirkungen des Bestehens auf den Mietvertrag sind. Teils ist es auch sinnvoll, erst Mietschulden auflaufen zu lassen, das Geld aber bei Seite zu legen und dann als Verhandlungsmasse für die Einigung zu nutzen. Denn im Falle einer Klage wärst du wohl zahlungsunfähig, der Vermieter müsste sich dein Vermögen mit allen anderen Gläubigern teilen.

Wenn ein Vermieter die Möglichkeit hat, die 100k ausstehende Miete der letzten zwei Monate sofort zu erhalten, wenn er dich aus dem Mietvertrag raus lässt oder alternativ erstmal gar kein Geld erhält und zukünftig mit dem Insolvenzverwalter kommunizieren darf, wird er oft eine Lösung für dich finden. Zahlunsunfähige Mieter sind schlimmer als Leerstand, da sie das Gebäuse abnutzen, Nebenkosten nicht bezahlen und auch keinen Grund haben, das Gebäude zügig zu räumen. Die Miete und Nebenkosten eifnach mal nicht zu überweisen bringt Vermieter schnell zum Anwalt oder an den Gesprächstisch.

Da es sich anscheinend um eine Gewerbeimmobilie handelt und du möglicherweise Kaufmann bist: Vorsicht vor Insolvenzdelikten. Für die kann man schon als bisher unbescholtener Bürger einwandern.
 
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  • #22
Genial. Danke für die Antwort Philippus! Das hat mir sehr weitergeholfen. Ich werde es versuchen mit der Entschädigungssumme falls sich wirklich kein Nachmieter findet. Eigentlich habe ich ja noch Ersparnisse im fünfstelligen Bereich aber die brauche ich halt zum Leben (bin ab jetzt arbeitslos durch schwere körperliche krankheit und bin de facto so gut wie pleite wenn man mein kommendes einkommen betrachtet) und brauche das geld zum leben! Er würde da das Büro 1000€ im monat kostet ja noch 18000 Euro bekommen. Was denskt du mit welcher Summe er sich da zufrieden geben wird wenn er mich sofort rauslassen soll??? 18000 sind etwas weniger als was ich noch habe.

und was sind eigentlich insolvenzdelikte?
 
@Philipus der Tipp mag ja nicht schlecht sein - die große Frage wäre aber dann erst mal welche Geschäftsform Piff hat und ob er z.B. nicht vollständig mit seinem Privatvermögen haftet ....
 
Insolvenzdelikte sind z.B. Insolvenzverschleppung, Steuerhinterziehung, Urkundenfälschung, Unterschlagung. Eben fast alles im Zusammenhang mit einer Insolvenz.
 
das was future sagt. Was für eine Rechtsform stellt denn dein Unternehmen dar. ich tippe auf ne EU und dann bist halt mit dem gesamten ersparten mit dabei...
 
Selbst dann, wenn sein Privatvermögen gerade noch 20k oder etwas mehr beträgt kann man nachvollziehbar darstellen, dass er leider niemals seine 18k sehen wird, dauert ja auch bis so Gerichtsdinger durch sind und die 20k benötigt er ja offenbar für sich.
 
Man kann aus dem Mietvertrag frühzeitiger aussteigen, wenn man einen zumutbaren Nachmieter organisieren kann.
 
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  • #29
Danke für diese völlig neue information!!!
 
Da er nach Hackern sucht: Beim Vermieter einbrechen, den Mietvertrag abändern auf Mitte 2015, die eigen Kopie natürlich auch fälschen. Ersatzweise die Hütte einfach abfackeln. Das Zweite hat auch noch den Vorteil das du eine Weile keine Miete und Verpflegung bezahlen musst.


MfG KLDKO


PS.: Bin ich der Einzige der hier einen Troll sieht?
 
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  • #32
Dicke fette Anzeige wegen anstiftung zur straftat ist direkt raus. klar bin ich ein troll, hab ja eine total trollige frage gestellt gell.
 
Man kann aus dem Mietvertrag frühzeitiger aussteigen, wenn man einen zumutbaren Nachmieter organisieren kann.
Das ist absoluter Blödsinn, der sich leider nach wie vor in den Köpfen hält.
Verträge sind zu erfüllen! Und das gilt auch für Mietverträge.
Wenn ein Vermieter sich darauf einlässt, dann ist das reine Kulanz seinerseits. Einen Rechtsanspruch, vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen zu werden, nur weil man einen oder x Nachmieter präsentiert, gibt es nicht!
Das gilt für Verträge zwischen Vermieter und Privatmenschen und erst recht für Verträge, die quasi B2B abgeschlossen werden. Einem gewerblichen Mieter sollte man zumuten können, dass er die wichtigsten Eckpunkte aus seinen vertraglichen Pflichten vor Vertragsunterzeichnung abschätzen kann.
Es ist ein fristloser Zeitmietvertrag. Immer dieses Forenhalbwissen.

Große Klappe - nichts dahinter oder wie? Irgendwie wundere ich mich immer über die dümmsten Fragen, die ausgerechnet von den Leuten kommen, die dann doch wieder alles besser wissen. :rolleyes:
 
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  • #35
Wieso nichts dahinter? Stimmt doch was ich gesagt habe! :T Also doch was dahinter ;)
 
@bevoller:
Ein Nachmieter ist ein Mieter, der eine freigewordene Mietwohnung übernimmt.

In Deutschland kann der Mieter einen Nachmieter vorschlagen, dieser muss aber vom Vermieter nicht akzeptiert werden. Ob ein solcher Nachmieter akzeptiert wird und ob der in den bestehenden Mietvertrag eintritt oder einen neuen Vertrag abschließen muss, ist Verhandlungssache.

Das Vorschlagen eine Nachmieters geschieht gewöhnlich im Interesse des Mieters, da dieser dem Nachmieter gegen eine Ablösezahlung in die Mietsache eingebrachte Einbauten des Mieters überlassen will oder der Nachmieter das Mietverhältnis vor dem Ende der Laufzeit des Mietvertrages mit dem Mieter weiterführen will und somit auch die dem Vermieter geschuldete Miete zahlt.

Mieter sind in der Regel vertraglich verpflichtet, im Interesse des Vermieters Miet- oder Kaufinteressenten die Wohnung besichtigen zu lassen. Dabei muss er ihm unbekannte Personen allerdings nicht in die Wohnung lassen, sondern ist berechtigt, sich den Personalausweis vorlegen zu lassen.[1]

Gesetzliche Regelungen, die bei der Übernahme der Wohnung durch einen Nachmieter gelten, werden oft fehlinterpretiert und basieren häufig auf einem anekdotischen Hintergrund. So kann die Wandfarbe in der Wohnung nach dem Auszug des alten Mieters verbleiben, wenn der angenommene Nachmieter damit einverstanden ist. Die Hausverwaltung kann dann nicht mehr einen neuen Anstrich vom Altmieter verlangen. Es kann aber nicht, ohne das Einverständnis der Hausverwaltung, eine Renovierung der Wohnung an den Nachmieter abgegeben werden. [2]

In der Schweiz sind Mieter, die frühzeitig eine Wohnung verlassen wollen, verpflichtet, einen angemessenen Nachmieter zu stellen. Je Kanton bestehen unterschiedliche Mietkündigungszeiten, doch für alle Kantone gilt, dass der Mieter für die restlichen Mieten nicht mehr herangezogen werden darf, wenn er einen angemessenen Nachmieter stellen kann.

 
Es gibt immer noch die Möglichkeit der Untervermietung.
Auch wenn man es nicht machen will, kann man immer noch den Vermieter schriftlich fragen ob man untervermieteten darf. (Bluffen ist angesagt)
Wenn der ablehnt (was in den meisten Fällen so ist) rechtfertigt das eine Fristlose Kündigung.
 
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  • #38
Wie sicher bist du dir dabei, cybercat?
 
Habe bis jetzt noch nicht erlebt das ein Vermieter dem zustimmt.
Der Versuch kostet auch nur 60Cent Porto.
Lehnt der Vermieter die angefragte Untervermietung ohne ausreichenden Grund ab, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Eventuell sogar einen Anspruch auf Ersatz der entgangenen Untermiete.

Mehr hierzu bei:
 
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  • #40
wenn das wirklich so ist, dann ist das genau so ein gaunertrick, den ich gesucht hab. und ein ziemlich genialer dazu!
 
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