Philipus II
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Ja. Man geht zum Vermieter hin und erklärt ihm ganz offen die Situation. Am Ende stelllt man den Vermieter vor die Wahl: Entweder erhält er eine gewisse Kompensation und entlässt dich sofort aus dem Mietvertrag. Oder du zahlst gar nicht und meldest fristgerecht Insolvenz an. In diesem Fall darf der Vermieter seine Ansprüche selbstverständlich beim Insolvenzverwalter anmelden, allein es wird nicht viel zu holen sein. Viele Vermieter nehmen in solch auswegslosen Situationen den Spatz in der Hand. Die Erfolgschancen sind um so besser, je glaubwürdiger und negativer die Auswirkungen des Bestehens auf den Mietvertrag sind. Teils ist es auch sinnvoll, erst Mietschulden auflaufen zu lassen, das Geld aber bei Seite zu legen und dann als Verhandlungsmasse für die Einigung zu nutzen. Denn im Falle einer Klage wärst du wohl zahlungsunfähig, der Vermieter müsste sich dein Vermögen mit allen anderen Gläubigern teilen.
Wenn ein Vermieter die Möglichkeit hat, die 100k ausstehende Miete der letzten zwei Monate sofort zu erhalten, wenn er dich aus dem Mietvertrag raus lässt oder alternativ erstmal gar kein Geld erhält und zukünftig mit dem Insolvenzverwalter kommunizieren darf, wird er oft eine Lösung für dich finden. Zahlunsunfähige Mieter sind schlimmer als Leerstand, da sie das Gebäuse abnutzen, Nebenkosten nicht bezahlen und auch keinen Grund haben, das Gebäude zügig zu räumen. Die Miete und Nebenkosten eifnach mal nicht zu überweisen bringt Vermieter schnell zum Anwalt oder an den Gesprächstisch.
Da es sich anscheinend um eine Gewerbeimmobilie handelt und du möglicherweise Kaufmann bist: Vorsicht vor Insolvenzdelikten. Für die kann man schon als bisher unbescholtener Bürger einwandern.
Wenn ein Vermieter die Möglichkeit hat, die 100k ausstehende Miete der letzten zwei Monate sofort zu erhalten, wenn er dich aus dem Mietvertrag raus lässt oder alternativ erstmal gar kein Geld erhält und zukünftig mit dem Insolvenzverwalter kommunizieren darf, wird er oft eine Lösung für dich finden. Zahlunsunfähige Mieter sind schlimmer als Leerstand, da sie das Gebäuse abnutzen, Nebenkosten nicht bezahlen und auch keinen Grund haben, das Gebäude zügig zu räumen. Die Miete und Nebenkosten eifnach mal nicht zu überweisen bringt Vermieter schnell zum Anwalt oder an den Gesprächstisch.
Da es sich anscheinend um eine Gewerbeimmobilie handelt und du möglicherweise Kaufmann bist: Vorsicht vor Insolvenzdelikten. Für die kann man schon als bisher unbescholtener Bürger einwandern.


Also doch was dahinter 