Ist ja nicht so, dass ich den ranzigen Kleinst-Zweitwagen rund zwei Monate ohne TÜV gefahren bin, weil sich eine Reparatur wirtschaftlich nicht gelohnt hätte.Ist ja nicht so, das ich es vom Hörensagen her kenne, ich hab es Selber beim TÜV für ein Fahrzeug Bezahlt.
Der Link spricht außerdem für sich selbst.
https://www.google.de/search?q=bußgeldkatalog+tüv+überzogen&sa=G&gbv=1
Bis 30.04.2014 (was mich betroffen hätte) galt übrigens tatsächlich noch 15,-€ bei max. 2 Monaten Überziehung, mittlerweile sind es 25,-€.
Mit deinen 7 Monaten hättest du nach aktueller Rechtslage hättest du dir für 60,-€ 1 Punkt in Flensburg kaufen müssen.
Wir reden hier in der Tat allerdings vom Bußgeld. Das ist aber nicht Sache des TÜV, daher wirst du auch kein Bußgeld, sondern evtl. eine erhöhte Prüfgebühr bezahlt haben.
Nö, siehe hier:Stimmt es denn, dass man keine Strafe kriegt, wenn die HU lediglich um einen Monat überzogen wird? Im Bussgeldrechner ist der Mindestverzug 2 Monate um eine Strafe bezahlen zu müssen.
http://bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de/untersuchung.html
War, wie schon geschrieben, wohl mal so, dass es eine Strafe mit einer Frist "bis zu 2 Monate" gab (15,-€), aber die gilt laut aktuellem Bußgeldkatalog nicht mehr.
Bliebe aber immer noch die Möglichkeit, bei einer Vekehrskontrolle eine Mängelkarte zu kassieren. Die gibts ja dann quasi gratis.