TÜV überzogen - mehrere Strafzettel?

Ist ja nicht so, das ich es vom Hörensagen her kenne, ich hab es Selber beim TÜV für ein Fahrzeug Bezahlt.
Ist ja nicht so, dass ich den ranzigen Kleinst-Zweitwagen rund zwei Monate ohne TÜV gefahren bin, weil sich eine Reparatur wirtschaftlich nicht gelohnt hätte. ;)

Der Link spricht außerdem für sich selbst. ;)


Bis 30.04.2014 (was mich betroffen hätte) galt übrigens tatsächlich noch 15,-€ bei max. 2 Monaten Überziehung, mittlerweile sind es 25,-€.
Mit deinen 7 Monaten hättest du nach aktueller Rechtslage hättest du dir für 60,-€ 1 Punkt in Flensburg kaufen müssen.

Wir reden hier in der Tat allerdings vom Bußgeld. Das ist aber nicht Sache des TÜV, daher wirst du auch kein Bußgeld, sondern evtl. eine erhöhte Prüfgebühr bezahlt haben.

Stimmt es denn, dass man keine Strafe kriegt, wenn die HU lediglich um einen Monat überzogen wird? Im Bussgeldrechner ist der Mindestverzug 2 Monate um eine Strafe bezahlen zu müssen.
Nö, siehe hier:

War, wie schon geschrieben, wohl mal so, dass es eine Strafe mit einer Frist "bis zu 2 Monate" gab (15,-€), aber die gilt laut aktuellem Bußgeldkatalog nicht mehr.
Bliebe aber immer noch die Möglichkeit, bei einer Vekehrskontrolle eine Mängelkarte zu kassieren. Die gibts ja dann quasi gratis. ;)
 
@bevoller

Du Verwechselst hier etwas.
Es geht nicht um die Strafe bei einer Polizeikontrolle, durch welche du dann deinen Punkt bekommst, sondern durch die erhöhte TÜV Gebür wenn dieser Abgelaufen ist.



Wird die Hauptuntersuchung mehr als 2 Monate nach dem Vorführtermin durchgeführt, erhöht sich die reine HU-Gebühr um das 0,2-fache ihres Wertes.

Die TÜV Prüfstelle erhebt nur minimale Strafen und das was du meinst bekommst du, wenn du in eine Polizeikontrolle kommst.
Ebenso richtet sich die TÜV Prüfstelle NICHT nach dem Bußgeldkatalog.

Hier nachzulesen
 
Nein, geht es eben nicht. Das wirst du schnell feststellen, wenn du den Startpost noch mal liest.
Kann ich in der Zeit für den abgelaufenen TÜV mehrere Knöllchen bekommen?
Der TS will ja gar nicht nachträglich zum TÜV.

Der TÜV erhebt außerdem gar keine Strafen. Die erhöhte Gebühr ergibt sich aus der vorgeschriebenen, genaueren Untersuchung, wenn der TÜV-Termin überzogen wurde.
 
@bevoller, sicher hat der TS auch dannach gefragt, allerdings steht auch hier auf dieser seite die frage nach der Erhöhten TÜV Gebühr oder eine Strafe bei Überziehung.
Und eben auf diese Frage habe ich Geantwortet.

Der TÜV Erhebt eine Strafe für Überziehung, und das ganz Offiziell, damit die leute den TÜV nicht Schleifen lassen.
Eine genauere Untersuchung gibt es dabei nicht, es wird dem Kunden nur als diese Verkauft.

Ich bin mindestens 2-4x in der woche beim TÜV und sehe das immer wieder.


Deinen Punkt und das Bußgeld bekommst du (wie schon erwähnt) z.b. bei einer Polizeikontrolle und hat nichts mit einer eventuellen TÜV Gebühr zu tun.
 
Also 2 Strafzettel zu bekommen ist durchaus möglich, sollte aber nicht möglich sein .... nichts verstanden? ... ich auch nicht :D
Bei uns am Bahnhof fahren 2 Polizeistaffeln Streife (Landkreis und Stadt...) am einen Tag habe ich vom einen einen Strafzettel bekommen wegen Tüv, 3 Tage später vom anderen.
Soweit so gut... Wenn man einen Strafzettel bekommt muss man innerhalb von 14 Tagen einen Tüv-Bericht vorzeigen - mit ein wenig Begründung kann man das normal auch auf z.B. 3 Wochen erhöhen - man muss sich nur gleich melden.
Nun habe ich bei der Polizei angerufen und gefragt ob das sein kann das man für das gleiche Vergehen 2 Strafzettel bekommt, Antwort war "Nein" - Sie leiten meinen Zahlbescheid an die andere Dienststelle weiter, dann wird das andere Ticket gestrichen.

Blöd war nur das die grünen zu blöd waren den Zettel richtig weiter zu leiten... wenn man das nicht zahlt geht das ganze dann aber an die Zulassungsstelle oder sowas - und die Treiben das Geld ein. Denen Reicht dann aber eine Quittung der Polizei nicht, die brauchen eine Bestätigung der Polizei....
Mir war es dann irgendwann nach 5 Telefonaten zu blöd und ich habe gezahlt :confused:
 
-- Ich habe keine Meinung mehr --
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben