• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

TÜV überzogen - mehrere Strafzettel?

loopzone

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Hallo zusammen,

ich habe ein Auto dessen TÜV abgelaufen ist. Ich bekomme auch nicht einfach einen neuen TÜV weil die Windschutzscheibe gerissen ist und ich nur eine Haftpfichtversicherung habe. Die Reparatur lohnt nicht und ich habe mir ein neues Auto ausgesucht. Allerdings verschiebt sich der Termin bis ich das neue Auto bekomme etwas. Aktuell bin ich zwei Monate drüber. Das neue Auto wird nochmal so ca. 2 Monate brauchen bis ich es habe. Kann ich in der Zeit für den abgelaufenen TÜV mehrere Knöllchen bekommen?

Ich habe dazu schon gegoogelt, habe aber nix eindeutiges gefunden. Ich bitte euch darum hier nicht mit moralisch hochwertigen Aussagen zu kommen. Aussagen die ein gefühltes Wissen ausdrücken sind mir auch herzlich egal. Es geht mir nur darum konkrete Bestimmungen zu dem Thema zu erfahren. Die Kernfrage lautet ob es sich um einen einzigen Tatbestand handelt oder um mehrere. Dankeschön

Viele Grüße
 
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cokeZ

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Ich kann dir nur sagen:
Ich war mal 7 Monate drueber (ich habs einfach vergessen gehabt). In der Zeit hat aber anscheinend niemand wirklich auf die Plakette geachtet. Uebern Tuev ging er dann auch so, Pruefer guckte nur ein bisschen doof.

Aber(!) und das hat nichts mit moralisch zu tun, wenn du einen Unfall baust, zahlt die Versicherung nicht und es gibt zusaetzlich von den Grünen am Sack.
 

ElricM

Core Quäler

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Wenn Du die Hauptuntersuchung um mehr als 8 Monate überzogen hast, gibt es in Flensburg nen Punkt. Erst dann. Das war vor der Punktereform deutlich brutaler. Wenn ich mich recht erinnere, konnte man mal für ASU und TÜV Überzug jeweils einen Punkt pro Monat abkassieren ;)
 

Hector

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So lange es keiner merkt....
Komm in keine Verkehrskontrolle oder generell keiner Polizei zu nahe, dann kannst du Glück haben ^^

Oder es geht dir wie mir:

Warte, um in den Kreisel einzufahren. Bullerei fährt im Kreisel an mir vorbei, sieht, dass der TÜV abgelaufen ist, dreht eine Ehrenrunde im Kreisel um mich dann vor sich her rauszuwinken auf einen Parkplatz. -.-
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
Mit ner gerissenen Windschutzscheibe würde ich das nicht riskieren.
 

Trolling Stone

Troll Landa
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Ich war mal 6 Monate drüber und als ich den übern TÜV bringen wollte, habe ich zwar ab dem Zeitpunkt eine Plakette bekommen, musste aber trotzdem für die Zeit von 6 Monaten nachzahlen, als ob ich dafür TÜV bekommen hätte.
 

devrim

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@ts

Was kostet denn so eine Scheibe mit Einbau? Ich habe mal vor 10 Jahren an einem e36 Cabrio die Scheibe wechseln lassen. Da habe ich 120€ mit Einbau bezahlt. Jetzt bei Ebay geguckt, kostet mittlerweile nur noch 90€. Für meine S Klasse habe ich eine Rechnung über 1200€.

Tatbestand hin oder her. Du kriegst eine Mängelkarte. Und dann geht die Rennerei erst richtig los.
 

Garasch

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Wenn Du die Hauptuntersuchung um mehr als 8 Monate überzogen hast, gibt es in Flensburg nen Punkt. Erst dann. Das war vor der Punktereform deutlich brutaler. Wenn ich mich recht erinnere, konnte man mal für ASU und TÜV Überzug jeweils einen Punkt pro Monat abkassieren ;)

Ab 4 Monaten bekommt man, einen Punkt nicht erst ab 8 Monaten.
 

loopzone

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  • #9
... musste aber trotzdem für die Zeit von 6 Monaten nachzahlen, als ob ich dafür TÜV bekommen hätte.

Versteh ich nicht. Wie meinst du das?

@ts Was kostet denn so eine Scheibe mit Einbau?

Material kostet 250€. Das Machen kostet wahrscheinlich nochmal mindestens nen Hunni. Lohnt nicht mehr.

Ab 4 Monaten bekommt man, einen Punkt nicht erst ab 8 Monaten.

Das meinte ich mit ""gefühltem Wissen"" :rolleyes:. Einmal googeln liefert folgendes Ergebnis: http://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-tuev-papiere/
Einen Punkt gibt es ab 8 Monaten überzogenem TÜV.
 
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devrim

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Du verstehst das nicht. Punkt und Strafe sind relativ. Du kriegst eine Mängelkarte und dann musst du zum Tüv.
Um was für ein Fahrzeug handelt es sich denn?
 

loopzone

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  • #11
Nee. Verstehe ich tatsächlich nicht. Wenn der Bussgeldrechner einen Punkt ab 8 Monaten überzogenem TÜV ausspuckt, soll es relativ sein? Wenn ich die Mängelkarte bekomme, wird das Auto abgemeldet und gut ist.
 
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devrim

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Natürlich ist das relativ. Solange wirst du nicht mit überzogenen Tüv fahren. In 2 Monaten hast du ja dein neues Auto. Und zweimal Strafe kriegen ist auch nicht, da du eine Mängelkarte mit Frist kriegst. Nach der Frist kannst du wieder bezahlen.
 

braegler

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Seit einiger Zeit (Jahren) ist beim Überziehen des HU Termins eine erhöhte Gebühr fällig (davor wurde, bei bis zu 12 Monaten Überziehung, zurück datiert).

wenn du einen Unfall baust, zahlt die Versicherung nicht und es gibt zusaetzlich von den Grünen am Sack.
Das mit der Rennleitung stimmt. Bei einem Unfall zahlt die HP jedoch trotzdem. Das Ammenmärchen ist alt und ausgelutscht.
Die Versicherung kann nur versuchen sich das Geld bei Dir zurück zu holen, WENN das Fahrzeug nicht mehr verkehrsfähig war und ein Mangel ursächlich für den Unfall war UND der Mangel bei einer ordnungsgemäß durchgeführten HU aufgefallen wäre.
Wäre der Verlust des HP-Versicherungsschutzes einhergehend mit dem Überziehen des TÜV Termins, müsste das Fahrzeug unverzüglich stillgelegt werden.
 

cokeZ

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@braegler: Oh, dass wusste ich dann nicht. Ich dachte immer, dass wenn das Auto keinen Tuev mehr hat, zahlt auch die Versicherung nicht. Wieder was gelernt.
 

Der3Geist

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Seit einiger Zeit (Jahren) ist beim Überziehen des HU Termins eine erhöhte Gebühr fällig (davor wurde, bei bis zu 12 Monaten Überziehung, zurück datiert).

Hatte gerade letzte woche ein Fahrzeug da, welches 7 Monate drüber war.
Die Strafe belief sich auf 5€ !!

Meiner meinung nach viel zu wenig.
 

braegler

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Das soll ja auch keine Strafe sein (TÜV, Dekra & Co. sollen ja nicht bestrafen), sondern die Gebühr für den "erweiterten" Prüfumfang.
 

bevoller

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Hatte gerade letzte woche ein Fahrzeug da, welches 7 Monate drüber war.
Die Strafe belief sich auf 5€ !!
Schwer vorstellbar, da die Geldbuße ab dem vollendeten 2. Monat (als im 3.) bereits bei 15,-€ liegt. (Auswendig und nicht im Bußgeldkatalog geschaut. ;))

Nee. Verstehe ich tatsächlich nicht. Wenn der Bussgeldrechner einen Punkt ab 8 Monaten überzogenem TÜV ausspuckt, soll es relativ sein? Wenn ich die Mängelkarte bekomme, wird das Auto abgemeldet und gut ist.
Das ist der Kasus Knaxus. Eine doppelte Bestrafung wirst du nicht bekommen, weil das in unserem schönen Rechtsstaat nicht gestattet ist. Fällst du das 1. Mal bei einer Verkehrskontrolle auf, wirst du sehr wahrscheinlich neben dem Bußgeld eine Mängelkarte mit Fristsetzung bekommen. Außerdem wird idR. die Zulassungsstelle darüber informiert. Innerhalb dieser Zeit ist das Fahrzeug entweder stillzulegen (dein Plan) oder aber mängelfrei vorzuführen.
Ansonsten wird ein Zwangsstilllegungsverfahren in Gang gesetzt.

Beispielsweise verlangt die Stadt Bochum (Zulassungsstelle) einen Nachweis der Mängelfreiheit/Verkehrssicherheit innerhalb einer Frist von zwei Wochen, der durch Reparaturbericht einer Werkstatt oder Mängelerledigungskarte der Polizei belegt werden kann.
Wird das Fahrzeug zwangsweise stillgelegt, kostet der Spaß eine Rahmengebühr von schlappen 14,30€ und 286,-€!

PS: Müsste eigentlich mal schauen, ob meine Kfz-Steuer endlich abgebucht wurde. Sonst legt man mir meine Karre demnächst auch noch still. ;)
 

Der3Geist

always feed the fish

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Schwer vorstellbar, da die Geldbuße ab dem vollendeten 2. Monat (als im 3.) bereits bei 15,-€ liegt. (Auswendig und nicht im Bußgeldkatalog geschaut. ;))

Ist ja nicht so, das ich es vom Hörensagen her kenne, ich hab es Selber beim TÜV für ein Fahrzeug Bezahlt.
 

Kraeuterdude

Painkiller

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Stimmt es denn, dass man keine Strafe kriegt, wenn die HU lediglich um einen Monat überzogen wird? Im Bussgeldrechner ist der Mindestverzug 2 Monate um eine Strafe bezahlen zu müssen.

Relativ interessant sind auch die FAQs vom TÜV Nord

Hier möglicherweise weiterführende Hinweise bezogen auf die Eingangsfrage des TE: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=69560
Dort hat jemand zumindest mehrere Knöllchen erhalten. Eine klare Beantwortung der Frage findet aber nicht statt und der Thread ist auch bereits von 2008.
 
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Der3Geist

always feed the fish

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Nochmal zur Strafe bei Überziehung des TÜVs

Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet:
Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):
  • Mehr als zwei Monate : 15 Euro
  • Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : 25 Euro
  • Mehr als acht Monate : 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg

Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:

  • Bis zu zwei Monate: 15 Euro
  • Mehr als zwei und bis zu vier Monate: 25 Euro
  • Mehr als vier und bis zu acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
  • Mehr als acht Monate: 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg

http://www.tuev-nord.de/de/hauptunt...nicht_rechtzeitig_zur_Hauptuntersuchung_komme

Das Bezieht sich auch wohl eher auf eine Prüfung durch die Polizei bei einer Polizeikontrolle.
Bei der Hauptuntersuchung mit Abgelaufenem TÜV wird mir die Prüfstelle sicherlich keinen Punkt Verpassen, sondern wohl eher die Polizei wenn ich mit 8 Monaten Abgelaufenem TÜV auf der Straße Angehalten werde.
 
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