Streit mit Nachbar Parken auf Grünfläche

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  • #41
Gut, ich muss das dann mit meiner Hausverwaltung erstmal klären was da los ist.
 
Starter, zweites Bild, rechts unten.
Ist das auf dem Vordach ein TT Ball oder ein gut verstecktes Osterei? :D


Hausverwaltung ist ein guter Anlaufpunkt... ich würde aber nur anfragen, ob du die Fläche als Parkplatz nutzen darfst.
 
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  • #43
Sehr geehrter Here XXn,

die von Ihnen genannte Rasenfläche gehört nach den mir vorliegenden Unterlagen mit zum Grundstück . Ob diese Fläche als Parkplatz genutzt werden darf, ist zunächst einmal Sache des Eigentümers. Ob es baurechtlich gestattet ist, dass hier Fahrzeuge parken, kann ich nicht beurteilen. Wenden Sie sich daher bitte an das Bauordnungsamt.

Aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht können sie Ihr Fahrzeug an der blau markierten Stelle parken.

Mit freundlichen Grüßen
i. A.


Habe das jetzt mal an die Bauaufsicht weitergeleitet.
 
Wir haben keine Kaputten ;)

Aber der Tipp war gut, Bruder Mad. Das Internet ist Teufelszeug....

TS, bitte halte uns auf dem Laufenden. Interessant ist das allemal.
 
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  • #46
Also so wie ich das verstanden habe, kann mir das Bauaufsichtsamt erstmal sagen ob das überhaupt erlaubt ist.
Falls nein, bin ich auf der Gewinnerseite. Falls ja muss ich mich arrangieren.
 
Hätte man sich aber nicht Zeit und Nerven sparen können, wenn man der Nachbarin tatsächlich angeboten hätte, auf dem Rasen zu parken, da es dir leichter fällt, dort rein und raus zu fahren?
 
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  • #48
Du ganz ehrlich. Da kommen andere mit einem 7,5t dran vorbei wenn da ein auto parkt.

Ich sage es mal so, wenn der Bauer nicht schwimmen kann ist die Hose dran schuld.
 
Also so wie ich das verstanden habe, kann mir das Bauaufsichtsamt erstmal sagen ob das überhaupt erlaubt ist.
Falls nein, bin ich auf der Gewinnerseite. Falls ja muss ich mich arrangieren.

Fresse halten und das Osterei suchen. Was, wenn die Tante die Wohnung wirklich inkl. Stellplatz gekauft hat?

@BMad -
Wenden Sie sich daher bitte an das Bauordnungsamt ?
 
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  • #51
Ich stelle da keinen LKW ab, ich fahre ein normales Auto welches zugelassen ist. Und wenn ich schon bis zur Kante des Bordsteines fahre dann bin ich schon am Maximum.
Soll ich jetzt halb auf den Bürgesteig drauffahren?
 
Darf die Tante auf der Grünfläche parken? <--- das ist die Frage...
 
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  • #53
Werde ich beantworten wenn die Hausverwaltung zurückruft.
 
Ich rufe zum Flashmob auf.
Da wir ja jetzt alle devrims Adresse kennen, würde ich vorschlagen wir parken devrims liebe Nachbarin komplett zu :p
 
Ich spendiere die Kamera mit Bewegungssensor, um sie mal live beim ein und ausparken sehen zu können. Wäre vielleicht was für youtube :D
 
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  • #57
Ich glaube ich weiß woher der Wind weht. Die Frau hat vorne die Stoßstange kaputt. Ist wohl irgendwo gegen gefahren.
Vielleicht daher die Angst und das panische beim einparken.
 
Ich stelle da keinen LKW ab, ich fahre ein normales Auto welches zugelassen ist. Und wenn ich schon bis zur Kante des Bordsteines fahre dann bin ich schon am Maximum.
Soll ich jetzt halb auf den Bürgesteig drauffahren?
Ich glaub, Du hast das mit dem LKW falsch verstanden, soweit ich die Situation einschätze, kann man (anstelle der Frau da) einen 40-Tonner in 2 Zügen wenden. (Ich glaube so ähnlich war der LKW-Einwurf auch gemeint) Oder Parken. Oder beides.
 
Sind die Parkplätze Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum? Lese dir einmal deine Teilungserklärung durch!
 
Ganz Egal was es ist. Wenn in der Parkbucht parken erlaubt ist, kann er da Parken. Und genau an dem Punkt wäre die Diskussion für mich vorbei.
 
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