Streit mit Nachbar Parken auf Grünfläche

Also ich seh da kein Problem in deinem Parkverhalten. Ich würd ihr sagen, dass du soweit hinten wie möglich auf einem offiziellen Stellplatz stehst und das ja eigentlich eine Grünfläche auf der sie da parken will, da haben Fahrzeuge normalerweise nichts zu suchen.

Wenn ihr beide Eigentümer einer jeweiligen Wohnung seid, so musst du auch nicht auf ihr Wohlwollen angewiesen sein. Wenn sie sich den Aufwand macht und deine Parkfläche (die Fläche auf der du oder andere halt manchmal ihr Auto abstellen) sperren lässt, was sie ja nur über die Gemeinde machen kann, dann ist natürlich blöd, aber da geh ich nicht davon aus, dass sie da diesen Aufwand treibt um ordnungswidrig auf einer Grünfläche zu parken.
 
Sowas kriegt sie doch gar nicht durchgesetzt. Es sei denn, ihr gehört die Grünfläche und diese wird zu einem Parkplatz umfunktioniert.
 
Natürlich bekommt sie das nicht durch, aber manche Leute wollen ja trotzdem erstmal Himmel und Hölle in Bewegung setzen. Deswegen einfach sagen, man parkt so rücksichtsvoll wie möglich und das die Wiese kein Parkplatz ist. Damit sollte es sich ja dann erledigt haben.
 
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  • #24
Ich guck mir mal die Jahresrechnung von der Eigentümerversammlung an. Theoretisch müsste sie ja dem Gärtner mehr Geld zahlen wie wir.
Weil sie halt so rüber kommt als ob es ihr Parkplatz wäre.
 
Sie möchte von dir das du den Parkplatz, der einer ist, nicht nutzt, damit sie einen "Parkplatz" nutzen kann, der keiner ist? Interessant. Man muss dreist sein im Leben.
 
Ist doch alles gut. Es gibt da wo du parkst kein Parkverbot. Nur wenn sie drinnen steht darfst du sie nicht einparken. Wenn es denn keine andere Ausfahrt gibt...
 
*schluchz*

Darf ich trotzdem was dazu schreiben?

Aufgrund der Fotos würde ich vermuten, dass die Frau aus lauter Lauffaulheit im Vorgarten, also auf einer Gemeinschaftsfläche parkt.
Und wenn sie reinkommt, dann muss sie auch rauskommen. Kann sie nicht fahren, ist das ihr Problem.

Allerdings würde ich vor (!) der nächsten regulären Eigentümerversammlung, spätestens nach Einladungsschreiben, zu dem Punkt *Verschiedenes* beantragen,
dass die Zugehörigkeit und die Benutzung der Rasenfläche zwischen Straße, nicht abgesenktem Bürgersteig und Mülltonnenanlage eindeutig geklärt wird.

Vielleicht kannst Du schon anhand einer älteren Versammlungsniederschrift was dazu finden. Bei den Gärtner- bzw. Grünanlagenkosten.
 
Wer mäht den da den Rasen?
Wie sieht das im Winter aus? Hab auch mal ne Zeitlang auf grün geparkt, da waren dann in der kalten Jahreszeit irgendwelche tiefen Furchen drin.

Wird das über die Hausverwaltung organisiert?
 
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  • #32
Da haben wir einen Gärtner für. Im Winter macht da aber keiner was.
 
[...]Es sei denn, ihr gehört die Grünfläche und diese wird zu einem Parkplatz umfunktioniert.
Selbst wenn Ihr das Grundstück gehört, hat Sie nicht einfach alle Seiten dessen als Zufahrt zu benutzen. Sie bekommt i.d.R. eine Zufahrt genehmigt und eingetragen und diese wird bereits vorhanden und als solche erkennbar sein. Wenn Sie auf ihrem Grundstück einen Stellplatz einrichtet, der durch diese Zufahrt nicht erreichbar ist, ist das allein ihr Problem.
Sofern Sie keine Zufahrt zu ihrem Grundstück hat, muss Sie sich eben erstmal mit den Behörden rumschlagen. Ist Sie nur Mieter, hat Sie gar keinen Anspruch diesbezüglich.
 
Das Sie da eine eingetragene Zufahrt hat, ohne abgesenkten Bordstein und mit öffentlichen Stellplätzen davor, halte ich für ziemlich unwahrscheinlich.
Deiner Beschreibung nach ist die Einfahrt direkt daneben, somit parkst Du völlig legitim. Stündest Du jetzt vor dem abgesenkten Bordstein sehe das anders aus. Dann hätte Sie durchaus den ein oder anderen Anspruch anzumelden. Wenn Sie mit 2 Autos aufs Grundstück will, oder eben nur besagte Grünfläche zum parken nutzen, ist die Umsetzung ihr Problem.
 
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  • #36
Ja ich schreibe auch das Ordnungsamt gerade deswegen an. Mal sehen was die dazu sagen.
 
nichts, da die da gar nicht zuständig sind.
warum auch?

Problemlösung meinerseits wäre, der Dame erklären das sie parken kann wo sie will, aber dann anderen Leuten nicht auf den Sack zu gehen hat.
Alles weitere in die Richtung was von ihr kommt würde ich ignorieren.

Bei weiteren Problemen würde ich folgendes auf der Grünfläche aufstellen:

 
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  • #38
Glaubst du das Ordnungsamt wird das nicht weiterleiten?
 
Was genau sollen die da weiterleiten? Wenn die gute Frau jetzt ihre Einfahrt vergrössern, also den Bordstein auch an der Stelle, an der Du parkst, in Eigenregie absenken würde. Dann hättest Du was zum beschweren, denn das wird sie im Normalfall garnicht so einfach genehmigt bekommen. Nur weil Sie auf dem Rasen eines Privatgrundstgücks steht nicht.
Ausser der Aufforderung deinen Wagen woanders zu parken, ist ja schlussendlich gar nichts gewesen. Steht ja jedem genauso frei andere zu etwas aufzufordern, wie es den aufgeforderten freisteht die Aufforderung zu ignorieren. Mangelnde Nettigkeit ist ja weder eine Ordnungswidrigkeit, noch strafbar.
 
Zuletzt bearbeitet:


Vom Prinzip ist das ein Privatgrundstück und da hat das Ordnungsamt erst mal keine Handhabe, weil dadurch ja auch keine Gefahr für die Öffentlichkeit besteht. Wenn die Frau auf dem Gehweg stehen würde, dann könnte das Ordnungsamt einschreiten, aber auch nicht mehr, als ihr einen Strafzettel zu schreiben oder sie im schlimmsten Fall von da abschleppen lassen.

Die Frage ist halt, wie oft sie da wirklich steht, weil zu Beginn hast du ja geschrieben, dass kommt nur selten vor. Ich würde einfach abwarten und wenn sie dich nochmal anspricht, dann sagst du, dass das ja eigentlich kein Parkplatz ist und du schon so rücksichtsvoll wie möglich auf einem offiziellen Parkplatz stehst. Dann wird sie dir ja sagen, was es damit auf sich hat.
 
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