Nach dem desastreusen Leak von Sony-Interna möchte das Unternehmen weiter zurückschlagen. Die Verbreitung der insgesamt fünf mit Verträgen, Filmen, Memos und anderen Interna gefüllten Sony-Pakete soll weitestgehend eingedämmt werden.
re:code zufolge werden derzeit sämtliche Websites, die das Material anbieten, mit Distributed-Denial-of-Service-Attacken (DDoS) angegriffen, damit die Daten nicht weiter verteilt werden können. Bei dieser Art der Attacke werden extrem viele Zugriffe auf eine Website ausgeführt, so dass diese unter der Last zusammenbricht. Hier arbeitet Sony mit Amazon Web Services zusammen, die die nötige Infrastruktur zur Verfügung stellen. Um die Downloader der Interna weiter zu irritieren und frustrieren, werden zudem sämtliche Tauschbörsen mit gefälschten Dateien überschwemmt, so dass die richtigen Pakete nur noch schwer auffindbar sind.
Bisher ist "zurückhacken" laut US-Gesetzgebung nicht zulässig. Offensive Gegenmaßnahmen gegen Hacker sind nicht legal, genausowenig wie auch das eigene Zurückverfolgen der Angreifer. Auch wenn ein DDoS-Angriff kein Einbruch in fremde Systeme ist, ist es dennoch fraglich ob sich Sony damit im rechtlich erlaubten Rahmen bewegt. Bisher ist der Bericht weder durch Sony, noch durch Amazon bestätigt.
Quelle: derStandard
Bild: pixabay
re:code zufolge werden derzeit sämtliche Websites, die das Material anbieten, mit Distributed-Denial-of-Service-Attacken (DDoS) angegriffen, damit die Daten nicht weiter verteilt werden können. Bei dieser Art der Attacke werden extrem viele Zugriffe auf eine Website ausgeführt, so dass diese unter der Last zusammenbricht. Hier arbeitet Sony mit Amazon Web Services zusammen, die die nötige Infrastruktur zur Verfügung stellen. Um die Downloader der Interna weiter zu irritieren und frustrieren, werden zudem sämtliche Tauschbörsen mit gefälschten Dateien überschwemmt, so dass die richtigen Pakete nur noch schwer auffindbar sind.
Bisher ist "zurückhacken" laut US-Gesetzgebung nicht zulässig. Offensive Gegenmaßnahmen gegen Hacker sind nicht legal, genausowenig wie auch das eigene Zurückverfolgen der Angreifer. Auch wenn ein DDoS-Angriff kein Einbruch in fremde Systeme ist, ist es dennoch fraglich ob sich Sony damit im rechtlich erlaubten Rahmen bewegt. Bisher ist der Bericht weder durch Sony, noch durch Amazon bestätigt.
Quelle: derStandard
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