Aufgrund der TV-Tipp Sendung des Online-Fernsehsenders
Laut
Daniel Schröckert, Gesicht und Moderator von Schröcks Fernsehgarten zeigte sich via Twitter verwundert über die Meldung und das Anwaltsschreiben und brachte mit
Ebenfalls via Twitter hat sich der Rechtsanwalt und Publizist
Seit fast zwei Jahren präsentiert Daniel Schröckert bereits seine TV-Tipps aus seinem Fernsehgarten auf dem YouTube-Kanal RocketBeansTV. Darüber hinaus hat seine Sendung auch einen Platz auf dem Twitch-Livechannel der "Raketenbohnen" gefunden und wird dort täglich ausgestrahlt. Das ZDF hat von den mehreren Tausend Zuschauern mitunter sogar profitieren können, da auch oftmals Filme und Ausstrahlungen der Mainzer-Rundfunkanstalt beworben wurden und werden. Das Schreiben des Anwalts mag mit geltendem Recht nicht zwingend im Konflikt stehen, dennoch lässt sich die Frage nach dem Sinn hinter der Abmahnung erfragen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die jüngere (RocketBeansTV-)Zielgruppe ohnehin immer mehr Reißaus nimmt und sich von den ÖR entfernt.
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, "
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", hat das ZDF der Hamburger Medienproduktionsfirma mit einem Anwalt und rechtlichen Schritten gedroht, sollten bezüglich des Sendungsnamens keine Änderungen bis zum 22.05. erfolgen.Laut
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, nutze RBTV durch die Verwendung des Begriffs "Fernsehgarten", den guten Ruf und die Reichweite des ZDF-Fernsehgartens aus. Die Bezeichnung "ZDF-Fernsehgarten" sei durch das ZDF markenrechtlich abgesichert.
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Daniel Schröckert, Gesicht und Moderator von Schröcks Fernsehgarten zeigte sich via Twitter verwundert über die Meldung und das Anwaltsschreiben und brachte mit
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bereits einen alternativen Namen ins Spiel, in Anlehnung an den Musikantenstadl vom ARD, wenngleich dieser Vorschlag auch nicht ganz ernst gemeint zu sein scheint.Ebenfalls via Twitter hat sich der Rechtsanwalt und Publizist
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geäußert und erfragte scherzhaft weitere Abmahnungen. RBTV beheimatet neben Schröcks Fernsehgarten auch die Sendungen "GamePlus" und "Kino+", welche in Konflikt mit der ZDF-Sendung "heute+" und dem öffentlich-rechtlichen Sender "EinsPlus" stehen könnten. Darüber hinaus verweist er auf Urteile des
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, die der Argumentation des ZDF-Anwalts nicht in die Karten spielen und Schröcks Fernsehgarten
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könnten.Seit fast zwei Jahren präsentiert Daniel Schröckert bereits seine TV-Tipps aus seinem Fernsehgarten auf dem YouTube-Kanal RocketBeansTV. Darüber hinaus hat seine Sendung auch einen Platz auf dem Twitch-Livechannel der "Raketenbohnen" gefunden und wird dort täglich ausgestrahlt. Das ZDF hat von den mehreren Tausend Zuschauern mitunter sogar profitieren können, da auch oftmals Filme und Ausstrahlungen der Mainzer-Rundfunkanstalt beworben wurden und werden. Das Schreiben des Anwalts mag mit geltendem Recht nicht zwingend im Konflikt stehen, dennoch lässt sich die Frage nach dem Sinn hinter der Abmahnung erfragen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die jüngere (RocketBeansTV-)Zielgruppe ohnehin immer mehr Reißaus nimmt und sich von den ÖR entfernt.
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