• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Entertainment] Schröcks "Fernsehgarten": ZDF droht Online TV-Sender mit Anwalt

Aufgrund der TV-Tipp Sendung des Online-Fernsehsenders RocketBeansTV, "Schröcks Fernsehgarten", hat das ZDF der Hamburger Medienproduktionsfirma mit einem Anwalt und rechtlichen Schritten gedroht, sollten bezüglich des Sendungsnamens keine Änderungen bis zum 22.05. erfolgen.

Laut anwaltlichem Schreiben, nutze RBTV durch die Verwendung des Begriffs "Fernsehgarten", den guten Ruf und die Reichweite des ZDF-Fernsehgartens aus. Die Bezeichnung "ZDF-Fernsehgarten" sei durch das ZDF markenrechtlich abgesichert.[img=right]https://www.picflash.org/viewer.php?img=schroecksfernsehgartenK15G6D.png[/img]

Daniel Schröckert, Gesicht und Moderator von Schröcks Fernsehgarten zeigte sich via Twitter verwundert über die Meldung und das Anwaltsschreiben und brachte mit "Schröcks Fernsehstadl" bereits einen alternativen Namen ins Spiel, in Anlehnung an den Musikantenstadl vom ARD, wenngleich dieser Vorschlag auch nicht ganz ernst gemeint zu sein scheint.

Ebenfalls via Twitter hat sich der Rechtsanwalt und Publizist Ralf Petring geäußert und erfragte scherzhaft weitere Abmahnungen. RBTV beheimatet neben Schröcks Fernsehgarten auch die Sendungen "GamePlus" und "Kino+", welche in Konflikt mit der ZDF-Sendung "heute+" und dem öffentlich-rechtlichen Sender "EinsPlus" stehen könnten. Darüber hinaus verweist er auf Urteile des Bundesgerichtshofes, die der Argumentation des ZDF-Anwalts nicht in die Karten spielen und Schröcks Fernsehgarten legitimieren könnten.

Seit fast zwei Jahren präsentiert Daniel Schröckert bereits seine TV-Tipps aus seinem Fernsehgarten auf dem YouTube-Kanal RocketBeansTV. Darüber hinaus hat seine Sendung auch einen Platz auf dem Twitch-Livechannel der "Raketenbohnen" gefunden und wird dort täglich ausgestrahlt. Das ZDF hat von den mehreren Tausend Zuschauern mitunter sogar profitieren können, da auch oftmals Filme und Ausstrahlungen der Mainzer-Rundfunkanstalt beworben wurden und werden. Das Schreiben des Anwalts mag mit geltendem Recht nicht zwingend im Konflikt stehen, dennoch lässt sich die Frage nach dem Sinn hinter der Abmahnung erfragen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die jüngere (RocketBeansTV-)Zielgruppe ohnehin immer mehr Reißaus nimmt und sich von den ÖR entfernt.

Quelle | Bildquelle
 

harvi

The People's Champion

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was denn für bohnen? ich weiss nicht mal wer rocketbeans oder wer auch immer sein mag.

Bist also nichtmal ein "verärgerter" Anhänger der Bohnen, sondern doch nur ein GEZ-Geier. Gibt es für deines gleichen nicht schon einen Thread um diese Diskussion zu führen?
 

Opuntia

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@Palatinum:
Bei dem Hass auf die GEZ und den Korruptionssumpf des Rentnerfernsehns bin ich ganz bei dir.
Es entbindet trotzdem nicht von Recht (was noch ungeklärt ist) und gibt kein Freifahrt schein.

Das du die Politesse bezahlst, erlaubt dir ja auch nicht, überall zu parken.

und wo wir beim bezahlen sind, Netflix Formate unterliegen auch einem Markenschutz, auch wenn du sie mit bezahlst.
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
Bist also nichtmal ein "verärgerter" Anhänger der Bohnen, sondern doch nur ein GEZ-Geier. Gibt es für deines gleichen nicht schon einen Thread um diese Diskussion zu führen?

weder meinung noch argumentation. setzen 6!

Es entbindet trotzdem nicht von Recht

leider. dennoch gibt es einen unterschied zwischen recht und richtig.
 

Harley Quinn

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Die Bohnen hätten auf jeden Fall viel professioneller damit umgehen können. Total unnötig. Man hätte es auch Schroecks Fernstehtipps nennen können.
 

Opuntia

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leider. dennoch gibt es einen unterschied zwischen recht und richtig.

Richtig ist eine Frage der Perspektive.
Wenn Rocketbeans das dürfte, dürfte es RTL auch.
Bei RTL, der ja ein böser Konzern ist, währe das "Klauen" wieder verwerflich und du würdest nicht von WIR reden, obwohl die Arbeitnehmer (in DE) von RTL auch GEZ zahlen.
 

RickDalton

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Die Bohnen hätten auf jeden Fall viel professioneller damit umgehen können. Total unnötig. Man hätte es auch Schroecks Fernstehtipps nennen können.
Die sind aber für Wortspiele und Neologismen bei ihren Titeln bekannt - daher: nein, hätten sie nicht ;) .

Abgesehen davon, wird vermutlich keiner hier jemals erfahren, wie ein Richter zu dem Thema entschieden hätte. RBTV kann sich nämlich mit Sicherheit kein Verfahren leisten (oder genauer: kein Verlieren eines Verfahrens leisten :rolleyes: ) und wird daher den Namen bis zur gesetzten Frist ändern.


Zumindest scheint das ZDF immer mal wieder "gerne" bei der Verwendung des Begriff "Fernsehgarten" mit Klage zu drohen, wenn sicher ist, dass sich der Beklagte in spe keine Verhandlung leisten kann ;) :

http://www.ruhrnachrichten.de/staed...under-Fernsehgarten-verbieten;art2577,1379911

Daher wäre durchaus ein rechtsverbindliches Urteil interessant, wenn sich jemand mal traut (bzw. die finanziellen Mittel hat) tatsächlich vor Gericht zu gehen.
 
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bevoller

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Wie 'FrostAgent' schon sagt: die vom ZDF eingetragene Marke lautet "ZDF-Fernsehgarten" und NICHT "Fernsehgarten".
Es reicht aber schon eine mögliche Verwechselungsgefahr. Siehe z.B. auch das Nivea-Blau und das Telekom-Magenta.

Beziehungsweise: wie, glaubt das ZDF, hat RBTV einen Nutzen aus der Verwendung des Wortes "Fernsehgarten" gezogen? Beide "Fernsehgärten" haben verschiedene Namensbedeutungen, unterschiedliche Zielgruppen und ein komplett anderes Sendekonzept
Und trotzdem eine auffallende Namensähnlichkeit, die sich aus dem "Fernsehgarten" ergibt. Ob die Verwendung durch RBTV das ZDF schädigen könnte, kann ich nicht beurteilen. Ich habe beide Sendungen noch nie, zumindest nicht komplett gesehen.

achso, ich wusste nicht, dass die vom gebührenzwang befreit sind, das ist natürlich was anderes dann.
Kann ich jetzt auch nicht ganz nachvollziehen. Was haben "unsere" Gebühren mit deren Abmahnung zu tun?
Die korrekte Antwort lautet: Nichts!

Außerdem solltest du froh sein, dass unser ÖR bestrebt ist, sein gutes Ansehen und Niveau in der Öffentlichkeit zu wahren und nicht durch einen zweit- oder drittklassigen Abklatsch zu Grunde richten zu lassen. Ob das so wirklich gelingen würde, kann man in Frage stellen. Bei dem mutmaßlich eher jüngeren Publikum wird das ZDF vermutlich dadurch erst recht als bevormundender Sender alter Tattergreisinnen da stehen. Insofern erlaube ich mir ein wenig Ironie in diesem Absatz.

damit sich irgendwelche nichtsnutze in den öffentlich-rechtlichen noch weiter die taschen vollstopfen.
Tun sie ja nicht. rbtv ist ja ein Privatunternehmen. :p

Die sind aber für Wortspiele und Neologismen bei ihren Titeln bekannt - daher: nein, hätten sie nicht ;) .
Dann sollten sie vielleicht mal begreifen, dass manche Sachen manchmal eben kein Spiel, sondern Ernst sind.
Die "Androhung" einer Klage ist im Übrigen ein absolut legitimes Mittel, die Macher vom Dortmunder Schlagergarten können ja das kleinere Übel wählen und die Abmahnung akzeptieren. Aber das möchte man ja nicht, weil sie rund 1500 Euro kostet.
Der einzige Punkt, bei dem ich zustimme, ist das Vorgehen. Man hätte auch erst mal ohne eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung tätig werden können. Das scheint nicht geschehen zu sein, ist aber auch keine unumstößliche Verpflichtung.
 

RickDalton

Scheibenweltbewohner

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Es reicht aber schon eine mögliche Verwechselungsgefahr. Siehe z.B. auch das Nivea-Blau und das Telekom-Magenta.
Diese müsste aber ein Richter entscheiden. Und da ein Richter auch nur ein Mensch ist, kann er durchaus meiner Meinung sein - muss aber nicht. Beziehungsweise (da ich ja kein Fachmann bin): er könnte der Meinung von einigen Juristen sein, dass bei diesem Wort eine gewisse begriffliche Unbestimmtheit und somit keine Verwechslungsgefahr herrscht - muss aber nicht. Letztlich ist es eine Auslegungs- und Argumentationsfrage. Deshalb wäre ja ein verbindliches Urteil interessant...


Und trotzdem eine auffallende Namensähnlichkeit, die sich aus dem "Fernsehgarten" ergibt.
Dem würde ich zu 100% zustimmen, wenn die Sendung einen Namen wie "RBS-Fernsehgarten" tragen würde - in diesem Fall bleibt es aber zumindest streitbar.

Wenn ich z.B. eine Sportwaren-Ladenkette eröffnen und mir den Markennamen "Ricks Sporthaus" schützen lassen würde, würde ich auch mit Klage drohen, wenn ich plötzliche über einen Sportartikel-Laden namens "Nicks Sporthaus" stolpern würde, der eindeutig später entstanden ist. Bei einem Fitnessstudio namens "Tropolowski-Sporthaus" wäre ein Klagegrund (meiner Meinung nach) hingegen schon überaus zweifelhaft (siehe auch hier)...
Aber wie gesagt: hier käme es auf das Urteil eines Richters an.


Dann sollten sie vielleicht mal begreifen, dass manche Sachen manchmal eben kein Spiel, sondern Ernst sind.
Wieso glaubst du, dass sie es für ein Spiel halten? Nur, weil sich viele der Jungs vor der Kamera gelegentlich albern verhalten, heißt das nicht, dass sie als Privatpersonen und Unternehmer solche Themen auf die leichte Schulter nehmen. Mich würde nichtmal wundern, wenn sich der gute Herr Bomhoff vor dem Twittern des Schreibens juristisch hat beraten lassen, ob er das überhaupt machen darf. Letztendlich wird ihm wohl von juristischer Seite gesagt worden sein, dass es kein Problem (und erst Recht kein Verbrechen) darstellt, das anwaltliche Schreiben der Öffentlichkeit zu präsentieren. Seine unternehmerische Seite wird ihm ebenfalls dazu geraten haben es zu veröffentlichen - denn schon P. T. Barnum soll mal gesagt haben, dass es sowas wie schlechte Publicity nicht gibt. Und letztlich wird ihm da auch seine private Seite zugestimmt haben - denn mit einer Klageandrohung dürfte in diesem Zusammenhang wohl niemand gerechnet haben, weshalb alle Verantwortlichen vermutlich irritiert bis eventuell sogar wütend waren und diesen Gefühlen auch irgendwie Ausdruck verleihen wollten.

Ohne Urteil ließe sich allerdings lange diskutieren, ob das ZDF oder ob es nicht klar im Recht ist. Genau darum wäre es mal interessant zu sehen, wie sich jemand gegen die Klagedrohung wehrt. Eben das wird aber leider nicht passieren, solange das ZDF darauf acht gibt, dass die Androhung einer Klage niemanden mit ebenbürtigen finanziellen Mitteln trifft. Und das finde ich irgendwie schade ;) .
 

bevoller

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Diese müsste aber ein Richter entscheiden.
Und wo ist jetzt das Problem? Eine Abmahnung ist nichts anderes als ein Angebot, sich außergerichtlich zu einigen, unabhängig davon, ob dafür (überzogene?) Anwaltskosten als Schadensersatz zu zahlen sind. Wie gesagt, man hätte eventuell auch ohne anwaltliche Konsultation anfragen können, dann gäbe es keine Kosten von mehreren Hundert bis Tausend Euro. Ob es im Rahmen einer Schadensminderungspflicht tatsächlich zumutbar wäre, erst einmal selber tätig zu werden, kann ich nicht beurteilen. Ich weiß ja nicht, wie viele potentielle Urheberrechtsverletzungen täglich bearbeitet werden müssen.
Ist jemand damit nicht einverstanden, kann er sich ja verklagen lassen. Dann entscheidet ein Richter.

Was die Verwechselungsgefahr angeht, denke ich zumindest auch an den "ZDF-Fernsehgarten", wenn ich einen Titel mit "...-Fernsehgarten" lese oder höre.
Zumindest stelle ich aber eine Verbindung zur ZDF-Sendung her. Zur Sendung in Dortmund kann ich nichts sagen. Allerdings habe ich mir gestern mal noch ein paar Videos von Rocketbeans (um die geht es wohl hier) auf youtube angesehen. Danach kann ich mich Sicherheit sagen, dass ich ganz sicher nicht mit denen in Verbindung gebracht werden wollen würde, wenn ich das ZDF wäre.

Eben das wird aber leider nicht passieren, solange das ZDF darauf acht gibt, dass die Androhung einer Klage niemanden mit ebenbürtigen finanziellen Mitteln trifft. Und das finde ich irgendwie schade .
Was soll daran schade sein, wenn jemand versucht, seine Rechte zu wahren? Es zwingt dich ja schließlich auch niemand, die Rechte anderer zu verletzen, obwohl du dir eine Abmahnung oder Klage nicht leisten kannst. ;)
 
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KaPiTN

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Was die Verwechselungsgefahr angeht, denke ich zumindest auch an den "ZDF-Fernsehgarten", wenn ich einen Titel mit "...-Fernsehgarten" lese oder höre.

Seltsam. ich denke bei einem Fernsehgarten an einen Garten mit Fernsehern. Ist doch wohl das Naheliegendste.

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RickDalton

Scheibenweltbewohner

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Was die Verwechselungsgefahr angeht, denke ich zumindest auch an den "ZDF-Fernsehgarten", wenn ich einen Titel mit "...-Fernsehgarten" lese oder höre.
Das ist schön... für dich. Aber du schreibst ja selbst:
Allerdings habe ich mir gestern mal noch ein paar Videos von Rocketbeans (um die geht es wohl hier) auf youtube angesehen. Danach kann ich mich Sicherheit sagen, dass ich ganz sicher nicht mit denen in Verbindung gebracht werden wollen würde, wenn ich das ZDF wäre.
Was impliziert, dass du nicht unbedingt zur Zielgruppe von RBTV gehörst. Das die tatsächliche Zielgruppe (vor allem der jüngere Anteil) mit dem Titel "Schröcks Fernsehgarten" den "ZDF-Fernsehgarten" in Verbindung bringt, würde ich hingegen fast schon ausschließen.

Mir ist der Begriff "ZDF-Fernsehgarten" z.B. nur deshalb bekannt, weil ich noch in einer Zeit aufgewachsen bin, wo die Privaten nicht existierten bzw. von den wenigsten empfangen werden konnte. Gesehen habe ich die Sendung trotzdem nie, da sie mich als Kind und Jugendlicher nicht im geringsten interessiert hat - das war für mich einfach eine "Alte-Leute-Sendung". Allerdings ist man halt zwangsweise darüber gestolpert, wenn man nur auf den Öffentlich-Rechtlichen unterwegs sein konnte.
Daher gehe ich davon aus, dass viele Leute, die mit den Privaten groß geworden ist, kaum einen bis überhaupt keinen Bezug zum "ZDF-Fernsehgarten" herstellen, wenn sie "Schröcks Fernsehgarten" hören. Denen dürfte es eher wie 'KaPiTN' gehen ;) ...

Außerdem möchte ich nochmals auf ein schon im Eingangsbeitrag verlinktes BGH-Urteil hinweisen, da dieses eine frappierende Ähnlichkeit zur "...-Fernsehgarten" Situation aufweist:

http://lexetius.com/2008,4290

In diesem Fall hatte nämlich das Marionettentheater "Augsburger Puppenkiste" gegen die Betreiberin eines Puppenladens mit dem Namen "Leipziger Puppenkiste" wegen Verletzung der Wortmarke "Augsburger Puppenkiste" und des Unternehmenskennzeichens "Puppenkiste" geklagt... und verloren. Die Urteilsbegründungen des BGHs lauteten für diesen speziellen Fall:

a) Eine Verletzungshandlung, die in der Benutzung eines zusammengesetzten Zeichens besteht, dessen Gesamteindruck durch mehrere Zeichenbestandteile bestimmt wird (hier: Leipziger Puppenkiste), ist nicht mehr im Kern gleichartig mit der Verwendung eines Bestandteils des zusammengesetzten Zeichens (hier: Puppenkiste).

b) Stimmen zwei Kombinationszeichen (hier: Augsburger Puppenkiste und Leipziger Puppenkiste) in einem originär kennzeichnungsschwachen Bestandteil überein und haben die weiteren unterschiedlichen, aus geographischen Bezeichnungen bestehenden Zeichenbestandteile ebenfalls herkunftshinweisende Bedeutung, ist regelmäßig nicht von Zeichenunähnlichkeit, sondern von einer geringen Zeichenähnlichkeit auszugehen.

c) Der Bestandteil "Puppenkiste" ist in dem Unternehmenskennzeichen "Augsburger Puppenkiste" zur Kennzeichnung eines Marionettentheaters originär kennzeichnungsschwach und deshalb ohne Benutzung in Alleinstellung nicht geeignet, sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen.


Was soll daran schade sein, wenn jemand versucht, seine Rechte zu wahren? Es zwingt dich ja schließlich auch niemand, die Rechte anderer zu verletzen, obwohl du dir eine Abmahnung oder Klage nicht leisten kannst. ;)
Da hast du mich jetzt aber VÖLLIG falsch verstanden :eek: . Ich meinte damit eigentlich genau das Gegenteil: nämlich dass das ZDF noch viel aggressiver seine Rechte wahren und wesentlich zahlreicher Abmahnungen verschicken lassen sollte, damit die Anzahl der Abgemahnten rapide steigt und somit auch endlich mal jemand abgemahnt wird, der es auf eine Verhandlung ankommen lässt bzw. ankommen lassen kann. Dann gäbe es vielleicht endlich einen rechtlich verbindlichen Urteilsspruch, damit die Hälfte der hier Mitschreibenden sagen kann: "Ätsch... ich hatte Recht." ( -> evtl. auch in eloquenterer Form ;) ).
 
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KaPiTN

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Interessante Frage! Wem gehören die mit Rundfunkbeitragsmitteln erstellten Beiträge?

Stimmt. Sehr interessante Frage. Und was heißt "gehören"? Hat ein Produzent, ob öffentlich rechtlich oder nicht, alleiniges entgeltliches Nutzungsrecht, oder sind die Mitwirkenden zu beteiligen? Dann könnte man nicht gar nicht einfach sagen, öffentlich bezahlt, also öffentlich für alle kostenlos verfügbar.
Wenn Klimbim vollständig bezahlt sein sollte, dann wäre eine Vermarktung als DVD vielleicht dreist. Bekommt aber Frau Steger oder Erben der anderen Schauspieler für Wiederholungen Geld, dann wird es komplizierter.

Wie schon erwähnt hat das ZDF in Opener erwähnten Fall gar nicht abgemahnt, was man als Kenntnis der eigenen schwachen Position begreifen könnte, vielleicht ist hier aber auch eine Kanzlei aber auch ohne explizites Mandat auf Erkundung. Die Verbindung zwischen "mit den Dritten kauen sie besser" und Youtube ist jedenfalls nicht nachvollziehbar.
Jedenfalls nicht für normale Menschen, die nicht meinen, durch das Zuhalten eines Auges besser sehen zu können.
 

Doc Lion

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Vieles in dieser Diskussion geht an der Sache vorbei.

Das deutsche bzw. europäische Marken- und Patentrecht ist kompliziert. Für Laien ist es nicht immer ganz durchschaubar, welche Marke oder auch Wort-Bild-Marke, für welche Bereiche geschützt ist.

Beim ZDF Fernsehgarten kann es durchaus sein, dass in einer rechtlichen Auseinandersetzung ein Gericht darüber befindet, dass Schröcks Fernsehgarten eine Verletzung der Schutzrechte des ZDF darstellt.

In anderen Bereichen wird schon mal ein lokal tätiger Händler von einem bundesweit tätigen Unternehmen abgemahnt, auf Grund von Namens- oder Markenähnlichkeiten, obwohl kein direkter Wettbewerb zwischen den beteiligten Parteien vorliegt. Hier geht oft groß gegen klein vor, das ist nicht ungewöhnlich. Solange nur annähernd die geschützen Bereiche tangiert werden. Bei Anträgen zum Schutz einer Marke werden oft mehrere Bereiche angegeben, für die der Scutz gelten soll. Nichts ungewöhnliches insoweit.

Im Prinzip muss sogar ein Marken- oder Schutzrechtsinhaber gegen Nachahmer vorgehen, wenn er seine Recht nicht verlieren will. Versäumt er es in einem Fall, kann ein weiterer Wettbewerber u.U. sogar auf Löschung der urspünglichen Eintragung bestehen. Das wäre dann gar nicht mehr lustig. Alles schon vorgekommen und für einen Patent- und Markenanwalt dessen tägliches und gut bezahltes Brot.

Zulässige Ausnahmen gibt es im Medienbereich oft nur bei Comedy und Satire.

Die ganzen Pseudoargumentationen hier sind dagegen für die Katz. Da geht es nicht um pro oder contra Haushaltsabgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern rein um Rechtsschutz. Ob das ZDF das Ganze zunächst besser außergerichtlich in Form eines sachlichen Dialogs behandelt hätte, ist eine andere Frage. Die Replik der Beanies auf Twitter ist dagegen höchst unprofessionell.

Nur, weil ich Steuern bezahle und damit unseren Staat mitfinanziere, habe ich noch keinerlei Mitspracherecht bei den öffentlichen Ausgaben.
 

RickDalton

Scheibenweltbewohner

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Beim ZDF Fernsehgarten kann es durchaus sein, dass in einer rechtlichen Auseinandersetzung ein Gericht darüber befindet, dass Schröcks Fernsehgarten eine Verletzung der Schutzrechte des ZDF darstellt.
Wir werden es nie erfahren. Vielleicht sogar: zum Glück.


Die Replik der Beanies auf Twitter ist dagegen höchst unprofessionell.
Jain. Auf den ersten Blick würde ich zustimmen... auf den zweiten allerdings nicht mehr. Egal ob einem jetzt RBTV gefällt oder nicht... und egal wie man zur Publikmachung des Abmahnschreibens stehen mag - es sorgt für Gesprächsstoff und daher im Endeffekt auch dafür, dass mehr Leute auf RBTV aufmerksam werden. Schaden wird es ihrem Ruf auch nicht - denn Hardcore-Fans werden die (scheinbare) Anarchie bejubeln und Hardcore-Gegner genau die selbe "Anarchie" verurteilen... der Rest hängt irgendwo dazwischen ;) .

Am Ende des Tages wird diese Aktion aus Fans keine Gegner und aus Gegnern keine Fans gemacht haben. Aber es werden ein paar mehr Leute wissen, dass RBTV existiert - was unterm Strich kein so schlechtes Ergebnis ist.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Was die Verwechselungsgefahr angeht, denke ich zumindest auch an den "ZDF-Fernsehgarten", wenn ich einen Titel mit "...-Fernsehgarten" lese oder höre.

ich denke da eher an public viewing (wem gehört die marke eigentlich?), aber es ist ja völlig wurscht was wir denken.. pro7-news können auch locker mit rtl2-news verwechselt werden (namentlich und inhaltlich) - ist "news" ein geschützter namensbestandteil? darf ich meine sendung "heute abend" nennen? dieses (vor allem deutsche) marken-rumgeficke geht mir ziemlich auf die eier, ganz besonders wenn es um stinknormale wörter (oder sogar farben) geht.. es geht ja bei sowas nie darum, dass das "bekanntere" unternehmen in irgendeiner form geschädigt wird und jemand tatsächlich was verwechseln könnte (das bringen selbst die ZDF-zombies in diesem fall nicht fertig), sondern ausschließlich darum, dass der "kleinere" vielleicht möglicherweise evtl. von dem (vermeintlich) bekannten wort im namen profitieren könnte - und das geht ja mal sowas von absolut überhaupt nicht an, oder!? :eek: Ich meine, nicht dass mich am ende noch ne große russische stadt verklagt, weil ich ihren ruhm schamlos ausnutze :D - aber die sind ja zum glück nicht in der EU *puh*..

naja, ein gerichtsurteil in dem fall wäre unterhaltsam aber auch nicht wirklich interessanter als würfeln (denn nichts anderes wäre das ja)..

Wem gehören die mit Rundfunkbeitragsmitteln erstellten Beiträge?

nicht dir! bei den gebühren handelt es sich nämlich (ganz offiziell nach RBStV) nicht um sozialabgaben oder gar steuern, sondern um ein abonemment.. und wie bei jedem abo hast du durch deine gebühr ein recht, es zu sehen, aber nix darüber hinaus..
 

Doc Lion

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...pro7-news können auch locker mit rtl2-news verwechselt werden (namentlich und inhaltlich) - ist "news" ein geschützter namensbestandteil? ..

Wenn man keine Ahnung hat ...

Es gibt allgemein gültige Begriffe, die nicht geschützt werden können und das ist auch erst mal gut so. Das Wort 'news' gehört bspw. dazu.
An deinem Kommentar wird höchstens eines deutlich: dass du dem Untertitel unter deinem Nickname gerecht wirst. Mehr aber auch nicht.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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"news" gehört dazu? was ist mit "fernsehgarten"? oder "apfel"?
 

Doc Lion

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Eine Fachberatung zu diesen Begriffen kostet dich pro angefangene Stunde Euro 275,00 netto.
 
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