Schadensersatzkalkulation erstellen

HoneyBadger

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Moin!

Folgender Sachverhalt ist gegeben:

Vor gut zwei Jahren sind wir (meine Parterin, 2 Kinder und ich) wegen meines verspäteten Studiums 600 km entfernt von unserem damaligen Wohnort gezogen. Wegen der Kinder haben wir uns dazu entschieden, eine ländlichere Ecke als Wohnort zu wählen. Es wurde ein Zweifamilienhaus in der auch die Vermieterin lebt. Wir kündigten uns von Beginn als lebhafte Familie an, die sich demnächst einen Hund kaufen möchte. Hund sei kein Problem, sofern er nicht groß ist, hieß es. Es wurde ein 8 kg Mischling. Ferner betonten wir, dass wir uns mindestens mittelfristig, also für einige Jahre niederlassen wollen. Auch wegen der Kinder. Ständig umziehen ist da Mist. Das wurde insg. mit "Dann ist endlich mal wieder Leben im Haus!" quittiert. Die Vermieterin freue sich sehr, behauptete sie.

Die gute Frau ist selbst kinderlos und lebt in der Whg. unter uns. Sie lebt in einer langjährien Partnerschaft, in der Partner in seinem eigenen Haus wohnt. Da hätte man schon hellhörig werden können. Der Ärger fing quasi beim Ausladen des LKWs an, als wir angekommen sind. Da erzählte sie uns, dass da davor mal eine junge Familie mit Kind drin gewohnt hat. "Der Kleine hat ja immer so getrampelt... *uaargh* :rolleyes:" hieß es da von ihr. Dazu erzählte sie uns, dass in dem Haus innerhalb der letzten 2 Jahren mit uns gerechnet, 3 verschiedene Mieter drin gelebt haben. Da klingelt die Alarmglocken erneut. Aber es war ja schon zu spät. Alles unterschrieben und wir waren auch schon am Einräumen.

Von dem Tag an, kam die Alte quasi ständig zu uns geschissen und hat sich über irgendwas beschwert. Sei es, weil die Fliegenschutzgitter an den Fenstern klappern. So Teile für Türen, die unten kleine Beschwerer dran haben. Die kommen halt mal leicht gegens Fenster, wenn Wind weht.... Oder weil die Kinder mit nassen Schuhen eine kleine Pfütze vor der Haustür hinterlassen haben. Und so weiter und sofort. Den Hund hatten wir uns dann zeitnah besorgt. Davor noch 3 mal gefragt, ob das wirklich i.O. ist. "Ist kein Problem." - hieß es. Nunja. So ein Hund bellt ab und an mal. Und Kinder laufen durch die Wohnung.

Nach einem Jahr kam dann plötzlich die Kündigung wegen Eigenbedarf. Pünktlich am Jahrestag meiner Partnerin und mir. Aber gut. Nun hatten wir da ja noch den Punkt, dass wir eine neune Küche brauchten, als wir eingezogen sind. Wir haben uns also eine EBK vom Küchenbauer liefern und einbauen lassen. Die passt genau in den Raum. Mein Studium war da auch noch in vollem Gange und die Kinder hatten sich so langsam eingelebt. Also alles zum Anwalt gegeben.

Um das Ergbnis nun abzukürzen. Wir konnten noch gut ein Jahr drinnen bleiben, müssen nun aber raus. Hier in der Nähe gab es einfach nichts an passenden Wohnungen. Ich suchte etwa gleichwertige Einfamilienhäuser, die vom Preis her ähnlich sind. So ein Stress, dass sich jemand von spielenden Kindern gestört fühlt, tue ich mir nicht nochmal an. Da ich inzwzischen mein Studium beendet habe, fehlt nun leider die Grundlage, die wir hatten, um den Auszug zu verzögern. Wir sind hier im Ort voll integriert. Die Frau hat Arbeit und die Kinder ihr Umfeld. Insofern ziehen wir tatsächlich nur unter Zwang aus. Insbesodere, da ich nun einen Job im Außendiennst angenommen habe, bei dem ich problemlos hätte hier wohnen bleiben können.

Nun war es so, dass hier im direkten Umfeld absolut nichts zu finden war. Haben also den Radius auf 50 km ab aktueller Wohnung erweitert. Da war lediglich ein passendes Haus. Das wurde uns vor der Nase weggeschnappt. In 175 km Entfernung sind wir dann endlich fündig geworden. Mussten so weit schauen, da es jetzt leider schnell gehen muss und wir nicht auf der Straße sitzen wollen.

Es is wahrscheinlich, dass hier sehr zügig der nächste Mieter einziehen wird. Meine Anwältin sagte mir, dass dann der angegeben Kündigungsgrund flasch gewesen sein wird, wodurch Schadensersatzansprüche entstehen. Damit ich nichts übersehe, stelle ich nebenbei (also während wir umziehen etc.) bereits eine Schadenskalkulation auf. Wenn ich das erst hinterher mache, vergesse ich nur die Hälfte.

Habe ich was übersehen oder macht etwas keinen Sinn?

  • diverse Suchfahrten (29,9 Cent / km an Kosten gem. ADAC. Sprit. Verschleiß. etc..)
  • Materialkosten für den Umzug von der Küche von alter in neue Whg. Arbeitsplatte passt nicht mehr. Einige Blenden müssen neu. Usw.
  • LKW. Miete und Sprit.
  • Verpflegunsmehraufwand für Umzugshelfer. Die machen das gratis. Aber man muss ja wenigstens Essen und Trinken hinstellen. Habe mich da an der gesetzlichen Spesenregelung orientiert.
  • Kosten für notwenigeRenovierungsarbeiten in der neuen Whg.
  • Verdienstausfall der Partnerin. Sie ist durch den Umzug gezwungen zu kündigen. Anschlussjob noch nicht gefunden. Sucht aber. Dazu 6 Wochen Sperre für Arbeitslosengeld I, da selbst gekündigt.
  • Techniker um Herd abzuklemmen bzw. anzuschließen.
  • Ummeldekosten für Telefon und sonstige Behörden.

Habe noch nicht alles drin. Sind noch dabei. Bin jetzt schon bei 2.500,- € Und wir machen echt so viel es geht, selbst oder so günstig es gerade machbar ist. Aber das ist so der aktuelle Stand.

Grüße

PS: Was ein Mist alles...
 
Verpflegunsmehraufwand für Umzugshelfer. Die machen das gratis. Aber man muss ja wenigstens Essen und Trinken hinstellen.
Muss man das? Ich denke nicht. Hier verstößt du evtl. gegen deine Schadensminderungspflicht. Im Zweifel - Anwalt befragen.
Kosten für notwenigeRenovierungsarbeiten in der neuen Whg.
Dürfte nicht oder nur teilweise als Schaden geltend gemacht werden können, denn du profitierst ja von der Renovierung.
Im Zweifel... ;)
 
Du kannst als Schaden nur geltend machen, was tatsächlich als Schaden angefallen ist und sich nicht hat vermeiden lassen.

Wie kalkulierst du z.B. Renovierung der neuen Wohnung?
Meinst du, wenn du, wenn du die neue Wohnung mit Mahagoni verkleidest, zahlt das deine ehemalige Vermieterin?

Deine Anwältin wird dir das besser sagen können, als jemand hier im Forum. Behalte Quittungen und Belege und überreiche sie deiner Anwältin.
Die wird das verwertbare heraussuchen.
 
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  • #4
Nein, die Wohnung ist an sich in einem guten Zustand. In den üblichen Mietverträgen jedoch ist ja meist eine Klausel, dass man die Löcher, die so gebohrt worden, zu verspachteln hat. Dazu kommen die üblichen Schrammen an den Wänden, die gerne beim Auszug (da ist man ja gerne mal nicht ganz so vorsichtig), entstehen. Ich wage es stark zu bezweifeln, dass ich da komplett um´s Streichen oder auch die eine oder andere Ecke tapizieren drum herum kommen werde. Und ich meine hier nur standard Rauhfaser und einfache Farben. Kein Schickimicki. Ich will mich daran ja nicht bereichern. In meiner jetzigen Wohnung ist die letzte Renovierung etwas mehr als zwei Jahre her. Da ist das noch ne Weile nicht fällig. Ergo werte ich das als Schaden. Und ein bisschen was zu Essen für den ganzen Tag helfen ist das Mindeste.
 
Es is wahrscheinlich, dass hier sehr zügig der nächste Mieter einziehen wird. Meine Anwältin sagte mir, dass dann der angegeben Kündigungsgrund flasch gewesen sein wird, wodurch Schadensersatzansprüche entstehen.....

Wahrscheinlich...falsch sein wird...das sind Dinge die sich deine Anwältin schenken kann. Entweder ist`s so oder eben nicht und das wird sich ja scheinbar erst in Zukunft zeigen. Die "Liste" deiner Schäden solltest du mit deiner Anwältin klären. Der setzt du vor, was du anzugeben gedenkst und dann sagt die dir schon was geht und was nicht ;)

Viel Glück mit der Jobsuche und allem anderen
 
...
Die gute Frau ist selbst kinderlos und lebt in der Whg. unter uns. ....

mit dieser Information hätte ich die Wohnung niemals nicht bezogen, egal was einem die Vermieterin alles so suggeriert hat.
Die Frage ist halt ob man vor Gericht überhaupt Recht bekommt.
Aber wenn, ist es schon sicher nicht verkehrt von dir vorher an alles zu denken.

Hast du dich denn mal informiert was denn alles als Schadensersatz angerechnet werden kann?
Nicht das man sich hier alles aus den Fingern saugt und es vor Gericht dann eh Dinge gibt die prinzipiell nie angerechnet werden.
 
Keine Bekannten mit Gewerbeschein in der Dienstleistungsbranche, die dir eine ordentliche Rechnung für den Umzug ausstellen? Gibt doch keinen Grund, selbst zu schleppen, wenn man auch jeden Teller vom Profi verräumen lassen kann. Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat bläht man die Forderung zuerst brutal auf um dann Bereitschaft zu signalisieren sich mit deutlich weniger im Rahmen einer Einigung zufrieden geben zu können.
 
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  • #8
Ich will mich ja nicht bereichern. Nur wollten wir da tatsächlich länger wohnen. Insbesondere weil wir uns da eine EBK haben einpassen lassen. Die wollte sie ja nicht mal günstig übernehmen. Ich bin einfach nur der Meinung, dass ich nicht für ihre mangelnde Weitsicht bluten muss. Wir haben uns ja mit Kindern und Hund vorgestellt. Wenn ich das mit meiner Nachbarschaft vergleiche, sind wir auch die, die zu den ruhigeren Familien gehören. Aber das war scheinbar selbst zu viel. Ich habe jetzt ja schon die 1000 Euromarke geknackt. Und bin noch nicht mal umgezogen. Und ich schaue tatsächlich, dass ich alles mache, so günstig es geht.
 
Wie begründet sie eigentlich den Eigenbedarf?
 
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  • #10
@KaPiTN: Da sollen Möbel der verstorbenen Mutter zum Verkauf rein. Das sagte sie über den Anwalt. Uns sagte sie, als sie uns die Kündigung gab, sie wolle sich selbständig machen. Der offizielle Grund für den Richter war unser Hund. Wir haben sie extra mehrfach um Erlaubnis gebeten. Nur dachten wir anfangs an nichts böses und haben die mündliche Zusage angenommen. Plötzlich hat es die nie gegeben.
 
Was interessiert denn, was sie oder der Anwalt sagen? Eine Kündigung erfolgt doch schriftlich.
Und wieso Richter?
Habt ihr Widerspruch eingelegt?
 
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  • #12
Ja. Das läuft schon über ein Jahr. Lange Geschichte.
 
Gibt doch keinen Grund, selbst zu schleppen, wenn man auch jeden Teller vom Profi verräumen lassen kann.
Doch, den gibt es: Du hast den Schadenswert so gering wie möglich zu halten.
Darauf wollte ich mit der Mahagoni-Verkleidung heraus und bevoller hat es in aller Deutlichkeit gesagt:
bevoller schrieb:
Hier verstößt du evtl. gegen deine Schadensminderungspflicht.

@KaPiTN: Da sollen Möbel der verstorbenen Mutter zum Verkauf rein. Das sagte sie über den Anwalt. Uns sagte sie, als sie uns die Kündigung gab, sie wolle sich selbständig machen. Der offizielle Grund für den Richter war unser Hund. Wir haben sie extra mehrfach um Erlaubnis gebeten. Nur dachten wir anfangs an nichts böses und haben die mündliche Zusage angenommen. Plötzlich hat es die nie gegeben.
Möbel der verstorbenen Mutter zum Verkauf rein und sich Selbstständig machen widerspricht sich in erster Linie nicht, im Gegenteil.
Allerdings: "Der offizielle Grund für den Richter war unser Hund."
Um was für einen Hund handelt es sich? Der Vermieter kann und darf dir nicht pauschal vorschreiben, dass du als Mieter keinen Hund halten darfst. Das ist im Mietrecht nicht zulässig. Eine Absprache mit dem Vermieter ist daher eigentlich auch überhaupt nicht notwendig. Eine Kündigung "weil du einen Hund hast" ist folglich auch überhaupt nicht zulässig.
Nur in begründeten Einzelfällen kann der Vermieter bei einem konkreten Hund die Haltung im Mietgegenstand untersagen. Es wäre allerdings schon Zufall, wenn es sich bei euch gerade um einen solchen Ausnahmefall handeln würde, daher macht mich das Urteil des Richters ein wenig stutzig.
 
Schadensminderungspflicht bedeutet in diesem Fall nicht, dass man selbst kostenlos Hand anlegen muss oder Bekannte für den Umzug rekrutiert. Wenn die Kosten für den Umzug im durchschnittlichen Bereich eines Umzugs mit einem professionellen Dienstleister liegen ist alles im Lot. Schadensminderungspflichten bedeuten meist dann die Pflicht zur eigenhändigen Erledigung, wenn die Erledigung zeitkritisch ist und die Erledigung durch eine Fachkraft eine Verzögerung bedeutet. Bricht beispielsweise die Wasserleitung und das Wohnzimmer verwandelt sich in einen See sollte man den Absperrhahn natürlich selbst schnellstmöglich betätigen und nicht erst den Sanitärfachmann rufen. Schadensminderungspflicht bedeutet jedoch nicht, Umzüge und Umbaumaßnahmen selbst oder mit kostenlosen Hilfskräften durchzuführen.

Ich habe den Vorteil, dass ich Kleinunternehmer bin. Ich muss Einnahmen erst dann versteuern, wenn sie mir tatsächlich zufließen. Für mich hat es daher keine Nachteile, einfach mal eine saubere Rechnung auszustellen. Sollte mein Bekannter vor Gericht verlieren zerreiß ich die Rechnung, wenn nicht rechne ich einen üblichen Stundensatz ab.
 
Er weiß selbst nicht, ob er überhaupt Schadenersatz bekommt. So wie ich das verstanden habe, würde das nur zutreffen wenn doch nicht die Möbel der verstorbenen Mutter dort verkauft werden, sondern nen Monat später Nachmieter drin sind. Wenn er jetzt die Kosten in die höhe treibt und die Frau tatsächlich einen "Laden für Möbel meiner verstorbenen Mutter" reinsetzt, bleibt er auf den ganzen Kosten sitzen. Allerdings finde ich den Grund schon etwas merkwürdig. In 2 Monaten sind alle Möbel verkauft und die Wohnung steht leer. Oder hat die so viele Mütter das immer nachschub an Möbeln kommt?
 
Das ist ja eben der Vorteil, wenn man ein paar Gewerbetreibende gut kennt. Man hat Kosten auf dem Papier, die im Falle einer Niederlage aber nicht anfallen.
 
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  • #19
Ich will ja nicht sinnlos bescheissen. Ich will einfach nur meinen, mir tatsächlich entstehenden Schaden mindern. Ich gehe selbst nicht davon aus, dass ich davon alles bekommen werde. Wenn überhaupt was. Aber, da das doch einige Posten sind, schreibe ich sie einfach im Detail auf. In 6 Wochen aus dem Kopf heraus wird das ja nichts mehr.

Nun zur Erklärung warum und wie die Kündigung kam. Wir haben so ein Standardmietvertrag. In dem sind Tiere nicht erlaubt. Wir hatten uns die Erlaubnis mit dem Hund mündlich (mehrfach) eingeholt. Und leider nicht schriftlich quittieren lassen. Man konnte ihr aber im Laufe der Monate anmerken, dass ihr das Leben, dass sie sich ins Haus geholt hat, auf die Nerven geht. Die kam ernsthaft bei jedem kleinen Furz angeschissen und hat sich beschwert. Als wir gerade dabei waren, die Möbel ins Haus zu schleppen, erzählte sie mir schon die Geschichte, dass da vorher eine Familie mit einem Jungen drin gewohnt hat, wo der Junge ja immer so fürchterlich durch die Whg. gelaufen sei. :rolleyes: Da war aber ein Umdrehen nicht mehr möglich. Das sie ganz alleine dort lebt, habe ich auch erst danach erfahren.

Die Kündigung kam dann von ihr. Der mündliche Grund war "Selbstständigkeit" Der Anwalt nahm dann noch psychische Gründe mit auf. Weil Mutter kürzlich verstorben, da sollen nun die Möbel zum verramschen in unsere Wohnung. Die seien Antik. Ich hab die gesehen. Das ist größteils alter Schrott und keine antiken Möbel. Naja und der Hund bellt ja. Achja der HUND! Der war ja nicht erlaubt. Und das war dann das für den Richter, was er letztlich geschluckt hat. Anfangs fand sie unseren Hund süß und toll. Das ist ein ausgewachsender 8 kg Mischling. Plötzlich habe sie (offiziell) angst vor unserem, man halte sich fest, Chi Hua Hua / Rehpincher / Dackel Mix. Wir konnten´s ja nicht nachweisen, dass sie uns den erlaubt hatte. Letztlich wurde dann ein Vergleich geschlossen. Der Richter meinte bei der Verhandlung, wenn er ein Urteil fällt, müssten wir etwas früher raus, als bei dem Vergleichsangebot. Problematisch war halt, dass sie im selben Haus wohnt und keine Ausweichimmobillien hat. Damit bekommt man einen auf kurz oder lang immer raus. Wir wollten ja niemanden belästigen. Nur Kinder spielen nun mal. Ich sag den 30 mal am Tag, dass sie mal Piano machen sollen. Es bleiben trotzdem agile Kinder. Und das sind nur 2 liebe Mädels. Also weit entfernt von hyperaktiven ADHS-Rüpeln. Und der Hund schlägt halt mal an, wenn´s klingelt.

Da die hier die letzten Jahre aber schon einige Mieter durchgeschleift hat, was ich ja auch erst später erfahren habe, kann ich halbwegs sicher davon ausgehen, dass das wieder passieren wird. Und dann wäre der Kündigungsgrund falsch und nichtig gewesen. Weil mit Kinderlärm muss man klar kommen.
Und da konnte Sie dann letzt behaupten,

--- [2015-11-01 12:07 CET] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---

Was mir gerade noch eingefallen ist. Wir haben alleine 350,- an Kosten entwickelt, um ein geeignetes Haus zu finden. Im Umkreis von 50 km gab es gerade mal ein einziges. Das wurde uns vor der Nase weggeschnappt. Wir mussten nun mehrfach den Suchradius vergrößern. Fündig wurden wir erst 175 km entfernt. Da kam einiges an km zusammen. Und de berechne ich mit dem KM Kosten für mein Fahrzeug, dass der ADAC angibt. Ich konnte erst kürzlich anfangen zu suchen, da ich erst mein Studium vollenden und Arbeit finden musste. Da war immer das Ziel, hier zu bleiben, jedoch weiß man das ja erst, wenn man auch einen Job gefunden hat. Nun habe ich einen gefunden, bei dem ich nicht hätte umziehen müssen. Vertrag ist unterschrieben. Geht ab dem 1.12 los. Außendienst und Homeoffice. Das geht von überall aus. Die ganzen Häuser, die die letzten 2 Monate frei waren, waren entweder in einem katastrophalen Zustand, hatten einen beschissenen Energiepass oder waren viel zu teuer. Das Haus nun ist sehr abgelegen. Keine direkten Nachbarn, die man stören könnte. Liegt am Waldrand. Der nächste Nachbar kommt nach gut 75 m. Grundstücksgrenze zu Grenze.
 
Nur mal so nebenbei: Die Nutzung der Wohnung als Verkaufsplatz für Möbel, egal ob temporär oder dauerhaft, stellt keinen Eigenbedarf dar.

https://de.wikipedia.org/wiki/Eigenbedarf_%28Mietrecht%29 schrieb:
Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter die (ganze) Mietwohnung für sich selbst oder für eine zu seinem Hausstand gehörende Person, zum Beispiel eine Pflegekraft, oder für einen Familienangehörigen zu Wohnzwecken benötigt.

Darum ist sie in der schriftlichen Kündigung vermutlich auch auf den Hund gekommen (no pun intended...). Mündlich zählt übrigens nicht, wie du bei deiner Nachfrage, ob du überhaupt einen Hund haben darfst, sehen konntest. Nur schriftlich zählt.

Ob jetzt die Kündigung wegen dem Hund rechtens war, kann man leider auch nicht pauschal sagen, da das letzte mit bekannte dazu nur sagte, das die Erlaubnis, ob man einen Hund halten dürfe, in jedem Fall eine Einzelfallentscheidung sei, die auch in Verbindung mit den Interessen des anderen Hausparteien zu treffen ist. Ob du in dem Fall überhaupt irgendwelche Schadensersatzansprüche geltend machen kannst, dürfte sich dann vermutlich auch erst nach einem gerichtlichen Urteil zeigen.
 
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