[Sonstiges] Reutlingen: Eine Tote und zwei Verletzte bei Macheten-Angriff

Ein 21-jähriger Mann hat in Reutlingen eine Frau mit einer Machete getötet. Zwei weitere Personen wurden bei der Bluttat auf offener Straße verletzt. Er wurde anschließend von der Polizei festgenommen, nachdem ihn ein Autofahrer an der Flucht hinderte, indem er ihn angefahren hat.

Bei dem Täter handelt es sich nach Angaben der zuständigen Ermittler um einen syrischen Asylbewerber. Die Polizei geht hierbei nicht von einem terroristischen Hintergrund aus. Der 21-Jährige sei polizeibekannt und in der Vergangenheit bereits wegen anderer Gewaltdelikte auffällig geworden. Die Motive des Mannes sind bislang jedoch unklar. Die Tat soll sich an einer Imbissbude zugetragen haben.



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Quelle:
 
Hätte der Autofahrer tatsächlich unter Vorsatz mit seinem Auto auf den 21-jährigen mutmaßlichen Täter zugehalten, hätte man wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr oder gar wegen versuchter Tötung ermittelt, so der Polizeisprecher.

Na das motiviert doch beim nächsten Mal in solch einer Situation einzugreifen. :m
 
@War-10-ck:
Ermittelt ist ungleich verurteilt.

Ich will auch nicht, dass jeder, der denkt, da geht was schlimmes vor sich, mit dem Auto auf wen auch immer zurast.

Wenn es eindeutig ist, dass da wer ein schlimmes Verbrechen begeht und ein Autofahrer nietet den um, dann wird der nichts zu befürchten haben.
 
@War-10-ck:
Ja, ok, den Ausspruch, wie er abgedruckt war („absoluter Mumpitz“ etc.), fand ich auch nicht wirklich toll.
Aber das war halt nur irgend ein Polizeisprecher, der gerade unter Stress steht.

Aber ich verstehe, was du meinst.
 
@War-10-ck:
Ich stimm dir zwar zu, der Typ hat's richtig gemacht.
Leider ist richtig nicht immer rechtens.
Man bekommt ja auch keine Gerechtigkeit sondern Recht gesprochen.

Genug Plattitüden, du weißt was ich meine :unknown:
 
Zum Autofahrer ist noch folgendes zu sagen...

„Dass der Fahrer ein Held sei oder Ähnliches, ist absoluter Mumpitz“, sagte ein Polizeisprecher auf Anfrage. Das werde zwar so kolportiert, entspreche aber keineswegs der Wahrheit. So habe der Autofahrer den 21-Jährigen entgegen ersten Meldungen nicht vorsätzlich angefahren, sondern sei abgelenkt gewesen und habe ihn deshalb erfasst. „Es war ein ganz normaler Verkehrsunfall“, so der Polizeisprecher. „Alles andere wäre zeitlich nicht möglich gewesen. Der Autofahrer konnte von der Tat nichts wissen.“

Hätte der Autofahrer tatsächlich unter Vorsatz mit seinem Auto auf den 21-jährigen mutmaßlichen Täter zugehalten, hätte man wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr oder gar wegen versuchter Tötung ermittelt, so der Polizeisprecher.


Und hier eine widersprüchliche frühere Meldung
Der Mann am Steuer habe die Tat zuvor beobachtet und den flüchtenden Angreifer mit seinem Wagen bewusst angefahren, bestätigte ein Polizeisprecher.

 
Das Verhindern einer Straftat durch eine Straftat ist dann keine Straftat, wenn dieser durch diese Handlung, eine schlimmere Handlung vehindern kann.

Kein Staatsanwalt bei Verstand würde den Fahrer anzeigen noch ein Richter ihn verurteilen. Das wäre ein Medien-politischer Selbstmord.
 
Ja,Ja. Die Justiz ist nicht unabhängig sondern orientiert sich nach Facebook-Likes.
 
Boah nein, damit würdest du der Zivilbevölkerung einen Freifahrtsschein ausstellen der massiv missbraucht wird. Beispielsweise kannst du mit dieser Formulierung jemanden, der eine Waffe - sei es jetzt Gas, Schreckschuss, echt oder irgendein Messer - in der Hand hat, erschießen - du würdest ja dadurch eine schlimmere Straftat verhindern indem du ihn tötest.

Gerade in der heutigen Zeit, wo man relativ schnell ein "ALLAH AKBAR!" hört, obwohl nichts war (siehe Amoklauf in München) kann das VERHERRENDE Folgen haben.

Im Fall des Autofahrers muss halt geklärt werden, ob von dem Täter weiterhin Gefahr ausging (er rennt auf eine Person hin) oder bereits die Notwehrsituation vorbei ist (er will abhauen und wird daran gehindern). Gerade 2ter Fall gab es erst vor 2-3 Monaten in Österreich, wo ein Taxifahrer überfall worden ist und dann, als der Täter geflüchtet ist, ihn mit seinem Auto überfahren hat. Das wird auch vor Gericht landen da eben nicht klar ersichtlich ist, ob der Räuber jetzt eine weitere Bedrohung darstellt oder nicht.
 
Du darfst allerdings auch einen Flüchtigen Einbrecher an der Flucht hindern. Musst schließlich nicht hin nehmen, dass er mit dem Diebesgut abhaut. Ist nur immer die Frage wie es im Verhältnis steht. Notwehr schützt schließlich nicht nur Menschen sondern auch Sachgüter.
 
Mit angemessenen Mitteln ja, wobei das dann wiederrum auch unters Jedermannsgesetz fällt. Da ist der Übergang dann relativ fließend.
 
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