[Sonstiges] Reutlingen: Eine Tote und zwei Verletzte bei Macheten-Angriff

Ein 21-jähriger Mann hat in Reutlingen eine Frau mit einer Machete getötet. Zwei weitere Personen wurden bei der Bluttat auf offener Straße verletzt. Er wurde anschließend von der Polizei festgenommen, nachdem ihn ein Autofahrer an der Flucht hinderte, indem er ihn angefahren hat.

Bei dem Täter handelt es sich nach Angaben der zuständigen Ermittler um einen syrischen Asylbewerber. Die Polizei geht hierbei nicht von einem terroristischen Hintergrund aus. Der 21-Jährige sei polizeibekannt und in der Vergangenheit bereits wegen anderer Gewaltdelikte auffällig geworden. Die Motive des Mannes sind bislang jedoch unklar. Die Tat soll sich an einer Imbissbude zugetragen haben.



Bild:
Quelle:
 
Gut, ist bei mir auch schon ein paar Jahre her. Ich denke auch mal, dass der Fahrer nichts zu erwarten hat, bzw. das Verfahren eingestellt wird.

--- [2016-07-24 21:55 CEST] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---

@TBow: Im Pegida Verletzt Maedchen Thread, wird angeprangert das massiv Taezerschutz betrieben wird...aber hier wird nun genöhlt wenn man diesen Affen blutend am Boden sieht? Noe. Find ich ganz gut so.
 
Zuletzt bearbeitet:
§ 32
Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Alles, was mehr als ein Abwenden ist, ist keine Notwehr mehr, sondern stellt ein neue Straftat da.

Wobei Notwehr immer eine Sache von Recht haben und Recht bekommen ist.

Wobei War-10-ck da mehr als Recht hat:
Notwehr ist generell sehr schwammig und die Urteile sind meist ziemlich bescheuert.
Das kommt stark auf Richter und Zeugen an - pauschal kann man da so gut wie nix sagen.
 
Der BMW-Fahrer bekommt jetzt sicherlich ein Anzeige wegen versuchtem Totschlag und den Führerschein entzogen.
 
Hä? Jetzt aufeinmal regst du dich auf. Hier fragst du aber noch nach Bilder :m
Ich wollte eigentlich nur hilfreich sein.
Du scheinst den Wink mit dem Zaunpfahl wohl nicht verstanden zu haben.

Denk mal nach, welche Typen solche Fotos posten.


@Seedy
Nothilfe kann man ins Spiel bringen, wenn der Autofahrer subjektiv den Eindruck hatte, er müsse andere Personen schützen.
 
Ob Notwehr in Frage kommt, wissen wir nicht, wenn der Typ nach seinen Angriffen da nur mit der Machete stand, dann eher weniger.

Falls Notwehr in Betracht kommt, er also zum Beispiel gerade aktiv mit der Machete schwingend auf einen Passanten los geeilt ist, dann kommt Notwehr in Betracht und dann ist das Mittel des BMW-Fahrers auch absolut gedeckt.
Wäre es auch gewesen, wenn er ne Waffe gehabt hätte und damit auf ihn geschossen hätte.

Hatten wir das nicht neulich erst diskutiert?

Edit:
Habe überlesen, dass der BMW-Fahrer den Täter an der Flucht hinderte. Also nicht an einem Angriff.
Damit ist das mit der Notwehr wieder so eine Sache, die eher nicht greifen dürfte.
 
Ahhhh Entschuldigung, Ich wusste nicht das es im Grundgesetz seht, dass Gewaltverbrecher unmittelbar nach der Personaleinfeststellung auf freiem Fuß zu setzten sind. Ein Hoch auf das Grundgesetz:beer:
 
Das diskutieren wir hier ständig, irgendwie :unknown:

Vlt. brauchen wir alle mal einen Grundkurs?
Entsprechend schnell fällt der Satz „Das war doch Notwehr", wenn Beschuldigte sich für unschuldig halten. Der „Notwehrparagraph" 32 des Strafgesetzbuches (StGB) sagt dazu: Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Bedrängten hilft das im Ernstfall wenig. Was soll bitte erforderlich sein? Was ist ein gegenwärtiger Angriff? Und wie soll man wissen, ob dieser rechtswidrig ist? Fest steht: Es bedarf immer einer Notwehrlage und eines Notwehrwillens.
 
Ahhhh Entschuldigung, Ich wusste nicht das es im Grundgesetz seht, dass Gewaltverbrecher unmittelbar nach der Personaleinfeststellung auf freiem Fuß zu setzten sind. Ein Hoch auf das Grundgesetz:beer:
Ok, hier haste nen Keks. Guten Appetit.
Vielleicht suchst du aber doch ein wenig im Netz nach den Grundlagen eines Rechtsstaates.
 
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Menschenrechte sind ja was schönes, aber deswegen müssen wir uns nicht gefährden. Wir können ja nicht der ganzen Welt helfen.
 
Beitrag von mir gelöscht, da ich die Verfolgung auch übersehen habe. :mad:

Bitte um Sorry in verschärfter Form.
 
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@babyface_postillon:
Hatte es oben schon geschrieben und du hast die wichtigen Sätze ja schon zitiert.
Bei Notwehr geht es darum, den Angriff abzuwehren, hier wurde aber die Flucht durch den Autofahrer beendet.
Hat also mit Notwehr nichts mehr zu tun.

Die Jedermann-Festnahme könnte greifen, da gilt aber die Verhältnismäßigkeit noch mal besonders stark.
In dem Fall hier könnte ich mir aber vorstellen, dass der Autofahrer Verhältnismäßig reagiert hat.
Wikipedia schreibt zwar
Steht das angewendete Mittel also nicht in angemessenem Verhältnis zum Festnahmezweck, so ist es unzulässig. „Unzulässig ist es daher regelmäßig, die Flucht eines Straftäters durch Handlungen zu verhindern, die zu einer ernsthaften Beschädigung seiner Gesundheit oder zu einer unmittelbaren Gefährdung seines Lebens führen.“[
Aber das Wort "regelmäßig" zeigt halt auch, dass es Abweichungen von dieser Regel geben kann und ich kann mir vorstellen, dass wir hier eine solche haben.
Dürfte aber eben nicht trivial zu beantworten sein und ist deshalb ja auch oft genug Gegenstand von Gerichtsverhandlungen.

Edit:
Das Edit oben kam, während ich meinen Beitrag schrieb.
 
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