[Sonstiges] Reutlingen: Eine Tote und zwei Verletzte bei Macheten-Angriff

Ein 21-jähriger Mann hat in Reutlingen eine Frau mit einer Machete getötet. Zwei weitere Personen wurden bei der Bluttat auf offener Straße verletzt. Er wurde anschließend von der Polizei festgenommen, nachdem ihn ein Autofahrer an der Flucht hinderte, indem er ihn angefahren hat.

Bei dem Täter handelt es sich nach Angaben der zuständigen Ermittler um einen syrischen Asylbewerber. Die Polizei geht hierbei nicht von einem terroristischen Hintergrund aus. Der 21-Jährige sei polizeibekannt und in der Vergangenheit bereits wegen anderer Gewaltdelikte auffällig geworden. Die Motive des Mannes sind bislang jedoch unklar. Die Tat soll sich an einer Imbissbude zugetragen haben.



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Gewalt- und Beziehungstaten hat es schon immer gegeben. Nur hat man anders darüber diskutiert.

Ach ja: In Anspach hat es mächtig gebumst. Doch vielleicht sollte man die News erst dann veröffentlichen, wenn sich der Spielraum für Spekulationen verkleinert hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Autofahrer hat einen macheteschwingenden Mörder gestoppt bevor noch schlimmeres passiert.
Bravo, da hat sich einer was getraut ohne ellenlang das für und wider der Notwehrparagraphen zu wiederkäuen.
So einem gehört das Bundesverdienstkreuz umgehängt.
 
So einem gehört das Bundesverdienstkreuz umgehängt.
Fände ich jetzt etwas too much, aber ich bin mir sicher, in der Öffentlichkeit wird er schon eher in Richtung Held wahrgenommen werden. Ist er ja auch.

Dennoch gibt es halt gewisse Gesetze, die zumindest geprüft werden müssen. Ich persönlich denke nicht, dass der Autofahrer dann aber ein Urteil gegen sich angehängt bekommt.
 
Habe überlesen, dass der BMW-Fahrer den Täter an der Flucht hinderte. Also nicht an einem Angriff.
Damit ist das mit der Notwehr wieder so eine Sache, die eher nicht greifen dürfte.

Lest euch doch das mal durch:


Hier wird schon ziemlich klar, dass der Täter total durchgeknallt war. Während seiner Flucht (?) verletzte er mehrere Menschen teils schwer. Einfach aus purer Aggression, ohne von den Opfern angegriffen worden zu sein. Was gibt es da zu deuten in Sachen Notwehr? Der Autofahrer ist ein Held, schließlich hat er verhindert, dass der Täter in seinem WAHNsinn noch mehr Menschen verletzt oder gar töttet, wie sein erstes Opfer.

Notwehr ist klar auch von einer dritten Person gegeben, wenn diese dadurch ernste Bedrohungen eines Täters stoppen bzw. verhindern kann.

Echt wieder so eine ngb-Diskussion! Da wird über den Menschen diskutiert, der m.E. zu Recht den Täter gestoppt hat!
 


Ich denke nicht, daß jemand das Verhalten des Fahrers hier beanstandet.

Ich teile Deine Meinung, daß der Man genau das richtige gemacht hat.

Aber ich versteh die Unsicherheit, ob er das durfte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Mann wollte mit der Machete fliehen?
Nach so einer Tat (Mord bzw Totschlag + schwere Körperverletzung), konnte der Fahrer doch nicht abschätzen, was der Mann noch machen würde, vor allem während der Flucht und dem damit verbundenen Stresslevel, auf dem er sich bewegt.

Aus meiner Sicht ist das dann nach wie vor eine Handlung aus Notwehr: der Schutz der Bevölkerung.

Ich denke nicht, dass es da überhaupt zu einer Anklage kommt.
 


....

Aber ich versteh die Unsicherheit, ob er das durfte.
Ich verstehe die Unsicherheit nicht, ich habe ja auch geschrieben, dass ich die Aktion richtig und gut fand.

Aber ich verstehe, dass der brüllende Löwe sich wieder was zurecht konstruieren musste, was es nicht gab, nämlich, dass irgendwer den Fahrer verurteilt hat.

Jemand anders meinte, es gibt bestimmt eine Strafe gegen diesen, über die rechtlichen Hintergründe wurde diskutiert, im Kopf des Löwen hat sich was anderes abgespielt.
Kennt man ja, ebenso der Verweis, dass es wieder typisch sei.
Ist es auch, nur nicht in dem Sinn, den er meint.
 
So und jetzt ab in den Knast mit dem Typen. Und danach Abschieben.

Und wer jetzt kommt Asyl=Menschenrecht ... Ja isses.

Aber man muss sich ja nun nicht alles gefallen lassen ... gibt auch noch Hundert andere Länder wo er hin flüchten kann und sich unbeliebt machen kann.

Mal ganz davon abgesehen das es in Deutschland eigentlich kein Asyl für Kriegsflüchtlinge gibt sondern nur für Polti. Verfolgte. Also sollte es da ja keine Hürden geben solch einen Unmenschen abzuschieben ... Ein Ordentlicher Mensch freut sich über den Platz der freigeworden ist.
 
Und wer jetzt kommt Asyl=Menschenrecht ... Ja isses.

Artikel 30
Aber man muss sich ja nun nicht alles gefallen lassen ... gibt auch noch Hundert andere Länder wo er hin flüchten kann und sich unbeliebt machen kann.
Tja, er ist aber hier :unknown:
Mal ganz davon abgesehen das es in Deutschland eigentlich kein Asyl für Kriegsflüchtlinge gibt sondern nur für Polti. Verfolgte.
Falsch
Also sollte es da ja keine Hürden geben solch einen Unmenschen abzuschieben
Sag doch gleich Untermensch, dann weiß man wo du her kommst.
... Ein Ordentlicher Mensch freut sich über den Platz der freigeworden ist.

Ordentlichkeit ist kein Asylkriterium und plätze gibts da eigentlich auch nicht



Ganz einfach:
Deutscher Boden, deutsches Verbrechen, deutsche Justiz.
Asyl spielt und sollte da keine Rolle spielen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Tja, er ist aber hier :unknown:

Schön das man seine Gastgeber und Hilfesteller ausnutzt ... Ach was heist ausnutzt sie auch noch veruscht umzubringen ....

Achja hier noch so ein "Asyl" Typ der auf Menschenrechte Scheißt ....
Na dann zeig mir doch mal wo in der BRD steht das man auch Kriegsflüchtlinge aufnehmen kann ... da steht nur was von Polit. Verfolgten im GG soweit wie ich weiß.


Sag doch gleich Untermensch, dann weiß man wo du her kommst.

Nö nö ... ich bin ja kein Rassist ... und wer sich nicht an Menschenrechte hält ist ein Unmensch ganz einfach.

Ordentlichkeit ist kein Asylkriterium und plätze gibts da eigentlich auch nicht

Was hat das mit Ordentlichkeit zu tun ... Wen da mal einer nen Brot klaut sagt ja nicht mal einer was ... aber wen sie die Gutmütigkeit ausnutzen müssen sie halt damit leben das die Gastfreundschaft gestrichen wird.

Aber weil hier einige machen können was sie wollen kommen halt solche Dinger bei raus.Das gibt es nur in der BRD.
 
@3st:
Asyl zu gewähren ist keine Gutmütigkeit

--- [2016-07-25 05:31 CEST] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---

Nö nö ... ich bin ja kein Rassist ... und wer sich nicht an Menschenrechte hält ist ein Unmensch ganz einfach.

Gut, dann bist du mit deiner Forderung nach Abschiebung laut deiner eigenen Definition ein Unmensch.
Denn ein brechen der Menschenrechte bricht nicht dein Recht auf eben diese - sonst hätte ein jeder von Uns seine schon verwirkt..


Verzeih die Nazi-Keule,
Es ist Früh/Spät - die war unpassend an dieser Stelle.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dennoch gibt es halt gewisse Gesetze, die zumindest geprüft werden müssen. Ich persönlich denke nicht, dass der Autofahrer dann aber ein Urteil gegen sich angehängt bekommt.

ich hoffe nur, es wird nicht mit zweierlei maß gemessen: wenn es statt dem autofahrer ein polizist gewesen wäre, gäbe es wahrscheinlich garnicht erst diese diskussion - da würde wahrscheinlich auch gezieltes erschießen (statt "warnschuss" ins knie) als verhältnismäßig gelten, wenn der messer-typ nach dem ermessen des polizisten eine akute gefahr für das leben anderer darstellt und in dem moment nicht anders aufgehalten werden kann.. warum sollten für einen normalen bürger andere kriterien für die notwendigkeit von notwehr/-hilfe gelten als für die polizei? daran kann man so einen fall eigentlich gut einschätzen, zumal es für die verhältnismäßigkeit (oder unverhältnismäßigkeit) von polizeilicher gewalt als notwehr genug präzedenzfälle gibt..
 
ich hoffe nur, es wird nicht mit zweierlei maß gemessen: wenn es statt dem autofahrer ein polizist gewesen wäre, gäbe es wahrscheinlich garnicht erst diese diskussion

Pfefferspray in Auge, Arm verdreht, Polizei hat Spaß
Und das Allerbeste ist: Polizei darf das!


Ich finde diese Diskussionen um Notwehr langweilig. Stand ein weiterer Angriff des Machetentypen bevor? Oder dauerte er gerade noch an? Bestand eine unmittelbare Gefahr? War das das mildeste Mittel für den BMW-Fahrer, um einen möglichen Angriff abzuwenden?
Das sind Detailfragen, die man niemals anhand von Presseberichten klären kann, sondern die ein Richter abwägt. Dann wird geklärt, ob sein Verhalten rechtmäßig war. Dass er richtig gehandelt hat, bezweifelt hier sowieso niemand.
 
Ok, hier haste nen Keks. Guten Appetit.
Vielleicht suchst du aber doch ein wenig im Netz nach den Grundlagen eines Rechtsstaates.

Ich gebe dir den Keks mal wieder. Immerhin hat sich in der letzten Nacht wieder einer in die Luft gesprengt. Hat zum Glück keinen unbeteiligten mitgerissen. Wurde ganz alleine zerfetzt.
Der war auch wegen Gewaltdelikten polizeibekannt. Der Asylantrag wurde abgelehnt und statt den in Abschiebehaft zu stopfen, lief der auch noch frei rum.
 
ich hoffe nur, es wird nicht mit zweierlei maß gemessen: wenn es statt dem autofahrer ein polizist gewesen wäre, gäbe es wahrscheinlich garnicht erst diese diskussion
So richtig gab es die Diskussion ja auch gar nicht, wenn ich jetzt nicht wirklich was übersehen habe.

Hier hat halt einer in den Raum gestellt, dass so eine Diskussion beginnen könnte, dann wurden die Feinheiten erläutert.
Gefordert wurde es hier nicht, öffentlich habe ich auch noch nichts dazu gelesen.
 
Jetzt lösche ich mal meinen Beitrag nicht mehr.

Und weil man bisher nur Presseberichte kennt, darf man über die rechtliche Beurteilung "spekulieren".
Lasst es mich versuchen. Man muss nicht alles lesen...nur das was einen interessiert.

Jedermannsfestnahme - Nothilfe - Notwehr

Festnahme durch Jedermann:


Notwehr und Nothilfe:

Auszug über die Erforderlichkeit:

Ob die Verteidigungshandlung im Sinne des § 32 Abs. 2 StGB erforderlich ist, hängt im Wesentlichen von Art und Maß des Angriffs ab. Dabei darf sich der Angegriffene grundsätzlich des Abwehrmittels bedienen, das er zur Hand hat und das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten lässt. Das schließt auch den Einsatz lebensgefährlicher Mittel ein. Zwar kann dieser nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen und darf auch nur das letzte Mittel der Verteidigung sein; doch ist der Angegriffene nicht genötigt, auf die Anwendung weniger gefährlicher Verteidigungsmittel zurückzugreifen, wenn deren Wirkung für die Abwehr zweifelhaft ist. Auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang braucht er sich nicht einzulassen (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1998, 508; NStZ-RR 1999, 40; 1999, 264; BGH, Beschl. v. 8.3.2000 - 3 StR 67/00 - NStZ 2000, 365; BGH StV 2001, 566; BGH, Beschl. v. 24.7.2001 - 4 StR 256/01; BGH, Beschl. v. 25.10.2001 - 1 StR 435/01 - NStZ 2002, 140 m.w.N.; BGH, Urt. v. 9.8.2005 - 1 StR 99/05; BGH, Urt. v. 22.2.2011 - 5 StR 530/10). Bei der Beurteilung der Kampflage kann ggfls. das Kräfteverhältnis heranzuziehen sein (BGH NStZ 2003, 425, 427; BGH, Urt. v. 26.8.2004 - 4 StR 236/04).
Wenn im Einzelfall es die Situation ergibt darf man ein Mittel wählen, dass den Angreifer sofort stoppt. Das wurde oben auch schon mehrfach ausgedrückt.
Für mich heißt das: Nicht immer erst alle "Nahkampftechniken" abgestuft ausprobieren.;););)



Nachtrag:

Asylgrund: (Bürger-) Krieg? ohne §§

Grundsätzlich sind Kriege und Bürgerkriege kein ausreichender Grund, um Asyl oder einen anderen Flüchtlingsschutz in Deutschland zu erhalten. Eine Chance auf Anerkennung besteht nur, wenn über die allgemeine Gefahr für das Leben in einem Krieg hinaus eine konkrete persönliche Verfolgung oder Gefährdung belegt werden kann. Unter bestimmten Voraussetzungen kann allerdings ein Abschiebungsverbot bestehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der war auch wegen Gewaltdelikten polizeibekannt.

Er hat schon recht - du kannst nicht jeden gewalttätigen Pfosten in DE einfach mal so wegsperren. Da wäre der betrunkene Kneipenbesucher, der dem falschen im Suff das Bier übers Jacket gekippt hat, genauso betroffen wie der Messerstecher. Letztere werden ja schon bei Gefährdung der Öffentlichkeit drin behalten. Und selbst wenn du das forderst - wie lang soll das denn andauern? 3 Tage? 3 Monate? 3 Jahre? Wann ist ein einmal gewalttätig aufgefallener Mensch denn nicht mehr potentiell gewalttätig? Solche Forderungen stellt nur, wer nicht mal für 2 Cent nachgedacht hat.

Und nein, wir müssen nix tun. Im Gegenteil, wir tun schon zu viel - wir geben diesen Deppen nämlich schon viel zu viel Aufmerksamkeit und erhöhen damit die Attraktivität derartiger Aktionen für Nachahmungstäter. Kurze Meldung, "Ansbacher Depp zu blöd für stillen Suizid", und die Sache ad acta legen. Wäre wesentlich sinnvoller.

P.S.: In München wird über Suizide gar nicht berichtet - die Vereinbarung mit der Presse hat die Suizidrate damals ziemlich einbrechen lassen.
 
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