Opuntia
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Du hast anscheinend nicht verstanden was ich geschrieben habe....
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Du musst leider verzeihen, dass ich einen solchen Versuch nicht beginne, bereits jetzt gibt es hier grad hauptsächlich inhaltsfreie Anpöpeleien.Solange du nicht sagst, was du unter Identität verstehst, ist das Gespräch eine Sackgasse.
Du musst im mindesten ausführen, warum eine explizite Unterscheidung im Sinne des Argument wichtig ist.Außerdem verwechselst du konsequent den Migration und Asyl
Selbst wenn die Asylanten zu Migranten werden, noch sind es Asylanten.
Tatsächlich habe ich das nicht namentlich, aber explizit unterschieden, im zweiten Satz des letzten Beitrages.Im letzen schritt: Integration, was du anscheinend auch mit Assimilation verwechselst.
Kannst du dir einfach merken, Asseln sehen alle gleich aus...
'tschuldigung. Wenn du nicht sagst, worüber wir reden, musst du wohl mit dir selbst reden ~ ich habes versucht.Du musst leider verzeihen, dass ich einen solchen Versuch nicht beginne, bereits jetzt gibt es hier grad hauptsächlich inhaltsfreie Anpöpeleien.
Ganz Simpel:Du musst im mindesten ausführen, warum eine explizite Unterscheidung im Sinne des Argument wichtig ist.
Das finde ich nicht zielführend. Wenn ein Einwanderer/Asylant/Flüchtling/neuer Staatsbürger jetzt eine Eid auf irgendeine deutsche kulturelle Identität schwört, ist dieser Eid in fünf Jahren obsolet, da sich die Kultur eines Landes im ständigen Wandel befindet.und dafür ist es wichtig, dass wir im Gegenzug auch darüber sprechen, was deutsche oder europäische kulturelle Identiät ausmacht, wo es also die dauerhaften Abgrenzungen gibt, die eben gewinnbringend für beide Seiten sind und was im Gegenzug deutsche / europäische / westliche Werte sind, die ein Mensch der hier lebt notwendigerweise im Rahmen eines Integrationsprozesses übernehmen muss.
Das zielt auf die Frage ab, welche DimensionenYou do not have permission to view link please Anmelden or Registrierenhat. Da kommen ganz viele Menschen mit einer gänzlich anderen kulturellen Identität her, die sie gerne beibehalten wollen und auch beibehalten sollten und dafür ist es wichtig, dass wir im Gegenzug auch darüber sprechen, was deutsche oder europäische kulturelle Identiät ausmacht, wo es also die dauerhaften Abgrenzungen gibt, die eben gewinnbringend für beide Seiten sind und was im Gegenzug deutsche / europäische / westliche Werte sind, die ein Mensch der hier lebt notwendigerweise im Rahmen eines Integrationsprozesses übernehmen muss.
wo ist der Unterschied derzeit?


Interessanterweise eben gar nicht, wenn mans richtig anstellt: Bedingungsgebundene Grundsätze. Daher auch bilaterale Verträge, nicht multilaterale Verträge. Hält sich der Gegenüber nicht an die vereinbarten gemeinsamen Pflichten, gelten für ihn auch die entsprechenden Rechte nicht mehr. Dritte sind dadurch nicht betroffen, weil sie ja mit den Protagonisten jeweils eigene bilaterale Verträge (aka Menschenrechtsabkommen/moralische Grundwerte) haben. Die wert- und richtungsfreie Fassung des "Wie du mir, so ich dir."Wie stark muss/darf ich meine eigenen Grundsätze verletzen um meine eigenen Grundsätze zu schützen.
Es sind die Art. 20 Abs. 1, 2, 3 GG sowie Art. 79 Abs. 3, der hingegen nur Art. 1 GG und Art. 20 GG schützt (und NICHT 2-19!!!). Faktisch bestünde also zwar eine hohe Hürde, jedoch - und das muss leider so gesagt werden - keine Garantie. Wird zuerst Art. 79 Abs. 3 GG demokratisch außer Kraft gesetzt, sind Art. 1 und 20 GG schutzos. Das ist eben genau der Knackpunkt, keiner der Artikel schützt sich selbst, womit es immer einen Angriffsweg gibt.Das deutsche Grundgesetz hat diese Schutzparagraphen, sie ist in dem Punkt beschnitten, dass es keinen Demokratischen weg gibt die Demokratie als solche abzuwählen.
Nein. Da hast du das Wort "bilateral" falsch verstanden. Es gibt sowohl unilaterale Verträge (Gesetze wären ein gutes Beispiel, denn du musst dich auch dran halten, wenn du sie ablehnst), bilaterale Verträge (Prominent: Der Hitler-Stalin-Pakt) und multilaterale Verträge (wie zum Beispiel das NATO-Abkommen).Btw. Verträge Bedarfen immer einer gegenseitigen Willensbekundung, sind daher bilateral per Default![]()
Weil das hier im Board und auch draußen in der Realität das einzige ist, was gemacht wird! Der Wahrheit ins Gesicht sehen? Bloß nicht - lieber schön linientreu und auf alles einhacken was nur im geringsten ne andere Meinung hat.KaPiTN schrieb:Wieso sollte man das schönreden wollen.
Echt jetzt? Is ja ne gewaltige Neuheit! Nur dagegen machen wollt ihr lieber nichts, nicht das das rechte Tendenzen erkennen lässt...KaPiTN schrieb:Das war schon in Köln Scheiße und jeder einzelne Fall ist Scheiße.
Weil es sonst keiner macht!KaPiTN schrieb:Warum hast Du das hier gepostet?
Nö, jetzt noch nicht. Ersten spricht der schonmal grundsätzlich für sich und zweitens:KaPiTN schrieb:Möchtest Du Deinen Link nicht kommentieren?
Jetzt bin ich doch mal gespannt, wie ihr das wieder schönreden und zurechtbiegen wollt. Oder wird es ignoriert? Wie gesagt, ich bin gespannt

Nicht wirklich. Auch wenn es nicht explizit in dem Artikel drin steht, so ist es dennoch nach den Maßstäben und Auslegungen der juristischen Logik eindeutig, dass auch Art. 79 nicht geändert oder aufgehoben werden kann.Wird zuerst Art. 79 Abs. 3 GG demokratisch außer Kraft gesetzt, sind Art. 1 und 20 GG schutzos. Das ist eben genau der Knackpunkt, keiner der Artikel schützt sich selbst, womit es immer einen Angriffsweg gibt.
Nein, da hast du das Wort "Vertrag" und "Gesetz" falsch verstanden. Ein Vertrag ist eine rechtliche Einigung zwischen mind. zwei juristischen oder natürlichen Personen, ein Gesetz wird von einem Organ mit Gesetzgebungskompetenz einseitig erlassen und entfaltet daraufhin für eine abstrakte Zahl von Personen bindende Wirkung.Nein. Da hast du das Wort "bilateral" falsch verstanden. Es gibt sowohl unilaterale Verträge (Gesetze wären ein gutes Beispiel, denn du musst dich auch dran halten, wenn du sie ablehnst), bilaterale Verträge (Prominent: Der Hitler-Stalin-Pakt) und multilaterale Verträge (wie zum Beispiel das NATO-Abkommen).
Echt jetzt? Is ja ne gewaltige Neuheit! Nur dagegen machen wollt ihr lieber nichts, nicht das das rechte Tendenzen erkennen lässt...


es gibt keinen. alle einwanderer sind flüchtlinge.![]()
Laut meiner Erfahrung ist alles, was nicht explizit verboten ist, für die Damen und Herren der Gesetzgebung als möglich anzusehen, egal wie viele Verfassungsrechtler anderer Ansicht sind. Die Vorratsdatenspeicherung verletzt im Wesenskern die Unschuldsvermutung, wurde aber trotzdem eingeführt. Der Bundestrojaner verletzt im Wesenskern das Post- und Fernsprechgeheimnis, wurde aber dennoch entwickelt und eingesetzt.Auch wenn es nicht explizit in dem Artikel drin steht, so ist es dennoch nach den Maßstäben und Auslegungen der juristischen Logik eindeutig...
Ich habe es in Ermangelung eines besseren Wortes eingesetzt. Finde mir ein besseres, und ich verwende das.Nein, da hast du das Wort "Vertrag" und "Gesetz" falsch verstanden.
Und genau deshalb habe ich Gesetze als unilaterale Verträge bezeichnet: Als Bürger hat man keine Möglichkeit, sich ihnen zu entziehen, ist aber dennoch an die Vertragskonventionen und -strafen gebunden (vgl. oben). Dass der Vertrag bei Verstoß nicht aufgehoben wird, war ebenfalls kalkuliert, denn ich spreche auch (selbst wenn es sich möglicherweise so angehört hat) einem Gegenüber nicht alle Menschenrechte ab, wenn er eines nicht als bindend erachtet, sondern sehe sozusagen als "Vertragsstrafe" vor, mich an die korrespondierende Pflicht ebenfalls nicht zu halten. Beispiel:Denn auch, wenn sich jemand nicht an ein Gesetz hält, gilt das Gesetz weiterhin für ihn, alle anderen, den Staat.
Ein Vertragsverstoß hebt den Vertrag eben nicht auf.
Die Vertreter gewählt, ja. Ihre Aktionen als Vertreter uneingeschränkt für gültig befunden: Nein.Das Volk hat seine Vertreter Gewählt: Bilateral.
Richtig.[Feuerwehr] Jedoch, soweit ich weiß, gilt auch da die Bilaterale Willenserklärung
Deutscher bin ich auch ohne Willensbekundung - und das Problem hast du ja selbst schon erkannt.In der Regel sind Obrigkeiten sowieso in ihrer Handhabe eingeschränkt, durch eben jene Willensbekundungen.
...und damit eine multilaterale Selbstverpflichtung. Und genau da liegt der Knackpunkt, und weshalb sie als nicht bindend erachtet werden: Sie sind bedingungslos. Selbst wenn also die USA in Guantanamo Bay und Abu Graib foltert und mordet, gereicht es ihr nicht zum Nachteil, da die restlichen Staaten keine Bedingung festgelegt haben.Menschenrechte sind eine Willenserklärung zwischen dem Staat (Deutschland) und der Gesamtheit der anderen Staaten, jedem Menschen diese Rechte zuzugestehen, unabhängig davon ob sein Heimatstaat diese Rechte unterschrieben hat, oder nicht.
es gibt keinen. alle einwanderer sind flüchtlinge.![]()