• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Regierungen und Bevölkerungen durch Flüchtlingswelle überfordert?

BurnerR

Bot #0384479

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Solange du nicht sagst, was du unter Identität verstehst, ist das Gespräch eine Sackgasse.
Du musst leider verzeihen, dass ich einen solchen Versuch nicht beginne, bereits jetzt gibt es hier grad hauptsächlich inhaltsfreie Anpöpeleien.

Außerdem verwechselst du konsequent den Migration und Asyl
Selbst wenn die Asylanten zu Migranten werden, noch sind es Asylanten.
Du musst im mindesten ausführen, warum eine explizite Unterscheidung im Sinne des Argument wichtig ist.

Im letzen schritt: Integration, was du anscheinend auch mit Assimilation verwechselst.
Kannst du dir einfach merken, Asseln sehen alle gleich aus...
Tatsächlich habe ich das nicht namentlich, aber explizit unterschieden, im zweiten Satz des letzten Beitrages.
 

Opuntia

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Du musst leider verzeihen, dass ich einen solchen Versuch nicht beginne, bereits jetzt gibt es hier grad hauptsächlich inhaltsfreie Anpöpeleien.
'tschuldigung. Wenn du nicht sagst, worüber wir reden, musst du wohl mit dir selbst reden ~ ich habes versucht.

Du musst im mindesten ausführen, warum eine explizite Unterscheidung im Sinne des Argument wichtig ist.
Ganz Simpel:
Jemand der in absehbarer Zeit weg geht, sollte lieber lernen, wie er in seinem Land zurecht kommt.
Statt deutsch lieber englisch und arabisch.
Statt Weihnachten lieber Ramadan.
Damit er best möglicht auf das Leben, das vor ihn liegt vorbereitet ist.

Jemand der bleibt, sollte lernen wie er hier zurecht kommt.
Ramadan trotz Arbeitszeiten, Deutsch und Englisch.
Damit er best möglichst auf das Leben, das vor ihm liegt, vorbereitet ist.

Edit: Mein Fehler, falscher Satz
 

Dieter85

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und dafür ist es wichtig, dass wir im Gegenzug auch darüber sprechen, was deutsche oder europäische kulturelle Identiät ausmacht, wo es also die dauerhaften Abgrenzungen gibt, die eben gewinnbringend für beide Seiten sind und was im Gegenzug deutsche / europäische / westliche Werte sind, die ein Mensch der hier lebt notwendigerweise im Rahmen eines Integrationsprozesses übernehmen muss.
Das finde ich nicht zielführend. Wenn ein Einwanderer/Asylant/Flüchtling/neuer Staatsbürger jetzt eine Eid auf irgendeine deutsche kulturelle Identität schwört, ist dieser Eid in fünf Jahren obsolet, da sich die Kultur eines Landes im ständigen Wandel befindet.

Wer hier ist hat sich an die geltenden Gesetze zu halten. Wer dagegen verstößt, wird bestraft. Alles andere geht weder dem Staat noch den Nachbarn was an.
 

KaPiTN

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@BurnerR:

Wo wurde denn gepöbelt? Es haben jetzt schon 3 User zu verstehen gegeben, daß Dein Begriff keine klar definierte Bedeutung hat. Wenn Du ihn nicht definieren kannst, bleibt er eine sinnfreie Worthülse.

Jemand, der sich einbürgern lassen will, der muß die freiheitliche Grundordnung akzeptieren. Das Recht auf Asyl ist davon aber nicht abhängig.
 

KaPiTN

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Wieso sollte man das schönreden wollen. Das war schon in Köln Scheiße und jeder einzelne Fall ist Scheiße.

Warum hast Du das hier gepostet? Möchtest Du Deinen Link nicht kommentieren?
 

Nero

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Das zielt auf die Frage ab, welche Dimensionen Integration hat. Da kommen ganz viele Menschen mit einer gänzlich anderen kulturellen Identität her, die sie gerne beibehalten wollen und auch beibehalten sollten und dafür ist es wichtig, dass wir im Gegenzug auch darüber sprechen, was deutsche oder europäische kulturelle Identiät ausmacht, wo es also die dauerhaften Abgrenzungen gibt, die eben gewinnbringend für beide Seiten sind und was im Gegenzug deutsche / europäische / westliche Werte sind, die ein Mensch der hier lebt notwendigerweise im Rahmen eines Integrationsprozesses übernehmen muss.

Kein Mensch hat heute noch den Nerv, die Strophen des Nibelungenliedes auf Mittelhochdeutsch auswenig zu lernen. Das gilt natürlich auch für Deutsche, wenn sie einem neueren Baujahr entstammen. Überhaupt sind die Deutschtümler und der Deutschen weitgehend ausgestorben. Dasselbe Bild bei der europäischen Kultur. Wer kann schon Altgriechisch und liest Sophokles im Original, wer liest Dantes Divina Commedia. Tust Du es?

Also was willst Du eigentlich von den Einwanderern? Dass sie die von den Eingeborenen abgelehnte Tradition pflegen?
 

keinbenutzername

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wo ist der Unterschied derzeit?
In welcher Realität lebst du?
Denkst du derzeit kommen nicht Tausende Einwanderer unter dem Deckmantel eines angeblichen Flüchtlings und belasten damit zu Lasten der wirklichen Flüchtlinge das System??
 

Metal_Warrior

Defender of Freedom
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@Opuntia: Ich antworte dir trotzdem mal gleich, sonst machst du dir womöglich unnötig Arbeit beim Ausformulieren von einigen Punkten...

Wie stark muss/darf ich meine eigenen Grundsätze verletzen um meine eigenen Grundsätze zu schützen.
Interessanterweise eben gar nicht, wenn mans richtig anstellt: Bedingungsgebundene Grundsätze. Daher auch bilaterale Verträge, nicht multilaterale Verträge. Hält sich der Gegenüber nicht an die vereinbarten gemeinsamen Pflichten, gelten für ihn auch die entsprechenden Rechte nicht mehr. Dritte sind dadurch nicht betroffen, weil sie ja mit den Protagonisten jeweils eigene bilaterale Verträge (aka Menschenrechtsabkommen/moralische Grundwerte) haben. Die wert- und richtungsfreie Fassung des "Wie du mir, so ich dir."

Das deutsche Grundgesetz hat diese Schutzparagraphen, sie ist in dem Punkt beschnitten, dass es keinen Demokratischen weg gibt die Demokratie als solche abzuwählen.
Es sind die Art. 20 Abs. 1, 2, 3 GG sowie Art. 79 Abs. 3, der hingegen nur Art. 1 GG und Art. 20 GG schützt (und NICHT 2-19!!!). Faktisch bestünde also zwar eine hohe Hürde, jedoch - und das muss leider so gesagt werden - keine Garantie. Wird zuerst Art. 79 Abs. 3 GG demokratisch außer Kraft gesetzt, sind Art. 1 und 20 GG schutzos. Das ist eben genau der Knackpunkt, keiner der Artikel schützt sich selbst, womit es immer einen Angriffsweg gibt.

Btw. Verträge Bedarfen immer einer gegenseitigen Willensbekundung, sind daher bilateral per Default ;)
Nein. Da hast du das Wort "bilateral" falsch verstanden. Es gibt sowohl unilaterale Verträge (Gesetze wären ein gutes Beispiel, denn du musst dich auch dran halten, wenn du sie ablehnst), bilaterale Verträge (Prominent: Der Hitler-Stalin-Pakt) und multilaterale Verträge (wie zum Beispiel das NATO-Abkommen).

Bzgl. Obrigkeiten:
Ich akzeptiere keine Obrigkeiten. Oder sagen wir, ich erkenne sie als Zweckposition an, jedoch nicht als ultimative Entscheidungshoheit.
Bestes Beispiel hierfür ist ein Vorgesetzter: Ich habe ihn mir nicht als Anführer ausgewählt, akzeptiere jedoch sein Dasein und folge seinen Entscheidungen dahingehend, als dass sie dem Zweck dienlich sind, uns einem gemeinsamen Ziel näher zu bringen. Sehe ich diesen Zweck verfehlt oder sein Ziel nicht mehr konform mit meinem, werde ich umgehend die Gefolgschaft aufkündigen. Anders verhält es sich bei einem Vorbild - diese Person habe ich mir selbst als Anführer ausgewählt, ich werde daher auch folgen, wenn ich den Zweck der Entscheidung nicht erkenne. Anders als beim Vorgesetzten habe ich in mein Vorbild Vertrauen, dass Entscheidungen in letzter Konsequenz mit meiner Moralvorstellung konform gehen. An dieser Stelle ist wohl müßig zu erwähnen, dass ich an mein Vorbild nahezu unmenschlich hohe Anforderungen in Bezug auf Moral und Integrität stelle.
Diese Weltsicht hat in meiner direkten Umgebung eigentlich nur Vorteile: Ich bin zwar Führungsdienstgrad in meiner Feuerwehr, werde aber außerhalb von Einsätzen nie als solcher gesehen - Kameraden egal welchen Ranges reden mit mir immer auf Augenhöhe, das betrifft selbst die Jugendlichen. Ich habe auch nie das Gefühl, dass Anweisungen von mir als Befehl verstanden werden, sondern als kooperative Absprache, selbst wenn keine wirkliche Absprache stattfindet. Mein Ziel ist es eigentlich immer, den Geführten in eine Situation zu versetzen, in der er zum Zeitpunkt der Anweisung ihren Inhalt stets selbst als nächsten logischen Schritt erkennt, also in ihr quasi nur die Bestätigung seiner eigenen Entscheidung sieht. Der reine Befehlston ist mir absolut zuwider, für mich gibt es wenig Schlimmeres als einen Kameraden, der nur diesen Ton versteht.
 
Zuletzt bearbeitet:

DJ Xtended

Tonmeister

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KaPiTN schrieb:
Wieso sollte man das schönreden wollen.
Weil das hier im Board und auch draußen in der Realität das einzige ist, was gemacht wird! Der Wahrheit ins Gesicht sehen? Bloß nicht - lieber schön linientreu und auf alles einhacken was nur im geringsten ne andere Meinung hat.
KaPiTN schrieb:
Das war schon in Köln Scheiße und jeder einzelne Fall ist Scheiße.
Echt jetzt? Is ja ne gewaltige Neuheit! Nur dagegen machen wollt ihr lieber nichts, nicht das das rechte Tendenzen erkennen lässt...
KaPiTN schrieb:
Warum hast Du das hier gepostet?
Weil es sonst keiner macht!
KaPiTN schrieb:
Möchtest Du Deinen Link nicht kommentieren?
Nö, jetzt noch nicht. Ersten spricht der schonmal grundsätzlich für sich und zweitens:
Jetzt bin ich doch mal gespannt, wie ihr das wieder schönreden und zurechtbiegen wollt. Oder wird es ignoriert? Wie gesagt, ich bin gespannt

Bisher wurde ich nicht entäuscht. Hätte mich auch gewundert... :dozey:
 

Seonendseounli

Dummes Zeug

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Wird zuerst Art. 79 Abs. 3 GG demokratisch außer Kraft gesetzt, sind Art. 1 und 20 GG schutzos. Das ist eben genau der Knackpunkt, keiner der Artikel schützt sich selbst, womit es immer einen Angriffsweg gibt.
Nicht wirklich. Auch wenn es nicht explizit in dem Artikel drin steht, so ist es dennoch nach den Maßstäben und Auslegungen der juristischen Logik eindeutig, dass auch Art. 79 nicht geändert oder aufgehoben werden kann.

Übrigens selbst Artikel 2 - 19 sind wahrscheinlich von der Ewigkeitsklausel umfasst, da ihr innerster Wesenskern stets auch von Art. 1 geschützt wird.


Nein. Da hast du das Wort "bilateral" falsch verstanden. Es gibt sowohl unilaterale Verträge (Gesetze wären ein gutes Beispiel, denn du musst dich auch dran halten, wenn du sie ablehnst), bilaterale Verträge (Prominent: Der Hitler-Stalin-Pakt) und multilaterale Verträge (wie zum Beispiel das NATO-Abkommen).
Nein, da hast du das Wort "Vertrag" und "Gesetz" falsch verstanden. Ein Vertrag ist eine rechtliche Einigung zwischen mind. zwei juristischen oder natürlichen Personen, ein Gesetz wird von einem Organ mit Gesetzgebungskompetenz einseitig erlassen und entfaltet daraufhin für eine abstrakte Zahl von Personen bindende Wirkung.

Im übrigen gehen deine rechtlichen Ausführungen der letzten Seiten fehl, weil du permanent Moral und Rechts vermengst, und dich auch ansonsten in falschen Gewässern befindest. Fragen der Menschenwürde in Bezug auf Deutschland sind entweder moralisch i.S.d. Philosophie zu erörtern, was aber eine rein wissenschaftliche Debatte ohne Bezug zur aktuellen Lage wäre, oder juristisch. Dann aber ist nicht in UN-Konventionen oder ähnlichem zu forschen, sondern die Rechtsprechung des BVerfG zu Art. 1 GG zu Rate zu ziehen, dort ist der Begriff der Menschenwürde in einer Viehlzahl von Einzelfällen zumindest negativ definiert.
 

KaPiTN

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Echt jetzt? Is ja ne gewaltige Neuheit! Nur dagegen machen wollt ihr lieber nichts, nicht das das rechte Tendenzen erkennen lässt...


Das Gewalt gegen Frauen scheiße ist, ist doch keine Neuheit. :eek:

Mehr als seine Kinder in dem Sinne zu erziehen kann man als Privatperson nicht machen.
 

Opuntia

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@Metal_Warrior:
Zu Punkt 1:
Wir scheinen entweder am Thema vorbei zu Reden, oder eine unterschiedliche Meinung von Gesetzen zu haben:
Denn auch, wenn sich jemand nicht an ein Gesetz hält, gilt das Gesetz weiterhin für ihn, alle anderen, den Staat.
Ein Vertragsverstoß hebt den Vertrag eben nicht auf. Bei Gesetzen schon gar nicht.
Nach deiner Logik, wäre jeder Verbrecher vogelfrei, da sein Verstoßt den Staat von seinen Regeln entbindet.

Generell gelten Verträge auch bei Vertragsbruch, was überhaupt erst möglich macht, den Vertragsbruch zu sanktionieren.
Währe der Vertrag durch den Bruch aufgehoben, hätte man keinen Anspruch auf Konventionalstrafen, die stehen nämlich IM Vertrag.

Oder ich verstehe nicht was du meinst.

Zu Punkt 2:
Ja, ich hab die Paragraphen ein wenig aus dem Gedächtnis geschrieben:
Nachdem ich jetzt mal nachgeguckt habe:
1. Du hast recht Art.79 Schützt 1 und 20 nicht 1-20. (und sich selbst laut. Verfassungsrechtlern)
2. Art 146 bietet eine Totalrevision an, ist aber verfassungsrechtlich extrem umstritten.

Muss also nach Recherche zugeben, unser Schutzmechanismus ist mehr als ~ unsicher.
(Hoffen wir mal, dass niemand dies auf den Prüfstand stellt)


Das Wort bilateral kann man nicht falsch verstehen, es heißt "von zwei Seiten ausgehend".
Verträge Bedarfen IMMER einer gegenseitigen Willensbekundung.
Das Volk hat seine Vertreter Gewählt: Bilateral.
Der Vertreter, in dem er sich zur Wahl stellt, das Volk, durch das Kreuz auf dem Wahlzettel.
Die Regierung schlägt ein Gesetz vor der Bundespräsident unterschreibt dieses.
Damit hast du die Bilateralität der Gesetze. Willensbekundung vom Volk durch Bundesregierung und vom Staat durch Staatsoberhaupt.
Selbst Kontrolle über Deutschland, durch die alliierten war durch die bedingungslose Kapitulation Bilateral.


Bzgl. Der Feuerwehr, da müsste ich meinen Exfreund ausbuddeln, der hat da mehr Ahnung von.
Jedoch, soweit ich weiß, gilt auch da die Bilaterale Willenserklärung:
Mit deinem Eintritt, hast du den Willen erklärt, dich den Befehlsstrukturen zu unterwerfen.
Mit deiner Aufnahme, haben sie den Willen erklärt dich als Teil der Befehlsstruktur anzuerkennen.

Dein Widerwillen gegen Obrigkeiten, bzw. deine nur zweckgebundene Anerkennung eben jener, ist im Groben deine Privatsache.
Kannst ja mal vor Gericht versuchen das Gericht nicht anzuerkennen, wirst trotzdem verurteilt.
In der Regel sind Obrigkeiten sowieso in ihrer Handhabe eingeschränkt, durch eben jene Willensbekundungen.
Dein Chef bei der Feuerwehr ist eben nur dort dein Chef, dein Arbeitgeber eben nur bei Arbeiterangelegenheit.

Wenn du z.B. ein anderes Land betrittst, dann hast du damit automatisch Akzeptiert, dass deren Gesetze gelten. (Willensbekundung)
Das kann manchmal ein wenig tricky sein, z.B. hast du mit deiner Geburt das deutsche Gesetz akzeptiert, eine Willensbekundung Widerwillen, kann man so sagen.

Zurück zu den Menschenrechten:
Menschenrechte sind eine Willenserklärung zwischen dem Staat (Deutschland) und der Gesamtheit der anderen Staaten, jedem Menschen diese Rechte zuzugestehen, unabhängig davon ob sein Heimatstaat diese Rechte unterschrieben hat, oder nicht. Es ist immer eine Willenserklärung von dir, an die Gesamtheit der anderen.
Damit Bilateral. Es ist kein Vertrag zwischen Frankreich und Deutschland. Es ist ein Vertrag von dir mit der UNO und ein Vertrag Frankreich mit der UNO.
Es genießen auch Menschen Menschenrechte, deren Staaten sie nicht unterzeichnet haben. Solange sie sich im Geltungsbereich eines Unterzeichners befinden.


Leider musste ich feststellen, dass sie trotzdem nicht bindend sind.
Da muss man sich grade tief durch UN-Recht wühlen.
 

Metal_Warrior

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Auch wenn es nicht explizit in dem Artikel drin steht, so ist es dennoch nach den Maßstäben und Auslegungen der juristischen Logik eindeutig...
Laut meiner Erfahrung ist alles, was nicht explizit verboten ist, für die Damen und Herren der Gesetzgebung als möglich anzusehen, egal wie viele Verfassungsrechtler anderer Ansicht sind. Die Vorratsdatenspeicherung verletzt im Wesenskern die Unschuldsvermutung, wurde aber trotzdem eingeführt. Der Bundestrojaner verletzt im Wesenskern das Post- und Fernsprechgeheimnis, wurde aber dennoch entwickelt und eingesetzt.

Das ist genau der Punkt, der aus dem 3. Reich gelernt hätte werden sollen: Vertraue NIEMALS einer Regierung. Sei immer wachsam, immer kritisch, und immer bereit, deine Rechte zu verteidigen, sonst hast du sie irgendwann nicht mehr, weil diejenigen, welche du für diese Aufgabe gewählt hast, eben immer irgendwann gegen dich agieren.


Nein, da hast du das Wort "Vertrag" und "Gesetz" falsch verstanden.
Ich habe es in Ermangelung eines besseren Wortes eingesetzt. Finde mir ein besseres, und ich verwende das.

Tatsächlich hast du in einem Punkt recht: Ich vermenge Moral und Recht, weil es für mich keinen Unterschied gibt. Recht ohne Moral hat keinen Bestand ("summum ius, summa iniuria"), Moral ohne logische Konsequenz und Einhaltungszwang keinen Sinn. Im Recht eines Staats drückt sich eine gemeinsame Moralvorstellung des dort lebenden Volkes aus, es soll(te) das Ziel einer gerechten Welt verfolgen. Und ja, das ist eine philosophische Betrachtung; sind wir uns auf dieser Ebene schon uneinig, ist eine Einigung in der logisch daraus abzuleitenden realen Anwendung (aka Flüchtlingsdebatte) ebenfalls nicht möglich.
Warum ich explizit nicht die deutsche Gesetzgebung bzw. deutsche Gerichtsurteile in diese Debatte einfließen lasse, ist vor diesem Hintergrund eigentlich logisch: Wird Asyl abgewiesen und auf unbestimmte Zeit darauf verzichtet, diese Menschen auch tatsächlich wieder aus dem Land zu werfen, ja stattdessen sogar weiterhin der Aufenthalt bezahlt, so ist das in mehrerlei Hinsicht ungerecht:
- gegenüber dem Asylbewerber, dessen Asyl gewährt wurde, denn er wird nicht bessergestellt, obwohl so entschieden wurde
- gegenüber dem Asylbewerber, dessen Asyl abgelehnt wurde und der daraufhin ordnungsgemäß abgeschoben wurde, denn ihm gereicht die gleiche Situation zum Nachteil
- gegenüber dem entscheidenden Gremium, weil diesem das vormalig zugesprochene Entscheidungsrecht faktisch genommen wurde
- gegenüber der Gesellschaft, die den Geduldeten finanzieren muss (siehe meine Definition von "menschenwürdig"), obwohl dagegen entschieden wurde
- und schlussendlich gegenüber dem Geduldeten selbst, der zwar aus der Situation Vorteile zieht, diese aber willkürlich gewährt werden
Da hier Willkür statt Gerechtigkeit das Zepter in der Hand hält, ist eine Ableitung gerechter Verhaltensweisen aus dieser Situation nicht möglich, daher muss zum Zweck der Gerechtigkeit die deutsche Rechtsauslegung und -umsetzung an dieser Stelle verworfen werden.

Denn auch, wenn sich jemand nicht an ein Gesetz hält, gilt das Gesetz weiterhin für ihn, alle anderen, den Staat.
Ein Vertragsverstoß hebt den Vertrag eben nicht auf.
Und genau deshalb habe ich Gesetze als unilaterale Verträge bezeichnet: Als Bürger hat man keine Möglichkeit, sich ihnen zu entziehen, ist aber dennoch an die Vertragskonventionen und -strafen gebunden (vgl. oben). Dass der Vertrag bei Verstoß nicht aufgehoben wird, war ebenfalls kalkuliert, denn ich spreche auch (selbst wenn es sich möglicherweise so angehört hat) einem Gegenüber nicht alle Menschenrechte ab, wenn er eines nicht als bindend erachtet, sondern sehe sozusagen als "Vertragsstrafe" vor, mich an die korrespondierende Pflicht ebenfalls nicht zu halten. Beispiel:
Mein Gegenüber bestielt mich. Das bedeutet, er erkennt mein Recht auf Eigentum nicht an und ignoriert seine korrespondierende Pflicht, die Finger davon zu lassen. Zum Eigenschutz schränke ich daraufhin (quasi als Vertragsstrafe) seine Rechte ebenfalls ein bzw. sehe ich mich durch seine Handlungen von einigen meiner Pflichten entbunden: Unterstützung und Aufnahme in Notzeiten (denn ich muss davon ausgehen, dass er mich betrügt/bestielt), Unverletzlichkeit seines Eigentums. Des Weiteren behalte ich mir das Recht vor, die Dauer dieser Einschränkungen/Pflichtentbindungen selbst zu bestimmen. Was nicht allerdings nicht darf, ist ihn umzubringen, denn das schränkt sein Recht auf Leben/körperliche Unversehrtheit ein, welches er mir ja schließlich auch immer noch zugesteht. Daher ist auch die Vogelfreiheit nur bei Mördern moralisch denkbar. Ich hoffe, das ist jetzt klarer.

Das Volk hat seine Vertreter Gewählt: Bilateral.
Die Vertreter gewählt, ja. Ihre Aktionen als Vertreter uneingeschränkt für gültig befunden: Nein.
Das ist ein Manko in der deutschen Demokratie: Wenn eine Partei mit 30% der möglichen Gesamtwählerstimmen (also auch mit Nichtwähler) stärkste Kraft im Parlament werden kann, so kann man nicht davon sprechen, dass sie legitime Vertreter aller Deutschen sind. Ihre Aktionen als uneingeschränkten Ausdruck des Wählerwillens zu betrachten, ist wohl ebenfalls nur für rechenschwache Personen nachvollziehbar. Zumal, und das ist der viel größere Faktor, ihnen auf eine bestimmte Zeit nahezu uneingeschränkte Macht gegeben wird - ein Missbrauch ist nicht sanktionierbar. Einen Vertreter kann ich JEDERZEIT entfernen, wenn er gegen meinen Willen handelt. Ein Parlament, das die Demokratie abschaffen will, hat 4 Jahre Zeit, bis ich ihnen demokratisch die Tür zeigen kann. Daher sind die Gesetze auch unilateral. Bilateral wären sie nur, wenn wir auf Augenhöhe miteinander verhandeln würden. Tun wir aber nicht (und wurde übrigens auch nicht zum Kriegsende getan, denn die militärischen Oberkommandeure waren nicht legitime Vertreter des deutschen Volkes - selbst wenn die Entscheidung im Sinne aller war).

[Feuerwehr] Jedoch, soweit ich weiß, gilt auch da die Bilaterale Willenserklärung
Richtig.
In der Regel sind Obrigkeiten sowieso in ihrer Handhabe eingeschränkt, durch eben jene Willensbekundungen.
Deutscher bin ich auch ohne Willensbekundung - und das Problem hast du ja selbst schon erkannt.

Menschenrechte sind eine Willenserklärung zwischen dem Staat (Deutschland) und der Gesamtheit der anderen Staaten, jedem Menschen diese Rechte zuzugestehen, unabhängig davon ob sein Heimatstaat diese Rechte unterschrieben hat, oder nicht.
...und damit eine multilaterale Selbstverpflichtung. Und genau da liegt der Knackpunkt, und weshalb sie als nicht bindend erachtet werden: Sie sind bedingungslos. Selbst wenn also die USA in Guantanamo Bay und Abu Graib foltert und mordet, gereicht es ihr nicht zum Nachteil, da die restlichen Staaten keine Bedingung festgelegt haben.
Deshalb sehe ich diese Rechte auch als bilaterale Verträge zwischen zwei Einzelpersonen an - Staaten sind nur Konglomerate von Einzelpersonen, ihre Existenz spielt dafür keine echte Rolle. Ich gehe also in der Praxis davon aus, dass ich mit jedem Menschen, der mir begegnet, diesen Vertrag bereits abgeschlossen habe. Verhält er sich nicht so, kann ich mir somit das Recht herausnehmen, den Eingriff in meine vertraglich zugesicherten Rechte abzuwehren, natürlich nur in einem angemessenen Rahmen.
In meinen Augen funktioniert Zusammenleben in etwa so wie eine Kiste voller gleichartig aufgeblasener Luftballons. Jeder dehnt sich so weit aus, bis er mit einem anderen kollidiert, welcher exakt die gleiche Ausdehnung erfahren hat. Wird der Platz enger, vergrößert sich auch die Berührungsfläche der Individuen, jedoch wird keiner mehr eingeschränkt als der andere. Der Grunddruck im Ballon ist die Moral des Einzelnen, idealerweise ist sie ultimativ gerecht und damit konform mit der aller anderen. Der durch Pressung entstehende Druck ist die Abwehr eines Eingriffs in die eigenen Freiheiten. Je mehr eigene Freiheiten aufgegeben werden, also je mehr ich zurückweichen muss, um nicht einen anderen mehr einzuschränken als mich selbst, desto höher wird der Widerstand (um eben ungleiche Einschränkungen zu verhindern).
 

keinbenutzername

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es gibt keinen. alle einwanderer sind flüchtlinge. :rolleyes::m

wie kannst du das denken obwohl alle Fakten was anderes sagen?
Wie ein bockiges Kind das sich halt durchsetzen will?

Da der rechtliche Status der Flüchtlinge/Einwanderer in den meisten Fällen weder geklärt ist (nicht bearbeitet) noch definitiv geklärt werden wird (keine Papiere, falsche Angaben usw.) ist das leider alles recht schwierig.
 
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