Regierungen und Bevölkerungen durch Flüchtlingswelle überfordert?

Ja das wird haarig. Die Gerichte werden wohl in nächster Zeit reichlich zusätzliche Arbeit bekommen. So eine Enteignung, wenn auch nur vorübergehend, ist kein Pappenstiel....
 
Warum macht man, da es sich doch um Leerstand handelt, den Eigentümern nicht einfach ein Angebot?
 
Das liegt, laut Artikel, an den zumeist völlig überzogenen Forderungen seitens der Eigentümer. Da der Winter naht ist wohl Gefahr im Verzug und so fassen sie dieses heiße Eisen halt an.
 
Du unterschätzt die Bedeutung von Vermögen in diesem Land.
Wenn du die Leute enteignest, dann haben sie auch nichts mehr zu verlieren.
 


Das ist dann auch keine Enteignung, sondern lediglich der Entzug der Nutzungsrechte.
 
@KaPiTN: Ich hab den Art.14GG nur zitiert, weil es keine Bestimmungen für "zeitweise" gibt. Bei einer Mietwohnung ist es am einfachsten, das Amt zahlt den durch Flüchtlinge belegten Wohnraum. Menschen mit zu großen Wohnungen, denen keine Flüchtlinge zugewiesen werden können, könnten mit einem Lastenausgleich erfasst werden.
 
Was meint ihr mit zu viel Wohnraum? Redet ihr noch von leerstehenden Wohnungen oder davon das man in seiner Wohnung in der man lebt Räulichkeiten für Flüchtlinge zur verfügung stellt? Bei leerstehenden Wohnungen kann man dem Besitzer doch ein anständiges Angebot machen oder einen Anreiz schaffen die Wohnungen den Flüchtlingen zu verfügung zu stellen. Abschreibungsmöglichkeiten bei der Einkommenssteuer o.Ä. und dafür günstigere Mieten. Irgendwie kann man sich schon einig werden.
 
Du darfst Flüchtlinge in deiner Wohnung unterbringen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Welche das genau sind kann man beim örtlichen Amt erfragen.
Erzwungen werden kann das aber nicht, also die Unterbringung in der gleichen Wohnung als WG o.ä.

Einigen Besitzern wurden wohl schon Angebote für leerstehende Gebäude/Wohnungen gemacht, nur einigen ist das scheinbar zu wenig und lassen es dann lieber weiter leer stehn.
Enteignung hört sich erstmal schlimm an, aber bevor die Leute erfrieren... Naja... Ich hab leicht reden, hab kein solches Objekt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das liegt, laut Artikel, an den zumeist völlig überzogenen Forderungen seitens der Eigentümer. Da der Winter naht ist wohl Gefahr im Verzug und so fassen sie dieses heiße Eisen halt an.

Die Stadt muss die Forderungen schlucken. Kein Krieg ohne Kriegsgewinnler, und die Flüchtlinge wurden schon von Schleppern gemolken. Das ist einfach so. Aber vielleicht hat die Stadt die Möglichkeit, nach den Prinzip "eine Hand wäscht die andere" zu verfahren, beispielweise irgendwelche Bauvorschriften zu ändern und dem Eigentümer damit einen Gefallen zu tun oder ihm ein Bein zu stellen.
 
Enteignung? Requirierung?
So macht man sich Freunde.

Bauvorschriften ändern als Erpressung.
Leute die zu viel "Platz" haben einfach in zwangs WG's stecken.

Leute, man darf zwar über alles mal Nachdenken, aber absurder geht es wohl kaum.
 
Du findest es absurd wenn man Menschen, die Wohnraum zur Verfügung haben des sie nicht nutzen, dazu zwingt diesen temporär Menschen zur Verfügung zu stellen die darauf angewiesen sind Wohnraum zu bekommen?

Sozialpflichtigkeit des Eigentums
 


wo warst du mit deiner forderung als wieder mal obdachlose im winter erfroren sind? Diese diskussion ist sowas von scheinheilig...:buh:
:D


Das ist dem begrenzten Denkvermögen geschuldet. Wenn sie nicht mehr weiter wissen kommen sie mit Obdachlosen und Hartz4-Sätzen. Dafür interessieren sie sich zwar das ganze Jahr nicht, aber gut genug um sie gegen Flüchtlinge auszuspielen sind sie dann doch. Merke: armer Deutscher > armer Ausländer !
 

Sozialpflichtigkeit des Eigentums

Meine Rechtsvorlesungen sind schon eine weile her.
Du redest von Art 14.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.


Nach diesem Paragraphen wird das ein Verfahrenswust, da wäre es für den Steuerzahler günstiger einfach neue temporäre Unterkünfte zu Bauen.
Den bei jeder Enteignung wird erstmal ein Feststellungsantrag auf Rechtmäßigkeit, ein Widerspruch gegen die Gemeinnützigkeit, ein Widerspruch gegen die Notwendigkeit und eine Einkommensverlust bzw. Schadensersatz-Forderung gestellt.

Da wäre es günstiger Fertighäuser dort hin zu stellen.
 
Da hast du aber den falschen Absatz markiert. Abs. 2 ist der entscheidende, denn der stellt erst den Kontext her in dem sich das Grundrecht auf Eigentum überhaupt in die Verfassung einfügt. Richtigerweise wurde hier ja auch schon gepostet dass es sich sowieso nicht um Enteignungen handeln würde, da es um das vorrübergehende zur Verfügung stellen geht, und seit der Nassaukiesungsentscheidung wird ja stark zwischen Einschränkung, enteignungsgleichem Eingriff und Enteignung differenziert.

Bspw. können auch Mieter, denen der Mietvertrag gekündigt worden ist von der jeweiligen Kommune gegen den Willen des Vermieters weiter in der bisherigen Wohnung wohnen gelassen werden, wenn sonst Obdachlosigkeit usw. droht. Das ist ebenfalls keine Enteignung.
 
Hängt das doch nicht immer so hoch.



Es wird nicht enteignet. Die Eigentümer bekommen die ortsübliche Miete. Außerdem soll das ja auch befristet sein.
 
Ich als Vermieter wäre froh wenn die Wohnung über den Winter vermietet ist, dann läuft die Heizung nämlich nicht umsonst. Wer würde seine leerstehende Immobilie schon unbeheizt lassen im Winter? Zur not eben Verträge mit der Stadt schließen das die für Schäden aufkommt. Die Stadt wäre ja der Mieter, nicht die Flüchtlinge.
 
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