sia
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- #21
Unter diesen Umständen das Auto zurückzunehmen und 33 % des KP einzubehalten wäre keine Kulanz, sondern ungerechtfertigte Bereicherung und ne Sache für den Anwalt.
Die Geschichte mit dem Auto ist übrigens schon beim Anwalt. Das dauert aber noch ne Weile

@TS wurdest du nur für die Erstellung beauftragt oder auch für das hosten? (Bzw wer besitzt den Webspace?
Wenn nur für die Erstellung darfst du sie mMn keinesfalls runternehmen.
Sowohl als auch. In der Erstellung ist Hosting für 1 Jahr inbegriffen. Da es nur eine kleine Seite ist (390€, pff), kann mein Webserver sich daran ruhig erfreuen. Kostet ja kaum was. Das war auch mein Grund, das jetzt noch bis zum 21. "kostenlos" weiter zu hosten.
EDIT: Die Moral von der Geschicht: Auch bei "kleinen" Beträgen unter 500€ vorher einen ausführlichen Werkvertrag mit Zahlungsziel aufsetzen, nicht nur einen verkürzten mit dem Inhalt "yo, ich mache dir ne Website". Auch wenn es "in der Familie" ist. Früher wurde Familienverrat härter bestraft.

