Rechnungen bezahlen für nie genehmigte Abschleppung; unbezahlte Website

sia

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Meine Freundin und ich hatten ein gemeinsames Auto, auf mich angemeldet.

Jetzt hatte dieses mitten auf der Autobahn einen Motorschaden, als meine Freundin damit fuhr.

Ein Bekannter von ihr (Mann ihrer Cousine) hat einen Abschleppdienst und angeboten, das kostenlos zu machen. Im Zuge dessen bot er ihr auch gleich ein gebrauchtes Auto für 1500€ an, was sie dann ein paar Tage später mit meinem Geld kaufte. Als ich es bekam, checkte ich das Auto durch und es war einfach nur Schrott, deswegen gab ich es dem Mann zurück. Er wollte mir dafür nur 1000€ geben, was ich dann nach langen Diskussionen schluckte.

Jetzt habe ich dem Typen allerdings auch noch eine Website für 390€ erstellt, die er noch nicht bezahlt hat.
Da habe ich dann nach über einem Monat die Website abgeschaltet und folgende Seite stattdessen geschaltet:
[src=html5]<html>
<head>
<title>Site suspended / Seite gesperrt</title>
<style>
body {
background: #CA6064;
color: #fff;
padding: 10%;
font-family: "Roboto","Droid Sans","Calibri","sans-serif";
}
</style>
</head>
<body>
<section id="english">
<h1>Site suspended</h1>
<p>The user of this web space didn't pay their bills and as such this website is suspended.</p>
</section>
<hr>
<section id="german">
<h1>Seite gesperrt</h1>
<p>Diese Seite ist gesperrt, weil der Benutzer des Webspaces seine Rechnungen nicht bezahlt hat.</p>
</section>
</body>
</html>
[/src]

Daraufhin drohte er mir mit folgender Mail:
Guten Morgen erstens sollte dieser Text nicht innerhalb der nächsten Stunde von der Seite entfernt sein werde ich meinen Anwalt hinzu hohen ich zeige dich wegen Betrug Rufschädigung und Erpressung bei der Staatsanwaltschaft [Stadt] an wen du das so durchziehen willst kein Problem des weiteren sind die Abschleppkosten für den Peugeot 106 von [Stadt] nach [Schrottplatz] noch offen als Beweis Frau XY
Infolgedessen habe ich den Hinweis wieder entfernt und ihm stattdessen eine Frist bis 44 Tage nach der Rechnungsstellung (21.9.) gestellt, zu der er bezahlen soll. Dann schalte ich die Website wieder ab.

Dann kam folgende Mail:
Die abschleppung wurde von [Freundin] in Auftrag gegeben ich gebe dir jetzt letztmalig die Chance das von der Seite zu entfernen andernfalls schalte ich unseren Rechtsanwalt [Anwalt] und Kollegen noch heute ein solltest du die Angelegenheit normal klären wollen bin ich ab Montag aus dem Urlaub zurück

Ich schrieb ihm dann, er solle die Rechnung doch einfach an meine Freundin schreiben, ich hätte nie einen Auftrag erteilt. Er besteht aber darauf, dass die Abschleppung von mir bezahlt werden müsse, da es ja mein Auto war.

Meine Fragen:
  • tickt der Mensch noch ganz richtig?
  • muss ich die Rechnung zahlen? Muss meine Freundin zahlen, wenn er ihr anbot, das kostenlos zu erledigen?
  • darf ich ihm die Website einfach sperren?
  • ist es üble Nachrede, wenn ich auf der Website schreibe, dass er seine Rechnungen nicht bezahlt hat?

Danke für eure Antworten. Ich würde damit ungerne zum Anwalt gehen, weil ich sonst vermutlich meine Fassung nicht mehr bewahren könnte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Achso, mit jemanden, der mich mit der Karre bescheißt, mach ich einfach noch ein Geschäft. Wirklich wahnsinnig schlau.
Das mal vorneweg.

1. tickt der Spasti noch ganz richtig?
A: Nein.

2.muss ich die Rechnung zahlen? Muss meine Freundin zahlen, wenn er ihr anbot, das kostenlos zu erledigen?
A: Nein, musst du nicht. Du steckst da überhaupt nicht mit drin. Gibt es eine "Leerrechnung", wo drinsteht Abschleppleistung am xx.xx.xxxx erbracht, zu der und der Uhrzeit für 0,00€? Wenn nicht, kann da wohl tatsächlich noch eine Rechnung kommen. Mündliche zusagen sind zwar bindend, aber das gilt es zu beweisen.

3.darf ich ihm die Website einfach sperren?
A: Ich bin mir ziemlich Sicher, das du das mit einer Gewissen Frist machen kannst. Besteht ein schriftlicher Vertrag zwischen euch?

4.ist es üble Nachrede, wenn ich auf der Website schreibe, dass er seine Rechnungen nicht bezahlt hat?
A: Ja. Ich würde den Text schnellstmöglich entfernen.

Genaueres wird dir dein Rechtsverdreher mitteilen.
 
Das mit der unbezahlen Rechnung hätte ich absolut nicht auf die Seite gepackt. Das ist etwas, das geht nur euch Zwei etwas an. Du stellst ihn damit an den Pranger.
 
Lieber TS ich nehm mal an du hst die 25 noch nicht überschritten oder???
 
Auf wen läuft denn die Domain unter der die Webseite läuft?
Gibt es irgend einen Auftrag über die Webseite? Irgend eine Kommunikation zum Preis?
Davon abgesehen ist die Rechnung offen und die muss er Zahlen (wenn berechtigt). Insofern du ihm "nur" die Erstellung verkauft hast und die Domain blöderweise auf deinen Namen läuft (das ist aber verdammt gefährlich) - dann kannst du meiner Meinung mit der Webseite machen was du willst. Dann ist das deine Domaine - auch wenn zufällig der Name von der Firma im Titel steht.

Mit der Rechnung vom Abschleppen hast du nichts zu tun - und die 2 Fälle haben allgemein nichts miteinander zu tun. Soll er seinen Rechtsanwalt halt einschalten... wenn er wegen den paar € so rum Scheißt bezweifle ich schon mal das er einen beauftragt und selbst wenn wüsste ich nicht was der machen soll. Wegen was genau will er denn zum Anwalt? Weil er die Rechnung nicht zahlen will?

Zum Thema Rufschädigung wäre eben erst mal sehr wichtig wem die Domain gehört und in wie weit man von der Domain davon ausgehen kann das damit expliziet dieses Unternehmen gemeint ist.
 
Ein Bekannter von ihr (Mann ihrer Cousine) hat einen Abschleppdienst und angeboten, das kostenlos zu machen. Im Zuge dessen bot er ihr auch gleich ein gebrauchtes Auto für 1500€ an, was sie dann ein paar Tage später mit meinem Geld kaufte. Als ich es bekam, checkte ich das Auto durch und es war einfach nur Schrott, deswegen gab ich es dem Mann zurück. Er wollte mir dafür nur 1000€ geben, was ich dann nach langen Diskussionen schluckte.
Deine Freundin kann nicht in deinem Namen Rechtsgeschäfte machen bzw. bestenfalls sind diese schwebend unwirksam. Andererseits bleibt das Geschäft dann an deiner Freundin hängen, in der Konstellation. Allerdings bin ich mir fast sicher, dass du das nicht so hättest hinnehmen müssen und man hätte den Vertrag/ das Geschäft über andere Wege als nichtig erklären können.
Eventuell könnte dafür relevant sein, was im Kaufvertrag für den PKW stand.

Jetzt habe ich dem Typen allerdings auch noch eine Website für 390€ erstellt, die er noch nicht bezahlt hat.
Da habe ich dann nach über einem Monat die Website abgeschaltet
Die Seite abzuschalten ist dein gutes Recht, obwohl ich mir nicht sicher bin, ob das so in Ordnung war, den Grund der Abschaltung online zu publizieren.
Ob du eine neue/ zusätzliche Frist hättest setzen müssen, hängt von dem Vertrag ab, den ihr geschlossen hattet. Sollte dort nichts drin stehen, sieht das Gesetz "Standardfristen" vor. Genauer kannst du das irgendwo im BGB nachlesen. Nach Ablauf dieser Frist können natürlich weitere Ansprüche geltend gemacht werden.

Ich schrieb ihm dann, er solle die Rechnung doch einfach an meine Freundin schreiben, ich hätte nie einen Auftrag erteilt. Er besteht aber darauf, dass die Abschleppung von mir bezahlt werden müsse, da es ja mein Auto war.
Ich bin mir nicht ganz sicher. Allerdings schätze ich, dass er nicht ohne deine Zustimmung (oder die des Geländebesitzers) deinen Wagen abschleppen darf.

Deine Fragen:
tickt der Spasti noch ganz richtig?
Nein

muss ich die Rechnung zahlen? Muss meine Freundin zahlen, wenn er ihr anbot, das kostenlos zu erledigen?
Rechtlich und in der Theorie: nein
Allerdings Recht haben und Recht bekommen. Das "nein" ist natürlich gemessen an der Faktenlage, wie du sie darstellst. Problem dabei ist, ob/ ob nicht die Fakten überprüfbar sind. Kann deine Freundin Zeugen anführen, die ihre Aussage, nämlich das Angebot, den Wagen kostenlos abzuschleppen, bezeugen können? Hat er Zeugen, die (nach deiner Darstellung) zur Falschaussage bereit sind? Gibt es ggf. schriftliche oder nur mündliche Verträge?

darf ich ihm die Website einfach sperren?
Wenn er die Rechnung nach Fristablauf nicht bezahlt hat, darfst du ihm die Website sperren.
Du könntest dann sogar eine Liste "möglicher Gründe" für eine Websitesperre aufführen (etwa: unbezahlte Rechnungen, Angebot eingestellt,...)
Ob du den konkreten Grund, nämlich die Tatsache, dass die Rechnung für die Website nicht gezahlt wurde, publizieren darfst, weiß ich nicht genau.

ist es üble Nachrede, wenn ich auf der Website schreibe, dass er seine Rechnungen nicht bezahlt hat?
Ist es Fakt, dass er die Rechnung nicht gezahlt hat? Dann ist die Aussage sicherlich keine "üble Nachrede", aber wie gesagt, ich bin mir trotzdem nicht sicher, ob du das einfach so publizieren darfst.


Ich würde damit ungerne zum Anwalt gehen, weil ich sonst vermutlich meine Fassung nicht mehr bewahren könnte.
Auch wenn es über Umwege deine Familie ist, würde ich dir raten in so einem Fall zum Anwalt zu gehen.
Vielleicht wäre es vorher angemessen, das Gespräch zu suchen, dafür sollten insbesondere deine Freundin und ihre Cousine anwesend sein.
Falls das zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis führt, führt eigentlich kein Weg am Anwalt vorbei.

--- [2015-09-08 14:59 CEST] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---

2.muss ich die Rechnung zahlen? Muss meine Freundin zahlen, wenn er ihr anbot, das kostenlos zu erledigen?
A: Nein, musst du nicht. Du steckst da überhaupt nicht mit drin. Gibt es eine "Leerrechnung", wo drinsteht Abschleppleistung am xx.xx.xxxx erbracht, zu der und der Uhrzeit für 0,00€? Wenn nicht, kann da wohl tatsächlich noch eine Rechnung kommen. Mündliche zusagen sind zwar bindend, aber das gilt es zu beweisen.

Dazu solltest du erwähnen, dass es auf beiden Seiten zu beweisen gilt.
Abschleppdienst: Mündlicher Vertrag, eine Abschleppung zum Preis von X
Freundin: Mündlicher Vertrag, kostenlose Abschleppung

Wobei die Freundin dann unbedingt erwähnen sollte, dass es sich um den Abschleppdienst des Partners der Cousine handelt. Denn dass ein Wagen kostenlos abgeschleppt wird, ist eher unüblich. Unter Anbetracht der Tatsache, dass es quasi in der Familie passiert ist, unterstützt das die Glaubhaftigkeit der Aussage der Freundin.
 
Zuletzt bearbeitet:
@phre4k Du darfst Mahnungen schreiben, einen Anwalt einschalten nach geraumer Zeit, täglich anrufen, noch mehr Mahnungen schicken, aber nicht einfach die Seite abschalten! Das kann böse ins Auge gehen. Du musst hier den Rechtsweg einhalten, alles andere ist grob fahrlässig und kann dich teuer zu stehen kommen.
 
@phre4k Du darfst Mahnungen schreiben, einen Anwalt einschalten nach geraumer Zeit, täglich anrufen, noch mehr Mahnungen schicken, aber nicht einfach die Seite abschalten! Das kann böse ins Auge gehen. Du musst hier den Rechtsweg einhalten, alles andere ist grob fahrlässig und kann dich teuer zu stehen kommen.

Wieso sollte er die Website nicht abschalten dürfen? (Natürlich unter Voraussetzung, dass die Zahlungsfrist nicht eingehalten wurde.)
 
Ist das nicht bei fast allen Hostern so üblich, wenn der Kunde nicht zahlt?
Aber vermutlich haben die das im Vertrag drin...
 
Die Daten liegen in dem Fall ja beim Hoster und es erfolgt eine Kündigung des Vertrags. Davon gehe ich hier mal nicht aus. Die Fristen für Mahnungen usw. müssen ja eingehalten werden. Du kannst einen Mieter ja auch nicht auf dei Straße setzen wenn er "erst" zwei Monate keine Miete mehr zahlt (auch wenn hier noch andere Gesetze wirken). Einfach so wird dir kein seriöser Hoster die Webseite sperren. Es wird einfach irgendwann gekündigt... Und wenn nach erfolgloser Mahnung + Frist nichts passiert dann sollte man erst recht keinen fiesen Spruch da rein stellen sondern sich etwas diplomatischer ausdrücken ;)
 
Mietrecht unterliegt noch mal speziellen Regelungen.

Es geht hier doch nicht nur um das Hosten der Website, sondern insbesondere auch um das Erstellen.
Der Freund der Cousine hat ein Produkt erhalten und bezahlt es nicht (ich gehe von einer verstrichenen Frist aus!).
Mir ist kein Gesetz bekannt, das es dem Händler verbietet, das Produkt wieder in seinen Besitz zu überführen.
Wobei es bei Webseiten ohnehin etwas schwierig ist, von Produkten zu reden, aber sei's drum.
 
Ich gehe mal davon aus, dass es für sämtliche Geschäfte (Autokauf, Abschleppen, Website) nichts schriftliches gibt. In diesem Fall würde ich die Website in den Mülleimer wandern lassen (wird pre4k bei 390€ sicherlich nicht länger als 1-2 nachmittage beschäftigt haben) und den Kontakt zu dem Assi abbrechen. Die 500€ um die er euch mit der Karre beschissen hat sind ja wohl schon schlimm genug, die paar Kröten fürs Abschleppen darf er gerne versuchen sich rechtlich zu erstreiten, da würde ichs drauf ankommen lassen.
Nur von Anschuldigungen auf der Website würde ich die Finger lassen. Einfach Offline und fertig.
 
[*]tickt der Spasti noch ganz richtig?

Nein.

[*]muss ich die Rechnung zahlen? Muss meine Freundin zahlen, wenn er ihr anbot, das kostenlos zu erledigen?
Du bist schonmal gar nicht Vertragspartner geworden. Da ihr nicht verheiratet seid kann deine Freundin auch keine Geschäfte abschließen die dann auch für dich gelten. Deine Freundin muss nicht zahlen, wenn eine kostenlose Abschleppung vereinbart worden ist. Das zu beweisen ist eine andere Frage, aber der Kerl wird ja auch keine Rechnung haben insofern ist er da in der selben Situation, und als Kläger wäre er in der Beweispflicht.


[*]darf ich ihm die Website einfach sperren?

Das kommt drauf an. Zunächst möchte ich dem hier:
Mir ist kein Gesetz bekannt, das es dem Händler verbietet, das Produkt wieder in seinen Besitz zu überführen.
Ausdrücklich widersprechen, diese Aussage ist falsch. Ich nehme an du hast mit diesem Typen einen Werkvertrag abgeschlossen, und bist deiner Pflicht nachgekommen. Mit Abnahme des Werkes wird dann die Vergütung fällig, § 641 I BGB. Das ist die Hauptleistungspflicht des Bestellers, verletzt er die kannst du (uU noch vorher eine Frist setzen)zurücktreten, dann kannst du mit der Seite (die du ja auch hostest) mMn wieder machen was du willst, bis dahin nicht.

[*]ist es üble Nachrede, wenn ich auf der Website schreibe, dass er seine Rechnungen nicht bezahlt hat?

Eher nicht. Es wäre aber aus oben benannten Gründen unzulässig.
 
Grundsätzlich handelt es sich aber erst mal nur um eine Tatsachenbehauptung. Die entweder wahr oder falsch sein kann. "Der Typ bezahlt seine Rechnungen nicht." würde ich hier kritisch sehen. Es geht ja anscheinend nur um diese eine Rechnung für die Website.

Bis zum Ablauf einer Frist würde ich allerdings ohnehin die Website regulär online lassen. Gerät der Schuldner dann in Verzug, könnte man ja eine entsprechende Notiz hinterlassen, wenn man denn auf Krawall gebürstet ist.
 
Ich würde an der Stelle des OPs auch mal den Autoverkauf hinterfragen. Wenn er der Meinung ist, das Fahrzeug sei - anders als vom VK dargeboten - „totaler Schrott" gewesen, kann er bzw. seine Freundin ja, auch, wenn es sich nicht um einen gewerblichen Kauf handelte, auf die volle Rückabwicklung bestehen. Seine Freundin dürfte sich ja noch daran erinnern, wie ihr das Auto verkauft wurde. Da diese offenbar relativ unbedarf ist, was Autos angeht, wird ihr der VK wohl die Macken, die phre4k im Nachhinein entdeckt hat, auch auf Nachfrage verschwiegen haben. Unter diesen Umständen das Auto zurückzunehmen und 33 % des KP einzubehalten wäre keine Kulanz, sondern ungerechtfertigte Bereicherung und ne Sache für den Anwalt.
 
@phre4k Du darfst Mahnungen schreiben, einen Anwalt einschalten nach geraumer Zeit, täglich anrufen, noch mehr Mahnungen schicken, aber nicht einfach die Seite abschalten!

Wenn ich meinen Strom nicht bezahle wird der auch abgeschaltet. Aber ich bekomme nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag Mahnungen.:unknown:
Telekommunikationsanbieter gehen doch genau so vor. Kunde Zahlt nicht, ->Anschluss tot.
Ist doch die einzige Möglichkeit auf einen Kunden Druck auszuüben.
Sonst würde ja keiner mehr seine Rechnungen zahlen und braucht 1.000 Liter-Altpapiertonnen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Unterschied besteht darin, dass es sich bei TKDienstleistern und Stromversorgung um ein Dauerschuldverhältnis handelt. Hier liegt aber (zumind. was die Erstellung der Seite, bzw. des HTML-Codes angeht) ein Werkvertrag vor.
 
@TS wurdest du nur für die Erstellung beauftragt oder auch für das hosten? (Bzw wer besitzt den Webspace?

Wenn nur für die Erstellung darfst du sie mMn keinesfalls runternehmen.
 
Die Rechtslage ist hier mal weider eher weniger wichtig. Die Beweislage ist das Problem. Beide Parteien werden ihre Versionen der Geschichte vom Rechtsanwalt vorgebetet bekommen. Mit dem realen Verlauf haben die präsentierten Versionen schlussendlich nicht mehr viel gemeinsam. Man sollte damit rechnen, dass die Gegenseite kackdreist lügen wird.
 
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