Rechnungen bezahlen für nie genehmigte Abschleppung; unbezahlte Website

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  • #21
Unter diesen Umständen das Auto zurückzunehmen und 33 % des KP einzubehalten wäre keine Kulanz, sondern ungerechtfertigte Bereicherung und ne Sache für den Anwalt.

Die Geschichte mit dem Auto ist übrigens schon beim Anwalt. Das dauert aber noch ne Weile ;)

@TS wurdest du nur für die Erstellung beauftragt oder auch für das hosten? (Bzw wer besitzt den Webspace?

Wenn nur für die Erstellung darfst du sie mMn keinesfalls runternehmen.

Sowohl als auch. In der Erstellung ist Hosting für 1 Jahr inbegriffen. Da es nur eine kleine Seite ist (390€, pff), kann mein Webserver sich daran ruhig erfreuen. Kostet ja kaum was. Das war auch mein Grund, das jetzt noch bis zum 21. "kostenlos" weiter zu hosten.

EDIT: Die Moral von der Geschicht: Auch bei "kleinen" Beträgen unter 500€ vorher einen ausführlichen Werkvertrag mit Zahlungsziel aufsetzen, nicht nur einen verkürzten mit dem Inhalt "yo, ich mache dir ne Website". Auch wenn es "in der Familie" ist. Früher wurde Familienverrat härter bestraft.
 
Die Geschichte mit dem Auto ist übrigens schon beim Anwalt.)

Das ist gut. Nur noch von meiner Seite dazu, als wirklich wichtigen Hinweis: Immer, wenn eine Angelegenheit das Potential hat, vor Gericht zu enden - und das hat theoretisch jede Transaktion oder jede Auseinandersetzung, bei der ein Schriftwechsel oder sonstige Kommunikationsdokumentation stattfindet - zunächst in den vermeintlich sauren Apfel beißen und freundlich, korrekt und vor allem im zweifellos legalen Bereich bleiben, das heißt, auch nicht in die Nähe von Grenzbereichen begeben (wie bspw. die öffentliche Anprangerung deines Ex-Kunden). Auch, wenn das in manchen Fällen emotional schwerfällt, kann ich im Sinne deiner eignen Gunsten nur dringend dazu raten. Wenn man es nicht aushält und das Rachebedürfnis als nicht unterdrücktbar empfindet, wenigstens sicherstellen, dass man nicht erwischt wird - aber das ist ehrlich gesagt kein guter Weg - damit meine ich nicht moralische Aspekte, die muss jeder für sich bewerten, sondern einfach das Risiko, das damit einhergeht.

Jeder Fleck auf deinem sprichwörtlichen Jackett, auf den dein Gegner vor Gericht deuten kann, kann sich letztendlich als Stolperstein herausstellen. So könnte der Autobetrüger oder sein Rechtsbeistand beispielsweise versuchen, den Spieß herumzudrehen und deine Neigung zur Delinquenz glaubhaft zu machen versuchen, indem er beweisen kann, dass du ihn durch ein so dargestelltes "Missverständnis" bei den Zahlungsmodalitäten gleich öffentlich in Verruf bringen wolltest usw. Solche Dinge können deine Glaubwürdigkeit beschneiden.
 
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  • #23
Der Typ ist hoffentlich einfach zu dumm für nen Screenshot.

Ich hoffe einfach, dass das Karma ihn bekommt.
 
Jeder Fleck auf deinem sprichwörtlichen Jackett, auf den dein Gegner vor Gericht deuten kann, kann sich letztendlich als Stolperstein herausstellen. So könnte der Autobetrüger oder sein Rechtsbeistand beispielsweise versuchen, den Spieß herumzudrehen und deine Neigung zur Delinquenz glaubhaft zu machen versuchen, indem er beweisen kann, dass du ihn durch ein so dargestelltes "Missverständnis" bei den Zahlungsmodalitäten gleich öffentlich in Verruf bringen wolltest usw. Solche Dinge können deine Glaubwürdigkeit beschneiden.

Sachen wie "Spasti" in einem öffentlichen Board tragen da auch nicht gerade im Guten bei. Vor allem nicht wenn man über den Benutzernamen in wenigen Minuten an die Realdaten kommt. Der eine oder andere Rechtsanwalt würde hier vermutlich gerne eine Retourkutsche vorbereiten.
 
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  • #25
Sachen wie "Spasti" in einem öffentlichen Board tragen da auch nicht gerade im Guten bei. Vor allem nicht wenn man über den Benutzernamen in wenigen Minuten an die Realdaten kommt. Der eine oder andere Rechtsanwalt würde hier vermutlich gerne eine Retourkutsche vorbereiten.

Ich habe hier keinerlei Realdaten des Schrotthändlers veröffentlicht. Es gibt vermutlich allein hier in der Gegend mehr als 50 Schrotthändler und genauso viele, die krumme Dinger drehen. Da könnte ich ja praktisch jeden meinen. Ich würde auch auf keinen Fall Realdaten herausgeben. Meine persönliche Meinung in einem Forum pseudonym kundzutun und ihm das direkt ins Gesicht zu sagen sind schon zwei verschiedene Dinge.

Und Pseudonyme sind doch relativ leicht zu fälschen. Ich könnte jetzt auch als mathmos auf einer White-Power-Seite die Verbrennung von nicht-Weißhäuten fordern, das wäre vielleicht auch zu Dir "zurückzuverfolgen".
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf die Realdaten des Schrotthändlers habe ich mich doch gar nicht bezogen.

Nehmen wir einfach mal an, wir sind hier nicht im ngb sondern in einem Board das von Leuten betrieben wird, denen man rechtlich Feuer unterm Hintern machen kann (weil es z. B. ein wasserdichtes Impressum gibt). Nun schreibt Person X einen beleidigenden Beitrag. Person Y welcher als "Spasti" bezeichnet wurde, ist hier zufällig auch registriert oder bekommt von Dritten den Beitrag gesteckt. Der von X geschilderte Fall kommt ihn sehr bekannt vor. Kennt vielleicht auch noch den von dir verwendeten Benutzernamen. Er schaltet seinen Anwalt ein, welcher sich an die Boardleitung wendet. Von dieser bekommt er die im Konto hinterlegten Daten wie eben die E-Mail-Adresse. Über diese ist eine Whois-Abfrage möglich und der Rechtsanwalt legt los.

Gut, dass mit der Herausgabe der persönlichen Daten wird hier nicht passieren. Aber kannst du dir, ohne nachzusehen, sicher sein, dass in den 471 Beiträgen deines aktuellen Benutzerkontos nicht auch einmal etwas steht, dass etwas mit deiner Person im realen Leben zu tun hat, so dass sich eine Verbindung knüpfen lässt? Oder dass jemand von der Gegenseite den falschen Boardie fragt der dich hier noch vor deinem aktuellen Konto kennt und somit wieder eine Verknüpfung mit deiner Person möglich ist? Jetzt wirst du vermutlich denken, dass das alles sehr konstruiert ist. Ja ist es. Aber über eine ähnlichen Ablauf wie in diesem Beitrag beschrieben hat ein Kumpel von mir mal einige Monate lang Briefwechsel mit Rechtsanwälten. Passiert ist zwar nichts, nervig war es dennoch. Von daher kann ich Mitch nur recht geben. Egal wie sicher man sich auch fühlt, sollte man immer neutral schreiben wenn es um rechtliche Sachen geht. Denn was schief gehen kann, geht bekanntlich oft schief.
 
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  • #27
Auch wenn das jetzt noch weiter Off-Topic driftet: Darf man sich durch sowas überhaupt beleidigt fühlen? Gibt es in der Rechtssprechung nicht sowas wie Verhältnismäßigkeit?

Wenn mich jemand als Spasti bezeichnen würde, wäre das wohl eher eine Beleidigung gegenüber Spastikern. Ich würde das als Meinungsäußerung akzeptieren. Gibt ja auch Leute die mich z.B. als "Idiot" (= jemand, der dumm ist) sehen könnten, weil ich mich auf solche krummen Geschäfte eingelassen habe...

Nur wegen Indizienbeweisen in jemandes Richtung wird sich doch kein Anwalt leisten, so ein Fass aufzumachen, oder?
 
"Spasti" oder "Idiot" werden regelmäßig Beleidigungen im strafrechtlichen Sinne darstellen ;) Und die Meinungsfreiheit findet ihre Grenzen ausdrücklich in der persönlichen Ehre anderer.
 
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  • #29
Ich fühle mich durch den Ausdruck "Webdesigner" beleidigt, weil ich eigentlich IT-Berater bin und das nur sporadisch aus Spaß mal mache.

Verklage ich jetzt alle meine Kunden?

Back to topic: Wie lange kann man denn Ansprüche auf so eine Rechnung geltend machen? Also sowohl auf die beiden Autorechnungen (Kauf/Verkauf) als auch auf die Abschlepp- und Webdesignrechnung? Kann man auch Monate nach einer Leistungserbringung noch eine Rechnung stellen, die dann bezahlt werden muss?
 
Wobei "Webdesigner" jetzt kein ehrverletzendes Werturteil ist. Sprich keine Beleidigung.
 
Er fühlt sich in seiner Ehre gekränkt weil er als IT-Berater einen viel wertigeren Beruf ausübt als dieses Webdesignergesindel... Ich kann ihn da voll und ganz verstehen :T
 
Die regelmäßige Verjährungsfrist für Ansprüche beträgt drei Jahre, und beginnt mit Ablauf des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist. Sprich: Alle Ansprüche die dieses Jahr entstanden sind, verjähren am 01.01.2019, um 00:00. (So ich richtig gerechnet habe)

PS: Man macht natürlich keine Ansprüche auf Rechnungen geltend, sondern hat Ansprüche aus Verträgen. Eine Rechnung ist nur eine Übersicht über die Zusammensetzung von Forderungen.
 
Die regelmäßige Verjährungsfrist für Ansprüche beträgt drei Jahre, und beginnt mit Ablauf des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist. Sprich: Alle Ansprüche die dieses Jahr entstanden sind, verjähren am 01.01.2019, um 00:00. (So ich richtig gerechnet habe)

Die Verjährung kann aber z. B. durch einen Mahnbescheid oder einer Klage aufgehalten werden.
 
Klar, das sind nur die regelmäßigen Verjährungsfristen. Die werden u.a. auch dadurch gehemmt, dass der Anspruchsinhaber gar keine Kenntnis über seinen Anspruch hat. Aber das liegt hier ja nicht vor.
 
War auch nur als Anmerkung gedacht. Ich kenne Selbständige denen das mit Mahnbescheid und Co. nicht bekannt war.
 
Jetzt wirst du vermutlich denken, dass das alles sehr konstruiert ist.

Vor ein paar Wochen erhielt ich einen Anruf von einer Person aus meiner Vergangenheit, die per se gewisse Tendenzen zu persönlichem Nachstellen hat und mit der ich absolut nichts zu tun haben möchte. Die Person hatte mir im Netz nachgestellt und wusste nach über zehn Jahren noch, dass ich u.a. diesen Nickname in der Vergangenheit im Netz verwendet hatte. Letztendlich ist sie über die Google-Suche im NGB gelandet. Über die Eckdaten und Fotos meines dato zum Verkauf stehenden Fahrzeugs, die ich hier angegeben hatte, hat die Person über das Mobile.de-Inserat meine private Telefonnummer ausfindig gemacht, obwohl mein Klarname im Inserat nicht angegeben war, und mich ungebetener Weise angerufen. Über meine Realdaten hätte die Person mich auch über die öffentlich ausgewiesenen Kontaktdaten meiner Firma oder erstmal distanzier pert E-Mail sondieren können, ob ein Kontaktversuch überhaupt Sinn macht, aber offenbar hatte die Person es gezielt auf private Daten abgesehen. Das empfand ich als äußerst unangenehm und hat mir wirklich noch einmal in Sachen Privatsphäre und eigene Vorsicht zu denken gegeben. Ich war richtiggehend wütend auf mich selbst, dass es für die Person möglich war, an meine private Telefonnummer zu gelangen. Resümierend glaube ich, dass man wirklich stets vom vorstellbaren Worst Case ausgehen muss, wenn es um die eigenen Daten geht. Dass mir einer so nachstellt, hätte ich nie gedacht. Und nur in diesem Fall habe davon ja überhaupt Notiz genommen, weil die Person Kontakt aufgenommen hat. Was das anbetrifft, kann das Internet wirklich der Teufel sein.
 
Kein Problem :)
Vorsichtshalber sei erwähnt: Mahnung != Mahnbescheid. Letzterer wird bei Gericht beantragt (geht relativ leicht).
 
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