• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Petition 46483

War-10-ck

střelec
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Soll ich dir das Wort Minimum vortanzen?

Würde ich mich drüber freuen, ja! :)

Man sollte sich von der Selbstverständlichkeit verabschieden, dass man in diesem Land so einfach machen kann was man will und sich immer drauf verlassen kann dass nichts schlimmes passiert. Wer gegen die Auflagen verstößt wird bestraft so läuft das System hier - und nicht nur bei H4.
 

EquiNoX

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@Destiny666:
dann liste doch mal bitte die ausgaben eines HE auf. ich bin gespannt wie hoch der regelsatz dann deiner meinung nach ausfallen sollte.
ich warte noch darauf. ansonsten muss ich davon ausgehen, dass eine sanktion nicht ganz so schlimm ist, wie sie hier dargestellt wird, da godlike und ich es ja auch schaffen mit weniger als den 390€ gut auszukommen.
 

DerMitleser

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Je nachdem ob das Amt die Warm oder Kaltmiete zahlt kommt noch Strom, Wasser Heizung dazu.

Müllgebühren sind vermutlich auch nicht drin, genau so wie Internet.
Grob über den Daumen gepeilt für eine Person noch mal so 100-150 Euro, je Dämmung der Wohnung und eben noch Essen, Klamotten, Versicherungen, Mobilität und unvorhersehbare Sonderausgaben (Defekte etc.). Das läppert sich schon.

Ich brauche momentan ca. 500€-550€ pro Monat, inkl. Miete, habe aber auch noch ein Auto, was man wegrationalisieren könnte und verbrauche rel. viel Strom.
Dazu sei zu sagen, dass meine Geräte und das Auto zu Zeiten angeschafft wurden wo ich noch gearbeitet habe und das eben ins Studentendasein übernommen wurde.

Wie beschissen es ist fallen gelassen zu werden merke ich gerade am eigenen Leib, da ich ein Semester über der Regelstudienzeit bin und so kein Bafög mehr bekomme. Glücklicherweise habe ich ein Paar Ersparnisse zum aufbrauchen und erarbeite einen Teil nebenher, was aber auch nicht so einfach ist. Ich hatte zwei Monate, wo ich nicht wusste wie ich meine Miete zahlen sollte, da die Ersparnisse noch nicht flüssig waren. Man rutscht in einen Kreis aus Verzweiflung und Antriebslosigkeit, welche mehr Verzweiflung hervorruft. Also eine richtig nette Depression, das macht auf dauer Krank und ich bin froh einen gewissen Puffer zu besitzen!

Daher landen, um zum Thema zurückzukehren, dann im zweifel Leute auf der Straße, welche prinzipiell arbeiten wollen, aber mit der Situation überfordert sind und durch Bürokratische Hürden dann in die Obdachlosigkeit und/oder Psychische Erkrankungen getrieben werden.

Gruß DM
 

Nero

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Und solange es eben A**** gibt die, die den Ruf der sonstigen HE in den Dreck ziehen in dem Sie unberechtig Leistungen kassiern die als letzte Rettung für viele Menschen vorgesehen ist und auch aktuell so genutzt wird, muss der Staat etwas an die Hand bekommen um solchen "Sozialschmarotzern" beikommen zu können.

Ich bin mir bewusst das der allergrößte Teil, der HE unverschuldet da reingerutscht ist viele da auch wieder liebend gerne rauskommen wollen und diese sollten dann auch nicht unter den Sanktionen leiden.

Alternativ wäre z.B. eine Gefängnisstrafe oder Sozialstunden bei Wiederholten oder schweren Verstößen wobei ich das nun wieder schlimmer finde als Sanktionen...

Aber was wäre denn eine Alternative? Wenn einer keinen Bock mehr hat, dann isses halt so? Für mich wäre das nicht annehmbar.

Man kann froh sein in einem Land zu leben wo man schon extrem viel dazu beitragen muss um auf der Straße zu landen oder sehr sehr sehr viel Pech haben muss. Wenn mans da nicht gebacken bekommt sich an die letzten paar Regeln zu halten oder sich zu schade ist halt eventuell auch mal einen unterbezahlten Job anzunehmen, sorry, ja dann hat derjenige es nicht verdient immer noch was vom Staat zu bekommen und soll halt auf der Straße landen.

So hat schon mancher gesprochen, den es am Ende selbst erwischte.

Auf der Straße zu landen ist gar nicht so furchtbar schwer, und dort ist schon mancher Musterknabe gelandet.

Am Anfang sehen wir die Doppelverdiener-Lebensgemeinschaft, ehelich oder nicht. Alles läuft rund. Aber dann verliert der Partner seinen Job. Er sitzt allein daheim, wird unleidlich und fängt an, seiner Partnerin auf die Nerven zu gehen. Die hat jetzt praktisch einen Pflegefall am Hals, weil der Mann mit seinem Job auch seine sozialen Kontakte verloren hat. Wer arbeitet, kann den Tag nicht mir einem Arbeitslosen verlabern.

Die Lage eskaliert, der Mann fängt an zu saufen. Die Folgen sind Streit und schließlich Trennung. Trennung heißt, der Mann hat jetzt keine richtige Wohnung mehr, vorübergehend kommt er irgendwo unter. Er hat jetzt drei Probeme am Hals: Arbeitslosigkeit, Trennung von seiner Lebensabschnittspartnerin, und obendrein keine feste Bleibe.

Folge: Er säuft noch mehr und kümmert sich auch nicht mehr um Termine bei der Arbeitsagentur. Und irgendwann zählt er zu den Wohnungslosen und Pennern.

Das kann jedem passieren. Und deshalb sagt jeder: Mir passiert das nie. Haben die, denen es passiert ist, ja auch gesagt.
 

fkr

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Es gibt aber auch genügend Leute, die gar kein Bafög bekommen und so jeden Monat ihre Miete nicht zahlen können. Anderes Paar Schuhe, aber da du schon einmal damit angefangen hast.

Auch beim Bafög gibt es 100%-Kürzungen, wenn du Leistungen nicht erbringst.
 

DJ Xtended

Tonmeister

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  • #266
Nö, les ich nicht. So sehr interessiert mich das Thema dann nicht, dass ich mich da durch irgendwelche Urteilstexte durchlesen wollte. Sorry.

Wie soll man ohne Sanktionen gegen Leute vorgehen, die meinen sich nicht an die Regeln halten zu müssen?

Schade. Und sehr seltsam. Es interessiert dich doch aber so sehr, das du hier den Schreiberling markierst. Also?

Gar nicht. So inflationär und willkürlich wie im SGB II sanktioniert wird ist es nutzlos und grundsätzlich nicht durchführbar. Stichworte: GG, EMRK und noch ein paar andere vorrangige Gesetze.


Ich schließe mich dem an, nur weißt du wahrscheinlich besser als ich, dass es eben auch einige(!) schwarze Schafe gibt bei der Vergabe von Hartz4.

Wenn das nur 1% aller HE ausmacht wären das ca. 420 Millionen Euro jedes Jar.

Zudem würde, wenn die Sanktionen rausfallen die Quote der Betrüger wohl noch eher steigen.

Und solange es eben A**** gibt die, die den Ruf der sonstigen HE in den Dreck ziehen in dem Sie unberechtig Leistungen kassiern die als letzte Rettung für viele Menschen vorgesehen ist und auch aktuell so genutzt wird, muss der Staat etwas an die Hand bekommen um solchen "Sozialschmarotzern" beikommen zu können.

Ich bin mir bewusst das der allergrößte Teil, der HE unverschuldet da reingerutscht ist viele da auch wieder liebend gerne rauskommen wollen und diese sollten dann auch nicht unter den Sanktionen leiden.

Alternativ wäre z.B. eine Gefängnisstrafe oder Sozialstunden bei Wiederholten oder schweren Verstößen wobei ich das nun wieder schlimmer finde als Sanktionen...

Aber was wäre denn eine Alternative? Wenn einer keinen Bock mehr hat, dann isses halt so? Für mich wäre das nicht annehmbar.

Einige wenige sicherlich. Nur wird von Regierungsseite, den JC, der BA und nicht zuletzt den Medien, gern behauptet das der Regelfall so aussieht. Von falschen Bescheiden, Leistungsverzug, "verlorenen" Unterlagen, der Verweigerung von Aufklärung, Beratung, Auskunft (§§ 13,14,15 SGB I), anteilig nicht bezahlten KdU und noch vielen anderen "Späßen", ist komischerweise nur ganz selten und wenn dann als Randnotiz auf Seite 15 zu lesen. Komisch... Ein Schelm wer arges dabei denkt... Und ja, mir stinkt die Tatsache, das aus diesen wenigen, im Handumdrehen die Mehrheit gemacht wird - das hat aber System.
Hast du eigentlich eine Vorstellung, wie viele Geringverdiener lieber auf das Geld (was ihnen zustehen würde) verzichten als sich mit den JC rumzuärgern?
Es gibt keine Alternative. Das Existenzminimum ist unverfügbar - ergibt sich ja schon aus dem MINIMUM. Und ja, in einem Sozialstaat, bekommst du das Geld auch wenn du keinen Bock hast. Klingt komisch, ist aber so.


Deine Arbeitsloseninitiative... bist Du sicher dass dort nicht wegen Dir der Kopf geschüttelt wird? Wie heißt die denn? Würde nun wirklich mal gerne wissen was genau Du machst und warum jeder HE, welcher bei Dir landet, sich nur mit einer Klage zu helfen weiß. Eine mittlerweile Ex-Freundin von mir bezog auch H4. Dort gab es nie Probleme? Nicht mal wenn ein Termin von ihrer Seite aus verschoben wurde war das Hexerei oder sind doch nicht alle JC-Mitarbeiter (ich find es lustig das neben Ärzten nun auch diese einen Götterkomplex haben sollen :D ) Sadisten?

Nix MEINE - bin "nur" ehrenamtlicher Mitarbeiter. Ja, die schüttel auch gern mal den Kopf. Aber eher darüber, das ich schon wieder mal ne neue Akte bearbeite... Die sitzen in Chemnitz und arbeiten eng mit einer etablierten Partei zusammen. Die Partei sitzt auch im Stadtrat. Und jetzt überlasse ich es deiner Intelligenz, rauszufinden wen oder was ich meine...

Was mache ich dort:

Ich sitze da und höre mir an, was der HE zu erzählen hat. Da wir die Prüfung aller Unterlagen anbieten, lese ich Bescheide. Ich prüfe sie. Ich begleite HE`s zu Terminen beim JC.
Ich formuliere Widersprüche. Ich formulier Klagen die zum SG gehen. Ich bringe die Klagen auch gern mal zum SG, da dieses ca. 800 Meter Luftlinie entfernt vom Büro ist.

Warum jeder HE der zu mir kommt, sich nur mit ner Klage zu helfen weiß? Das ist falsch. Die meisten HE die zu uns kommen, wissen sich gar nicht zu helfen – sonst wären sie ja wohl nicht bei uns.
Und ja, ich kenne auch eine Handvoll JC Mitarbeiter die (noch) normal sind. Aber ich weiß auch aus erster Hand, das der Druck von oben so groß ist – Stichwort Sanktionsvorgabe – das die guten bald wieder weg sind. Außerdem ist durch das Rotationsprinzip im JC, gewährleistet, das immer wieder neue Leute hinterm Schreibtisch sitzen – warum wohl?

Noch Fragen? Gern.
 
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Ruby

Just add Sun

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@ derMitleser:

Ach ja. Du wirst ja nicht gezwungen, Student zu sein. Abgesehen davon ist das Studium zeitlich begrenzt und du kannst nebenher jobben gehen ohne dass du dich mit irgendwelchen Schikanen der Jobcenter herumplagen und jeden Tag mit der Angst leben musst, dass die Geldzahlung eingestellt oder du sanktioniert wirst.

Du tust so, als sterbe man sofort weg, wenn man weniger als das sog. Existenzminimum überwiesen bekommt.

Wenn 100 % Sanktion: Nach 2 Monaten ist die Wohnung weg und das bedeutet Obdachlosigkeit.

Wenn 10 % Sanktion: 1 Woche lang hungern oder Stromrechnung nicht bezahlen können oder nur noch in der Bude hocken weil kein Fahrgeld da ist oder aber auf notwendige Medikamente verzichten.

Wenn 30 % Sanktion: Über 100 Euro weniger zur Verfügung! Wie sich das auswirkt, kann sich jeder ausmalen.

Wenn 60 % Sanktion: Da fehlen cs. 230 Euro: Hungern, Stromrechnung kann nicht bezahlt werden etc.

...

Nochmal zu meiner Frage: Was ist mit 450-Euro-Minijobs?

Was soll damit sein? Diese Minijobs verdrängen Vollzeitstellen und Leute, die nur einen 450 Euro Job haben, müssen aufstocken und sind damit der vollen Bandbreite der Schikanen von Seiten der Jobcenter Mitarbeiter ausgesetzt.

Ansonsten gibts auch nicht genug Minijobs, damit alle Erwerbslosen ein bissl Geld verdienen können.

Man sollte sich von der Selbstverständlichkeit verabschieden, dass man in diesem Land so einfach machen kann was man will und sich immer drauf verlassen kann dass nichts schlimmes passiert. Wer gegen die Auflagen verstößt wird bestraft so läuft das System hier - und nicht nur bei H4.

Es ist trotzdem keine Straftat, wenn man erwerbslos wird. Und es gibt auch keine Sippenhaft, außer bei Erwerbslosen: Einer baut Mist, also sind alle so! Ja ja...

Und nochmals extra für dich: Selbst wenn du dich an die auferlegten Pflichten hältst, hält es die Sachbearbeiter nicht davon ab, auf Anweisung der Cheffes irgendwelche Sanktionsgründe zu konstruieren und sei es nur, weil du vielleicht im Bewerbungsschreiben einen Rechtschreibfehler übersehen hast.

@Destiny666: ich warte noch darauf. ansonsten muss ich davon ausgehen, dass eine sanktion nicht ganz so schlimm ist, wie sie hier dargestellt wird, da godlike und ich es ja auch schaffen mit weniger als den 390€ gut auszukommen.

Ach du willst eine genaue Aufstellung. Gut, ich gehe mal von meiner Stadt aus (Einzelperson):

Strom: 1500 kwh/Jahr (sogar sehr deutlich unter dem durchschnittlichen Verbrauch) = 40 Euro monatlich
Sozialticket monatlich = 36 Euro (dann wäre man unabhängig; flexibler auch für persönliche Vorstellungen in Firmen)
Kabelgebühren: 10 Euro
Internet/Telefon: 30 Euro
Briefmarken/Umschläge/Faxkosten: 10 Euro
Mediamente und andere med. Leistungen: 10-15 Euro
Brillenträger extra: 5 Euro
Hygiene/Reinigungsmittel/Batterien/Energiesparlampen: 20 Euro
Versicherungen (Hausrat, Haftpflicht): 15-20 Euro
Kleidung/Schuhe: 10 Euro
Essen/nichtalkoholisches Trinken (40 Euro pro Woche): 170 Euro (da ja der Monat aus mehr als 4 Wochen besteht)
Ansparungsbetrag für notwendige Anschaffungen, falls was kaputt geht etc.: 20-30 Euro
Bildung: 10 Euro
Freizeit: 10 bis 20 Euro
 

War-10-ck

střelec
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Destiny komm mal wieder runter. Wir haben alle schon zig mal geschrieben dass es sinnvoll wäre die Vergabe der Sanktionen besser zu regeln oder zu lockern. Da macht es keinen Sinn immer wieder davon zu sprechen wie pöse die SB sind das hat nichts nichts aber auch gar nichts mit den Sanktionen an sich zu tun!

Ob Strafrecht oder nicht steht hier überhaupt nicht zur Frage, ist gar nicht Teil des Vergleichs. Wer sich nicht an Regeln hält wird bestraft - latte ob Strafrecht Zivielrecht oder sonst was beliebiges, das ist der Vergleich nichts anderes.
 
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Ruby

Just add Sun

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Nochmal für dich:

Sanktionen sind rechtswidrig. Das Existenzminimum darf NICHT gekürzt werden.

Lies doch endlich mal das Urteil des BVerfG.
 

War-10-ck

střelec
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Na und? Nur weil ein Richter so entscheidet muss das ja nicht meine Meinung sein. Mehr als meine Einstellung zum Thema schreib ich hier ja auch nicht.
 

War-10-ck

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Was nichts an meiner Meinung ändert wobei ich deine Position auch gut verstehen kann und auch nicht sehr viel dagegen hätte wenn die Petition gg Sanktionen so erfolgreich wäre, solange das bezahlbar ist solls mir recht sein.
 

Nero

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Es war nicht ein Richter, es waren die Richter unseres höchsten Gerichtes - dem Bundesverfassungsgericht!

Das ist der Punkt, wo es mir reicht. Du sagst, das Verfassungsgericht habe Kürzungen für unrechtmäßig befunden. Und außerdem sagtst Du, diese von Verfassungsgericht verbotenen Kürzungen würden dauernd gemacht.

Das ist doch irre. Das Verfassungsgericht kann erlassene Bescheide kassieren, es kann per einstweiliger Verfügung ungehorsame Behörden verdonnern.

Warum tut es das nicht? Hast Du Dir diese Frage nie gestellt?

Könnte es sein, dass Du ein Urteil falsch interpretierst?

Du bist schließlich kein Jurist. Ich übrigens auch nicht. Darum lasse ich von solchen Rechtsfragen lieber die Finger.
 

NecroniX

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@Destiny666:
Um mal ein bisschen Licht in dieses Urteil zu bringen:
Ja du hast recht das Existenzminimum darf nicht gekürzt werden, aber die Leistung der Sicherung des Existenzminimums ist nicht an Geldmittel gebunden, sondern kann durch Sachleistungen ersetzt werden...

Hier ist mal nen Zitat aus dem Juraweltforum:
julee:
Mal davon abgesehen, dass Boes ein seltsamer Kauz ist und ein recht laienhaftes Verständnis der Menschenwürde hat, ist es natürlich eine spannende Frage, ob man bei Hartz IV noch kürzen darf.

Die Sanktionen sind in den §§ 31 ff. SGB II geregelt. Bei einer Kürzung von 30 % oder mehr gibt es ggf. Sachleistungen ("kann"; wenn Kinder im Haushalt "muss", vgl. § 31a Abs. 3 SGB II); bei einer Kürzung von mind. 60 % Überweisung der Miete direkt an den Vermieter ("soll").
Es weder also grds. substituierende Leistungen erbracht, d.h. verhungern muss der Leistungsempfänger nicht und obdachlos wird er in der Regel auch nicht.
Gekürzt wird also de facto bei den Möglichkeiten der Freizeitgestaltung (hier wären ggf. auch ergänzende "Sachleistungen" möglich) und beim Alkohol (so ausdrücklich) - dieses vor allem, da letztlich die Barmittel entzogen werden. Und mit der "nicht-stigmatisierten Teilhabe" ist es natürlich ohne Barmittel nicht besonders weit.

Samson hat geschrieben:
Andererseits meine ich, gelernt zu haben (das war vor dem "hartz IV Urteil") dass Art. 1 GG wie auch das Sozialstaatsprinzip keine Anspruchsgrundlage für konkrete staatliche Leistungen sind.


Vorher jedenfalls nicht ausdrücklich benannt, nun eine Anspruchsgrundlage. Freilich wird dem Staat ein großer Gestaltungsspielraum eingeräumt, d.h. er kann grds. selbst festlegen, wie er das Existenzminimum bereitstellt. Die Verfassungswidrigkeit der Hartz IV-Regelsätze wurde ja im Ergebnis allein darauf gestützt, dass die Berechnungsgrundlage nicht nachvollziehbar war (ähnlich m. W. n. bei den Leistungen für Asylbewerber).

Ich würde einen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers auch in Bezug auf die Leistungsgewährung bejahen, d.h. die direkte Überweisung der Miete würde ich ebenso wie die Ausgabe von Lebensmittelgutscheinen (weiter gedacht: Kinogutscheine/Gratiszeitungen/kostenloser Bibliotheksausweis) für zulässig halten, solange hierdurch das Existenzminimum gewahrt bleibt.
Soweit ergänzende Leistungen erst ab einer Kürzung um mind. 30 % vorgesehen sind, wäre die Frage, ob 80 % (dieser Betrag wäre auszuzahlen, wenn wegen Meldeverstößen 2-mal (à 10 %) gekürzt worden ist) noch zur Deckung des Existenzminimums ausreichen.
Ob eine Totalsanktionen zulässig ist, also der vollständige Entzug von Bargeld, gute Frage. Ich könnte mir vorstellen, dass zumindest die Verfügung über einen minimalen Bestand an Bargeld ("Taschengeld") zum Existenzminimum gehört - allerdings bestünde hier eine Leistungspflicht des Staates ja erst, wenn der Leistungsempfänger keinerlei Barmittel (Ersparnisse) mehr zur Verfügung hat.

Problematisch finde ich übrigens die Regelungen für unter 25-Jährige. Hier greifen die Sanktionen ja relativ schnell und sehr hart durch.
Quelle
 

Ruby

Just add Sun

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Bei einer Sanktion wird das Existenzminimum halt NICHT eingehalten, auch nicht, wenn man es schafft, Lebensmittelgutscheine (KANN-Leistung) zu bekommen.

Allerdings muss a) der Erwerbslose erst einmal wissen, dass er sich Lebensmittelgutscheine ausdrucken lassen kann (hier müsste die Aufklärung der Rechte greifen, aber diese erfolgt ja nicht) und b) muss der Sachbearbeiter dies auch bewilligen. Da sie aber eine KANN Leistung sind, MUSS der Sachbearbeiter diese nicht bewilligen. (Außer bei Kindern.)

Lebensmittelgutscheine sind nicht überall einlösbar und sie ersetzen auch nicht die Gelder für Stromzahlungen, Versicherungszahlungen, Fahrkarten etc. Hierfür gibt es keine Extra Leistung.

Und wegen der Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht: Es werden genug Klagen eingereicht, jeden Tag. ABER sie werden NICHT zugelassen und da ist der Knackpunkt. Da kann man jeden Tag Klagen einreichen und nichts passiert, wenn sie nicht zugelassen werden.
 

DJ Xtended

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Um mal ein bisschen Licht in dieses Urteil zu bringen:
Ja du hast recht das Existenzminimum darf nicht gekürzt werden, aber die Leistung der Sicherung des Existenzminimums ist nicht an Geldmittel gebunden, sondern kann durch Sachleistungen ersetzt werden...

Woher hast du den das Märchen? Quelle bitte. Danke.

Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.

Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.

Zur Ermittlung des Anspruchumfangs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.

Der Gesetzgeber kann den typischen Bedarf zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums durch einen monatlichen Festbetrag decken, muss aber für einen darüber hinausgehenden unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf einen zusätzlichen Leistungsanspruch einräumen.

Wo genau steht das mit der Sachleistung? Ach so, bitte nicht das SGB zitieren. Das wäre Nachrangigkeit...

Und wenn du schon im Jurawelt querliest dann bitte alles. Dann wüsstest du, das sich die Diskussion darüber, in Wohlgefallen aufgelöst hat. Sorry aber das war jetzt schon ein bissl peinlich...

Und nochwas:

Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber wird angeordnet, dass dieser Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründe unmittelbar aus Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz zu Lasten des Bundes geltend gemacht werden kann

Nachtrag:

Es gibt einen Zusammenhang zwischen der Höhe der Grundsicherung und dem Lohnniveau bis in den mittleren Bereich hinein. Der Regelbedarf wirkt auf das Lohnniveau. Das ist ein erheblicher staatlicher Eingriff in die hochgelobte Tarifautonomie. Jedes Schulkind könnte sich das an 5 Fingern abzählen, aber dieser Zusammenhang wird immer noch geleugnet.
Und das ist das Problem, das ich habe. Diese lausig bezahlten Jobs würde es nicht mehr geben oder der Lohn wäre annehmbar, wenn die Leute da nicht mit Sanktionen reingetrieben würden. Diese Praxis hat Deutschland zum Billiglohnland gemacht!

Hinsichtlich des Existenzminimums ist zudem Gleichbehandlung geboten. Das Existenzminimum versteht sich als Grundsicherung für Menschen, nicht für Arbeitslose oder Arbeitende oder andere Gruppen. Die Sanktionierung unterscheidet aber Menschen hinsichtlich des Existenzminimums. Es gibt keinen darstellbaren Grund, wieso das Existenzminimum für bspw. einen Aufstocker anders sein soll wie für jemanden, der nicht an einer Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen will oder für jemanden, der andersweitig sich nicht auflagengerecht verhält.
Hier wird also gleich gegen drei wesentliche Verfassungsgrundsätze verstoßen, gegen die Menschenwürde, gegen das Sozialstaatsgebot und gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Oder wollen wir jetzt ein Existenzminimum für würdige und eins für unwürdige Menschen einführen?
 
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Nero

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Und wegen der Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht: Es werden genug Klagen eingereicht, jeden Tag. ABER sie werden NICHT zugelassen und da ist der Knackpunkt. Da kann man jeden Tag Klagen einreichen und nichts passiert, wenn sie nicht zugelassen werden.

Wer hat geklagt, wer lässt die Klagen nicht zu, und warum.

Übrigens, wo Du momentan den Begriff "Existenzminimum" strapazierst:

Du hattest Dich in einem anderen Thread vehement dagegen ausgesprochen, dass Asylbewerber wenistens die gleiche Rechte und Leistungen wir H4-Empfänger erhalten. Für die Asylbewerber haben Deiner Meinung nach Sachleistungen und ein bisschen Taschengeld vollkommen gereicht.

Komisch. Gilt das "Existenzminimum" für Asylbewerben nicht? Sind das keine Menschen wie Du und ich?
 
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Ruby

Just add Sun

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Wer hat geklagt, wer lässt die Klagen nicht zu, und warum.

Übrigens, wo Du momentan den Begriff "Existenzminimum" strapazierst:

Du hattest Dich in einem anderen Thread vehement dagegen ausgesprochen, dass Asylbewerber wenistens die gleiche Rechte und Leistungen wir H4-Empfänger erhalten. Für die Asylbewerber haben Deiner Meinung nach Sachleistungen und ein bisschen Taschengeld vollkommen gereicht.

Komisch. Gilt das "Existenzminimum" für Asylbewerben nicht? Sind das keine Menschen wie Du und ich?

Viele Vereine haben geklagt.

Das BVerfG lässt die Klagen zu oder nicht zu.

Warum? Frag doch mal dort an.

Wegen Asylbewerber: Ich habe es begründet und werde es hier nicht wiederholen, da es hier nicht um Asylbewerber geht. Aber um ein Beispiel zu bringen: Warum sollen Asylbewerber Geld für Strom bekommen, wenn sie diesen gar nicht selbst bezahlen müssen?
 

NecroniX

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@DJ Xtended:
sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
Okay wo ist hier die Definition des Existenzminimum? Eher wird hier nur die Existenzminimums bestätigt, aber nicht die Höhe, da ist dann dieser Passus gedacht:
bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber

Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden
Auch hier fehlt eine Höhe, es wird nur darauf verwiesen das es ein Existenzminimum gibt und dieses auch gedeckt werden muss, die Form wird auch hier nicht bestimmt

Der Gesetzgeber kann den typischen Bedarf zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums durch einen monatlichen Festbetrag decken, muss aber für einen darüber hinausgehenden unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf einen zusätzlichen Leistungsanspruch einräumen.
"Der Gesetzgeber kann den typischen Bedarf zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums durch einen monatlichen Festbetrag decken"...

Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber wird angeordnet, dass dieser Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründe unmittelbar aus Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz zu Lasten des Bundes geltend gemacht werden kann
Also müssen existenznotwendige Leistungen erbracht werden, die Form wird auch hier wieder nicht konkretisiert, der Staat kann also nicht dir das komplette Geld weg sanktionieren so dass du deine Wohnung verlierst, sondern er müsste dann Ersatzleistungen erbringen, die dir die Existenz sichern

Und wenn du schon im Jurawelt querliest dann bitte alles. Dann wüsstest du, das sich die Diskussion darüber, in Wohlgefallen aufgelöst hat. Sorry aber das war jetzt schon ein bissl peinlich...
Zum Einen ist dies schon sehr arrogant, wenn du schon keine Quelle liefern kannst...
Zum Anderen endet die Diskussion alles Andere als mit einem klaren Endpunkt
 

Nero

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Das BVerfG lässt die Klagen zu oder nicht zu.

Also dasselbe Gericht, auf dessen Urteil Du Dich berufst, lässt Klagen gegen eine Praxis nicht zu, welche Deiner Ansicht nach gegen sein eigenes Urteil verstößt.

Das kann ich mir nur so erklären, dass es sein Urteil anders interpretiert als Du.
 
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