[Netzwelt] PC Fritz: Warensendungen auf dem Postweg beschlagnahmt

In den letzten Tagen sind vermehrt Briefe von Kunden des Online-Stores PC Fritz . Den Kunden wird vom Zollfahndungsamt Dresden mitgeteilt, dass die bestellten Waren auf dem Postweg beschlagnahmt wurden. Nach einer Begutachtung durch Microsoft entscheidet die Staatsanwaltschaft Halle, ob sie ihre Waren erhalten werden. Microsoft verdächtigt PC Fritz, nachgemachte Lizenzen von Windows 7 Professional zum Verkauf anzubieten. Sie kosten mit knapp 30 Euro weniger als die Hälfte als bei der Konkurrenz.

Probleme gibt es auch bei der Zustellung von Einschreiben bei der neuen Betreibergesellschaft von pcfritz.de. Die Hausnummer, unter der die Berliner Le-Na GmbH eingetragen ist,
 
Würde mich jetzt konkret interessieren was deiner Meinung nach an dem Impressum nicht korrekt ist. Die Abkürzung von GmbH? Das Nichtanführen einer Faxnummer?


Er meint, das es laut Internet Beiträgen eigentlich so gesehen Drei Verschiedene Firmen inkl. Unterschiedlichen Inhabern für PC Fritz gibt. Somit hätte der Besitzer innerhalb von ein paar Monaten mind. 2 Mal gewechselt.
 
Das wird von Mitarbeitern von Microsoft überprüft.

Zu geil. Mitarbeiter des Unternehmens das Anschuldigungen gegen ein anderes Unternehmen erhebt sollen nun überprüfen, ob die Anschuldigungen des eigenen Arbeitgebers der Wahrheit entsprechen. Das nenne ich mal unbefangene Beweisauswertung. Vielleicht sollte man PC Fritz dann auch gleich in den USA vor Gericht stellen und Steve Ballmer persönlich ist vorsitzender Richter.
 
Wobei M$-Mitarbeiter hier Gutachter und nicht Richter spielen.
Aber Richter und Kläger in einer Person ist auch nichts neues - nennt man Inquisitionsprozess.
 
also unter NEWS verstehe ich aber was anderes.
das sind doch alles uralte Kamellen.

wer die einstweilige Verfügung gegen Microsoft noch nicht gelesen hat, kann sie hier nachlesen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Würde mich jetzt konkret interessieren was deiner Meinung nach an dem Impressum nicht korrekt ist. Die Abkürzung von GmbH? Das Nichtanführen einer Faxnummer?

am Impressum von le-na gmbh?
1. die Adresse gibt es nicht, 2.Umsatzsteuer-ID nicht eingetragen
zudem womöglich muss bei einer GmbH da mehr stehen, es wird nicht klar was der Herr Peressoni für eine Funktion hat.

Allerdings, wie hier des öfteren erwähnt, falsche Adresse geht nicht.
 
...deinen Artikel mit den ganzen Sternchen gelesen habe...
Wobei ich mich frage, was die ganzen Sternchen sollen. Entweder ich berichte über Tatsachen und verweise auf Websites, dann schreibe ich sie auch aus. Oder aber ich lasse es einfach ganz sein und schreibe nur von ehemals betriebenen Websites oder so ähnlich.
Nett übrigens, dass der liebe Ghandy immer noch fleißig Werbung für gulli macht. ;)

Wobei M$-Mitarbeiter hier Gutachter und nicht Richter spielen.
Und? Wer sich ein bisschen im deutschen Rechtssystem auskennt, weiß, wie er die richterliche Tätigkeit und das "Gutachten" einzuschätzen hat.
Natürlich wird sich ein Richter dem "Gutachten" von M$ anschließen und ein Urteil entsprechend ausfallen.
Tatsächlich ist es hier ungefähr so, als würde ich behaupten, du hättest mein Eis geklaut und gleichzeitig würde ich als Zeuge auftreten, um meine Anschuldigung zu untermauern.

am Impressum von le-na gmbh?
1. die Adresse gibt es nicht
Das schließt du woraus?

2.Umsatzsteuer-ID nicht eingetragen
DE 290 377 665
 
Wobei ich mich frage, was die ganzen Sternchen sollen. Entweder ich berichte über Tatsachen und verweise auf Websites, dann schreibe ich sie auch aus.
Biete doch Ghandy einfach an, dass du das Prozesskostenrisiko für ihn in voller Höhe übernimmst. Mit dieser Zusage kann er dann problemlos Tatsachen berichten und auch Verweise auf Webseiten posten. Gegen die Abmahnungen kann er dann rechtlich vorgehen, weil er von dir den Rückhalt hat.
 
Das schließt du woraus?

dass es die Adresse nicht gibt schließe ich aus den Artikeln von Gandy.

In der Gartenfelder Str. 32 befindet sich aber im Gegensatz zu den gemachten Angaben weder ein Schmuckvertrieb, noch der im Internet eingetragene Getränkehandel. Pascal Kurschildgen fand heraus, die Hausnummer 32 der Gartenfelderstraße gibt es schlichtweg nicht!

wobei, laut google gibt es die Nummer 32 vielleicht doch.
Hier muss ich dann einfach dem Reporter vertrauen der scheinbar vor Ort war.
Sollte es sich dabei natürlich um die Meldung eines Internet-Sesselpupser Reporters gehandelt haben der diese Annahme nur deshalb hat, weil google-maps vielleicht keine Hausnummer 32 kennt und sein Haus für die Recherche nie verlassen hat, dann wäre das der Gipfel einer schlechten News.


nein, im Impressum der le-na GmbH (www.le-na-berlin.com/impressum) steht diese Nummer nicht.
mpressum
Verantwortlich:
LE-NA GmbH
Aribert Heinz Peressoni
Gartenfelder Str. 32
13599 Berlin

Kontakt
Telefon: +49 30 221 524 013
Telefax:
E-Mail: info@le-na-berlin.com
Registereintrag
Eintragung im Handelsregister
Registergericht: Berlin Charlottenburg
Registernummer: HRB 143794 B

Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
[bitte eintragen]

Wirtschafts-Identifikationsnummer
Wirtschafts-Identifikationsnummer
30/035/04597

ich finde es schade dass du das nicht selbst sehen kannst. Es mir hier um die homepage der le-na GmbH. Das habe ich sicherlich auch öfters deutlich gemacht.
Anstrengend mit dir.
 
Es geht hier doch aber um pcfritz.de (nicht zu verwechseln mit pc-fritz.de) und nicht um le-na-hassenichgesehen. Und bei pcfritz.de ist das Impressum ok.
Abgesehen davon würde ich "Vergesslichkeit" nicht gleich als Indiz für unseriöses Geschäftsgebahren annehmen.
Aber du kannst die Firma jetzt natürlich kostenpflichtig abmahnen. ;)
 
wie gesagt, PC-Fritz ist ja die Le-Na GmbH und deren Impressum auf deren Homepage ist fehlerhaft.
 
Wenn das Gericht tatsächlich ein Urteil auf ein Gutachten des Klägers stützt, ist das aber schon sehr gewagt (und spätestens in nächster Instanz kassiert)...
 
Ich finde die Annahme das ein Gericht dem Kläger erlaubt beweiße zu sichern schon ziemlich lächerlich. Wenn man sich das so, weiter ausführt wäre es ja auch möglich, wenn ein Hacker der erwischt wurde die beweiße sichern solle.
Es wird zwangsläufig dazu kommen das, Microsoft falsche beweiße produzieren wird und muss. Sollten sie falsch liegen bei der Annahme der Raupkopien könnte PC Fritz die in Grund und Boden verklagen von Unterlassungen bis hin zu Schadensersatzforderungen und die Kunden selber natürlich auch.
 
Beweise sichern ist aber nicht das gleiche wie falsche Beweise kreieren.

Das ist einfach nur eine Unterstellung gegenüber MS.

Warum sollte ein Ankläger keine Beweise sichern dürfen wenn das in seiner Macht liegt, sinnvoll ist und nicht gegen geltendes Recht verstößt?
 
Warum sollte ein Ankläger keine Beweise sichern dürfen wenn das in seiner Macht liegt, sinnvoll ist und nicht gegen geltendes Recht verstößt?
Meinst du diese Frage tatsächlich ernst?

Warum brauchen wir eigentlich noch Richter? Soll doch gleich der Kläger das Urteil fällen.
Alternativ könnte man auch gleich das Faustrecht wieder einführen :m

Aber irgendwie erinnert das ganze stark an die Abmahnmafia, da bringt auch der Kläger Beweise die Kinderleicht zu fälschen und nicht zu prüfen sind.
 
Im Zivilrecht bringt der Kläger die Beweise, etwa bei P2P Abmahnungen.
 
Dass der Kläger Beweise vorzeigen kann ist ja auch in Ordnung.
Wenn diese allerdings kinderleicht zu fälschen und nicht zu prüfen sind, wird es problematisch.
 
Denk mal an Urheberrechtsverletzungen aus P2P Netzwerken.
Wie "leicht" ist es denn bitte ein Logfile zu erstellen, in dem eine IP x zum Zeitpunkt y einen Inhalt z geladen hat?
Hier wird ja nicht etwa über den Provider / Carrier bewiesen, dass ein Datenpaket von A nach B gelaufen ist, sondern es wird viel mehr vom Abmahner "gesehen", dass du in dem Netzwerk eine Datei lädst und der schreibt sich dann auf:
dd.mm.YYYY HH:ii:ss IP:IP:IP:IP Netzwerkname Inhaltname

Natürlich nicht manuell sondern automatisiert. Allerdings ist ein solches Logfile jetzt nicht gerade fälschungssicher, oder?

Viel überprüft wird bei Abmahnungen allgemein nicht. Eine Abmahnung kannst du sogar als Privatperson raus schicken und dann muss der Abgemahnte beweisen, dass die ungerechtfertigt ist. (Zum Beispiel, weil er keinen Internetanschluss hat oder weil er verstorben ist oder oder..)


Hier gilt (im Prinzip): Gib mir deine Argumentation, wenn sie logisch ist und besser als die von deinem Streitpartner, dann bekommst du recht.


Wobei ich mir das hier (den konkreten Fall, um den es geht) jetzt nicht angeschaut habe (insbesondere nicht, ob wir überhaupt im Zivilrecht sind), außerdem bin ich natürlich Laie und kann ohnehin keine qualifizierte Meinung dazu abgeben.
 
Meinst du diese Frage tatsächlich ernst?

Warum brauchen wir eigentlich noch Richter? Soll doch gleich der Kläger das Urteil fällen.
Alternativ könnte man auch gleich das Faustrecht wieder einführen :m

Aber irgendwie erinnert das ganze stark an die Abmahnmafia, da bringt auch der Kläger Beweise die Kinderleicht zu fälschen und nicht zu prüfen sind.

???
ist dir klar um was es mir ging?

Wenn du von jemandem auf die Fresse bekommst darfst du also nicht zum Arzt um die Verletzung dokumentieren zu lassen, also die Beweise als Ankläger zu sichern?
Wenn dir jemand in dein Auto fährt darfst du den Schaden nicht als Beweis anbringen weil du ja der Ankläger bist?
Laut deiner Definition darf das der Ankläger nie, da er ja Beweise fälschen kann.
Der Angeklagte darf aber natürlich immer Beweise bringen, da diese ja immer richtig sind?
häh?

Beweise sichern, Beweise anschaffen, Beweise erbringen, natürlich muss das der Ankläger dürfen...
Es geht nicht darum eiun Urteil zu fällen oder Beweise zu fälschen. Es geht nur um die Erbringung der Beweise.
Was genau findest du daran falsch?

Dass der Kläger Beweise vorzeigen kann ist ja auch in Ordnung.
Wenn diese allerdings kinderleicht zu fälschen und nicht zu prüfen sind, wird es problematisch.
nein wird es überhaupt nicht. Es wird nur dann problematisch wenn das Gericht nicht erkennen kann dass die Beweise leicht zu fälschen sind.
Und nochmal, auch ein Beklagter kann Beweise fälschen.
Und es geht hier auch nicht um p2p Abmahnungen sondern um gefälschte Lizenzen.
 
Das Problem, wird sein das wenn die DVD's Original sind, Microsoft einfach sagen kann: die sind alle gefälscht. Denn, sie sichern zwar die beweiße dienen aber auch gleichzeitig als 'prüfer' bzw. Als 'Gutachter'. Sollten sie das nicht tun, also Gutachter spielen könnten sie einfach 5 DVD's so abändern das diese anders sind als die verkauften von PC Fritz und schon sind die von PC Fritz ''gefälscht" so könnten die das machen. Jaja hater gegen MS und Verschwörungstheoretiker:)
 
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