Oh Gott- Kleingewerbe.

und vielleicht noch ganz hilfreich, egal ob man nun selbstständig neben dem hauptjob was verdienen will oder in anderer konstellation. die handwerks/handelskammern bieten regelässig kostenfreie tageskurse an, wo man sich neben einem seminar auch diverse fragen klären oder sich allgemeine hilfen holen kann. meiden würde ich allerdings die von den jobcentern in zusammenarbeit mit [...] kurse für angehende selbstständige, dort dozieren meist unter grossem namen dann doch nur sachbearbeiter aus der vermittlung, die mal einen kurs diesbezüglich mitgemacht haben. selber erlebt, nicht empfehlenswert.
 
@BurnerR: Ne, es waren schon Rechnungen.
Als Musiker komm ich da manchmal nicht drumrum. Allerdings bin ich noch Student und verdiene weniger als die gut 8000 € Freibetrag jährlich. Insofern ging ich davon aus, dass das nichts macht. Zumal ich die Steuernummer (also meine private) trotzdem angegeben habe.

Ich kann mir auch ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das wirklich alles so stimmt. Es gibt viele Bands, die z.B. nie über den Status einer GbR hinauskommen und trotzdem müssen die ja ab und zu Rechnungen ausstellen :unknown:

Aber ich will den Thread nicht zu weit OT führen...
 
Oh, habe dich mit dem TE verwechselt.
Als GbR stellst du Rechnungen aus... warum auch nicht?
Muss halt nachvollziehbar sein wie viel du verdienst damit du korrekt versteuert werden kannst. Der erste Schritt ist dem Staat mitzuteilen "hey, ich verdiene mit xy Geld"
 
Du verwechselst das vllt damit, dass eine GbR dann schon zustande gekommen ist, wenn mehrere Personen Schritte einleiten gemeinsam Geld zu verdienen (oder so ähnlich), auch wenn sie die erst später anmelden.
Das entbindet aber nicht das ganze dem Staat mitzuteilen.
 
Vielleicht etwas ausführlicher schreiben worauf du hinaus willst.
Ich zitiere mal den Anfang des von dir verlinkten:
"Die Rechnungslegungs- und Buchführungsvorschriften der GbR ergeben sich u. a. aus handelsrechtlichen (z. B. PublG) und steuerrechtlichen (z. B. UStG) Vorschriften." punkt
"Die spezifischen Rechnungslegungsvorschriften des HGB kommen bei der GbR aus prinzipiellen Erwägungen nicht zur Anwendung" punkt
hervorhebung durch mich.

Beim zweiten lesen denke ich meintest du vermutlich diesen Satz:
"Es steht einer GbR jedoch grundsätzlich frei, freiwillig kaufmännische Bücher zu führen und ggf. eine Bilanz aufzustellen."
Wikipedia ist vermutlich nicht der optimale Ort für diese Art recherche:

z.B. Punkt 10a)
"Der maßgebliche Gewinn der GbR wird entweder durch eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) oder den sogenannten Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) ermittelt."
und weiter:
"Der Betrieb der GbR ist beim zuständigen Finanzamt anzuzeigen. "



Also ich ( bzw. wir) hab die GbR damals angemeldet.. und ich bin mir SEHR sicher dass das obligatorisch ist.
 
kaufmännische Bücher != EÜR/Bilanzierung, BurnerR hat da vollkommen Recht.
 
Wenn man keine Ahnung von der Materie hat sollte man die Tastatur nicht so quälen.
Vielleicht willst du ja auch sagen, was an meiner Ausführung nicht stimmt? Mir fällt so spontan nicht auf, was falsch sein sollte. Denn spontan fällt mir nichts grob falsches ein.

Quellen und Hinweise für das, was ich gesagt habe:
Gewerbeanmeldung: [ ] Trotz Gewerbefreiheit ist in Deutschland jede Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit anzeigepflichtig

Unter Gebühren findet sich auch der Hinweis, dass die Anmeldung nicht kostenlos ist. ;)

Wenn du allerdings Einnahmen machst, musst du diese ggf. versteuern und diese Kosten musst du natürlich auch beachten. Also nicht gleich die Einnahmen dazu verwenden, deine Bude aufzumotzen, sondern am Besten erst mal brav auf dem Konto lagern und erst nach Abzug der Steuern verheizen.
Eine Steuererklärung ist Pflicht, das heißt ja nicht, dass man später tatsächlich Steuern zahlt. Wobei man bestenfalls Steuern in Höhe von 0Euro zahlt. Jedenfalls sollte man das Thema Steuern nicht so ganz außer Acht lassen.

Gegebenenfalls kann es sein, dass du buchführungspflichtig wirst.
Auch das ist korrekt, mehr siehe unten.

Du musst natürlich korrekte Rechnungen ausstellen können
Rechnungspflicht gibts bspw. im Umsatzsteuerrecht, was wohl bei Umsatzsteuerpflichtigen zum Tragen kommt. Allerdings gibt es auch Rechnungen im Handelsrecht(lichen Sinne) [ ]

Ggf. musst du Garantie / Gewährleistungspflichten für deine Waren und/oder Dienstleistungen wahrnehmen. Die müssen dann natürlich mit den Gesetzen konform sein und können nicht frei nach Geschmack gewählt werden.
Gewährleistung müsste sich über §§434 und 435 BGB ableiten. Unter Beachtung von B2B und B2C natürlich..

Außerdem solltest du beachten, dass du in dieser Konstellation direkt mit deinem Privatvermögen haftest.
Auch diese Aussage ist soweit korrekt. Als Gewerbetreibender haftest du (erstmal) mit Privatvermögen. Dieser Haftung kannst du z.T. durch eine (Berufs-)Haftpflicht entgehen, jedoch nicht vollständig. Mit einer GmbH kann man sich da ein wenig besser schützen. Allerdings kommt wohl für den TS lediglich eine UG (haftungsbeschränkt) - also eine spezielle Form der GmbH, in Frage. Zumindest gehe ich davon aus, dass er wohl sonst nicht das nötige Kleingeld hat. Zumindest was den deutschen Markt angeht. Ich kenne mich allerdings mit britischen, französischen, luxemburgischen Unternehmensformen jetzt nicht so gut aus, allerdings gibt es auch dort ein Pendant zur GmbH / UG (haftungsbeschränkt).

Auch über die Kosten einer UG (haftungsbeschränkt) habe ich nichts falsches gesagt:

Was genau war also an meinem Beitrag nicht korrekt?


Übrigens hier ein Hinweis zur Buchführungspflicht:
 
@BurnerR: Ich meinte eher diesen Punkt:
da sie sowohl im Falle einer faktischen kaufmännischen Tätigkeit als auch im Falle einer Eintragung in das Handelsregister ihre Eigenschaft als GbR verliert und als OHG zu qualifizieren ist (vgl. § 123 Abs. 1, 2 HGB)

Ist aber auch nicht meine Fachmaterie.

Eigentlich ging es ja auch um das Ausstellen von Rechnungen durch Privatpersonen:

 
Vllt liegts an der Uhrzeit, aber ich seh gerade deinen Punkt / dein Argument nicht und mags aufgrund des zweizeilers auch nicht mehr raten.
 
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