Auch das Oberlandesgericht kam zum selben Ergebnis wie die Vorinstanz: Die Dash-Buttons von Amazon sind unzulässig und müssen vom Markt genommen werden. Die Bestellknöpfe führen zu intransparenten Bestellungen, es fehle z. B. ein klarer Hinweis das ein betätigen dieses Buttons zu einer kostenpflichtigen Bestellung führt. Auch müsste vor der Bestellung klare Details an den Käufer wie z.B. genauer Preis des Artikels, was genau bestellt wird usw. Wie Amazon darauf reagiert ist bis jetzt noch nicht bekannt.
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