Die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer, die auf Abmahungen spezialisert sein soll, verschickt derzeit im Namen großer Produktionsfirmen wie Twentieth Century Fox und Warner Bros. massenweise Briefe an vermeintliche deutsche "Fernseh-Piraten". Laut anwalt24.de handelt es sich um die bislang größte Abmahnwelle in diesem Jahr.
Waldorf Frommer verlangen in ihrem Schreiben die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Anwaltskosten sowie Schadenersatz in der Höhe von EUR 815,-- für den Download eines Kinofilms, bzw. 469 bis 519 Euro pro heruntergeladener Serie.
Der Bundesgerichtshof hat in einigen Fällen bereits zugunsten der Abmahner entschieden, lies jedoch eine Hintertür offen, mit der man die Haftung für Filesharing anfechten kann. Das Anwaltsportal weist darauf hin, dass Beschuldigte keinerlei Kontakt zu den Abmahnern oder den von diesen vertretenen Firmen aufnehmen, sondern sich direkt an einen Rechtsanwalt wenden sollten. In einem Artikel auf Focus.de bezieht man sich auf den Anwalt Christian Solmecke, der erklärt, dass durch einen Rechtsbeistand ein Pauschalpreis zwischen 300 und 600 Euro mit den Abmahnern verhandelbar sei.
Im besonderen Focus stehen laut anwalt24.de:
Weiters nennt die Website Titel wie Der Richter - Recht oder Ehre, Edge of Tomorrow, Godzilla, Can a Song Save Your Life?, Sleepy Hollow - Serie, 3 Days to Kill, Life of Pi sowie Maze Runner - Die Auserwählten im Labyrinth.
Woher die IP Adressen der betroffenen Nutzer stammen wird in der Presse nicht erwähnt. Focus.de mutmaßt, dass die steigende Beliebtheit von Popcorn Time Auslöser der aktuellen Abmahnwelle sein könnte. Der Online Standard spricht von Torrent Seiten sowie ebenfalls von Popcorn Time.
Neue rechtliche Situation in Österreich
Ob derartige Abmahnungen zukünftig auch Österreicher treffen könnten ist noch nicht geklärt. Eine Novellierung des Urheberrechts die ab 1. Oktober 2015 in Kraft treten wird, verbietet deutlich den Download aus "offensichtlich rechtswidrigen" Quellen. Laut österreichischem Justizministerium soll es keine strafrechtlichen Konsequenzen für Privatnutzer geben, Abmahner könnten sich aber zivilrechtlich engagieren. Der Upload war auch bereits vor der Neuerung mit bis zu 180 Tagen Haft strafbar. In der Praxis ist laut Online Standard jedoch noch nicht geklärt, ob der automatisierte Upload eines Torrent-Clients bereits einen Upload im Sinne dieses Gesetzes darstellt.
Mitunter durch das "Recht auf Privatkopie" blieb Österreich in den vergangenen Jahren von groß angelegten Abmahnwellen verschont.
Quellen:
Waldorf Frommer verlangen in ihrem Schreiben die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Anwaltskosten sowie Schadenersatz in der Höhe von EUR 815,-- für den Download eines Kinofilms, bzw. 469 bis 519 Euro pro heruntergeladener Serie.
Der Bundesgerichtshof hat in einigen Fällen bereits zugunsten der Abmahner entschieden, lies jedoch eine Hintertür offen, mit der man die Haftung für Filesharing anfechten kann. Das Anwaltsportal weist darauf hin, dass Beschuldigte keinerlei Kontakt zu den Abmahnern oder den von diesen vertretenen Firmen aufnehmen, sondern sich direkt an einen Rechtsanwalt wenden sollten. In einem Artikel auf Focus.de bezieht man sich auf den Anwalt Christian Solmecke, der erklärt, dass durch einen Rechtsbeistand ein Pauschalpreis zwischen 300 und 600 Euro mit den Abmahnern verhandelbar sei.
Im besonderen Focus stehen laut anwalt24.de:
Filme wie „Birdman“, „Kingsman – The Secret Service“ oder „Gravity“ aber auch für in Deutschland sehr beliebte Serien wie z.B. „Two and a Half Men“,„The Americans“ „Homeland”, „Troop”, „Modern Family”, „The Simpsons”, „Crossing Lines”, „New Girl”, „Arrow”, „How I Met Your Mother”, oder „The Originals”.
Weiters nennt die Website Titel wie Der Richter - Recht oder Ehre, Edge of Tomorrow, Godzilla, Can a Song Save Your Life?, Sleepy Hollow - Serie, 3 Days to Kill, Life of Pi sowie Maze Runner - Die Auserwählten im Labyrinth.
Woher die IP Adressen der betroffenen Nutzer stammen wird in der Presse nicht erwähnt. Focus.de mutmaßt, dass die steigende Beliebtheit von Popcorn Time Auslöser der aktuellen Abmahnwelle sein könnte. Der Online Standard spricht von Torrent Seiten sowie ebenfalls von Popcorn Time.
Neue rechtliche Situation in Österreich
Ob derartige Abmahnungen zukünftig auch Österreicher treffen könnten ist noch nicht geklärt. Eine Novellierung des Urheberrechts die ab 1. Oktober 2015 in Kraft treten wird, verbietet deutlich den Download aus "offensichtlich rechtswidrigen" Quellen. Laut österreichischem Justizministerium soll es keine strafrechtlichen Konsequenzen für Privatnutzer geben, Abmahner könnten sich aber zivilrechtlich engagieren. Der Upload war auch bereits vor der Neuerung mit bis zu 180 Tagen Haft strafbar. In der Praxis ist laut Online Standard jedoch noch nicht geklärt, ob der automatisierte Upload eines Torrent-Clients bereits einen Upload im Sinne dieses Gesetzes darstellt.
Mitunter durch das "Recht auf Privatkopie" blieb Österreich in den vergangenen Jahren von groß angelegten Abmahnwellen verschont.
Quellen:
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