[Netzwelt] Neue Abmahnwelle trifft Serien- und Movie Junkies in Deutschland

Die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer, die auf Abmahungen spezialisert sein soll, verschickt derzeit im Namen großer Produktionsfirmen wie Twentieth Century Fox und Warner Bros. massenweise Briefe an vermeintliche deutsche "Fernseh-Piraten". handelt es sich um die .

Waldorf Frommer verlangen in ihrem Schreiben die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Anwaltskosten sowie Schadenersatz in der Höhe von EUR 815,-- für den Download eines Kinofilms, bzw. 469 bis 519 Euro pro heruntergeladener Serie.

Der Bundesgerichtshof hat in einigen Fällen bereits zugunsten der Abmahner entschieden, lies jedoch eine Hintertür offen, mit der man die Haftung für Filesharing anfechten kann. Das Anwaltsportal weist darauf hin, dass Beschuldigte keinerlei Kontakt zu den Abmahnern oder den von diesen vertretenen Firmen aufnehmen, sondern sich direkt an einen Rechtsanwalt wenden sollten. In einem Artikel auf Focus.de bezieht man sich auf den Anwalt Christian Solmecke, der erklärt, dass durch einen Rechtsbeistand ein Pauschalpreis zwischen 300 und 600 Euro mit den Abmahnern verhandelbar sei.

Im besonderen Focus stehen laut anwalt24.de:

Filme wie „Birdman“, „Kingsman – The Secret Service“ oder „Gravity“ aber auch für in Deutschland sehr beliebte Serien wie z.B. „Two and a Half Men“,„The Americans“ „Homeland”, „Troop”, „Modern Family”, „The Simpsons”, „Crossing Lines”, „New Girl”, „Arrow”, „How I Met Your Mother”, oder „The Originals”.

Weiters nennt die Website Titel wie Der Richter - Recht oder Ehre, Edge of Tomorrow, Godzilla, Can a Song Save Your Life?, Sleepy Hollow - Serie, 3 Days to Kill, Life of Pi sowie Maze Runner - Die Auserwählten im Labyrinth.

Woher die IP Adressen der betroffenen Nutzer stammen wird in der Presse nicht erwähnt. , dass die steigende Beliebtheit von Popcorn Time Auslöser der aktuellen Abmahnwelle sein könnte. Der sowie ebenfalls von Popcorn Time.


Neue rechtliche Situation in Österreich

Ob derartige Abmahnungen zukünftig auch Österreicher treffen könnten ist noch nicht geklärt. Eine Novellierung des Urheberrechts die ab 1. Oktober 2015 in Kraft treten wird, verbietet deutlich den Download aus "offensichtlich rechtswidrigen" Quellen. Laut österreichischem Justizministerium soll es keine strafrechtlichen Konsequenzen für Privatnutzer geben, Abmahner könnten sich aber zivilrechtlich engagieren. Der Upload war auch bereits vor der Neuerung mit bis zu 180 Tagen Haft strafbar. In der Praxis ist laut Online Standard jedoch noch nicht geklärt, ob der automatisierte Upload eines Torrent-Clients bereits einen Upload im Sinne dieses Gesetzes darstellt.
Mitunter durch das "Recht auf Privatkopie" blieb Österreich in den vergangenen Jahren von groß angelegten Abmahnwellen verschont.


Quellen:

 
Zuletzt bearbeitet:
Naja. Dreckiges Abmahnwesen. Hoffe, da ändert sich irgendwann mal was *seufz*
Aber es gilt das gleiche, was seit Jahren gilt: Wer was anderes als OneClick Hoster zum Download benutzt, ist selber schuld. Wobei eine entfernte Bekannte ja steif und fest behauptet, sie hat mal was von einem OCH geladen und bekam dann eine Abmahnung. Das wäre der allererste mir bekannte Fall. Aber ich kenne sie nicht gut genug, um weiter nachzufragen....Naja.
 
Und was gegen Usenet oder FTP?

Das es an Popcorn Time liegt, kann ich mir durchaus vorstellen. Die meisten Nutzer haben vermutlich keine Ahnung, dass sie damit auch das Material hochladen.
 
Ok, die von euch angegeben Sachen nutze ich absolut nicht, die hab ich komplett verdrängt :D Dann eben, wer irgendwo runterlädt, wo er seine IP direkt mit Leuchtschrift bei der Polizei unter der Tür durchschieben kann. Argh. Mensch, ihr wisst doch, was ich meine. ^^
 
Ob das wieder so ein Fail wird, wie letztes Jahr mit dem U+C Anwalt?
 
Die IP kann man bei einem reinen Download eigentlich schon recht gefahrlos präsentieren. Daher sind OCH ja so beliebt (theoretisch könnten diese ja auch Daten sammeln und weitergeben). Der eine OCH-Nutzer den es erwischt hat, hat meines Wissen nach noch irgend eine andere Blödheit begannen mit der er eigentlich erwischt wurde. Erst der Upload und somit das Verbreiten des urheberrechtlich geschützten Werkes ist das Problem und lässt Leute wie Waldorf Frommer handeln.
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #8
Hat von euch jemand Erfahrung, wie es mit diensten alla aussieht? Hier wird ja auch (intransparent für Brutto-Normal-User) via P2P gestreamed. Würd das in .de als Upload (im Sinne des Gesetzes) behandelt werden?
 
Ich würde bei allem bei dem ein Upload erfolgt die Finger lassen. Oder zumindest Vorkehrungen wie VPN treffen.
 
Den Sendern wird es wahrscheinlich egal sein, wie Du ihr Programm empfängst, aber rechtlich bietest Du unlizenziertes Material bereit.
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #11
Man könnte aber wieder argumentieren, dass man zu keiner Zeit die gesamte Sendung auf seiner Platte hat und verteilt. So ähnlich wurde ja auch beim Streaming letztes Jahr geurteilt, wenn ich mich recht erinnere.
 
Das sind 2 Paar Schuhe.
1)Kein Download, weil z.B. der Film nicht auf der Platte landet
2)Upload, da reichen auch Teile
 
Streaming ist aber nur Download. P2P Down- und Upload. Und beim Upload reichen schon Teile aus wenn man sich so diverse Urteile ansieht.

Edit: Mal wieder zu langsam...
 
Hat von euch jemand Erfahrung, wie es mit diensten alla aussieht? Hier wird ja auch (intransparent für Brutto-Normal-User) via P2P gestreamed. Würd das in .de als Upload (im Sinne des Gesetzes) behandelt werden?

Die selbe Firma betreibt auch den OnlineTVRecorder.
Da hier frei empfangbare Sender gestreamt werden, dürfte es zumindest eher eine rechtliche Grauzone sein, ganz im Gegensatz zum Upload urheberrechtlich geschützten Materials. Anders wäre das, wenn Du irgendeine aufgenommene Sendung hochlädst.
 
Zum neuen Gesetz in Österreich: "Offensichtlich rechtswidrige" Quellen. Das kann ja noch was geben :m
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #16
, wie man offensichtlich rechtswidrige Quellen erkennt:

Wer illegale Angebote erkennen will, sollte auf die URL-Endungen achten: .to und .bz sind beispielsweise ebenso wenig vertrauenserweckend, wie Werbung für Pornos oder schlechte Streaming-Qualitäten.

Den Zwinker-Smiley mit der Zunge spar ich mir jetzt einfach mal auf.
 
Bei aller Gesichtspalmierung, zu der mich die ersten zwei Drittel dieses Absatzes bewegen, der Punkt "schlechte Streaming Qualität" bringt mich eher schon wieder zum Lachen. :coffee:
 
Waldorf Frommer verlangen in ihrem Schreiben die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Anwaltskosten sowie Schadenersatz in der Höhe von EUR 815,-- für den Download eines Kinofilms, bzw. 469 bis 519 Euro pro heruntergeladener Serie.

Woher die IP Adressen der betroffenen Nutzer stammen wird in der Presse nicht erwähnt. Focus.de mutmaßt, dass die steigende Beliebtheit von Popcorn Time Auslöser der aktuellen Abmahnwelle sein könnte. Der Online Standard spricht von Torrent Seiten sowie ebenfalls von Popcorn Time.

Wofür genau wird abgemahnt? Der reine Download aus nicht offensichtlich rechtswidrigen Quellen ist laut Solmecke nicht strafbar.
Der Download aus (offensichtlich) rechtswidrigen Quellen kann afaik maximal den Preis des Werkes + (erst mal gedeckelte) Anwaltsgebühr ausmachen.
Für den Upload kommen mir die Forderungen von Waldorf Frommer dann schon wieder realistisch vor. Das würde sich auch mit Popcorn Time und Torrent decken.
Um genau zu sein, ist Popcorn Time unter der Haube nichts anderes als ein Client zum Download von Torrents, der jedoch die ganze Torrent-Geschichte im Hintergrund versteckt. In so fern hätten dann auch zumindest Focus und Online Standard beide recht, wenn sie mal von Torrent und mal von Popcorn Time sprechen.

Der Bundesgerichtshof hat in einigen Fällen bereits zugunsten der Abmahner entschieden, lies jedoch eine Hintertür offen, mit der man die Haftung für Filesharing anfechten kann.
Anfechtungsgründe sind doch heute hinreichend bekannt:

Das Anwaltsportal weist darauf hin, dass Beschuldigte keinerlei Kontakt zu den Abmahnern oder den von diesen vertretenen Firmen aufnehmen, sondern sich direkt an einen Rechtsanwalt wenden sollten.
Ist das nicht immer die erste Regel, wenn man irgendwelche rechtlichen Probleme hat? Sich niemals mehr als nötig selbst mit der Gegenseite zu unterhalten, sondern immer einen rechtlichen Vertreter vorzuschalten? Je mehr man selbst sagt, desto mehr Aussagen kann man machen, die später gegen einen verwendet werden können. :unknown:
 
EUR 815,-- für den Download eines Kinofilms, bzw. 469 bis 519 Euro pro heruntergeladener Serie.

bisschen teuer für nen download, meinst du nicht? ;) was ist da erst der streitwert? :D - aber wenns nur um downloads geht, kann man beruhigt sein, denn die sind ja zum glück nicht (legal) nachweisbar (siehe der skandal mit der pornoscheiße)..

Was spricht gegen Download von einer Streamingseite?

das sind one-click-hoster..
 
Das ist ein künstlich erzeugter Medienhype und keine neue Abmahnwelle. Abmahnungen gehen insgesamt seit Jahren konstant zurück. Nur die Abmahnungen bei Nutzung von Popcorn Time können noch für viele verschickte Briefe sorgen. .
 
Zurück
Oben