Nach Unfall: Reparieren oder abwracken?

...
- 780€ "restwert" laut angebot

und der letzte punkt ist entweder ein irrtum oder dreister beschiss! die können doch nicht einfach irgendein abgelehntes angebot als vermeintlichen restwert abziehen!? das auto wurde und wird (erstmal) nicht verkauft, entsprechend hat sie auch keine 780€ erhalten.. der gutachter hat einen restwert von 0€ festgestellt (das bestätigt die versicherung ja selbst in dem brief), also müssen sie doch zumindest den wiederbeschaffungswert ohne irgendwelche abzüge erstatten!?.

das ist schon richtig so, schließlich könntest du dein Auto in dem Falle für 780€ definitiv verkaufen, es liegt ja ein Angebot vor.
Warum allerdings der Restwert dann mit 0€ deklariert ist verstehe ich nicht.

Aber, das was Schulterfraktur sagt. Du hast nen Anwalt...
 
Der Gutachter ist in Haftpflichtfällen in der Regel von der Versicherung unabhängig.
Nachdem das Gutachten bei der Versicherung vorliegt geben diese das Fahrzeug in eine Restwertbörse.
Da hat wohl ein Aufkäufer ein verbindliches Angebot über 780 € abgegeben. Somit wurde der vom Gutachter geschätzte Restwert berichtigt. Alles gängige und legale Praxis. Du könntest aber das Fahrzeug kurz nach Kenntnisnahme des Gutachtens an jemanden für 100 € verkauft haben, natürlich belegt mit einem Kaufvertrag. Dann dürfen die nur 100 € von der Summe abziehen.

Gruß
Baer
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #43
ok, das bringt ein wenig klarheit und ist natürlich kalkulierter beschiss.. die wissen ja, dass das auto nicht im beschädigten zustand verkauft wird, also könnten die von einem "befreundeten" aufkäufer auch locker ein angebot über 2000€ machen lassen - dann kriegt man entweder diese 2000€ oder den wiederbeschaffungswert abzüglich 2000€ zum selber reparieren :confused:.. die müssten also eigentlich immer den halben wiederbeschaffungswert "anbieten", um maximal zu bescheißen, oder? ;)

eins ist mir aber noch nicht ganz klar: den wiederbeschaffungswert (minus restwert) bekommt man doch immer, egal ob man das auto verschrottet oder selber repariert oder einfach für immer in seinem hinterhof stehen lässt, richtig? allerdings war hier die rede davon, dass man eine selbst durchgeführte reparatur belegen muss, auch der anwalt hat irgendwann nach fotos vom reparierten auto gefragt.. in dem fall stehen einem dann doch die vom gutachter festgelegten reparaturkosten (ohne MwSt.) zu und nicht der wiederbeschaffungswert und dann spielt der restwert ja keine rolle, oder?

und wie sicher bist du bei deinem vorschlag zum zurückbescheißen? es wäre kein problem für sie das auto für einen symbolischen euro oder so zu verkaufen (z.b. an mich oder einen anderen bekannten) - dann wird nur der halter umgemeldet, ein paar € verwaltungskosten bezahlt und alles bleibt wie gehabt (den kaufvertrag kann man entsprechend datieren).. der versicherung müsste die vorgehensweise doch auch bekannt sein, also wo ist der haken? :)

ja, beim verkauf ist das klar - da hat man nur anspruch auf schadenersatz und der schaden ist der wiederbeschaffungswert (vor dem unfall) minus dem verkaufswert bzw. restwert.. aber es war keine rede vom verkaufen, daher muss die versicherung doch die reparaturkosten zahlen :confused:..
 
Zuletzt bearbeitet:
So ganz hast du das Procedere noch nicht erfasst. ;)
[...]die wissen ja, dass das auto nicht im beschädigten zustand verkauft wird, also könnten die von einem "befreundeten" aufkäufer auch locker ein angebot über 2000€ machen lassen[...]

Diese Angebote der Aufkäufer sind immer bindend. Sie zahlen dir das Geld Zug um Zug gegen das verunfallte Auto. Solche Mauscheleien würde kein noch so befreundeter Aufkäufer mitmachen wollen. Das würde ja zu seinen Lasten gehen.


eins ist mir aber noch nicht ganz klar: den wiederbeschaffungswert (minus restwert) bekommt man doch immer, egal ob man das auto verschrottet oder selber repariert oder einfach für immer in seinem hinterhof stehen lässt, richtig? allerdings war hier die rede davon, dass man eine selbst durchgeführte reparatur belegen muss, auch der anwalt hat irgendwann nach fotos vom reparierten auto gefragt.. in dem fall stehen einem dann doch die vom gutachter festgelegten reparaturkosten (ohne MwSt.) zu und nicht der wiederbeschaffungswert und dann spielt der restwert ja keine rolle, oder?

Ja, ersteres bekommt man immer. Das nennt man fiktive Abrechnung. Bei einer selbst durchgeführten Reparatur stehen dir die vom Gutachter festgestellten Reparturkosten ohne Umsatzsteuer bis zur Höhe von Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert zu.

Siehe auch .


und wie sicher bist du bei deinem vorschlag zum zurückbescheißen? es wäre kein problem für sie das auto für einen symbolischen euro oder so zu verkaufen (z.b. an mich oder einen anderen bekannten) - dann wird nur der halter umgemeldet, ein paar € verwaltungskosten bezahlt und alles bleibt wie gehabt (den kaufvertrag kann man entsprechend datieren).. der versicherung müsste die vorgehensweise doch auch bekannt sein, also wo ist der haken?

Da ist kein Haken. Du hast das von einem anerkannten Sachverständigen den Restwert von 0€ schriftlich mitgeteilt bekommen. Nach Erhalt des Gutachtens darfst du beruhigt das Fahrzeug veräußern und musst im Haftpflichtschadensfall nicht diverse Restwertsuchen der Versicherer abwarten. Die Versicherung wird bei Nachweis das auch ohne weiteres schlucken, sie hat keine andere Wahl. Aber ein symbolischer Euro ist doch etwas weltfremd. ;)



Gruß
Baer
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #45
Diese Angebote der Aufkäufer sind immer bindend. Sie zahlen dir das Geld Zug um Zug gegen das verunfallte Auto. Solche Mauscheleien würde kein noch so befreundeter Aufkäufer mitmachen wollen. Das würde ja zu seinen Lasten gehen.

solche mauscheleien würden keinen vorteil bringen, wenn man das auto tatsächlich verkauft - dann bekommt man ja das geld vom aufkäufer + die differenz zum wiederbeschaffungswert von der versicherung.. wenn man es aber nicht verkaufen will, bekommt man nur die differenz zum wiederbeschaffungswert und die kann je nach angebot beliebig sein.. theoretisch kann die versicherung doch immer das risiko eingehen und ein überhöhtes aufkauf-angebot (z.b. über eine "tochterfirma") abgeben, in der hoffnung, dass man das auto behalten will.. schlimmstenfalls wird das (überhöhte) angebot doch wahrgenommen und die versicherung zahlt dem aufkäufer die differenz zum "tatsächlichen" restwert.. so hätte die versicherung in jedem fall keinen verlust aber potentiell einen gewinn, wenn man am auto hängt und es auch nicht zur werkstatt bringen will (z.b. weil eigenreparatur erheblich günstiger ist)..

Bei einer selbst durchgeführten Reparatur stehen dir die vom Gutachter festgestellten Reparturkosten ohne Umsatzsteuer bis zur Höhe von Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert zu.

Siehe auch .

mhm, da sagt der link aber was anderes: will man das auto weiter nutzen (und weist man das nach), stehen einem die vollen reparaturkosten (netto) zu, unabhängig vom wiederbeschaffungswert und restwert.. genau davon bin ich auch seinerzeit ausgegangen - man kriegt den großen batzen reparaturkosten, aber schmeißt sie nicht irgendeiner werkstatt in den rachen, sondern nimmt die sache selbst in die hand ;)..
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #46
ok, es gab nun doch einen guten abschluss - der von der versicherung gezahlte betrag war offenbar nur so etwas wie eine "anzahlung", falls das auto verkauft werden sollte.. ich verbuche das mal als "missverständnis".. nachdem sie die fotos von der reparierten heckklappe bekommen haben, kam auch der rest der reparatursumme, also alles in butter :T..
 
Zurück
Oben