ok, das bringt ein wenig klarheit und ist natürlich kalkulierter beschiss.. die wissen ja, dass das auto nicht im beschädigten zustand verkauft wird, also könnten die von einem "befreundeten" aufkäufer auch locker ein angebot über 2000€ machen lassen - dann kriegt man entweder diese 2000€ oder den wiederbeschaffungswert abzüglich 2000€ zum selber reparieren

.. die müssten also eigentlich immer den halben wiederbeschaffungswert "anbieten", um maximal zu bescheißen, oder?
eins ist mir aber noch nicht ganz klar: den wiederbeschaffungswert (minus restwert) bekommt man doch
immer, egal ob man das auto verschrottet oder selber repariert oder einfach für immer in seinem hinterhof stehen lässt, richtig? allerdings war hier die rede davon, dass man eine selbst durchgeführte reparatur belegen muss, auch der anwalt hat irgendwann nach fotos vom reparierten auto gefragt.. in dem fall stehen einem dann doch die vom gutachter festgelegten
reparaturkosten (ohne MwSt.) zu und nicht der wiederbeschaffungswert und dann spielt der restwert ja keine rolle, oder?
und wie sicher bist du bei deinem vorschlag zum zurückbescheißen? es wäre kein problem für sie das auto für einen symbolischen euro oder so zu verkaufen (z.b. an mich oder einen anderen bekannten) - dann wird nur der halter umgemeldet, ein paar € verwaltungskosten bezahlt und alles bleibt wie gehabt (den kaufvertrag kann man entsprechend datieren).. der versicherung müsste die vorgehensweise doch auch bekannt sein, also wo ist der haken?
ja, beim verkauf ist das klar - da hat man nur anspruch auf schadenersatz und der schaden ist der wiederbeschaffungswert (vor dem unfall) minus dem verkaufswert bzw. restwert.. aber es war keine rede vom verkaufen, daher muss die versicherung doch die reparaturkosten zahlen

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