Mutter lässt ihr kleines Kind ständig bei uns vor dem Fenster auspinkeln

@elgitarre:

Die Sache mit dem Jugendamt hat aber einen Haken: Die Dame mit ihrem urinierenden Delinquenten wird kaum einfach so Personalien und Adresse hergeben. Sonst wäre eine Meldung beim Ordnungsamt auch einfacher. Aber weder die noch das Jugendamt werden sich wohl wegen so etwas auf die Lauer legen.

ja Mist, nicht ganz durchdacht.
Und klar, ich würde das mit dem Jugendamt mal in Erwägung ziehen wenn nach mehrmaligen Hinweisen das Kind dort immer und immer wieder pinkeln darf.

Der Stellenwert des Kindes ist ja an den Aussagen der Mutter festzumachen.
Sie setzt ihr Kind mit nem Hund gleich...
Da ist doch eine Überprüfung durch das Jugendamt einfach nur im Sinne des Kindes...
 
Lauf ihr hinterher, und finde heraus, wo sie wohnt. Dann kannst du ihr vor die Türe kacken. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
in Wirklichkeit hat man es als normaler, anständiger Mensch der sich ungern strafbar oder zum Affen macht, oder nicht gerne ausfällig wird, einfach schwer.
Bei so einer Dreistigkeit muss man leider entweder selbst etwas drastischer werden, oder halt damit leben.
Früher hätte ich so ein Verhalten einfach ignoriert. Heute mache ich was dagegen.
 
Alles im Allen, haben Jungs wie auch Mädels aus meiner Nachbarschaft wie ich oft das "Hundeklo" benutzt. Bin ich jetzt auch ein Assi?:unknown:
Wahrscheinlich ja. :(

Würde ich so auch gar nicht pauschalisieren wollen und finde ich etwas einfach gedacht. :)

Aber back2topic:
Das mag ja beim ersten mal, Notdurft, gewesen sein - da sollte schon der Mutter auffallen ihr Kind vor dem Spaziergang mal auf den Pott zu setzen und die Situation ist begradigt. Aben wer das dann zur Routine wird und wirklich nicht das erste mal ist, dann würde ich schon mal auf den Balkon treten, egal wie blöd das wäre, und mal Mutter fragen was ihr Balg da so treibt.

Schon allein wenn mich jemand darauf anspricht, würde ich mich so dämlich fühlen mir eine Ausrede einfallen zu lassen, das man den "auf den Pott"-Ratschlag in Zukunft beherzigt. Ansonsten sehe ich da auch schon einen Grund da etwas Anzuzeigen - Erregung öffentlichen Ärgernisses? - Keine Ahnung worunter das "andauernde Strullern" unter einen Balkon + offenes Fenster sonst fallen sollte.
 
Nach wie vor sprechen wir von 2 (zwei) mal. Ist irgendwie schon ein immens wichtiges Problem...


p n
 
Da nun gleich mit dem Jugendamt zu kommen, weil man wild herumspekuliert, dass da noch mehr im Argen sein müsse, finde ich ebenso überzogen wie die Darstellung der Mutter, die ihr Kind mit einem Hund gleichsetze und dann diese absichtliche Fehlinterpretation auch noch als Grund herzunehmen, noch weiter herumzuspekulieren. Also man kann sich auch doof stellen und selber asozial benehmen. Wegen sowas der Frau nun einen Arsch voll Probleme bereiten, das Kind total verstören und das Jugendamt einschalten und/oder ihr gleich mal noch gute Erziehung und Konfliktlösung demonstrieren und Wassereimer rumschmeißen? Na sicher doch...

Keine Frage, die Antwort der Mutter war sicherlich patzig und die Aktion ansich blöd, zumindest in der Öffentlichkeit ohne einen Busch oder sowas aufzusuchen. Aber nun da so ein Drama draus zu machen, finde ich albern. Sind ja bislang echt nur diese zwei mal und sonst eh nix.

Ich sag nicht, dass ich eine Lösung hab, aber das da kanns aus meiner Sicht zumindest nicht sein und ich bin mir auch gar nicht so sicher, ob hier überhaut ein wirkliches Problem vorliegt, welches es einer Lösung bedarf.
 
Wir hatten hier mal ein ähnliches Problem, nur eben mit halbstarke angetrunkenen Spätaussiedlern, die sich hier gern um die Ecke zum saufen getroffen haben. Es wurde dabei nicht nur Müll liegen lassen, sondern auch in angrenzende Vorgärten uriniert. Polizei war zwecklos, die verteilte Platzverweise, kam aber nie wieder um zu kontrollieren und das Spiel ging weiter. Geholfen haben ein paar selbst gedruckte laminierte Zettel eines Anwohners, die auf eine (nicht existente) öffentliche Überwachungskamera hinwiesen.
Nach wenigen Tagen war Ruhe.

Solche Zettel gut sichtbar aufhängen und der Frau bei Gelegenheit nochmal darauf hinweisen und ihr verklickern das das Ordnungsamt sich dessen angenommen hat sollte vielleicht schon helfen. Das ist moralisch nicht verwerflich und schadet niemandem.

Alternativ einfach mal hinterhergehen um denen auch mal vor die Tür zu schiffen.:D
 
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Das mag ich am ngb. Aus einem urinierenden Kind wird ein scheissender Elefanten.
Ausserdem hab ich Urin sowiso gerne.

Weitermachen!
 
Ein private Kameraüberwachung öffentlichen Raumes ist. i.Ü. natürlich auch nicht zulässig.
Könntest du das bitte erklären? Mir wäre kein Gesetz bekannt, das das Filmen im öffentlichen Raum verbieten sollte. Besonders keines, das dir verbietet dein eigenes Grundstück zu filmen.

Natürlich darfst du beim Filmen im öffentlichen Raum ohne Zustimmung niemand Drittes in den Bildmittelpunkt rücken, also bewusst die Kamera mit Fokus auf eine fremde Person richten.
Läuft nun eine dritte Person durch's Bild, während du etwa den Eiffelturm filmst, so ist diese dritte Person nicht Bildmittelpunkt und du darfst die Aufnahme natürlich trotzdem verwenden, auch um sie etwa später im TV im Rahmen einer Doku auszustrahlen.
Im Normalfall, der eigentlich immer anzunehmen ist, wirst du auch nicht mit versteckter Kamera filmen, so dass einer Person bewusst sein muss, dass ein bestimmter Bereich gerade gefilmt wird.
Begibt sich eine Person nun bewusst und absichtlich in diesen Bereich und spielt sich dort zum Bildmittelpunkt auf - etwa indem sie vor der Kamera, mit der du gerade den Eiffelturm abfilmst, Adam und Eva im Paradies nachspielt - dann ist anzunehmen, dass die Person durch konkludentes Verhalten eine Willenserklärung abgibt. Konkludentes Verhalten (= schlüssiges Verhalten) findest du im BGB, ich meine § 116.

No problem so far. :unknown:

Also welches Gesetz genau sollte verbieten dein Grundstück zu überwachen oder im öffentlichen Raum zu filmen?
 
Dann installiere ich eben mehrere feste Kameras und Filme in jedes Fenster von deinem Haus.

Darf mans immer noch nicht? Überleg nochmal.

Zwischen Fotos auf einem öffentlichen Platz machen und mit einer fest installierten Kamera die von deinem Grundstück aus zu einem fremden Grundstück filmt, besteht ein Unterschied.
 
Mir wäre kein Gesetz bekannt, das das Filmen im öffentlichen Raum verbieten sollte. Besonders keines, das dir verbietet dein eigenes Grundstück zu filmen.
Ohne jetzt die entsprechenden Vorschriften zitieren zu können: als in meiner Firma aus Sicherheitsgründen eine lückenlose Kameraüberwachung der Aussenfassaden eingerichtet wurde, mussten die Kameras sorgfältig so ausgerichtet werden, dass der Focus nicht auf öffentlichem Raum (die Strasse) oder den Nachbargrundstücken liegt.
Das wäre bestimmt nicht geschehen, wenn es nicht hätte sein müssen.

Ich wüsste nicht, wo hier jemand behauptet hat, dass es beim eigenen Grundstück verboten sein sollte.
 
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  • #52
Also nochmal: Ich habe es bisher 2 x gesehen, binnen weniger Tage. Da ich nicht jeden Tag immer dann lüfte, wenn sie vorbeigeht oder auf dem Balkon gehe, sehe ich nicht, falls sie es öfters macht.

Es ist um die Zeit jetzt auch schon richtig dunkel. Aber nächste Jahr kommen wieder Zeiten, wo man auch draußen sitzt und es hell ist.

Es ist leider kein Grundstück in dem Sinne mit Zaun. Es ist ein Miethaus mit winziger Grünanlage davor, dann Bürgersteig und dann Straße mit Parkplätzen.

Das Gör hat einmal direkt an unserer Kellertreppe gestrullert und beim zweiten Mal ca 1 m von meinem Fenster entfernt und ein paar cm von der Terasse der Nachbarin.

Ein paar Meter weiter ist viel Grünfläche mit größeren Büschen - und mehr als 5 m vom Haus entfernt. Das hat die Frau abgelehnt. Sie blaffte herum, dass Hunde auch überall hinpinkeln. Deshalb dürfe ihr Kind jetzt auch hier hin pinkeln. Sie hat noch was von "wir gehen jetzt zu Oma" gefaselt. Also nicht mal nach Hause.
 
Natürlich darfst du beim Filmen im öffentlichen Raum ohne Zustimmung niemand Drittes in den Bildmittelpunkt rücken, also bewusst die Kamera mit Fokus auf eine fremde Person richten.
Doch, wenn du persönlich filmst, darfst du das durchaus. Entscheidend ist nämlich das Merkmal einer dauerhaften Überwachung mit u.U. dauerhafter Speicherung.
Grundsätzlich verboten ist aber auch die nicht (Verhältnismäßigkeit) und auch öffentliche Bereiche sind in bestimmten Grenzen nicht von einer Videoüberwachung ausgeschlossen.
 
mussten die Kameras sorgfältig so ausgerichtet werden, dass der Focus nicht auf öffentlichem Raum (die Strasse) oder den Nachbargrundstücken liegt.
Richtig, ein fremdes Grundstück darfst du natürlich nicht einfach filmen.

Doch, wenn du persönlich filmst, darfst du das durchaus. Entscheidend ist nämlich das Merkmal einer dauerhaften Überwachung mit u.U. dauerhafter Speicherung.
Grundsätzlich verboten ist aber auch die nicht (Verhältnismäßigkeit) und auch öffentliche Bereiche sind in bestimmten Grenzen nicht von einer Videoüberwachung ausgeschlossen.

Hast du eigentlich deine Quelle gelesen oder wolltest du nur widersprechen?

Ca 50% des Artikels bezieht sich auf:
* Fremde Grundstücke
* Grundstücke von Arbeitgebern, die ihre Angestellten überwachen
* Reine Überwachung öffentlichen Raumes
* andere Punkte, die in diesem konkreten Fall überhaupt nicht zutreffen

Jetzt kannst du mal alles streichen, was überhaupt nicht auf den konkreten Fall hier zutrifft und nur die Punkte heran ziehen, die hier relevant sind:

Eins:
Ein zulässiger Beobachtungszweck kann die Wahrnehmung des Hausrechts sein. Grundsätzlich ist es dem Eigentümer eines Grundstücks erlaubt, zum Schutz des Objekts Kameras aufzustellen.
Aha, das eigene Grundstück ist explizit als erlaubt gekennzeichnet.

Zwei:
stellt sich die ebenso wichtige Frage nach dem Wie. So sind heimliche Videoaufzeichnungen grundsätzlich verboten, soweit nicht besondere Voraussetzungen vorliegen.
Wie ich bereits als Voraussetzung nannte, darf natürlich keine heimliche Überwachung stattfinden.

Drei:
Die Beobachtung der Gebäudeaußenwände ist nur bei tatsächlich eingetretenen Beschädigungen zulässig. Dabei darf von öffentlichen Wegen und Bürgersteigen nur ein schmaler Streifen von maximal einem Meter erfasst werden.
Voraussetzung gegeben: check
Gebäudeaußenwände der Immobilie: check
 
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  • #57
Also jetzt verstehe ich erst richtig deine Empörung. Das geht aber wirklich nicht, auch noch auf dem Weg zur Oma. :m

Das hat doch damit nichts zu tun, sondern dass die so dicht an Fenstern und Balkonen ihr Kind auspinkeln lässt, anstatt ein paar Meter weiter zu Büschen zu gehen. Oder fändest du es toll, wenn sie sich direkt vor deinen Fenstern und Treppen auspinkeln?
 
schade, dass hier und in vielen anderen threads manche user einfach nicht objektiv urteilen können und immer erstmal schauen von wem die Meinung, die Frage oder der thread kommt.
Manchmal habe ich dann den Eindruck, wenn einem de user passt, dann ist man voller Mitgefühl und Hilfe.
Wenn einem der user nicht passt, dann ist man schon man gerne einfach aus Prinzip dagegen, oder man unterstellt dem user ne Lüge.
Schade.
 


Ist aber schon eine Kopfsache, oder? Hättest Du es nicht gesehen, wäre da nichts, was Dich stören könnte, oder?

Mal abgesehen davon, wie die Gesetzeslage und Eure Einstellung zu Hunden ist, so muß man doch bei Kleinkindern, wo ich persönlich da gar kein Problem sehe, noch zugute halten, daß das kein Nachpinkeln nach sich zieht, weil das Kind sich lediglich erleichtert.

Wenn Tiere markieren, tun das 20 weitere auch noch.

Apropos Kopfsache. Der typische Schwimmbadegeruch stammt nicht von Chlor alleine. Das würde man in der Konzentration nicht riechen.
 
Letztendlich geht es doch nicht darum das sich ein Kind erleichtert, sondern um das Verhalten der Mutter. Als verantwortungsbewusster Erwachsener bringt man seinem Kind nun mal nicht bei, das man mal eben so gegen die nächste Hauswand pinkelt, sondern sich dafür einen Busch oder Baum sucht. Das ganze hat einfach etwas mit Respekt und Anstand gegenüber seinen Mitmenschen zu tun.
 
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