Im ARD-Magazin "Kontraste" ging es am vergangenem Donnerstag um das Thema Datenschutz und Privatsphäre in Bezug zur Googles neuer Datenbrille Glass. Dabei bezeichnete der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, Nutzer der Hightech-Brille als Verletzter von Persönlichkeitsrechten. "Die bringen diese Brille, diese Waffe zur Verletzung von Persönlichkeitsrechten auf den Markt, um Daten zu sammeln", so Weichert. „Es werden unter Umständen völlig wildfremde Personen ins Bild gesetzt und vielleicht mit einer Gesichtserkennung dann identifiziert.“ Diese "Idioten" sollten von der Gesellschaft "geächtet" werden - so hofft der Datenschützer.
Im ARD-Beitrag kamen aber auch gefasstere Stimmen zu Wort. Social-Media-Unternehmer Ibrahim Evsan meint dazu: „Dass das natürlich Menschen nicht gut finden, ist mir klar, aber was soll man machen. Datenschutz ist einfach eine alte Idee, die meisten Menschen verstehen noch nicht einmal genau, was das ist. Die Geräte werden kommen, die kann man bestellen. Und wir werden es gerne haben wollen, weil es unglaublich cool ist.“
Zur Rechtslage äußerte sich zudem Urheberrechts-Experte Prof. Jan Hegemann.
„Ich darf Bilder von Menschen, die ich irgendwo auf der Straße sehe und filme, nicht ohne ihre Einwilligung verbreiten. Wenn ich das tue, setze ich mich zivilrechtlichen Unterlassungs-, möglicherweise auch Geldentschädigungsansprüchen aus. Und ich setze mich möglicherweise auch einer Strafverfolgung aus, denn derjenige, der da gefilmt worden ist, kann Strafanzeige stellen.“
Quelle: Winfuture
Im ARD-Beitrag kamen aber auch gefasstere Stimmen zu Wort. Social-Media-Unternehmer Ibrahim Evsan meint dazu: „Dass das natürlich Menschen nicht gut finden, ist mir klar, aber was soll man machen. Datenschutz ist einfach eine alte Idee, die meisten Menschen verstehen noch nicht einmal genau, was das ist. Die Geräte werden kommen, die kann man bestellen. Und wir werden es gerne haben wollen, weil es unglaublich cool ist.“
Zur Rechtslage äußerte sich zudem Urheberrechts-Experte Prof. Jan Hegemann.
„Ich darf Bilder von Menschen, die ich irgendwo auf der Straße sehe und filme, nicht ohne ihre Einwilligung verbreiten. Wenn ich das tue, setze ich mich zivilrechtlichen Unterlassungs-, möglicherweise auch Geldentschädigungsansprüchen aus. Und ich setze mich möglicherweise auch einer Strafverfolgung aus, denn derjenige, der da gefilmt worden ist, kann Strafanzeige stellen.“
Quelle: Winfuture
Zuletzt bearbeitet: