• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Technik] Mit Google Glass zum Straftäter?

Im ARD-Magazin "Kontraste" ging es am vergangenem Donnerstag um das Thema Datenschutz und Privatsphäre in Bezug zur Googles neuer Datenbrille Glass. Dabei bezeichnete der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, Nutzer der Hightech-Brille als Verletzter von Persönlichkeitsrechten. "Die bringen diese Brille, diese Waffe zur Verletzung von Persönlichkeitsrechten auf den Markt, um Daten zu sammeln", so Weichert. „Es werden unter Umständen völlig wildfremde Personen ins Bild gesetzt und vielleicht mit einer Gesichtserkennung dann identifiziert.“ Diese "Idioten" sollten von der Gesellschaft "geächtet" werden - so hofft der Datenschützer.

Im ARD-Beitrag kamen aber auch gefasstere Stimmen zu Wort. Social-Media-Unternehmer Ibrahim Evsan meint dazu: „Dass das natürlich Menschen nicht gut finden, ist mir klar, aber was soll man machen. Datenschutz ist einfach eine alte Idee, die meisten Menschen verstehen noch nicht einmal genau, was das ist. Die Geräte werden kommen, die kann man bestellen. Und wir werden es gerne haben wollen, weil es unglaublich cool ist.“

Zur Rechtslage äußerte sich zudem Urheberrechts-Experte Prof. Jan Hegemann.
„Ich darf Bilder von Menschen, die ich irgendwo auf der Straße sehe und filme, nicht ohne ihre Einwilligung verbreiten. Wenn ich das tue, setze ich mich zivilrechtlichen Unterlassungs-, möglicherweise auch Geldentschädigungsansprüchen aus. Und ich setze mich möglicherweise auch einer Strafverfolgung aus, denn derjenige, der da gefilmt worden ist, kann Strafanzeige stellen.“

Quelle: Winfuture
 
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accC

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wie lautet denn die rechtsprechung dafür? ich kann selbstverständlich aufgenommene bilder ohne irgendeine zustimmung der objekte freunden und verwandten zeigen..

§ 33 KunstUrhG ist eine Strafvorschrift
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
- Wikipedia

Weiter bezüglich reinem Erstellen:

(Bloßes) Erstellen von Bildern
Das bloße Erstellen eines Fotos, ohne es zu veröffentlichen, ist nicht von § 22 KunstUrhG, der nur von Verbreitung und öffentlicher Zurschaustellung spricht, erfasst. Damit war es ursprünglich nicht verboten. Nach heutiger Rechtslage aber ist das bloße Erstellen eines Fotos auch ohne Veröffentlichungsabsicht – da es nicht unter § 22 KunstUrhG fällt – am allgemeinen Persönlichkeitsrecht zu messen. Dabei ist eine Gesamtabwägung nötig, bei der auch die Ausnahmen von § 23 KunstUrhG zu berücksichtigen sind. Der Bundesgerichtshof formuliert es so: „Ob und in welchem Umfang bereits die Fertigung derartiger Bilder rechtswidrig und unzulässig ist oder aber vom Betroffenen hinzunehmen ist, kann nur unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und durch Vornahme einer unter Berücksichtigung aller rechtlich, insbes. auch verfassungsrechtlich geschützten Positionen der Beteiligten durchgeführten Güter- und Interessenabwägung ermittelt werden.“ Es gibt mehrere Urteile, die das Erstellen von Fotos ohne Veröffentlichungsabsicht untersagen.[28] Wird ein Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht festgestellt, kommen die üblichen zivilrechtlichen Ansprüche in Betracht. Ein Verbot des bloßen Erstellens von Bildern kann sich auch aus § 201a StGB ergeben.
- Wikipedia

genauso darf der privatdetektiv fotos an seinen auftraggeber weiterreichen.. grundsätzlich kann jeder "verkehrsdaten" von dir im öffenlichen raum erfassen und z.b. zur anonymisierten auswertung weitergeben - das wird auch fleißig gemacht, von verkehrszählungen bis zu marketing-scheiße in shopping-malls..
Das Einkaufszentrum ist kein öffentlicher Raum. Hier muss dem Kunden aber auch mitgeteilt werden, dass der Raum videoüberwacht ist, die Schilder sind nicht nur, um Diebe zu warnen da. ;)
Du akzeptierst dies in aller Regel dadurch, dass du freiwillig in den Laden gehst und dort einkaufst.

ich meinte auch privatleute, z.b. laden- und tankstellenbesitzer, deren kameras nicht unbedigt genau vor der türschwelle aufhören zu filmen - das ist rechtlich überhaupt kein problem und kennzeichnen muss man das auch nur in "halböffentlichen" (d.h. kommerziellen) gebäuden; bei mir zuhause darf ich auch versteckt filmen, solange es nicht in die geschützte privatsphäre eingreift (klo oder schlafzimmer des gastes)..
Richtig, deine Wohnung ist in etwa wie ein Geschäft einzusehen als nicht öffentlich und da kannst du filmen, wie du willst. Soweit ich weiß, bist du auch hier dazu verpflichtet den Gast darauf aufmerksam zu machen, dass du filmst. Dass deine Freunde dich nicht gleich verklagen, könnte damit zusammen hängen, dass es deine Freunde sind. Natürlich muss nicht jedes Recht geltend gemacht werden, denn nur weil das Gesetz erlaubt, dass deine Freunde gegen dich klagen können, heißt es nicht, dass sie es tun werden.

also wenn sich die rechtsprechung nicht grundlegend geändert hat, gilt eben dies für veröffentlichungen, nicht für das filmen an sich (wieder mal siehe privatdetektive und eigentlich alle arten von überwachungskameras, da ja jederzeit irgendwer in den bildmittelpunkt laufen könnte)..
Siehe oben, für die Veröffentlichung greifen andere Gesetze, allerdings ist auch das bloße Aufnehmen nicht unproblematisch. Es wird nur eben von anderer Stelle gegriffen.

tja, das sehe ich anders ;)..
Dem Gesetzgeber und der Rechtssprechung ist es allerdings herzlich egal, wie du einen Sachverhalt siehst. Gesetze sind vielleicht häufig Auslegungssache und lassen einen Interpretationsfreiraum, allerdings nicht für dich, sondern für die Rechtssprechung. In dem Fall existiert allerdings eine Regelung. ;)
 

NecroniX

Kompetenzfetischist

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@accC:
Es gibt mehrere Urteile, die das Erstellen von Fotos ohne Veröffentlichungsabsicht untersagen
Ich vermute mal, dass sich im Hinblick auf neue Technologien wie eben Glass sich auch dahin die Rechtsprechung ändern wird und es entweder ein allgemeines Verbot oder eine völlige Legitimierung erfolgt
 

Novgorod

ngb-Nutte

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nicht einmal abmahnanwälte sprechen von "verbreitung", wenn man ein werk seinen bekannten vorführt oder sogar an diese weitergibt.. im sinne der rechtsprechung muss das "verbreiten" eine ähnliche qualität wie das veröffentlichen haben, was anzahl der personen und deren beziehungsverhältnis zu dir angeht.. ein privatdetektiv darf sehr wohl seine fotos dem auftraggeber überlassen und ich darf fotos an freunde weiterschicken, wenn nicht unmittelbar von missbrauch ausgegangen werden muss (das ist einzelfallabhängig und kann auf gewisse facebook-deppen ggf. doch zutreffen)..
im übrigen hat das nichts mit google oder "cloud" zu tun, denn hier nimmt google die rolle eines telekommunikationsanbieters ein und hat damit besondere sorgfaltspflichten und auflagen.. sprachaufnahmen sind ja ebenso vom persönlichkeitsrecht geschützt, aber z.b. durch das telefonieren begehst du nach deiner argumentation bereits eine "verbreitung", weil der telekom-mitarbeiter ja möglicherweise mithören kann..

Hier muss dem Kunden aber auch mitgeteilt werden, dass der Raum videoüberwacht ist

das habe ich aber garnicht gemeint, sondern die erfassung von verkehrsdaten.. dazu braucht man nicht einmal eine (kennzeichnungspflichtige) kamera, da reicht irgendein hiwi mit nem fernglas, der aufschreibt, in welchen läden du wieviel zeit verbracht hast.. das kann jeder machen, im öffentlichen raum oder in geschäften, aus kommerziellen gründen oder aus spaß an der freude - du willigst dazu ein, gesehen, erkannt und protokolliert zu werden, indem du dein haus verlässt..

allerdings ist auch das bloße Aufnehmen nicht unproblematisch.

ja, dafür gibt es im einzelfall ausnahmen, hast du ja selbst zitiert.. aber es gibt weder ein generelles verbot, noch wurde die unschuldsvermutung abgeschafft, so dass in jedem fall von missbrauch auszugehen wäre, wenn ein foto in der öffentlichkeit gemacht wird.. das alles ist ein ganz alter hut und weder all die kamera-handies, noch die überwachungskameras in autos und geschäften (die auch in den öffentlichen raum hineinfilmen) scheinen irgendjemanden gestört zu haben.. ich verstehe einfach nur nicht, was diese dämliche brille daran ändern sollte.. ich meine, war es den aufregern bisher garnicht bewusst, dass praktisch jeder seit vielen jahren bilder von ihnen machen kann? vielleicht wirds dann auch mal zeit dahinterzukommen, dass jedes jahr ~216€ an die GEZ überwiesen werden müssen - also wenn die leute dahinter kommen, was meinst du was dann wohl los sein wird...? :D

In dem Fall existiert allerdings eine Regelung. ;)

richtig, und zwar eine andere als du suggerierst ;)..
 
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