• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Technik] Mit Google Glass zum Straftäter?

Im ARD-Magazin "Kontraste" ging es am vergangenem Donnerstag um das Thema Datenschutz und Privatsphäre in Bezug zur Googles neuer Datenbrille Glass. Dabei bezeichnete der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, Nutzer der Hightech-Brille als Verletzter von Persönlichkeitsrechten. "Die bringen diese Brille, diese Waffe zur Verletzung von Persönlichkeitsrechten auf den Markt, um Daten zu sammeln", so Weichert. „Es werden unter Umständen völlig wildfremde Personen ins Bild gesetzt und vielleicht mit einer Gesichtserkennung dann identifiziert.“ Diese "Idioten" sollten von der Gesellschaft "geächtet" werden - so hofft der Datenschützer.

Im ARD-Beitrag kamen aber auch gefasstere Stimmen zu Wort. Social-Media-Unternehmer Ibrahim Evsan meint dazu: „Dass das natürlich Menschen nicht gut finden, ist mir klar, aber was soll man machen. Datenschutz ist einfach eine alte Idee, die meisten Menschen verstehen noch nicht einmal genau, was das ist. Die Geräte werden kommen, die kann man bestellen. Und wir werden es gerne haben wollen, weil es unglaublich cool ist.“

Zur Rechtslage äußerte sich zudem Urheberrechts-Experte Prof. Jan Hegemann.
„Ich darf Bilder von Menschen, die ich irgendwo auf der Straße sehe und filme, nicht ohne ihre Einwilligung verbreiten. Wenn ich das tue, setze ich mich zivilrechtlichen Unterlassungs-, möglicherweise auch Geldentschädigungsansprüchen aus. Und ich setze mich möglicherweise auch einer Strafverfolgung aus, denn derjenige, der da gefilmt worden ist, kann Strafanzeige stellen.“

Quelle: Winfuture
 
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accC

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Leider sehr viel Falschwissen und bla bla.

"Die bringen diese Brille, diese Waffe zur Verletzung von Persönlichkeitsrechten auf den Markt, um Daten zu sammeln", so Weichert. „Es werden unter Umständen völlig wildfremde Personen ins Bild gesetzt und vielleicht mit einer Gesichtserkennung dann identifiziert.“

Eine Waffe ist es nicht, es ist ein schlichter Alltagsgegenstand bzw. wird dazu werden. Prinzipiell eine bessere Digitalkamera, aber sicherlich keine Waffe.
Natürlich kann man sie zu illegalen Zwecken nutzen, aber genauso kannst du deine bisherige Digitalkamera zu illegalen Zwecken nutzen oder ein Auto, ein Waffeleisen, oder oder. Man kann so gut wie jeden Gegenstand zu illegalen Zwecken nutzen, notfalls kannst du auch mit einem Kugelschreiber einen Menschen töten, das macht den Kugelschreiber aber nicht zu einer Waffe.

Einen Social Media Unternehmer zu Social Media zu befragen ist natürlich äußerst neutral, diese Meinung als "gefasst" zu bezeichnen, ist allerdings ein die Kirsche auf der Torte des Bullshits.
„Dass das natürlich Menschen nicht gut finden, ist mir klar, aber was soll man machen. Datenschutz ist einfach eine alte Idee, die meisten Menschen verstehen noch nicht einmal genau, was das ist. Die Geräte werden kommen, die kann man bestellen. Und wir werden es gerne haben wollen, weil es unglaublich cool ist.“
Was man machen soll ist nicht die Frage, die Frage ist, was man machen möchte. Wenn wirklich der Wille da wäre, gäbe es in einer Woche ein Import, Herstellungs, Handels und Besitzverbot für diese Google Glass. Hier stehen aber wirtschaftliche Interessen deutlich höher als persönlichkeitsrechtliche - so wie immer, wenn man sich einen Teil vom Kuchen erhofft. Datenschutz als alt und deshalb obsolent zu bezeichnen ist an Dreistigkeit nicht zu übertreffen. Allerdings mit einer Aussage hat er recht, die Leute werden es haben wollen, weil die Durchschnittsgesellschaft erst lernt, wenn jeder Einzelne so richtig hart auf die Nase gefallen ist und bei manchen ist selbst das nicht genug, aber wenn dann soll es doch bitte der Gesetzgeber wieder richten.


Zum Glück wird erwähnt, dass Prof Jan-Irgendwas ein Urheberrechts-Experte ist, denn Urheberrecht hat nichts mit Persönlichkeitsrechten zu tun.
Urheberrecht hat ein Schaffender auf das von ihm geschaffene Werk, Persönlichkeitsrecht schützen die "Persönlichkeit".
Die Aussage von ihm ist nur die halbe Wahrheit. Es ist zwar korrekt, dass zumindest in Deutschland niemand ein Photo einer bestimmten Person als Bildmittelpunkt machen darf, ohne dass er die ausdrückliche Erlaubnis dazu erhalten hat, allerdings ist es durchaus erlaubt ein Photo einer Menschenmenge zu machen und dieses zu publizieren, solange der Fokus nicht auf dem Einzelnen liegt.

Erlaubt:


Verboten:


In beiden Bildern ist diese junge Dame mit blonden Haaren und Sonnenbrille enthalten. Im ersten Fall ist sie allerdings nicht Bildmittelpunkt und das Photo darf so vom Photographen veröffentlicht werden, selbst wenn diese junge Frau explizit nicht damit einverstanden ist, hat sie keine Chance dagegen vorzugehen. - Zumindest unter der Annahme, dass das Photo auf einem öffentlichen Platz aufgenommen wurde, in privater Umgebung wäre das dann noch mal einzelfallabhängig zu entscheiden.
Photo 2 ist allerdings verboten. Hier ist die gleiche Dame eindeutig Bildmittelpunkt. Der Photograph darf das Photo nur mit Erlaubnis der abgebildeten Person veröffentlichen.
Im Übrigen, um den Bogen zum Urheberrecht zu schlagen. In beiden Fällen liegt das Urheberrecht an dem Photo beim Autor. Das Urheberrecht selbst kann er nicht einmal einer Agentur, für die er arbeitet vollkommen übertragen, er kann bestimmte Rechte (etwa das Publikationsrecht) weiterveräußern.
 

TRON2

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@accC:

Und was sagst Du hier zu?

Thomas Schwenke
Datenschutz-Experte
„Es ist durchaus möglich, dass die Person zum Beispiel von mir verlangt, dass ich meinen Ausweis zeigen muss, dass sie meine Adressdaten hat, damit sie weiß, wenn die Aufnahme veröffentlicht wird, gegen wen sie sich richten kann. Ich kann mir auch Situationen vorstellen, wo zum Beispiel die Polizei herbei gerufen wird, wenn ein Google-Glass-Träger diese Informationen nicht herausgeben möchte.“

Lustig finde ich ja auch, dass gerade in den USA, wo sie ja wenig von Datenschutz halten, Nutzer vielerorts zu einem regelrechten Hass-Objekt geworden sind. Google-Glass-Träger werden dort inzwischen auch Glass-Holes betietelt.:D
 

NecroniX

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@accC:
Sehr guter und durchdachter Beitrag :T

BTT:
Ich finde das Potential und die Risiken und von Google Glass immens...
Es gibt soviel Gelegenheiten in denen Glass eine echte Bereicherung und Optimierung darstellt, egal ob im allgemeinen oder sehr spezifischen Sinne. Im Anderen Sinne ist das natürlich ein optimales Überwachungswerkzeug für NSA und co. bzw. ein super Analysetool für Google, in dem Sinne müssten imho ein Gesetz verabschiedet werden, welches eine kommerzielle Nutzung sehr strikt reglementieren muss. Gegen den NSA Verein kann man natürlich nicht viel ausrichten, da durch den technischen Fortschritt sich auch immer wieder neue Optionen Nachrichtendienste bieten, diese zu unterwandern.

Was ich als total asozial und als alles andere als legitim empfinde sind Angriffe bzw. deren Ankündigung auf Glassträger. Gibt schon genug Leute die sich in Foren geäußert haben, dass sie ihre "Persönlichkeitsrechte" gern mit Fäusten "verteidigen" würden. Bliebt abzuwarten wie sich das entwickelt, wenn Glass den breiten Markt erreicht...
 

cokeZ

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Klasse dann hab ich die Fäuste schwingenden Idioten ja direkt auf Bild :D
Na spass...ich find die Brille kalsse.
 

accC

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@accC:
Und was sagst Du hier zu?
Problematisch und gar nicht so leicht zu beantworten. Ich weise jetzt mal noch mal darauf hin, dass ich natürlich ein Laie bin und dir keine insbesondere verbindliche Auskunft oder Rechtsberatung leisten kann und darf. In so weit kann ich also nur von meiner Erfahrung und dem sprechen, was ich so mitbekommen habe.
Also zunächst mal sollte man zwei Situationen unterscheiden: Hast der Photograph gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen oder nicht?
Ist es nicht der Fall, dann bestehen natürlich keine Forderungen der "betroffenen Person" gegenüber dem Photographen.
Im anderen Fall hat die betroffene Person offensichtlich Forderungen gegenüber dem Photographen.

Die betroffene Person darf keine Eigentumsverletzung begehen, sie darf also bspw. nicht deine Kamera entwenden. Sollte es für genau diesen Fall keine entsprechende Regelung geben, dann dürfte auch keine Berechtigung bestehen deinen Perso einzusehen, außer du erlaubst das explizit. Festsetzen darf dich die betroffene Person nur unter bestimmten Umständen. Bspw. darf dich ein "ziviler" Ladenbesitzer auch "gefangen nehmen", wenn du Ware klauen wolltest/ geklaut hast. In dem Fall hast du keine Ansprüche (insbesondere Freiheitsberaubung), die du geltend machen kannst. Hat dich die Person aber festgesetzt, ohne dass du etwas verbotenes getan hast, um beim Beispiel zu bleiben der Ladenbesitzer glaubt zwar, du hättest Ware geklaut, du hast es aber nicht, dafür setzt er dich fest, dann ist das Freiheitsberaubung (ggf. kommt noch mehr dazu) und das geht dann voll zu Lasten des Ladenbesitzers. Ob sich das so auf den o.g. Fall übertragen lässt, wäre fraglich, das weiß ich nicht.

Wie angedeutet, kann es sein, dass es spezielle Gesetze wegen dem Bilderkram gibt, mir ist da jetzt nichts direkt bekannt. Allerdings noch mal der Hinweis, ich bin Laie und kann nur von meiner Erfahrung und dem, was ich gehört und gelesen habe, berichten. Das ist keine Rechtsberatung und sollte mit der nötigen Vorsicht behandelt werden.
Gerade wer da professionell viel unterwegs ist, sollte sich zumindest ein Beratungsgespräch mit einem Fachanwalt antun und dort seine Fragen stellen. Kostenlos und zumindest um einiges sicherer, als mein gefährliches Halbwissen hier, ist eine Anfrage bei wbs-law, Herr Solmecke beantwortet jeden Sonntag Nutzerfragen auf dem Youtube-Channel. Das Thema wurde schon das ein oder andere mal behandelt, bei speziellen konkreten Fragen bin ich mir jedoch sicher, dass auch diese beantwortet werden. Schon etwas älter und ich glaube seit dem gab es auch wieder die ein oder andere Änderung: klick



Lustig finde ich ja auch, dass gerade in den USA, wo sie ja wenig von Datenschutz halten, Nutzer vielerorts zu einem regelrechten Hass-Objekt geworden sind. Google-Glass-Träger werden dort inzwischen auch Glass-Holes betietelt.:D
Allerdings muss man auch sagen, dass es gerade durch die Stars in den USA auch sehr schöne Gesetze gegen Paparazzis gibt.



@accC:
Sehr guter und durchdachter Beitrag :T
Danke :)



Es gibt soviel Gelegenheiten in denen Glass eine echte Bereicherung und Optimierung darstellt, egal ob im allgemeinen oder sehr spezifischen Sinne. Im Anderen Sinne ist das natürlich ein optimales Überwachungswerkzeug für NSA und co. bzw. ein super Analysetool für Google, in dem Sinne müssten imho ein Gesetz verabschiedet werden, welches eine kommerzielle Nutzung sehr strikt reglementieren muss. Gegen den NSA Verein kann man natürlich nicht viel ausrichten, da durch den technischen Fortschritt sich auch immer wieder neue Optionen Nachrichtendienste bieten, diese zu unterwandern.
Du solltest nicht vergessen, dass die NSA derartige Techniken schon seit Jahren kennt, Wanzen und Kameras gehören da zur Standardausrüstung. Dass die Technik nun Massentauglich wird, ist die andere Sache. Die Problematik ist nicht, dass es keine Gesetze zur Reglementierung gibt, wie ich angedeutet habe, gibt es ja durchaus entsprechende Gesetze, in sehr vielen Ländern gibt es solche und ähnliche Regelungen zu Personen auf "Lichtbildaufnahmen". Die Problematik liegt viel eher in der Nachweisbarkeit. Denn ein Gesetz, dessen Einhaltung nicht eindeutig prüfbar ist, ist wirkungslos.
 

TRON2

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  • #7
@accC: Neben der rein rechtlichen Seite, birgt diese Art von Technik auch gewissen gesellschaftliche Risiken. In der Praxis wird man solche Verstöße nicht mehr real verfolgen können. Wenn alle Gespräche oder Begebenheiten ins kleinste analysiert und für ewig vorgehalten werden können, dann ändert das natürlich auch das Verhalten und die Sicht auf Richtig oder Falsch grundlegend.

Um sich das mal vorzustellen könnte eine Folge der UK TV Serie: Black Mirror - Das transparente Ich (The Entire History of You), interessant sein.:)
Wenn es dann auch noch künstliche Intelligenz dazu kommt.:eek:

n dieser alternativen Realität hat jede Person Zugriff auf ein System, das alles aufnimmt, was man tut oder wahrnimmt. Niemand vergisst mehr ein Gesicht, einen Feiertag oder ein alltägliches Ereignis. Allerdings wirkt sich dies nicht immer gut aus.

Hier nochmal der ARD Beitrag.
http://www.ardmediathek.de/das-erst...raftaeter-google-glass-in?documentId=20974630
 
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Novgorod

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Es ist zwar korrekt, dass zumindest in Deutschland niemand ein Photo einer bestimmten Person als Bildmittelpunkt machen darf, ohne dass er die ausdrückliche Erlaubnis dazu erhalten hat

nein, ist es nicht.. ich darf im öffentlichen raum so viele bilder von dir machen wie ich will - ob mit so einer selten dämlichen brille, mit einer normalen digitalkamera, mit meinem sniper-teleobjektiv, per drohne oder sogar als portrait-zeichnung aus dem gedächtnis (ggf. auch "live" wenn du lange genug an einem ort bleibst :D)... die einverständnis brauche ich nur für die veröffentlichung (mit der ausnahme, die du ja selbst erwähnst), aber weder fürs ansehen mit meinen eigenen augen noch fürs knipsen.. andernfalls dürften keine kameras im öffentlichen raum hängen (ein hinweis darauf ist keine einverständnis) und privatdetektive könnten bestenfalls aus dem gedächtnis erzählen ;).. achja, und die ganzen kameras in den autos, die so viele stunden idioten im russischen straßenverkehr auf youtube zeigen, wären dann auch lange verboten (hier ist das veröffentlichen auf youtube natürlich tatsächlich verboten, wenn personen oder kennzeichen zu sehen sind, aber das filmen ist nicht verboten)..

die privatsphäre ist besonders geschützt, und zwar sowohl vor fotos als auch vor (spanner-)blicken, aber wer sich auf die straße begibt und damit seinen geschützten privatbereich verlässt, muss auch damit rechnen gesehen zu werden - super simple stuff...
 

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Aber muss man diese Einschränkungen hinnehmen? Muss ich jetzt nur aus Angst vor 99% der (hypothetischen) Glass-tragenden Bevölkerung meiner Stadt zu Hause bleiben?
 

TRON2

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@Novgorod

Ich finde halt, dass es einen Unterschied macht, ob man einen Film oder ein Foto willentlich macht. Also sich dafür entscheidet und physisch vorbereitet. Bei so einer Brille ist es anders. Sie ist ja immer da und nicht mehr nur griffbereit. Ob Dauerbetrieb oder mit Augenzwinkern, das geht zu weit.:o Das weiß auch Google und hält Feature zurück, bis sich das Konsument daran gewöhnt hat.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Aber muss man diese Einschränkungen hinnehmen? Muss ich jetzt nur aus Angst vor 99% der (hypothetischen) Glass-tragenden Bevölkerung meiner Stadt zu Hause bleiben?

nicht mehr oder weniger als vor den 99.9% der bevölkerung, die dich jederzeit mit irgendeinem anderen aufnahmegerät fotografieren können oder vor den 100% der bevölkerung, die dich konsequenzenlos jederzeit beobachten können, sich dein gesicht merken können oder einfach nur aufschreiben, wo du so den tag über hingehst.. ja, das "problem" besteht schon seit gefühlten 8000 jahren zivilisation und ich verstehe einfach nicht, warum sich gerade jetzt über eine bestimmte implementierung eines bestimmten gerätes aufgeregt wird.. ich meine, wenn dir irgendwelche kameratragenden leute auf der straße schon angst machen, welche panikattacken kriegst du erst, wenn einer von denen dich anguckt oder gar anspricht? :D
öffentlichkeit bedeutet, dass man eben in kauf nimmt gesehen zu werden, wenn man seinen keller mal verlässt, um am sog. gesellschaftlichen leben teilzunehmen - das ist nunmal per definition der "preis" dafür.. ich bezweifle, dass sich die google-"angsthasen" beim einkaufen vermummen, damit die lidl-verkäuferin ihr gesicht nicht sieht, aber gerade das wäre konsequent, denn von ihr geht nicht weniger "gefahr" aus als von jedem kameraträger :rolleyes:..

@TRON: wovon redest du? kann man auch unwillentlich fotos von jemandem machen? aus versehen? und dann vergisst man aus versehen sie zu löschen? :confused: viele leute haben grundsätzlich kameras in ihrem auto laufen (nicht nur in russland), seit sie so schön billig geworden sind - wo ist da die entrüstung? die dinger werden auf absehbare zeit um größenordnungen weiter verbreitet sein als der überteuerte google-schrott, aber da kräht kein hahn nach - selektive wahrnehmung, oder?
aber grundsätzlich, welchen eingriff in das persönlichkeitsrecht siehst du durch das filmen in der öffentlichkeit, der nicht bereits durch das bloße anstarren vollzogen wird? missbrauch (also veröffentlichung ohne erlaubnis) wird doch nicht dadurch "erleichtert", dass die knips-taste keine taste mehr ist, sondern irgendwas anderes!?
 

gelöschter Benutzer

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Ob ich jetzt mein Handy raushole und filme oder ob ich eine Videobrille auf habe, muss doch selbst in deinem Universum ein Unterschied sein. Mal ganz davon abgesehen, dass Glass-Inhalte meistens auch in der Google-Cloud landen. Klar, man kann tolle Sachen damit machen und ja, das konnte man alles auch schon vorher. Aber eben nicht genau in dieser Konstellation.

Langsam frage ich mich, ob du einfach nur trollst oder ob du wirklich so verblendet bist. Selbst ich, der Cloud-Dienste nutzt, der auf Facebook mal aktiv war, der twittert und was auch immer ich mit dem Technik-Krams anstelle, selbst ich merke, dass Google Glass einfach anders ist.


EDIT: ok, DFTT.
 
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Novgorod

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was macht es denn in deinem universum für einen unterschied? beides sind geräte, beides kann man tun ohne dass du es mitbekommst, beides landet "meistens auch in der google-cloud".. welche konstellation macht denn dieses eine dumme gerät so krass viel "gefährlicher" als eine kamera im auto oder im jackenknopf!? :confused: langsam glaub ich, dass dir die technische entwicklung der letzten 40 jahre erst dann bewusst wird, wenn "google" auf einem schrott-produkt steht, oh mann :rolleyes:..
 

devrim

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Wieso gehen immer alle davon aus, das man die ganze Zeit am filmen ist?
Hier wird Technik auf Teufel komm raus verdonnert.

Ich für meinen Teil denke, das die Brille in der Arbeitswelt oft vertreten sein wird.
Wenn ich an Maschinen rumbaue habe ich die Unterlagen direkt im Blickfeld.
 

accC

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ich darf im öffentlichen raum so viele bilder von dir machen wie ich will (...) die einverständnis brauche ich nur für die veröffentlichung
Veröffentlichung oder Weiterreichung, was wohl passiert, wenn du die Bilder auf einen google-Server schiebst und google zur Weiterverarbeitung/Analyse gibst, sind verboten. Selbst wenn du das nicht machst, darf ich auf dem Bild nicht als Bildmittelpunkt drauf sein, wenn ich mich recht entsinne.

Bezüglich Überwachungskameras, natürlich ist von allem der Staatsapperat ausgenommen, für die gelten noch mal andere Spielregeln. ;)
Im öffentlichen Raum darfst du zwar Bilder machen, jedoch immer noch nicht mit mir als Bildmittelpunkt.
Personen der Zeitgeschichte oder des öffentlichen Interesses (Frau Merkel) sind dann auch noch mal bedingt davon ausgenommen.

achja, und die ganzen kameras in den autos, die so viele stunden idioten im russischen straßenverkehr auf youtube zeigen, wären dann auch lange verboten (hier ist das veröffentlichen auf youtube natürlich tatsächlich verboten, wenn personen oder kennzeichen zu sehen sind, aber das filmen ist nicht verboten)..
Ich kenne die Gesetze in Russland nicht, ich habe mich eigentlich auf den deutschen Rechtsraum bezogen.

die privatsphäre ist besonders geschützt, und zwar sowohl vor fotos als auch vor (spanner-)blicken, aber wer sich auf die straße begibt und damit seinen geschützten privatbereich verlässt, muss auch damit rechnen gesehen zu werden - super simple stuff...
Richtig, du darfst mich sehen, wenn ich auf die Straße betrete. Das heißt aber nicht, dass du ein Photo von mir machen und an Google weiterreichen darfst. Siehe dazu den ersten Abschnitt hier im Posting.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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wie lautet denn die rechtsprechung dafür? ich kann selbstverständlich aufgenommene bilder ohne irgendeine zustimmung der objekte freunden und verwandten zeigen.. genauso darf der privatdetektiv fotos an seinen auftraggeber weiterreichen.. grundsätzlich kann jeder "verkehrsdaten" von dir im öffenlichen raum erfassen und z.b. zur anonymisierten auswertung weitergeben - das wird auch fleißig gemacht, von verkehrszählungen bis zu marketing-scheiße in shopping-malls..

Bezüglich Überwachungskameras, natürlich ist von allem der Staatsapperat ausgenommen, für die gelten noch mal andere Spielregeln. ;)

ich meinte auch privatleute, z.b. laden- und tankstellenbesitzer, deren kameras nicht unbedigt genau vor der türschwelle aufhören zu filmen - das ist rechtlich überhaupt kein problem und kennzeichnen muss man das auch nur in "halböffentlichen" (d.h. kommerziellen) gebäuden; bei mir zuhause darf ich auch versteckt filmen, solange es nicht in die geschützte privatsphäre eingreift (klo oder schlafzimmer des gastes)..

Im öffentlichen Raum darfst du zwar Bilder machen, jedoch immer noch nicht mit mir als Bildmittelpunkt.

also wenn sich die rechtsprechung nicht grundlegend geändert hat, gilt eben dies für veröffentlichungen, nicht für das filmen an sich (wieder mal siehe privatdetektive und eigentlich alle arten von überwachungskameras, da ja jederzeit irgendwer in den bildmittelpunkt laufen könnte)..

Personen der Zeitgeschichte oder des öffentlichen Interesses (Frau Merkel) sind dann auch noch mal bedingt davon ausgenommen.

das gilt ebenso explizit für veröffentlichungen.. ein politiker kann keine zeitung verklagen, die ein peinliches bild von ihm veröffentlicht, eine privatperson schon.. gegen den fotografen kann aber keiner von ihnen klagen..

Richtig, du darfst mich sehen, wenn ich auf die Straße betrete. Das heißt aber nicht, dass du ein Photo von mir machen und an Google weiterreichen darfst.

tja, das sehe ich anders ;).. wenn ich legal aufschreiben darf, wann und wo ich dich gesehen habe, dann kann ich das ebensogut in form von digitalen pixeln tun, die bedeutung dieser information ist ja dieselbe.. und ob ich meine bilder auf papier drucke, auf einen USB-stick packe oder in eine dämliche "cloud", ist meine sache - solange das medium nicht öffentlich zugänglich ist, werden keine persönlichkeitsrechte verletzt.. überhaupt suggerierst du mit deinem "an google weiterreichen", dass damit in jedem fall rechte verletzt werden und das ist einfach quatsch! damit schaffst du die unschuldsvermutung ab - mit demselben argument müsste man DSL-anschlüsse verbieten, weil damit ja warez verbreitet werden können (mit analog-modem aber scheinbar nicht :confused:).. für den missbrauch ist immernoch jeder selbst verantwortlich, weder google noch die technologie an sich..
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Wenn erst mal die Gesichtserkennung Stand der Technik ist, dann haben die Frauen auch sofort meine Daten und schon kommen sie auf den Knien angerutscht. Das werden herrliche Zeiten. :D
 

TRON2

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  • #19
@TRON: wovon redest du? kann man auch unwillentlich fotos von jemandem machen? aus versehen? und dann vergisst man aus versehen sie zu löschen? :confused:

Naja, ich meine damit ein bewussten Akt. So wie "alle mal Lächeln" oder ich mache ein Familienvideo und nehme eine Kamera in die Hand. Bei Glass ist das so wie nebenbei, vllt. auch irgendwann durchgehend. Sie ist eben jederzeit postiert, läuft nebenher. Da kann das irgendwann unbewusst und zur Gewohnheit werden.

; bei mir zuhause darf ich auch versteckt filmen, solange es nicht in die geschützte privatsphäre eingreift (klo oder schlafzimmer des gastes)..

Nein, darft Du nicht.:o
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Da kann das irgendwann unbewusst und zur Gewohnheit werden.

inwiefern ist das (persönlichkeits-)rechtlich relevant, ob man "ganz bewusst" oder nebenbei filmt oder was für gewohnheiten man hat? in der regel wird bei diesem bestimmten gerät das gefilmte ja nicht einmal dauerhaft gespeichert, im gegensatz zu den kameras im auto (über die sich immernoch niemand aufregt)...

Nein, darft Du nicht.:o

seit 2004 darf man das nicht mehr uneingeschränkt (was genau bedeutet "unbefugt" im §201a?), aber ich hab noch nie davon gehört, dass ein einbrecher gegen den betreiber einer versteckten privaten überwachungskamera geklagt hat.. ebenso werden nach wie vor aufnahmen mit versteckter kamera von journalisten gemacht und sogar (anonymisiert) veröffentlicht.. letztlich ist ja sowieso alles auslegungssache; auch das filmen im öffentlichen raum ist unzulässig, wenn von missbrauch ausgegangen werden kann (wenn dich z.b. ein schon straffällig gewordener stalker filmt) - aber das sind eben ausnahmen und nicht die regel.. von missbrauch kann man nicht automatisch ausgehen, nur weil ein bestimmtes gerät zum filmen benutzt wird!
 
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