Münchner Amoklauf: Sieben Jahre Haft für Waffenhändler

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
revolver-2398825_960_720-1.jpg
Das Landgericht München I hat Philipp K., den Verkäufer der Tatwaffe, die bei dem Münchner Amoklauf zum Einsatz kam, am Freitag (19.01.2018) zu sieben Jahren Haft verurteilt. Der 18-Jährige Amokläufer David S. erschoss am 22. Juli 2016 am Münchner Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) neun Menschen damit und verletzte fünf weitere, ehe er sich selbst tötete.



Waffenhändler Philipp K. hat seine illegalen Waffengeschäfte im Darknet abgewickelt. Dort agierte er unter dem Decknamen „Rico“. In Forumsbeiträgen führte Philipp K. aus, wie er Waffen illegal in der Schweiz, Tschechien und der Slowakei erworben habe. Statt Waffen anonym per Post zu verschicken, setzte „Rico“ auf persönliche Übergaben, sogenannten „Real Life Treffs“. So hatte auch der 18-jährige Schütze David S. die Pistole vom Typ Glock 17 und Hunderte Schuss Munition bei Händler Philipp K. in Marburg (Hessen) abgeholt. Der Waffenhändler war und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Seine Tat hat er gestanden und sich bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt.



Das Gericht sprach nach mehr als 20 Verhandlungstagen den 33-Jährigen Philipp K. wegen fahrlässiger Tötung in neun Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in fünf Fällen und Verstößen gegen das Waffengesetz für schuldig. Während die Staatsanwaltschaft sieben Jahre und zwei Monate Haft forderte mit der Begründung, dass erst der Waffendeal die Tat am OEZ ermöglicht hat, plädierte die Verteidigung auf dreieinhalb Jahre Haft wegen Verstößen gegen das Waffengesetz. Sie argumentierte, eine fahrlässige Tötung, wie von der Staatsanwaltschaft angeklagt, sei nicht gegeben, denn Philipp K. habe nicht absehen können, was mit der Waffe geschehen sollte. Angesichts der langen Untersuchungshaft des im Sommer 2016 festgenommenen K. forderte die Verteidigung außerdem, den Haftbefehl gegen den Angeklagten außer Vollzug zu setzen und ihn freizulassen.

Die Nebenkläger, ca. 25 Angehörige der Opfer sowie deren Anwälte, hatten eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord gefordert. Die Familien warfen Philipp K. vor, er habe gewusst, was David S. mit der Pistole vorhatte, da beide eine rechtsradikale Gesinnung geteilt hätten. Doch obwohl die Opfer fast alle junge Menschen mit Migrationshintergrund waren, gingen die polizeilichen Ermittler nicht von politischen Motiven aus. Sie nehmen an, dass David S. aus persönlicher Kränkung handelte, denn seine Opfer glichen jenen Altersgenossen von David S., die ihn jahrelang gemobbt hatten. Einige Gutachter , es habe sich doch um eine rechtsextreme Tat gehandelt. Der Angeklagte Philipp K. betonte im Prozess, er hätte die Waffe nie verkauft, wenn er etwas von den Plänen des Amokläufers geahnt hätte.

Verteidiger David Mühlberger kritisierte in seinem Plädoyer die Nebenklageanwälte scharf, die eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord verlangt hatten. „Alle Hinterbliebenen haben den Eindruck, er hat die Menschen erschossen“, gibt Mühlberger zu bedenken. Das aber habe David S. getan, der nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden könnte. „David S. ist nicht Philipp K. und Philipp K. ist nicht David S.“, sagte Mühlberger. „Und Philipp K. ist auch nicht der Stellvertreter.“ Den Angehörigen sei nicht geholfen, wenn sie den Eindruck bekämen, dass Morde nicht aufgeklärt würden.

Am Montag beklagte eine Mutter, deren Sohn von S. erschossen wurde: Die Angehörigen hätten ein „Recht auf Rechtsprechung, aber kein Anrecht auf Gerechtigkeit“. Der Vater eines anderen Opfers rechnete nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft bitter vor: „Das sind acht Monate pro Leben.“ Philipp K. sagte in seinem Schlusswort, er wolle den Angehörigen und Hinterbliebenen sein Beileid aussprechen: „Ich habe das nie gewollt. Es tut mir wahnsinnig leid, was passiert ist.“

Mit dem Urteil ging das Gericht mit der Ansicht der Staatsanwaltschaft konform und geht zudem in die Justizgeschichte ein: Erstmals wird damit ein illegaler Waffenhändler mit dem Verkauf einer Schusswaffe für eine Tat verantwortlich gemacht, an der er nicht selbst beteiligt war.

Bildquelle: , thx! (CC0 Public Domain)




Autor: Antonia
 
Wieso wurde keine Anzeige erstattet?
Vielleicht aus dem gleichen Grund, wieso viele andere Taten wie Vergewaltigung oder ähnliches nicht angezeigt werden?! Vielleicht, weil, wie hier, viele Mobbing als nicht erwähnenswert oder verfolgenswert betrachten. War ja mit Stalking/Nachstellung ja ähnlich.

Letztendlich bleibt, daß das Mobbing keine Voraussetzung für die Tat war.
Genauso wenig wie diese Waffe.
 
Doch. Ohne diese Waffe hätte keiner mit ihr erschossen werden können.

Es kann bei einem Amoklauf kein erwiesenes Motiv geben
 
Gäbe es die gleiche Diskussion bezüglich des Waffenhändlers eigentlich auch, wenn dieser dem späteren Täter auf dem Schulhof ein Multitool verkauft hätte, mit welchem später eine Tat ausgeführt worden ist?
Aha, Multitool fällt also in die selbe Kategorie, wie eine Schusswaffe.
Sorry, aber jetzt bin ich echt raus.

Dies müsste vielleicht letztendlich geprüft werden, je nachdem, was für Dimensionen das hatte.
Ich dachte, Simone, die Auslöserin, müsste nach deiner Meinung auf jeden Fall in den Knast. Was ist da noch zu prüfen?
Oder kann es sein, dass das juristisch, so wie von mir mehrfach angemerkt, ein trickreicher Weg wäre?
 
Doch. Ohne diese Waffe hätte keiner mit ihr erschossen werden können.
Ja.. was aber eben nicht heißt, dass "diese" Tat, um die es geht, nicht stattgefunden hätte.


Aha, Multitool fällt also in die selbe Kategorie, wie eine Schusswaffe.
Sorry, aber jetzt bin ich echt raus.
Kommt drauf an, was du genau mit "Kategorie" meinst. Ein Multitool verstößt gegen das Waffengesetz(!)
 
Oh, falls dies unbekannt war: Die allermeisten Multitools fallen unter §42a Abs. 1 Nr. 3 WaffG. Multitools sind Einhandmesser und dürfen nicht geführt werden.
 
Oh, falls dies unbekannt war: Die allermeisten Multitools fallen unter §42a Abs. 1 Nr. 3 WaffG. Multitools sind Einhandmesser und dürfen nicht geführt werden.

Ich hab noch keins aus der Kategorie gesehen.
wenn sich deren Klingen einhändig öffnen und verriegeln lassen
Soviel dazu.

Um den Sprung zum Topic noch zu bekommen, stelle ich mir gerade vor, wie ich mit nem Multitool Amok laufen gehe und wie weit ich damit komme... :m
 
Kommt drauf an, was du genau mit "Kategorie" meinst. Ein Multitool verstößt gegen das Waffengesetz(!)
Und ein verrosteter Lauf einer WW2 Mscheinenpistolewäre, die einer "Schatzjäger" in einem Wald ausgegraben hat, wäre sogar ne Kriegswaffe, spielt aber in einer ganz anderen Liga, wie eine schussbereite Kurzwaffe. Was würde da wohl ein Staatsanwalt machen, wenn mit so einem Lauf ein Mensch erschlagen wird? Anlage gegen den Verkäufer wegen fahrlässiger Tötung? :D
Wenn du also ein Multitool mit einer Pistole gleich setzt, dann ist eine Diskussion wohl nur schwerlich möglich.
 
Ich hab noch keins aus der Kategorie gesehen.
Wenn du noch nie mit Multitools zu tun gehabt hast, mag das korrekt sein. Ansonsten dürftest du mit ziemlicher Sicherheit ziemlich falsch liegen. Selbst mein Rescue-Tool von Victorinox ist aus dieser Kategorie.

Um den Sprung zum Topic noch zu bekommen, stelle ich mir gerade vor, wie ich mit nem Multitool Amok laufen gehe und wie weit ich damit komme... :m
Und wie sieht da so deine Vorstellung aus? Ich frage auch nur, weil ich mir dessen bewusst bin, dass viele offensichtlich keine Ahnung bezüglich der Gefährlichkeit von Messern haben und dies total falsch einschätzen. Wie weit würdest du kommen, wenn du in einem vollen Kaufhaus im dichten Treiben plötzlich anfängst, den Leuten in den Hals oder ins Gesicht zu stechen? Nur ein kleiner Hinweis zur Güte: Ein Messer in dieser Nahkampfdistanz ist einer Schusswaffe deutlich überlegen.

Dein :m ist absolut unberechtigt.
 
Ich frage auch nur, weil ich mir dessen bewusst bin, dass viele offensichtlich keine Ahnung bezüglich der Gefährlichkeit von Messern haben und dies total falsch einschätzen. Wie weit würdest du kommen, wenn du in einem vollen Kaufhaus im dichten Treiben plötzlich anfängst, den Leuten in den Hals oder ins Gesicht zu stechen? Nur ein kleiner Hinweis zur Güte: Ein Messer in dieser Nahkampfdistanz ist einer Schusswaffe deutlich überlegen.
Da sieht man, wie bescheuert der Münchner Attentäter war, mehr als ein Jahr hinter einer Schusswaffe her zu sein. Einfach die Rush hour bei MC Donalds abwarten, mit dem Messer alle Zielpersonen niedermetzeln und den Erfolg feiern. Vollhonk.
 
Ganz nüchtern betrachtet: Ja, richtig.

Das betrifft allerdings nicht nur Amokläufe, sondern lässt sich selbstverständlich auch auf terroristische Anschläge übertragen. Ewigkeiten an Bomben herumbasteln, die dann nicht funktionieren, ist halt nicht so effektiv, als wenn man mit einem LKW in Menschenmengen fährt. Mittlerweile hat sich das ja auch herumgesprochen.
Genauso führen auch Amokläufe, die mit Schusswaffen durchgeführt werden, nicht immer zu dem gewünschten "Erfolg" des Täters.
 
Ohne diese Waffe hätte keiner mit ihr erschossen werden können.

juristisch relevant für eine tat (hier vermutlich mord und körperverletzung, wobei hierfür ja niemand verurteilt wurde) ist das ermordet bzw. verletzt werden, nicht das erschossen werden mit einer bestimmten waffe..

Um den Sprung zum Topic noch zu bekommen, stelle ich mir gerade vor, wie ich mit nem Multitool Amok laufen gehe und wie weit ich damit komme... :m

das ist für eine grundsätzliche haftungsfrage unerheblich.. bei so einem "amoklauf" kann (nein, muss ;)) man mindestens von körperverletzung ausgehen, somit ist es strafrechtlich relevant..

e: in der regel sind amokläufer nicht die hellsten lichter am weihnachtsbaum, das ist tatsächlich korrekt...
 
juristisch relevant für eine tat (hier vermutlich mord und körperverletzung, wobei hierfür ja niemand verurteilt wurde) ist das ermordet bzw. verletzt werden, nicht das erschossen werden mit einer bestimmten waffe..

Du hast vergessen, in welchen Thread Du hier schreibst? Es geht um fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung und die Relevanz wurde durch das Urteil bestätigt.
 
Die Vergleiche, auch der mit dem ONS, scheinen doch sehr erzwungen und alles andere als zielführend zu sein. Na klar mag so eine Abfuhr den einen oder anderen hart treffen, jedoch kann ja jetzt nicht jede noch so kleine Lebenskrise heran gezogen werden um ein Beispiel zu kreieren.

Durch solche legalen "kleinen Lebenskrisen" („Betrug‟ am Lebenspartner in Beispiel) wird sicher mehr Leid verursacht, als durch illegalen Diebstahl eines Pfandbons. Deshalb spricht man ja auch von Betrug, obwohl juristisch gesehen nichts passiert ist. Andere Rechtssysteme wissen das besser und kommen dem nach, indem z.B. beide Betrüger so lange mit Steinen beworfen werden, bis der Tod eintritt (Scharia, manchmal werden genderspezifische Unterschiede gemacht, aber das kennt unser Rechtssystem auch).

Für mich als utilitaristisch orientierten Agnostiker ist die Rechtsauffassung der Scharia hier der unsrigen überlegen, weil damit das Problem beigelegt ist, das andernfalls mit Ehrenmorden, Blutrache und Clankriegen mehr Leid über die Menschen bringen würde, als die Verurteilung der Betrüger zum Tode. Nun kann ein Rechtssystem wie die Scharia nicht ohne den kulturellen Kontext betrachtet werden, weshalb in Europa niemand wegen Ehebruch gesteinigt würde.

Gemessen an dem angerichteten Schaden und erzeugten Leid ist es lächerlich, dass der Diebstahl eines Pfandbons illegal ist, Ehebruch jedoch legal. Familien werden auseinandergerissen, Kinder geschiedener Paare werden traumatisiert und haben ein erhöhtes Armutsrisiko, der legal Betrogene kann schwere, psychisch behandlungsbedürftige Gesundheitsschäden davon tragen usw. Da der ONS jedoch legal ist, es also keinen Schuldigen gibt, kann keine Kausalkette gezogen werden, wenn der gehörnte Ehemann den ONS-Partner seiner Ehefrau "zu Brei schlägt". Denn die ist unschuldig und wo keine Schuld, da keine Strafe.

Nun geht es hier aber um illegalen Waffenhandel, keinen legalen ONS. Dass Händler und Kunde wegen des illegalen Handels zu bestrafen sind, daran besteht kein Zweifel. Schwierig ist die Kausalkette, den Händler dafür zu bestrafen, was der Käufer später mit der Waffe angerichtet hat. Da wird die Konstruktion des "er hätte wissen müssens" herangezogen, was nicht unproblematisch ist. Da könnte man nämlich auch sagen, die untreue Ehefrau "hätte wissen müssen", dass ihr Gehörnter- sie kannte ihn schließlich- aufgrund ihres legalen Betrugs illegale Straftaten begehen wird und ihr eine Mitschuld zusprechen. So wird aus einem legalen ONS ein illegaler. Das geschieht aber nicht. Beim Waffenhändler soll diese Konstruktion aber greifen, warum?

Es gibt Waffennarren, deren Leidenschaft darin besteht, möglichst Waffen zu "besitzen" und sei es illegal. Sie werden damit heimlich in den Wald fahren, ein paar Blätter von den Bäumen ballern und sich freuen. Sie werden (normalerweise) nie auf die Idee kommen, jemanden zu ermorden, sondern die Waffe wieder nach Hause schleppen, auseinandernehmen, putzen, ölen, zusammensetzen und sich sonst wie daran erfreuen. (Ich kenne das von Kameras und Linsen.)

Zurück zum Händler. "Musste er wirklich wissen", was der Käufer mit der Wumme genau anstellen wird? Denn nur dann könnte man ihm vielleicht eine Mitschuld an den damit verübten Verbrechen anlasten (was meinem Rechtsempfinden widersprechen würde, aber ich bin kein Jurist).
 
Du hast vergessen, in welchen Thread Du hier schreibst? Es geht um fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung und die Relevanz wurde durch das Urteil bestätigt.

hast du nicht was von erschossen werden geschrieben? der waffenhändler hat niemanden erschossen..

und das urteil ist überhaupt der grund für den thread..
 
Nun geht es hier aber um illegalen Waffenhandel, keinen legalen ONS. Dass Händler und Kunde wegen des illegalen Handels zu bestrafen sind, daran besteht kein Zweifel. Schwierig ist die Kausalkette, den Händler dafür zu bestrafen, was der Käufer später mit der Waffe angerichtet hat. Da wird die Konstruktion des "er hätte wissen müssens" herangezogen, was nicht unproblematisch ist. Da könnte man nämlich auch sagen, die untreue Ehefrau "hätte wissen müssen", dass ihr Gehörnter- sie kannte ihn schließlich- aufgrund ihres legalen Betrugs illegale Straftaten begehen wird und ihr eine Mitschuld zusprechen. So wird aus einem legalen ONS ein illegaler. Das geschieht aber nicht. Beim Waffenhändler soll diese Konstruktion aber greifen, warum?

Es gibt Waffennarren, deren Leidenschaft darin besteht, möglichst Waffen zu "besitzen" und sei es illegal. Sie werden damit heimlich in den Wald fahren, ein paar Blätter von den Bäumen ballern und sich freuen. Sie werden (normalerweise) nie auf die Idee kommen, jemanden zu ermorden, sondern die Waffe wieder nach Hause schleppen, auseinandernehmen, putzen, ölen, zusammensetzen und sich sonst wie daran erfreuen. (Ich kenne das von Kameras und Linsen.)

Zurück zum Händler. "Musste er wirklich wissen", was der Käufer mit der Wumme genau anstellen wird? Denn nur dann könnte man ihm vielleicht eine Mitschuld an den damit verübten Verbrechen anlasten (was meinem Rechtsempfinden widersprechen würde, aber ich bin kein Jurist).
Das sind doch exakt meine (und Novgorods) Punkte.. insofern stimme ich dir vollumfänglich zu.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben