• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Münchner Amoklauf: Sieben Jahre Haft für Waffenhändler

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Das Landgericht München I hat Philipp K., den Verkäufer der Tatwaffe, die bei dem Münchner Amoklauf zum Einsatz kam, am Freitag (19.01.2018) zu sieben Jahren Haft verurteilt. Der 18-Jährige Amokläufer David S. erschoss am 22. Juli 2016 am Münchner Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) neun Menschen damit und verletzte fünf weitere, ehe er sich selbst tötete.



Waffenhändler Philipp K. hat seine illegalen Waffengeschäfte im Darknet abgewickelt. Dort agierte er unter dem Decknamen „Rico“. In Forumsbeiträgen führte Philipp K. aus, wie er Waffen illegal in der Schweiz, Tschechien und der Slowakei erworben habe. Statt Waffen anonym per Post zu verschicken, setzte „Rico“ auf persönliche Übergaben, sogenannten „Real Life Treffs“. So hatte auch der 18-jährige Schütze David S. die Pistole vom Typ Glock 17 und Hunderte Schuss Munition bei Händler Philipp K. in Marburg (Hessen) abgeholt. Der Waffenhändler war am 16. August 2016 im hessischen Marburg festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Seine Tat hat er gestanden und sich bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt.



Das Gericht sprach nach mehr als 20 Verhandlungstagen den 33-Jährigen Philipp K. wegen fahrlässiger Tötung in neun Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in fünf Fällen und Verstößen gegen das Waffengesetz für schuldig. Während die Staatsanwaltschaft sieben Jahre und zwei Monate Haft forderte mit der Begründung, dass erst der Waffendeal die Tat am OEZ ermöglicht hat, plädierte die Verteidigung auf dreieinhalb Jahre Haft wegen Verstößen gegen das Waffengesetz. Sie argumentierte, eine fahrlässige Tötung, wie von der Staatsanwaltschaft angeklagt, sei nicht gegeben, denn Philipp K. habe nicht absehen können, was mit der Waffe geschehen sollte. Angesichts der langen Untersuchungshaft des im Sommer 2016 festgenommenen K. forderte die Verteidigung außerdem, den Haftbefehl gegen den Angeklagten außer Vollzug zu setzen und ihn freizulassen.

Die Nebenkläger, ca. 25 Angehörige der Opfer sowie deren Anwälte, hatten eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord gefordert. Die Familien warfen Philipp K. vor, er habe gewusst, was David S. mit der Pistole vorhatte, da beide eine rechtsradikale Gesinnung geteilt hätten. Doch obwohl die Opfer fast alle junge Menschen mit Migrationshintergrund waren, gingen die polizeilichen Ermittler nicht von politischen Motiven aus. Sie nehmen an, dass David S. aus persönlicher Kränkung handelte, denn seine Opfer glichen jenen Altersgenossen von David S., die ihn jahrelang gemobbt hatten. Einige Gutachter kamen jedoch mittlerweile zu der Einschätzung, es habe sich doch um eine rechtsextreme Tat gehandelt. Der Angeklagte Philipp K. betonte im Prozess, er hätte die Waffe nie verkauft, wenn er etwas von den Plänen des Amokläufers geahnt hätte.

Verteidiger David Mühlberger kritisierte in seinem Plädoyer die Nebenklageanwälte scharf, die eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord verlangt hatten. „Alle Hinterbliebenen haben den Eindruck, er hat die Menschen erschossen“, gibt Mühlberger zu bedenken. Das aber habe David S. getan, der nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden könnte. „David S. ist nicht Philipp K. und Philipp K. ist nicht David S.“, sagte Mühlberger. „Und Philipp K. ist auch nicht der Stellvertreter.“ Den Angehörigen sei nicht geholfen, wenn sie den Eindruck bekämen, dass Morde nicht aufgeklärt würden.

Am Montag beklagte eine Mutter, deren Sohn von S. erschossen wurde: Die Angehörigen hätten ein „Recht auf Rechtsprechung, aber kein Anrecht auf Gerechtigkeit“. Der Vater eines anderen Opfers rechnete nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft bitter vor: „Das sind acht Monate pro Leben.“ Philipp K. sagte in seinem Schlusswort, er wolle den Angehörigen und Hinterbliebenen sein Beileid aussprechen: „Ich habe das nie gewollt. Es tut mir wahnsinnig leid, was passiert ist.“

Mit dem Urteil ging das Gericht mit der Ansicht der Staatsanwaltschaft konform und geht zudem in die Justizgeschichte ein: Erstmals wird damit ein illegaler Waffenhändler mit dem Verkauf einer Schusswaffe für eine Tat verantwortlich gemacht, an der er nicht selbst beteiligt war.

Bildquelle: kalhh, thx! (CC0 Public Domain)



https://tarnkappe.info/muenchner-amoklauf-sieben-jahre-haft-fuer-waffenhaendler/Quelle
Autor: Antonia
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U.S.C.H.

Slayer

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@TBow:

Entschuldige bitte aber nur weil sich jemand eine Waffe beschafft, bedeutet dies noch lange nicht Mord, der Sprung dazu ist weit, denn sich eine mögliche Tatwaffe zu besorgen und die Tat auszuführen sind zwei paar Schuhe.

Der Nachweis ist doch relativ einfach, es wurde festgestellt dass die Kränkung durch jahrelanges Mobbing das vordergründige Motiv für den Amoklauf war. Mobber = mitverantwortlich. Man müsste nur das Mobbing nachweisen.

@KaPiTN:

Hätte sich David S auch ohne Mobbing auf die Suche nach einem illegalen Waffenhändler gemacht?

Es wurde ein gerechtes Exempel statuiert, die Familien sind gerächt, außer die Familie von David S und wenn der nächste wegen Mobbing durchdreht, einigen wir uns wieder darauf dass derjenige der ihm die Waffe gab der einzige Bösewicht ist.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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@TBow:

Entschuldige bitte aber nur weil sich jemand eine Waffe beschafft, bedeutet dies noch lange nicht Mord, der Sprung dazu ist weit, denn sich eine mögliche Tatwaffe zu besorgen und die Tat auszuführen sind zwei paar Schuhe.
Darum wurde er ja auch nicht wegen Beihilfe zum Mord verurteilt. Es war eben fahrlässige Tötung.

Der Nachweis ist doch relativ einfach, es wurde festgestellt dass die Kränkung durch jahrelanges Mobbing das vordergründige Motiv für den Amoklauf war. Mobber = mitverantwortlich. Man müsste nur das Mobbing nachweisen.
Sag das der Staatsanwaltschaft. Die wären sicherlich froh, eine derart schlüssige Kausalkette in Händen zu haben. ;)
Sprich, so einfach, wie du dir das vorstellst, ist das nicht. Wie gesagt, der Sprung ist weit. KaPiTN hats ja auch schon erläutert.
 

KaPiTN

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Der Nachweis ist doch relativ einfach, es wurde festgestellt dass die Kränkung durch jahrelanges Mobbing das vordergründige Motiv für den Amoklauf war. Mobber = mitverantwortlich. Man müsste nur das Mobbing nachweisen.

@KaPiTN:

Hätte sich David S auch ohne Mobbing auf die Suche nach einem illegalen Waffenhändler gemacht?

Man weiß nicht, ob und wie das Mobbing ausschlaggebend als Motiv war. Spielt aber auch keine Rolle, denn wie gesagt, kann das Mobbing höchstens Anlaß sein, aber kein Grund.
 

Carsten

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Im rechtlichen Sinne (vielleicht) (noch) nicht, jedoch muss man sich vor Augen führen (auch unabhängig von diesem Fall): Da hat einer bzw. eine Gruppe eine andere Person so dermaßen psychisch fertig gemacht, misshandelt, ausgegrenzt, und was weiß ich noch, dass diese Person sich nicht mehr anders zu helfen wusste oder keinen anderen Ausweg sah, als seine Peiniger zu töten bzw Amok zu laufen und/oder Suizid zu begehen.

Und jetzt wird auch noch so getan, als wenn diese Taten der Peiniger keine Auswirkungen haben dürften.. oder, dass eine solche explosionsartige Entladung der Wut und Hass völlig unverständlich wäre. Derweil klingt es so, als könnte man jemanden psychisch so kaputt machen wie man will - straffrei.

Die Auslöser für die Tat sollten die gleiche Strafe bekommen. Diese Diskussion jetzt, ob denn das Mobbing denn "wirklich" ausschlaggebend war, ist auch wieder bezeichnend.
 

TBow

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Die Auslöser für die Tat sollten die gleiche Strafe bekommen.
Jens hat den späteren Täter namens Martin 1 Jahr vor der Tat mehrfach verbal beleidigt und auch körperlich misshandelt, was auch strafrechtlich relevant wäre. Danach hat Jens die Schule gewechselt und hatte danach nur mehr online Kontakt, wo er sich ab und an abschätzig über den späteren Täter geäußert hat, wovon der Täter jedoch keine Kenntnis erlangte.
Ralf hat ihn bis zu seiner Tat verächtlich gemacht, ihn abschätzig gemustert und ihn vor anderen beschimpft. Körperliche Übergriffe sind nicht bekannt.
Simone, in die er verliebt war, hat nach Martins Liebesgeständnis bei einer öffentlichen Begegnung ihn vor aller Augen deswegen ausgelacht. Andere Vorfälle sind nicht bekannt.
In Martins Rechtfertigungsschrift konnten die Ermittler folgendes Lesen. "Alles Arschlöcher, aber Simone ist das größte Miststück von allen. Sie muss sterben, alle anderen sind Beiwerk".
Eine handvoll anderer Personen waren Mitläufer, die lachten über ihn, ab und an machten sie eine blöde Bemerkung und straften ihn ansonsten mit Ignoranz. Das bis zur Tat.

Wer von denen darf auch die gleiche Zeitspanne, wie der illegale Waffenhändler, absitzen?
 
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Carsten

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Nette Geschichte, klingt jedoch eher nach einer Episode "Gute Zeiten, schlechte Zeiten" als nach Mobbing.

wikipedia schrieb:
Mobbing oder Mobben steht im engeren Sinn für „Psychoterror am Arbeitsplatz mit dem Ziel, Betroffene aus dem Betrieb hinauszuekeln.“ Im weiteren Sinn bedeutet Mobbing, andere Menschen, in der Regel ständig bzw. wiederholt und regelmäßig, zu schikanieren, zu quälen und seelisch zu verletzen,..

Wir sprechen hier von ganz anderen Dimensionen.
 

TBow

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Nette Geschichte, klingt jedoch eher nach einer Episode "Gute Zeiten, schlechte Zeiten" als nach Mobbing.

Wir sprechen hier von ganz anderen Dimensionen.
Deine eigene Quelle sagt...
... andere Menschen, in der Regel ständig bzw. wiederholt und regelmäßig, zu schikanieren, zu quälen und seelisch zu verletzen

Ralf hat ihn bis zu seiner Tat verächtlich gemacht, ihn abschätzig gemustert und ihn vor anderen beschimpft. Körperliche Übergriffe sind nicht bekannt.
Ralf ist also deiner Meinung nach in einer ganz "anderen Dimension" und geht somit straffrei aus.

Jens hat den späteren Täter namens Martin 1 Jahr vor der Tat mehrfach verbal beleidigt und auch körperlich misshandelt, was auch strafrechtlich relevant wäre. Danach hat Jens die Schule gewechselt und hatte danach nur mehr online Kontakt, wo er sich ab und an abschätzig über den späteren Täter geäußert hat, wovon der Täter jedoch keine Kenntnis erlangte.
Auch Jens scheint bei dir, trotz begangenen Körperverletzungen, kein Mobber zu sein.

Simone, in die er verliebt war, hat nach Martins Liebesgeständnis bei einer öffentlichen Begegnung ihn vor aller Augen deswegen ausgelacht. Andere Vorfälle sind nicht bekannt.
In Martins Rechtfertigungsschrift konnten die Ermittler folgendes Lesen. "Alles Arschlöcher, aber Simone ist das größte Miststück von allen. Sie muss sterben, alle anderen sind Beiwerk".
Simone, ist die Initialzündung für den Amoklauf und geht trotzdem bei dir straffrei aus. Interessant, dass nicht einmal der einwandfrei dokumentierte Auslöser rechtlich etwas von dir zu befürchten hätte. **

Eine handvoll anderer Personen waren Mitläufer, die lachten über ihn, ab und an machten sie eine blöde Bemerkung und straften ihn ansonsten mit Ignoranz. Das bis zur Tat.
Auch die Mitläufer mit ihren wiederholten seelischen Verletzungen gehen bei dir straffrei aus.

Jetzt musst du mir genau erklären, welche ganz besonderen Aktivitäten die Personen des Mümchner Amoklaufes gesetzt haben müssen, damit es bei dir doch unter Mobbing fällt und sie, wie von dir gefordert, gleich hart bestraft werden müssten, wie der illegale Waffenhändler.

EDIT: **
Carsten schrieb:
Die Auslöser für die Tat sollten die gleiche Strafe bekommen.
Wie nun? Ab in den Knast, oder geht sie bei dir frei?
 
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KaPiTN

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Die Auslöser für die Tat sollten die gleiche Strafe bekommen.

Du hast einen 1NightStand mit einer Frau.
Dummerweise ist die in einer festen Beziehung und der Freund erfährt davon und schlägt seine Freundin zu Brei.

Wieviele Monate Haft hältst Du für Dich für angemessen, für Deine fahrlässige Körperverletzung?
 

Doc Lion

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Mal wieder eine verbale Stolperfalle gefunden? :rolleyes:

Mit deinem sinnfreien Argument könntest du jeden Fahrzeughersteller nennen, mit dessen Autos Unfälle geschehen.
 

Meta

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Novgorod

ngb-Nutte

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Ich habe erklärt, daß genau diese eine Waffe zu der Tat gehört und somit diese Tat ohne den Verkauf nicht hätte statt finden können.

dann geht es dir offenbar nicht um eine tat im juristischen sinne, ist also für das urteil völlig irrelevant.. hätte der täter an dem tag nicht exakt das gegessen, was er gegessen hatte, wäre es auch nicht dieselbe "tat" gewesen, weil es nicht derselbe täter wäre :rolleyes:..

Der Sprung von illegaler Waffe zu Tötung ist nicht weit, von jemanden Mobben zu Tötung jedoch schon.
Hier den Nachweis zu führen, dass eine ganz bestimmte Person dafür (mit)verantwortlich ist, ist schwierig. Beim Waffenhändler ist das vergleichsweise einfach.

was ist daran schwierig? ich dachte, das sei bereits nachgewiesen.. du brauchst schon eine menge juristische akrobatik, um den einen verursacher haftbar zu machen und einen anderen verursacher nicht.. beide fälle (mobbing und waffenverkauf) sind indirekte, also nicht unmittelbare, ursachen für die tat: einerseits kann in beiden fällen nicht vorhergesehen werden, dass die handlung zu dieser einen bestimmten tat führen wird; andererseits kannst du nicht ohne jeden zweifel beweisen, dass die tat ohne diese handlungen (mobbing und waffenverkauf durch die spezifischen personen) nicht passiert wäre, weil da noch der täter mit seinen souveränen entscheidungen dazwischen steht.. dass waffenhandel prinzipiell eine unspezifische gefährdung darstellt, steht außer frage, darum ist er ja verboten - aber das gleiche gilt natürlich auch für mobbing, selbst wenn es je nach art nicht gesetzlich verboten sein sollte.. eine haftung wegen fahrlässigkeit begründet sich aber nicht allein aus einer generell möglichen gefährdung und auch nicht aus der illegalität einer handlung (sonst wäre jede illegale handlung automatisch fahrlässig), sondern erst wenn die handlung auch die unmittelbare ursache ist..

wenn du also den waffenverkauf trotz der souveränität des täters als unmittelbare ursache ansiehst, dann ist das mobbing konsequenterweise (!) eine mindestens ebenso unmittelbare ursache für die tat (-> potentielle gefährdung ist gegeben und die möglichen auswirkungen sollten allen beteiligten bekannt sein, ist ja nicht der erste amoklauf)..
 

Meta

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verdi schrieb:
Schwere Mobbinghandlungen können strafbar sein. Körperverletzung (§223 StGB) (Sie liegt vor, wenn durch Mobbing jemand erkrankt und ein Arzt dies attestiert.)

Quelle

Also ohne Attest keine Strafbarkeit, keine "Tat" im Sinne des StGB. Und eine "Nicht-Tat" kann als Ursache einer "Tat" nicht verfolgt werden.
Interessant die Semantik: Tat -> Untat aber Schuld -> Unschuld.
 

Carsten

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Ralf ist also deiner Meinung nach in einer ganz "anderen Dimension" und geht somit straffrei aus.
Dies müsste vielleicht letztendlich geprüft werden, je nachdem, was für Dimensionen das hatte. Allerdings handelt es sich bei deiner Story eben um nur eines: Eine auf die schnelle erfundene Story, die irgendwie deine Argumentation unterstützen soll.

Simone, ist die Initialzündung für den Amoklauf und geht trotzdem bei dir straffrei aus. Interessant, dass nicht einmal der einwandfrei dokumentierte Auslöser rechtlich etwas von dir zu befürchten hätte.
Wir sprechen hier von Mobbing und psychischem Terror und nicht von einer misslungenen Liebschaft. Die Vergleiche, auch der mit dem ONS, scheinen doch sehr erzwungen und alles andere als zielführend zu sein. Na klar mag so eine Abfuhr den einen oder anderen hart treffen, jedoch kann ja jetzt nicht jede noch so kleine Lebenskrise heran gezogen werden um ein Beispiel zu kreieren.
Es ging zuletzt um Mobbing - nicht um Schulhofstreitereien. Natürlich muss es strafrechtlich irgendwo auch eine Grenze geben - die berühmte rote Linie. Nur wird ja hier so getan, als wäre alles(!) vollkommen egal.
Damit kämen wir allerdings amüsanter Weise wieder zum Anfang. Es wird ein Waffenhändler eingebuchtet, der selbst keiner Person geschadet hat - weder körperlich, noch psychisch. Das ist für die meisten hier vollkommen in Ordnung, selbst dann, falls es sich um eine doppelte Bestrafung handeln sollte. Andere Personen, die im Vorfeld einen echten Schaden angerichtet haben und die Situation erst darauf hin eskaliert ist - egal! Das erscheint mir halt deutlich.. seltsam.

Gäbe es die gleiche Diskussion bezüglich des Waffenhändlers eigentlich auch, wenn dieser dem späteren Täter auf dem Schulhof ein Multitool verkauft hätte, mit welchem später eine Tat ausgeführt worden ist?
 

KaPiTN

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Wenn es sich bei Mobbing um eine Tat handeln soll, muß man beantworten können:
Wer hat wann wo was wie getan?

Wieso wurde keine Anzeige erstattet?

Letztendlich bleibt, daß das Mobbing keine Voraussetzung für die Tat war.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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natürlich kann man beim mobbing ganz klar beantworten, wer wann wo was wie getan hat - wäre das nicht so, hätten die ermittler auch keinen grund, mobbing als motiv anzugeben, das wäre dann bestenfalls spekulation und nicht erwiesen..

was sollte eine anzeige mit dem thema zu tun haben? wurde der waffenhändler angezeigt?

und wenn mobbing erwiesenermaßen das motiv war, ist es auch eine voraussetzung für die tat, weil ohne das motiv die tat nicht passiert wäre..
 
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