Die Aneignung und gegebenenfalls Veräußerung von Strandgut war in den über Jahrhunderte hinweg oft sehr armen Küstenregionen wie denen an der Nordsee und Ostsee ein wesentlicher Beitrag zur Existenzsicherung. Angetrieben wurden die meisten Strandräuber, regelmäßig Fischer und Kleinbauern, also durch ihre Armut. Das Strandgut bot ihnen eine notwendige Ergänzung des kargen Einkommens.
Es gibt einerseits den „passiven“ Strandraub, auch als „Strandgang“ bezeichnet. Dabei wird der Spülsaum abgelaufen und das Strandgut angeeignet – einerseits natürliche Produkte wie Holz, und andererseits Gegenstände menschlicher Produktion wie Kleider, Wertgegenstände, Ausrüstung und Geräte oder ganze Schiffe. Er hat Ähnlichkeit mit dem einfachen Wilddiebstahl.
Die seltener verbreitete und mit wesentlich höherer krimineller Energie betriebene Form der Strandräuberei ist die „aktive“: Mit falschen Leuchtfeuern werden bewusst Schiffe auf Untiefen, Riffe oder auf den Strand gelockt und dann geplündert. Das fand auch in den zivilisierten Teilen der Welt erst im 19. Jahrhundert durch den flächendeckenden Bau von Leuchttürmen an den Küsten, die Herausgabe aktueller Seekarten und weitere Navigationshilfen ein Ende. Aus verschiedenen Gründen können bei dieser Art von Strandraub zunächst überlebende Schiffbrüchige doch noch den Tod finden. Weil beispielsweise das Strandrecht in der Regel vorsah, dass ein angestrandetes Schiff erst dann in das Eigentum des Finders überging, wenn die Besatzung umgekommen war, wurde diese Bedingung manchmal von den Strandräubern selbst herbeigeführt. Überlebende können dem Räuber zudem durch eine Anzeige gefährlich werden – was die Rücksichtslosigkeit der Strandräuber weiter erhöht. Etwas mehr Glück hatten da solche Schiffbrüchigen die, wie an vielen niedersächsischen Küsten noch bis ins dreizehnte Jahrhundert, zu Leibeigenen gemacht wurden