• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Kunde zahlt nur nach Mahnung

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 1550
  • Erstellt am

Gelöschtes Mitglied 1550

Guest

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Hi Leute,

mal eine reine Interessensfrage. Nehmen wir an, ich habe einen Kunden mit einem monatlichen Wartungsvertrag (95€/monatlich). Dieser Kunde zahlt allerdings immer erst nach der zweiten Mahnung/Zahlungserinnerung und das schon seit einigen Monaten.

Wie würdet ihr hier verfahren? Dem Kunden vorschlagen, auf vierteljährliche/halbjährliche/jährliche Zahlung umzustellen? Den Vertrag fristgerecht kündigen?

Grüße und danke für Tipps,
 

Nerephes

Badass No. 1
Veteran

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@besterwosgibt:

Ich würd einfach mal anrufen und fragen woran das liegt.

Vielleicht ergibt sich schon da eine Lösung.

Wenn der Kunde auf die Leistung angewiesen ist, würde ich die monatliche Wartung nur machen, wenn der Vormonat bezahlt wurde.

So ähnlich handhabe ich das mit einem meiner Kunden der eine ähnliche Zahlungsmoral aufweist.
 

Seonendseounli

Dummes Zeug

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Dir stehen Verzugszinsen i.H.v. 5% über dem Basiszinssatz zu. Davon kann jeder Kleinsparer mit einem Tagesgeldkonto nur träumen ;)
 

Gelöschtes Mitglied 1550

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  • #5
Dessen bin ich mir bewusst, allerdings mach mich das auch nicht so reich, dass ich das jeden Monat berechnen möchte. ;)

Ich habe ihm nun aufgezeigt, wo die Probleme sind und auf halbjährliche oder jährliche Zahlung bestanden. Ich bin auf die Antwort gespannt...
 

Seonendseounli

Dummes Zeug

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Du kannst ja immer bis kurz vor Verjährung warten, dann machst du an die €10 pro Betrag^^
 

spielor

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Verzichte doch auf die Mahnung und gib fixe Daten an, zu denen bezahlt werden muss. Dann gleich Gerichtsweg und wenn er zum zweiten mal die Kosten übernehmen musste, wird er sich das sauber überlegen. Die umstellung auf vierteljährlich wird nix bringen, da so kunden immer erst nach der Mahnung bezahlen.
 

Symetic

NGBler

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Ich versuche solche Pflegefälle immer zur Bankeinzugsermächtigung zu überreden.
Klappt öfter als ich dachte.
 

gelöschter Benutzer

Guest

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Wie würdet ihr hier verfahren? Dem Kunden vorschlagen, auf vierteljährliche/halbjährliche/jährliche Zahlung umzustellen? Den Vertrag fristgerecht kündigen?

Verstehe ich dich richtig?
Jemand der es nicht schafft monatlich 95€ zu zahlen soll dir dann vierteljährlich oder jährlich einen deutlich höheren Betrag zahlen?
Das hältst du für eine sinnvolle Lösung?
Wenn jemand es nicht schafft jeden Monat 95€ einzukalkulieren, dann soll er irgendwann auf einmal 285€ oder 1140€ haben?

Vielleicht ist das Problem ja nicht die monatliche Zahlungsweise sondern das Datum. Vielleicht gibts bei ihm ja erst ne Woche später Geld.
 

Gelöschtes Mitglied 1550

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  • #10
Verstehe ich dich richtig?
Jemand der es nicht schafft monatlich 95€ zu zahlen soll dir dann vierteljährlich oder jährlich einen deutlich höheren Betrag zahlen?
Das hältst du für eine sinnvolle Lösung?
Wenn jemand es nicht schafft jeden Monat 95€ einzukalkulieren, dann soll er irgendwann auf einmal 285€ oder 1140€ haben?

Vielleicht ist das Problem ja nicht die monatliche Zahlungsweise sondern das Datum. Vielleicht gibts bei ihm ja erst ne Woche später Geld.

Es handelt sich um einen Firmenkunden, der kein Problem mit den Kosten an sich, sondern mit seiner Organisation hat. Der Weg von meinem Kontaktmann in die Buchhaltung ist scheinbar mit großen Steinen gepflastert. ;)
 

Gelöschtes Mitglied 1550

Guest

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  • Thread Starter Thread Starter
  • #12
Ich berechne natürlich Mahnkosten - allerdings müssen diese soweit ich weiß verhältnismäßig sein; bei mir sind es aktuell 5€ pro Mahnung. Der Stress, ständig Mahnungen rauszujagen und das Konto zu prüfen ist mir aber einfach zu viel.
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
Achso, ich dachte du schickst kostenlose Mahnungen raus. Die Verzugszinsen kannst du ja auch recht einfach berechnen, Basiszinssatz gibt es immer hier: http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartikel/Bundesbank/Zinssaetze/basiszinssatz.html und im Verkehr mit Geschäftsleuten darfst du sogar deutlich mehr, nämlich 8% ansetzen.

Wenn du einen Wartungsvertrag hast, ist die Rechnung allerdings sowieso immer am jeweiligen Datum fällig und der Kunde gerät sofort in Verzug, nicht erst nach 30 Tagen. Siehe: http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html
2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn
1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,

Soll heißen: Er bezahlt für jeden Tag, den er nicht bezahlt, Zinsen. Da darfst du ihn natürlich gerne auch im Voraus darauf hinweisen und etwaig nicht gezahlte Beträge (z.B. wenn du ihn 1 Woche nach Rechnungsdatum hinweist, er aber erst 3 Wochen später bezahlt und keine Verzugszinsen berechnet) nachbezahlen lassen, das kannst Du ja dann zusammen mit der nächsten Rechnung rausschicken. Wenn das öfter vorkommt, würde ich einfach eine Zahlung im Voraus vereinbaren.

Ich selbst würde vermutlich so pissig sein, dass ich direkt 3 Tage nach dem nicht erfolgten Zahlungseingang eine Mahnung mit entsprechenden 5€ Kosten raushauen würde. Die 10min wären mir das wert, auf Dauer kann man das ja automatisieren ;)
 

bevoller

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4 Aug. 2013
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1.481
Dir stehen Verzugszinsen i.H.v. 5% über dem Basiszinssatz zu.
9 Prozent, da wir ja mittlerweile wissen, dass es um ein Handelsgeschäft und kein Verbrauchergeschäft geht.

Dessen bin ich mir bewusst, allerdings mach mich das auch nicht so reich, dass ich das jeden Monat berechnen möchte. ;)
Macht Excel doch automatisch. Sind immerhin sagenhafte 67 Cent pro Monat, wenn er jeweils einen Monatsbetrag schuldet. ;)


Soll heißen: Er bezahlt für jeden Tag, den er nicht bezahlt, Zinsen.
Sagenhafte 2,15 Cent pro Tag. ;)
Interessant ist allerdings ein anderer Aspekt.
Neben den Verzugszinsen, die hier den Kohl nicht fett machen (obwohl Kleinvieh bekanntlich auch Mist macht), besteht in der Neufassung des § 288 BGB bei Handelsgeschäften ein Anspruch auf eine Verzugspauschale von 40,-€ (Absatz 5).
Ich würde also eventuell eine Vorauszahlung fordern, wobei hier die Gefahr besteht, dass der Kunde irgendwann abspringt, wenn er keine Ware/Dienstleistung mehr geliefert bekommt. Oder mal dezent auf die Neufassung und die 40,- Euro hinweisen.
Vielleicht ist damit ja schneller eine Schmerzgrenze erreicht.
 

gelöschter Benutzer

Guest

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Es handelt sich um einen Firmenkunden, der kein Problem mit den Kosten an sich, sondern mit seiner Organisation hat. Der Weg von meinem Kontaktmann in die Buchhaltung ist scheinbar mit großen Steinen gepflastert. ;)

dann sorry, da passt mein Beitrag so gar nicht.
Da wäre dann vielleicht echt Lastschrift oder so ne sinnige Lösung.
Oder halt wirklich, wenn du das kannst, ne jährliche Zahlungsweise. So rennst du nur einmal deinem Geld hinterher.
Allerdings, hoffe für dich dein Firmenkunde geht dann nicht insolvent...
 

accC

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Nun du könntest deinen Kunden fragen, ob er nicht einen Dauerauftrag machen möchte oder dir eine Einzugsermächtigung gibt. Dann hätte sich das Problem mit dem "Vergessen" erledigt.

Es ist Abwägungssache. Lieber einen schlechten Kunden als gar keinen Kunden zu haben. Wenn die Auftragsbücher (überfüllt/)voll sind, dann kannst du auf den schlechten Kunden natürlich verzichten. Sonst gilt: lieber einen schlechten Kunden, als gar keinen Kunden.
 

electric.larry

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vorallem bei kleineren auftraggebern, die nicht so genau budgetieren wie "die grossen", habe ich immer wieder aehnliche situationen. auch bei kunden mit denen ich seit jahren zusammenarbeite.

wenn ich im bekanntenkreis das thema zahlungsmoral diskutiere, hoere ich immer wieder: "das kann man nicht mit sich machen lassen, wenn die nicht rechtzeitig bezahlen bekommen sie nichts mehr", oder, "du musst ja auch im supermarkt sofort bezahlen und nicht erst nach 3 mahnungen".
waehrend das in der theorie bzw. aus sicht eines angestellten/endkonsumenten natuerlich stimmt, sieht die realitaet als unternehmer doch etwas anders aus; man moechte seine kunden nicht veraergern, weil man wirtschaftlich von ihnen zum teil abhaengig ist und die aquise von neuen kunden viel zeit beanspruchen kann.

der erste schritt fuer mich in solchen situationen ist, wie @Nerephes schon schreibt, das gespraech mit dem kunden zu suchen. einfach erklaeren, welchen aufwand sein zahlungsverhalten fuer dich bedeutet und fragen ob er einen vorschlag fuer andere zahlungskonditionen haette, die fuer ihn auch angenehmer zu handhaben waeren.

weiters wuerde ich bei solchen kleinstbetraegen keine monatliche abrechnung machen. dein vorschlag halbjaehrlich oder jaehrlich abzurechnen war wahrscheinlich eine gute idee und du ersparst dir den monatlichen aerger.
ich haette hier auch keine angst, dass ich am ende nicht an mein geld komme. schliesslich hast du einen vertrag und eine (hoffentlich gut dokumentierte) leistung, die von dir erbracht wurde und dir im streitfall vor gericht recht geben wuerden.

ich wuerd aber drauf achten, dass ich einen anstaendigen vertrag mit dem kunden habe. eine konkrete leistung, eine laufzeit sowie zahlungsziel nach rechnungslegung vereinbaren, sowie zu definieren was passiert, wenn er dann auch wieder saeumig wird.
auch wenn du nicht vor hast tatsaechlich verzugszinsen ein zu heben, wuerde ich die hoehe der mahngebuehr/verzugszinsen am ende jeder rechnung anfuehren.

wichtig ist es auch die mahnungen regelmaessig aus zu schicken. solltest du wirklich in die situation kommen, dass du ein inkassobuero beauftragen musst um an dein geld zu kommen, oder im worst case rechtliche schritte einleiten moechtest, musst du (zumindest in .at) belegen koennen, dass du dich korrekt verhalten und den kunden ueber die aussenstaende informiert hast. wichtig, laut auskunft eines inkassobueros, ist es auch den wortlaut "Mahnung" und nicht "Zahlungserinnerung" zu verwenden. ob das rechtlich wirklich notwendig ist, habe ich aber nicht nachgeprueft.

bei problembaer-kunden verschicke ich rechnungen immer per email UND snail mail. wenn es um hoehere betraege geht auch eingeschrieben und mit der ungeliebten empfangsbestaetigung. es passiert leider nur all zu oft, dass genau die mails mit deinen rechnungen nicht beim empfaenger angekommen sind ;)

wuerd mich sehr interessieren, wie dein kunde auf deinen vorschlag reagiert hat.

viel glueck
 

gelöschter Benutzer

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ich wuerd aber drauf achten, dass ich einen anstaendigen vertrag mit dem kunden habe. eine konkrete leistung, eine laufzeit sowie zahlungsziel nach rechnungslegung vereinbaren, sowie zu definieren was passiert, wenn er dann auch wieder saeumig wird.

Sehr, sehr wichtiger Tipp.
 

accC

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Ich würde nicht schon gleich auf die Rechnung irgendwelche Drohungen packen. Das kann u.U. zu Problemen mit dem Verbraucherschutz oder Klagen wegen Wettbewerbsverstößen führen.
Wo man welche Hinweise am besten unterbringt, sagt dir der Anwalt. So eine einmalige Shopprüfung + Prüfung von AGB/ Mustervertrag usw. kostet keine 100 Euro und bewahrt dich im Zweifelsfall vor mehreren tausend Euro Strafe. - Das bitte immer bedenken.
 

electric.larry

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ist es in .de ueblich solche dinge gleich mit einem anwalt zu klaeren? in .at wuerd ich mich mit so einer frage wahrscheinlich an den steuerberater wenden.

"bei uns" haengen allerdings afaik nicht an jeder ecke des internets irgendwelche abmahn-anwaelte die sich ueber mein impressum oder die AGBs hermachen wollen ;) zumindest in meinem umfeld ist das in den letzten jahren nicht passiert.
 
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