vorallem bei kleineren auftraggebern, die nicht so genau budgetieren wie "die grossen", habe ich immer wieder aehnliche situationen. auch bei kunden mit denen ich seit jahren zusammenarbeite.
wenn ich im bekanntenkreis das thema zahlungsmoral diskutiere, hoere ich immer wieder: "das kann man nicht mit sich machen lassen, wenn die nicht rechtzeitig bezahlen bekommen sie nichts mehr", oder, "du musst ja auch im supermarkt sofort bezahlen und nicht erst nach 3 mahnungen".
waehrend das in der theorie bzw. aus sicht eines angestellten/endkonsumenten natuerlich stimmt, sieht die realitaet als unternehmer doch etwas anders aus; man moechte seine kunden nicht veraergern, weil man wirtschaftlich von ihnen zum teil abhaengig ist und die aquise von neuen kunden viel zeit beanspruchen kann.
der erste schritt fuer mich in solchen situationen ist, wie @Nerephes schon schreibt, das gespraech mit dem kunden zu suchen. einfach erklaeren, welchen aufwand sein zahlungsverhalten fuer dich bedeutet und fragen ob er einen vorschlag fuer andere zahlungskonditionen haette, die fuer ihn auch angenehmer zu handhaben waeren.
weiters wuerde ich bei solchen kleinstbetraegen keine monatliche abrechnung machen. dein vorschlag halbjaehrlich oder jaehrlich abzurechnen war wahrscheinlich eine gute idee und du ersparst dir den monatlichen aerger.
ich haette hier auch keine angst, dass ich am ende nicht an mein geld komme. schliesslich hast du einen vertrag und eine (hoffentlich gut dokumentierte) leistung, die von dir erbracht wurde und dir im streitfall vor gericht recht geben wuerden.
ich wuerd aber drauf achten, dass ich einen anstaendigen vertrag mit dem kunden habe. eine konkrete leistung, eine laufzeit sowie zahlungsziel nach rechnungslegung vereinbaren, sowie zu definieren was passiert, wenn er dann auch wieder saeumig wird.
auch wenn du nicht vor hast tatsaechlich verzugszinsen ein zu heben, wuerde ich die hoehe der mahngebuehr/verzugszinsen am ende jeder rechnung anfuehren.
wichtig ist es auch die mahnungen regelmaessig aus zu schicken. solltest du wirklich in die situation kommen, dass du ein inkassobuero beauftragen musst um an dein geld zu kommen, oder im worst case rechtliche schritte einleiten moechtest, musst du (zumindest in .at) belegen koennen, dass du dich korrekt verhalten und den kunden ueber die aussenstaende informiert hast. wichtig, laut auskunft eines inkassobueros, ist es auch den wortlaut "Mahnung" und nicht "Zahlungserinnerung" zu verwenden. ob das rechtlich wirklich notwendig ist, habe ich aber nicht nachgeprueft.
bei problembaer-kunden verschicke ich rechnungen immer per email UND snail mail. wenn es um hoehere betraege geht auch eingeschrieben und mit der ungeliebten empfangsbestaetigung. es passiert leider nur all zu oft, dass genau die mails mit deinen rechnungen nicht beim empfaenger angekommen sind
wuerd mich sehr interessieren, wie dein kunde auf deinen vorschlag reagiert hat.
viel glueck