Seonendseounli
Dummes Zeug
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Um nochmal Klarheit zu schaffen: Gem. §§ 437 Nr. 2, 440, 323 I BGB kann vom KV zurückgetreten werden wenn der Schuldner (Media Markt) eine fällige Leistung (die Nachbesserung) nicht innerhalb einer angemessenen Frist erbracht hat. Das alles sollte hier unproblematisch gegeben sein, ist jetzt zwar zu spät aber was solls 

