• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Krampf mit Laptopreperatur bei Media Markt

wolfsjunge

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Guten Tag zusammen.

Ich schreibe dies, weil ich gerne eure Meinung und euren Rat zur der Situation habe, die ich jetzt schildern werde.

Im April 2012 wurde mir ein Laptop geschenkt, ein Lenovo im Wert von etwa 500 Euronen. Das Gerät kam aus einem Media Markt in einer nicht allzuweit entfernten Stadt. Ich bin mit dem Gerät nicht unbedingt zufrieden, es ging mir bis jetzt zweimal kaputt; das eine Mal waren es die Scharniere, wie ich höre kommt das öfter vor, drei Tage nach der ersten Rückgabe funktionierte das Touchpad ohne erkennbaren Grund nicht mehr. Beide Male war die Angelegenheit innerhalb der versprochenen 2-3 Wochen erledigt. Das ist nun einige Monate her.

Im September diesen Jahres hatte das Gerät wieder einen Mängel, die Ladebuchse war innen locker, der Akku wollte nicht mehr laden. Ich gehe also zum Media Markt und will es einschicken. Der Herr hinter dem Schalter meint, sie würden das zum Hersteller schicken, es könne aber sein, dass Reperaturkosten auf mich zukämen. Ich habe gesagt das sei in Ordnung, ich werde dann eine Entscheidung treffen, wenn der Markt sich meldet, entweder weil das Gerät oder die Kostenmeldung vorliegt.

3 Wochen später erreicht mich ein Brief vom Media Markt, der Laptop sei geprüft worden, die Reperatur sollte 137€ kosten. Ich mache mich mit den Papieren zum Media Markt und rede mit dem Herren am Schalter. Ich sagte ihm, dass 140€ für mich als junger Mensch sehr viel Geld seien und dass mir das arg weh täte, und ob es nicht eine Möglichkeit gäbe, wie der Media Markt in der Hinsicht auf mich zukommen könnte. Er meinte, dass sie den Preis reduzieren könnten und wollte deswegen mal beim Fillialleiter nachfragen. Er geht also "nach hinten" und kommt nach etwa 2 Minuten wieder, er könnte 117€ machen, aber das sei alles was ginge. Beruhigt, wenigstens einen kleinen Erfolg erreicht zu haben, gebe ich ihm meine Auftragsnummer. Er nimmt sich den Brief den ich gekriegt habe, streicht den gedruckten Preis durch und ersetzt es durch den angepassten Preis + seiner Unterschrift. Ich habe eine Kopie dessen und kann also belegen, dass die Einigung vom Media Markt auf 117€ stattfand. Ich unterschreibe also den Reperaturauftrag, die 117€ solle ich bezahlen, wenn das Gerät wieder da sei.

Etwa zweieinhalb Wochen später bekomme ich eine Email, ich wollte per Mail benachrichtigt werden, dass das Gerät zurücksei - und dass 0,00€ Reperaturgebühren anfallen. Ich war zunächst erfreut darüber, dass die Reperatur anscheinend doch für mich kostenlos von statten gegangen sei. Wie ich mich allerdings wieder an den bekannten Schalter begebe, an dem nun natürlich jemand anderes stand, erfahre ich, dass aus irgendeinem Grund der Reperaturauftrag nicht bei der Werkstatt angekommen sei und deswegen das Gerät unrepariert zurückgeschickt wurde. Der Herr hinter dem Schalter bestätigte mir, dass sich mein von seinem Kollegen bearbeiteter Auftrag in ihren Papieren findet, und zeigte mir den veränderten Preis + Unterschtift in einem Ordner den er von hinten holte. Der Kollege der den Preisnachlass erlaubte arbeite dort allerdings nichtmehr. Fassungslos über diesen Lapsus bestätige ich den Auftrag, lasse das Gerät mit wieder zurückschicken, und bezahle die 117€. Den Kassenbon darüber habe ich ebenfalls.

Das war am Montag vor 3 Wochen, ich gehe also in die vierte Woche der Reperatur. Insgesamt befindet sich das Gerät nun seit Ende September in den Händen des Media Marktes, also mehr als 2 ganze Monate. Gestern wurde mir auf meinen Anruf mitgeteilt, das Gerät sei noch immer in der Werkstatt, aber man könne mir weder Genaueres noch einen Fertigstellungstermin sagen. Die lächerliche Möglichkeit auf der Media Markt Webseite, sich den Reperaturstatus anzeigen zu lassen, verhöhnt mich fast mit einem lapidaren "In Bearbeitung".

Ich bin mittlerweile mit meiner Geduld und meiner Ratio am Ende und möchte von euch daher gerne wissen, was ihr tun würdet, welche Möglichkeiten ich habe um die Situation zu klären. Ich habe darüber nachgedacht, falls sich die Situation bis nächsten Montag nicht klärt, den Fillialleiter zu einem Gespräch zu verlangen, um endlich eine Person zu fassen zu kriegen, die Dinge entscheiden und klären kann.

Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit.
 

Arrow

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Ich würde das genau so machen (Filialleiter) und das Gerät so schnell wie möglich wieder verkaufen. Vielleicht bekommst du noch etwas heraus. Repariert sollte es dafür allerdings schon sein
Sonst hast du in 2 Monaten wieder das nächste Problem - das Gerät kostet dich dann in 2 Jahren doppelt so viel als ein neues Gerät jetzt kostet.

Über die rechtliche Situation bin ich mir leider nicht im Klaren, aber soweit ich weiß hat man nach der dritten Reparatur Anspruch auf ein neues Gerät. Natürlich nur innerhalb der Garantiezeit (und wenn das mit dem Akku schon außerhalb lag, ist die wohl schon verstrichen).
 

wolfsjunge

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Vielen Dank für deine Antwort. Das Gerät ist von April 2012, ich habe also noch bis April 2014 Gewährleistung. Die Achtung der Gewährleistung ist der einzige Grund, weshalb ich die Schäden nicht selbst behoben habe. Ich könnte ohne Problem ein neues Touchpad einbauen oder die Steckerbuchse neu anlöten. Aber ich kann nicht einfach so das Gehäuse oder die Scharniere reparieren, die bei meinem ersten Schadensfall betroffen waren. Insofern sitze ich da in einer Zwickmühle.

Nachtrag: verändert sich die Gewährleistung, wenn ich das Gerät über Monate aus dem Verschulden des Herstellers/Verkäufers nicht benutzen konnte? Ich bin wenig optimistisch, aber mir kommt das wenig gerecht vor, dass ein Kunde seine Gewährleistung verschleudert, indem er auf eine Reperatur wartet.

Noch ein Nachtrag: Ich habe mal nachgeschaut und ich habe alle 3 Reperaturaufträge gefunden. Eröffnet mir das die Möglichkeit, ein neues Gerät zu erhalten? Ich würde mich freuen, wenn jemand die rechtliche Lage in dieser Hinsicht klären könnte. Ich bin mir unsicher, ob die "3 Versuche" Regel nur bei der Behebung eines Mangels, nicht bei der Behebung dreier verschiedener Mängel greift.
 
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Draugas

Drogen?

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Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum eine lockere Ladebuchse im Rahmen der Gewährleistung nicht kostenfrei repariert werden muss. Wenn "normaler Gebrauch" vorherrscht, darf innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist einfach ein solches Teil nicht so stark verschleißen, dass eine Reparatur notwendig wird. Und wenn doch, ist das eben genau der Anwendungsfall für die gesetzliche Gewährleistung.
 

Mr_J

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@wolfsjunge: Zum Nachtrag: ja, Gewährleistung verlängert sich. Wieso sollte eigentlich Geld gezahlt werden? Das sollte innerhalb der Gewährleistung eigentlich unzulässig sein. Die 3 Versuche (sollten meines Wissens nur 2 sein) gelten für den gleichen Mangel. Generell würde ich mich allerdings auch mal direkt beim Hersteller beschweren, evtl. Ist der kooperativer.
Als Erfahrung würde ich auf jeden Fall mitnehmen dort nie wieder zu kaufen. Dann würde ich lieber z.B. auf Amazon zurückgreifen, die bei defekter Elektronik wirklich sehr kulant sind.

MfG
Mr. J
 

The_Emperor



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Wenn du innerhalb der Gewährleistung einer kostenpflichtigen Reparatur zustimmst dann :m :m :m
 

wolfsjunge

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  • #7
Draugas:

Ich habe mir das ganz ähnlich gedacht, aber so zu argumentieren bringt mir wenig. Und unter uns, ich habe die Ladebuchse nicht unbedingt gut behandelt. Ich bin teilweise schon dafür verantwortlich, das gebe ich zu, und aus diesem Grund habe ich auch nicht gegen die eigentliche Zahlung protestiert.

Mr_J:

Die Ladebuchse sollte repariert werden. Sie können argumentieren, dafür müsste ein neues Mainboard rein, und ich könnte das kaum widerlegen. Dass ich den Media Markt von jetzt an meide habe ich schon beschlossen und vielleicht werde ich, falls ich den Fillialleiter zu fassen kriege, das auch fallen lassen. Was sollte der Hersteller für mich tun? Für mich ist das ein anonymer Partner von Media Markt, ich weiß nicht wer das durchführt. Wenn ich mich jetzt an die nächste Lenovostelle wende, was sollten die für mich tun können, wenn Media Markt seinen Kram verschlampt? Die Erfolgsaussichten schätze ich da gering ein, aber korrigiere mich wenn ich da falsch liege.

The_Emperor :

Die Lehren daraus werde ich ziehen, dass ich der Reperatur zugestimmt habe hat aber nichts damit zutun, wie ich mit dem Verhalten vom Media Markt umgehe. Das sind zwei verschiedene Themen; meine Eselei rechtfertigt ihre Fauxpas nicht.
 

Mr_J

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Trotzdem bleibt es eine Gewährleistung stets dafür und die sollte meines Wissens kostenlos sein. Das gilt auch für die Nebenkosten der Reparatur. Mehr dazu hier.

MfG
Mr. J
 

The_Emperor



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Wie Mediamarkt das Gerät repariert ist eigentlich belanglos. Das ist eine Sache die sich die Firma selbst mit ihren Vertragspartnern ausmachen muss. Da du der Firma bereits drei Reparaturversuche gestattet hast (ob jetzt repariert wurde oder nicht ist egal) eingeschriebenen Brief an den Geschäftsführer mit der Fristsetzung dass dein Notebook zB. bis zum 15 Dezember vollständig funktionsfähig abholbereit sein muss oder du wirst den vollständigen Kaufpreis in Bar einfordern.
 

wolfsjunge

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Mr_J:

Vielen Dank für den Link! Wie ich das sehe, setzt die verbleibende Garantiezeit aus, solange das Gerät in Reperatur ist. Könnte ich also die Reperaturkosten zurückfordern, mit der Begründung, dass sie von vorne herein ungerechtfertigt waren und ich getäuscht wurde? Welche Hebel, unabhängig von der gesetzlichen Lage, habe ich um mein Anliegen durchzusetzen?


The_Emperor:

Ich habe beschlossen, mich morgen um die Sache zu kümmern, und je nachdem, ob mich schriftlich zu melden, falls ich morgen nicht empfangen werde (denn auch das wissen die ja im Zweifel zu verhindern). Gibt es eine faktische Handhabe, den Kaufpreis zurückzufordern?

Vielen Dank für eure Hilfe soweit! Ihr habt mir bis jetzt viele Anstöße gegeben.
 
Zuletzt bearbeitet:

The_Emperor



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Garantie und Gewährleistung gehen immer vom Kaufdatum aus und werden durch nichts verlängert oder aufgeschoben. Es hat zwar einen Präzedenzfall bei einem deutschen Gericht gegeben das eine Reparatur von einem Händler als "Neubeginn der Gewährleistung" gerechnet wurde, aber das war ein Einzelfall. Link dazu habe ich keinen.

Was du machen solltest ist eine Wandelung des Kaufvertrages. Dieses Recht hast du da dein Laptop trotz zwei durchgeführter Reparaturen immer noch fehlerhaft ist. Wandlung heißt in diesem Fall Rückerstattung des gesamten Preises. Fast jeder Händler versucht dich dabei aber über den Tisch zu ziehen und will dir zB. eine Abnutzungsgebühr abziehen oder dein Geld in Gutscheinen zurückzahlen. Beidem sollte in keinem Fall zugestimmt werden. Wenn du einen Brief schreibst benutze unbedingt die Formulierung "Wandelung des Kaufvertrages" (am Besten gleich als Betreff).
 

wolfsjunge

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Wie bereits gesagt: ich stelle in Frage dass das möglich ist, weil nicht ein Mangel mehr als zweimal behoben wurde, sondern zweimal ein bestimmter Mangel repariert wurde. Insofern befürchte ich, dass die Regel nicht anwendbar ist, wie Mr_J ausführte.

Falls das morgen nichts bringt werde ich ein entsprechendes Schriftstück aufsetzen. Wäre es in Ordnung für euch, wenn ich eine entpersonalisierte Form des Schriebs hier poste und die von euch überprüfen lasse? Ich bin zwar stark im Schreiben, aber mir fehlt möglicherweise die Erfahrung und der Fokus.

Vielen Dank nochmal!
 

Maxwell

NGBler

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Von der Gewährleistung kannst du dir nix kaufen, da du dem MediaMarkt nicht beweisen kannst, dass die Ladebuchse von Anfang an einen Defekt hatte (zumal du ja selbst sagst, nicht allzu sorgsam damit umgegangen zu sein). Rein rechtlich wirst du gegen die kostenpflichtige Reparatur nix sagen können.

Sinnvoller (fürs nächste mal) wäre es meiner Meinung nach, dass du dich direkt beim Hersteller meldest. Häufig sind die Hersteller im direkten Kontakt mit ihren Kunden deutlich kulanter (da Image-Verlust zu befürchten ist), als wenn noch ein Händler dazwischen steht. Zumal es dem MediaMarkt auch wohl am A**** vorbei gehen wird, wie die Sache für dich ausgeht.
 

Nero

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@ wolfsjunge

Du erzählst viel zu viele, das verwirrt nur. Was ist passiert?

Mediamarkt hat Dir angeboten, aus einem klaren Gewährleistungsfall eine kostenpflichtige Reparatur zu machen, und Du hast auch noch Dein Einverständnis gegeben.

Das wird schwierig.

Sinnvoller (fürs nächste mal) wäre es meiner Meinung nach, dass du dich direkt beim Hersteller meldest.

Niemals! Gegen den Hersteller hat man keine Ansprüche, mir ihm hat man ja keinen Vertrag geschlossen.
 

wolfsjunge

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  • #15
@Nero:

Gut, dann sei es eben so. Ich habe dem zugestimmt, rechtlich gesehen wird das schwierig. Druck ausüben auf eine schnelle Bearbeitung werde ich trotzdem.

Einen Handlungsweg den ihr alle befürwortet kann ich jedoch kaum erkennen.
 

Nero

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1. Wenn Du es selbst reparieren kannst, warum machst Du es dann nicht? Warum zahlst Du dann über 100 Euro?

Die Gewährleistung geht dadurch nicht verloren, wenn die Reparatur keinen Schaden verursacht. Außerdem ist die Gewährleistung nach 6 Monaten nicht mehr viel Wert, weil sich dann die Beweislast umkehrt.

2. Wenn Du Glück hast, versemmeln sie Dein Notebook und finden es nicht mehr, dann bekommst Du ein neues. Ist mir tatsächlich schon mal passiert.
 

wolfsjunge

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  • #17
Falls das nicht klar wurde: das Gerät ist bereits zweimal repariert worden. Einmal wegen den Scharnieren, ein anderes mal wegen dem Touchpad. Das Touchpad, wie die Ladebuchse, hätte ich reparieren können, aber das hätte die Garantie aufgehoben. Ich muss damit rechnen, dass die Scharniere wieder kaputtgehen, wie es schon einmal geschehen ist. Das soll, wie ich gehört habe, bei Lenovorechnern häufig passieren. Weil ich diesen Fall im Hinterkopf habe gehe ich lieber "sicher" - wohin mich das nun gebracht hat ist desaströs.

Der Markt könnte arumentieren, die Siegel die die Maschine zusammenhalten, seien gebrochen, und aus diesem Grunde sei eine Garantieleistung ausgeschlossen. Zumindest gestaltet sich das aus meiner Sicht so.
 

The_Emperor



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Für was braucht man bei einem Notebook das drei Mal belegbar in Reparatur war eine Beweislastumkehr?
 

wolfsjunge

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  • #19
Dass das Gerät dreimal in Reperatur war ist belegbar; die Abholscheine liegen gerade vor mir. Nur damit das nochmal herausgestellt ist.
 

Trolling Stone

Troll Landa
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Für was braucht man bei einem Notebook das drei Mal belegbar in Reparatur war eine Beweislastumkehr?

Vor allem: warum muss man die dritte Reparatur bezahlen? :confused:

Wenn mir der Verkäufer mit Beweislastumkehr kommt, weil beim dritten Defekt schon 6 Monate seit Kauf um sind, würde ich erstmal mit allem drohen, was ich habe:
- Anwalt
- Rechtsschutzversicherung
- Internetblog
usw. :D
Und wenn der sich wirklich quer stellen sollte, dann würde ich diese Schritte in der Tat einleiten...inklusive Gutachten, das die zu zahlen haben.
Gegen deren Gehabe bei sowas muss sich mal jemand wehren. So oft, wie ich darüber lese, dass sich die großen Märkte um ihre Pflichten drücken wollen...das wächst doch über keine Kuhhaut.

Allerdings würde ich auch keine weitere Reparatur mehr in Kauf nehmen, sondern das Geld zurückverlangen.

Ach was red ich...ich würd's erst gar nicht im MediaMarkt oder Saturn oder sonstigen Elektromärkten dieser Art kaufen.
 
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