• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Krampf mit Laptopreperatur bei Media Markt

Arrow

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Trolling Stone

Troll Landa
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Naja, ich würde so etwas auch nicht dort kaufen und dann jemandem schenken...es sei denn, ich kann die zu beschenkene Person nicht ausstehen. :D
 

Nero

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Es wurde ihm ja geschenkt - aber stimmt, bei MM & Co. würde ich mir auch nie ein Notebook kaufen (und im Problemfall immer direkt an den Hersteller senden ohne vorher beim Verkäufer nachzufragen).

Deckt sich nicht mit meinen Erfahrungen, habe schon einige Platten zu MM und Saturn zurückgebracht und anstandslos Ersatz oder Geld bekommen.

Diese großen Märkte können mit den Lieferanten gute Verträge aushandeln, d.h. die müssen beanstandete Ware anstandslos zurücknehmen, und die Märkte können gegenüber den Kunden großzügig sein.

Allerdings ist jeder MM eine separate Firma, auch die Preise sind in verschiedenen Märkten verschieden, d.h. was für einen MM gilt , das gilt für den anderen in der gleichen Stadt schon nicht mehr.
 

1Bratwurstbitte

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aufm GRiLL (in NRW)
...Was du machen solltest ist eine Wandelung des Kaufvertrages...
So und nicht anders.
Der Händler hat genau 3 Mal die Möglichkeit nachzubessern.
Danach steht dir ohne wenn und aber eine Wandlung des Kaufvertrages zu, wobei es sich der Kunde aussuchen kann, ob er den Verkaufspreis zurück vergütet bekommt, oder ein komplett neues Gerät als Nacherfüllung akzeptiert. Wie schon erwähnt versuchen sich fast alle Händler da ihre eigene Suppe zu kochen und versuchen dich mit Gutscheinen ab zu speisen. Du bist als privater Kunde nicht gezwungen auf solche Vergleichs-Angebote ein zu gehen!

Das größte Problem bei solchen Gewährleistungs-Horror-Storys ist leider für den privaten Kunden am Ende immer die Beweislastumkehr. Diese kehrt sich nämlich ab Kaufdatum / Erhalt der Ware nach 6 Monaten um. Somit musst du nach 6 Monaten dem Händler beweisen, dass der nun zu Tage getretene Mangel an der Ware schon zu dem Zeitpunkt der Lieferung vorlag, oder bedingt durch einen Produktionsfehler jetzt erst auftritt. Das ist dem Kunden eigentlich faktisch so gut wie nie möglich. Somit kann man eigentlich ganz plump behaupten, dass du im schlimmsten Fall immer nur 6 Monate Gewährleistung durchsetzen kannst. Geht das Gerät danach kaputt, lacht dich der Händler aus, wenn du eine kostenlose Reparatur verlangst...

Wie sollst du jetzt weiter verfahren?!
Es kommt darauf an, ob das Gerät nun schon 6 Monate in deinem Besitz war.
Wenn ja, dann sieht es düsterer aus. Wenn nein, dann würde ich den sofort den Wandel des Kaufvertrages anstreben.

So wie ich das raus lese hast du die Kohle für die Reparatur schon bezahlt, oder?
Wenn nicht, dann schreib einen Brief, dass du dein Gerät sofort ohne Reparatur zurück willst, setz eine Frist von einer Woche.

Wenn die Kohle schon bezahlt wurde, setzt trotzdem eine Frist von einer Woche und schaust was passiert.
 

Trolling Stone

Troll Landa
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So und nicht anders.
Der Händler hat genau 3 Mal die Möglichkeit nachzubessern.

Nein, nur zwei mal. Beim dritten Fall hat der Kunde bereits das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Somit kann man eigentlich ganz plump behaupten, dass du im schlimmsten Fall immer nur 6 Monate Gewährleistung durchsetzen kannst. Geht das Gerät danach kaputt, lacht dich der Händler aus, wenn du eine kostenlose Reparatur verlangst...

Wenn man sich nicht rechtlich durchsetzen möchte. Je nach Kaufpreis (und bei einem Laptop wäre der imho hoch genug) sollte man versuchen, sich juristisch zu wehren, mittels Gutachter und Rechtsanwalt. Natürlich immer besser mit einer Rechtsschutzversicherung. ;)
 

Grimwald

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Zensur.
Bin mit MM bisher auch sehr zfrieden.
Jedoch werd ich dort nicht mehr kaufen, ich kauf mein Zeuch meist bei Amazon oder bei Mindfactory. Ist günstiger und bei Amazon wurde mir bisher alles anstandslos ausgetauscht.

Ich hatte auch mal einen Fall wo ich bei hoh.de eingekauft hatte und dort ein kaputt gegangenes Netzteil bemängelt hatte. Es ist in dem Fall Nach einem Jahr und 363 Tagen kaputtgegangen. Ich sagte denen das es kaputt gegangen ist und das ich von einem Corsair Markennetzteil mehr erwarte. Allerdings hörte ich das hoh.de Insolvent ist, aber die Aufzukaufende Firma alle Verbindlichkeiten mitgekauft hat. Sie konnte mit das Netzteil nicht umtauschen da es das Modell nicht mehr gab. 3 Monate später habe ich den vollen Kaufpreis erstattet bekommen.

Was ich damit sagen will ist:

In 95% der Fälle schafft man durch einen höflichen ton, ein wenig Honig um die Nase schmieren und einem einfachen Bitte mehr als mit einem Anwalt zu drohen und auf seine Rechte zu pochen.

Da du das Geld schon bezahlt hast, ist der Punkt schonmal abgehakt. Ich würde nochmal freundlich dort Aufschlagen und vielleicht mal anklingen lassen das du den Laptop für die Uni brauchst und es daher dringen ist. Viele Leute glauben das sowas nichts bringt, aber glaub mir, damit kommt du eher ans Ziel. Vielleicht auch noch anbieten, dass wenn sie überfüllt sind, es dir einfach erstmal unrepariert zurückschicken/geben und dann einfach die Sache wandeln.

Liebe grüße
 

Arrow

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Deckt sich nicht mit meinen Erfahrungen, habe schon einige Platten zu MM und Saturn zurückgebracht und anstandslos Ersatz oder Geld bekommen.

Diese großen Märkte können mit den Lieferanten gute Verträge aushandeln, d.h. die müssen beanstandete Ware anstandslos zurücknehmen, und die Märkte können gegenüber den Kunden großzügig sein.

Allerdings ist jeder MM eine separate Firma, auch die Preise sind in verschiedenen Märkten verschieden, d.h. was für einen MM gilt , das gilt für den anderen in der gleichen Stadt schon nicht mehr.

Ich hab ein paar Mal bei Kopfhörern (€25) direkt neue erhalten (ohne Einsenden), wenn das Kabel gebrochen war. Damit konnte ich mir 5 mal (!) neue KHs holen zum Preis von einem. Man muss aber dazu sagen, dass ein Kabel trotz normaler Benutzung alle 3 Monate gebrochen ist. Hab also sozusagen lediglich die Gewährleistung ausgenutzt, um mir zu holen, was ich mir eigentlich ursprünglich auch gekauft habe: Einen KH der 2 Jahre lang hält.

Einen Laptop würde ich mir dort aber nicht kaufen - abgesehen davon ist die Auswahl minimal
 

Maxwell

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Niemals! Gegen den Hersteller hat man keine Ansprüche, mir ihm hat man ja keinen Vertrag geschlossen.

Der TS hat, ohne weiteres Gutachten oder ähnliches, keinerlei Ansprüche gegenüber irgendwem, der Zug ist abgefahren. Daher halte ich es für sinnvoller, beim Hersteller anzufragen und auf Kulanz zu hoffen.
 

Nero

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Der TS hat, ohne weiteres Gutachten oder ähnliches, keinerlei Ansprüche gegenüber irgendwem, der Zug ist abgefahren. Daher halte ich es für sinnvoller, beim Hersteller anzufragen und auf Kulanz zu hoffen.

Ich habe sowohl bei MM als auch bei Saturn schon Platten zurückgebracht, die fast zwei Jahre gelaufen waren, und in beiden Fällen den vollen Kaufpreis erstattet bekommen, obwohl die Platten inzwischen viel villiger geworden waren und ich für das erstattete Geld größere Platten kaufen konnte.

Vom Hersteller der einen Platte hätte ich nichts bekommen, der war nämlich inzwischen pleite gegangen. Der Hersteller der anderen Platte war Seagate. Und wenn Du schon mal den Zirkus gemacht hast, mit einem Hersteller dieser Größenordnung Kontakt aufnehmen zu wollen, verzichtest Du in Zukunft lieber darauf.

Hersteller geben oft Garantieverträge zu ihren Produkten, daraus können sich Ansprüche ergeben.

Die sind nur ein Versprechen, das nicht eingeklagt werden kann, weil kein Vertragsverhältnis besteht.

Ein Rechtsanspruch ist nur die Gewährleistung, die sich aus dem Kaufvertrag ergibt.
 

bevoller

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@wolfsjunge: Zum Nachtrag: ja, Gewährleistung verlängert sich.
Nein, die Gewährleistung verlängert sich nicht!

Es gibt zudem auch keine 3-Reparaturen-Regel. Die aktuelle Rechtsprechung geht zwar davon aus, dass der Händler die angemessene Möglichkeit eingeräumt sein soll, einen Mangel zu beheben. Das bedeutet im Fall der Sachmängelhaftung aber nicht, dass der Artikel repariert werden muss. Der Kunde kann auch auf einer Ersatzlieferung bestehen. Schwierigkeit ist hier allerdings die Beweislastumkehr nach 6 Monaten, weil danach der Käufer beweisen muss, dass ein Mangel von Anfang an vorlag.
Angemessen betrifft im Übrigen auch die Reparaturdauer. Zwar hängt es teilweise auch vom Verwendungszweck ab, eine mehrwöchige oder gar mehrmonatige Reparatur-Odyssey ist wohl kaum als zumutbar anzusehen. Allerdings liegt hier die letztendliche Beurteilung wieder beim Richter. ;)

Grundsätzlich hat man aber schon sofort (nach § 437 BGB) das Recht auf Nacherfüllung, Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung (§§ 439-441 BGB).

Die Gewährleistung geht dadurch nicht verloren, wenn die Reparatur keinen Schaden verursacht. Außerdem ist die Gewährleistung nach 6 Monaten nicht mehr viel Wert, weil sich dann die Beweislast umkehrt.
Richtig - allerdings ist das nur in den ersten 6 Monaten relativ unproblematisch, weil der Händler nachweisen muss, dass der Schaden beim Reparaturversuch verursacht wurde.
Nach 6 Monaten zu beweisen, dass man keinen Schaden verursacht hat, dürfte dagegen sehr schwierig werden.

Der TS hat, ohne weiteres Gutachten oder ähnliches, keinerlei Ansprüche gegenüber irgendwem, der Zug ist abgefahren.
Das ist schlichtweg Blödsinn. Die Ansprüche bestehen selbstverständlich auch nach der Beweislastumkehr. Man steht halt eben nur in der Beweislast.
Gerade bei hochpreisigen Elektronikartikeln könnte man hier z.B. vielleicht Testberichte/Kritiken im Internet finden, die z.B. die Häufigkeit von Scharnierbrüchen innerhalb der ersten 2 Jahre belegen. Dass man dann von einem Materialfehler ausgehen kann, ist nicht unwahrscheinlich. Und dass sich ein Richter dem dann auch ohne Gutachten anschließt, halte ich auch für nicht ganz unwahrscheinlich.

Es spricht aber natürlich grundsätzlich nichts dagegen, zweigleisig zu fahren und auch mal beim Hersteller anzufragen.

Die sind nur ein Versprechen, das nicht eingeklagt werden kann, weil kein Vertragsverhältnis besteht.
Natürlich sind auch Garantieversprechen einklagbar. Der Hersteller muss zwar keine Garantie abgeben. Gibt er sie aber freiwillig ab, ist er auch zur Einhaltung verpflichtet. Natürlich zu seinen genannten Konditionen. (§ 443 BGB).
 

Maxwell

NGBler

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@LemonDrops: Stimmt, soweit ich weiß gibt Lenovo aber nur 1 Jahr Garantie, daher habe ich diesen Fall außen vorgelassen.

@Nero: Die Garantieversprechen der Hersteller sind sehr wohl bindend. Wäre ja noch schöner, wenn z.B. Kia 7 Jahre Garantie verspricht und nach Ablauf der Gewährleistungsfrist von nix mehr wissen will. Der Unterschied ist, dass der Hersteller die Garantie an bestimmte Bedingungen knüpfen kann oder nur auf bestimmte Teile beschränkt.

Deine Erfahrungen mit MM und Saturn sind übrigens genauso unter "Kulanz" zu verbuchen wie meine Erfahrungen mit den Herstellern (konkret: Western Digital und Apple). Was unsere Gesetze bieten sind wirklich nur ein Minimum an Schutz für den Käufer, wenn du nach mehr als 6 Monaten irgendein Problem hast und der Händler auf sein Recht beharrt guckst du in die Röhre!

@bevoller: Deine Formulierung ist wohl korrekter als meine, an der eigentlichen Sache ändert sich aber nichts: Der TS müsste nachweisen, dass sein Laptop von Anfang an einen Defekt hatte, sonst geht er leer aus. Ich persönlich würde diesen Aufwand nicht treiben (vor allem wegen des ungewissen Ausgangs), zumal der TS ja sagt, dass er den Schaden auch einfach selbst hätte beseitigen können.
 
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wolfsjunge

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Wow. Ich bin ziemlich überwältigt von dem Ausmaß und der Qualität der Debatte, die sich in meiner Abwesenheit ergeben hat.

Mein Plan für morgen ist: dorthin gehen und freundlich, aber deutlich um ein Gespräch mit einer Person bitten, die was in dem Markt entscheiden kann , am liebsten wäre mir der Fillialleiter. Wenn es dazu kommt werde ich meine Situation ehrlich erklären und hoffe, dass er einsieht, dass mit dem bisherigen Verhalten ein Imageschaden für den Markt entsteht (wenn überhaupt noch wer bei MM kauft). Wenn das nicht geschieht (aus welchen Gründen auch immer) und mir keine Möglichkeit gegeben wird, mein Anliegen persönlich an die Leitung zu tragen, werde ich ein Einschreiben in Betracht ziehen. Darüber werde ich mir aber erst Gedanken machen, wenn es soweit ist.

Noch einmal, vielen Dank füre eure Hilfe!
 

Mr_J

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Nein, die Gewährleistung verlängert sich nicht![...]

Auf die reparierten Teile gibt ed natürlich ein neue vollständige Gewährleistung, was bringt dich auf die Idee dass dem nicht so wäre? Das muss sich natürlich nicht auf den gesamten Gegenstand erstrecken, auf den reparierten Teil aber mit Sicherheit.

MfG
Mr. J
 

bevoller

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was bringt dich auf die Idee dass dem nicht so wäre?
Das BGB vielleicht?

Der TS müsste nachweisen, dass sein Laptop von Anfang an einen Defekt hatte, sonst geht er leer aus.
Eben... Das bedeute nämlich nicht, dass er überhaupt keine Ansprüche mehr hätte, wie deine Formulierung mutmaßen lässt. Ich bin ja nicht der Einzige, der dir hier widerspricht. ;)
 

Maverick

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Es gibt zudem auch keine 3-Reparaturen-Regel.

Stimmt, es sind nämlich zwei Versuche. Das sollte sich aus dem letzten Satz der "Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz" ergeben: [...] Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

Worum es mir aber eigentlich geht ist der Fakt, dass hier nur mit Gewährleistung, Recht, Drohung, etc. herumgeworfen wird. Machen wir uns doch mal klar, dass
der Laptop circa 500,- Euro wert war,
er jetzt, nach etwa 1 1/2 Jahren nur noch einen Bruchteil Restwert besitzt und
der TE bereits einer kostenpflichtigen Reparatur zugestimmt hat.

Seine Rechte zu kennen ist natürlich eine gute Sache, aber in dieser Situation meiner Meinung nach fern von der Realität.
Wir reden hier von einem Wert von wahrscheinlich unter 200,- Euro - dafür sollen Gutachten erstellt und eventuell sogar vor Gericht gezogen werden?
Ein guter Tipp kam ja schon: Schriftlich eine Frist setzen, bis wann du den Laptop repariert zurück haben willst. Sollte die Frist verstreichen sofort schriftlich ebenfalls mit einer knappen Frist auf die Herausgabe deines verfluchten Eigentums pochen.
Als Anschluss an diese Odyssey würde ich noch mal meine Meinung dem Filial- oder Bezirksleiter dieser Elektroschrottkette ordentlich vor den kahlen Latz knallen und konsequent nie wieder dort auch nur einen Cent lassen.
Geschenk hin oder her, geht ja um's Prinzip.
 

Mr_J

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Du hast immer noch keine Info abgegeben warum Austauschteile keine volle Gewährleistung haben sollten. Das BGB schließt das jedenfalls nicht aus.

Passendes Gerichtsurteil dazu, Punkt 28 dürfte in diesem Fall relevant sein.

MfG
Mr. J
 
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Trolling Stone

Troll Landa
Barkeeper

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Grundsätzlich hat man aber schon sofort (nach § 437 BGB) das Recht auf Nacherfüllung, Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung

Um es mit deinen Worten auszudrücken:

Das ist schlichtweg Blödsinn.

Der Kunde hat erst nach 2 misslungenen Versuchen der Nacherfüllung das zusätzliche Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung.
 

foobar

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Wenn die die Reperatur nicht gebacken bekommen kannst du auch mal direkt bei Servion anfragen - die führen Reperaturen für Lenovo durch und sind oft besser laut Thinkpad Forum als der Support über den Händler bzw. direkt Lenovo.
 

wolfsjunge

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  • #40
Guten Abend zusammen,

die letzten Tage waren leicht stressig für mich, deswegen melde ich mich erst jetzt. Der aktuelle Stand sieht aus wie folgt:

Ich habe das Gerät wieder und der Schaden ist repariert. Letzten Donnerstag (der 5.12) bin ich zum Media Markt hin und habe Auskunft verlangt. Nachdem ich meine Situation geschildert habe, rief der Fuzzi hinter dem Schalter bei der Werkstatt an, und als Antwort kam, dass das Gerät "im Versandt" sei, und ich es "noch heute, wahrscheinlich morgen, spätestens am Montag" abholen könne. Überrascht, aber auch ungläubig, sagte ich, dass ich mit dieser Antwort nicht gerechnet hätte und bat ihn, mich telefonisch zu informieren, weil ich sofort wissen will, wenn das Gerät da ist, und nicht meine Mails dafür prüfen will.

Der Freitag verlief ohne eine Meldung vom Media Markt. Am späten Nachmittag des Montages erhielt ich eine Mail, ich könne das Gerät abholen. Ich habe kein Verständnis dafür, dass ich jede Versprechung, die diese Firma macht, bis zum Äußersten beugen oder ganz gar ignorieren muss. Die Situation ist geregelt, aber der Eindruck den sie hinterlassen haben bleibt.

Vielen Dank für eure Hilfe.
 
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