Die mit dem Privatwagen erfahrene Schadenfreiheitsklasse wird für 7 Jahre eingefroren, könnte in dieser Zeit also wieder benutzt werden.
Die mit einem Firmenwagen erlangte Schadenfreiheitsklasse kann - unter gewissen Bedingungen und je nach Versicherer - beim Wiederumstieg auf ein Privatfahrzeug dort weitergenutzt werden. Soweit ich weiß ist das zumindest nicht einheitlich geregelt, einige Versicherer machen das aber wohl.
Eine Kombination von beidem ist afaik nicht möglich.